Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Arbeit befasst sich zum einen mit den Vollzugsdefiziten des geltenden Tierschutzrechts. Zum anderen wird das Rechtsinstrument der tierschutzrechtlichen Verbandsklage untersucht und erörtert, ob diese geeignet ist, bestehende Vollzugsdefizite zu reduzieren. Unter anderem werden die rechtsdogmatischen Fragen im Zusammenhang mit einer Erweiterung des gerichtlichen Rechtsschutzes um Elemente objektiver Verwaltungskontrolle erörtert sowie die aktuelle rechtspolitische Diskussion nachgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit befasst sich zum einen mit den Vollzugsdefiziten des geltenden Tierschutzrechts. Zum anderen wird das Rechtsinstrument der tierschutzrechtlichen Verbandsklage untersucht und erörtert, ob diese geeignet ist, bestehende Vollzugsdefizite zu reduzieren. Unter anderem werden die rechtsdogmatischen Fragen im Zusammenhang mit einer Erweiterung des gerichtlichen Rechtsschutzes um Elemente objektiver Verwaltungskontrolle erörtert sowie die aktuelle rechtspolitische Diskussion nachgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Arbeit befasst sich zum einen mit den Vollzugsdefiziten des geltenden Tierschutzrechts. Zum anderen wird das Rechtsinstrument der tierschutzrechtlichen Verbandsklage untersucht und erörtert, ob diese geeignet ist, bestehende Vollzugsdefizite zu reduzieren. Unter anderem werden die rechtsdogmatischen Fragen im Zusammenhang mit einer Erweiterung des gerichtlichen Rechtsschutzes um Elemente objektiver Verwaltungskontrolle erörtert sowie die aktuelle rechtspolitische Diskussion nachgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2022-06-30
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Seit geraumer Zeit wird allgemein ein Vollzugsdefizit bei der Umsetzung des Tierschutzgesetzes beklagt. Dies betrifft insbesondere Amtsveterinäre, welche vom Gesetzgeber als zentrale Kontrollinstanz vorgesehen sind. Das vorliegende Werk spannt einen Bogen von den rechtsphilosophischen Grundlagen des Tierschutzgesetzes bis zu der Bedeutung und Anwendung seiner Prinzipien in der Strafverfolgungspraxis. Erörtert werden neben dogmatischen Fragen der strafrechtlichen Verantwortung von Amtsveterinären auch wesentliche Aspekte der zentralen Strafnorm des Tierschutzgesetzes (§ 17) sowie aktuelle Probleme im Tierschutzrecht. Dabei legt die Verfasserin auch die erste empirische Untersuchung ihrer Art in Deutschland vor, im Rahmen derer mittels Analyse von Strafakten verschiedener Bundesländer untersucht wird, ob und inwieweit eine effektive Umsetzung von Tierschutznormen durch Amtstierärzte, Staatsanwaltschaften und Gerichte stattfindet, insbesondere hinsichtlich gewerblicher Tierhaltung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Seit geraumer Zeit wird allgemein ein Vollzugsdefizit bei der Umsetzung des Tierschutzgesetzes beklagt. Dies betrifft insbesondere Amtsveterinäre, welche vom Gesetzgeber als zentrale Kontrollinstanz vorgesehen sind. Das vorliegende Werk spannt einen Bogen von den rechtsphilosophischen Grundlagen des Tierschutzgesetzes bis zu der Bedeutung und Anwendung seiner Prinzipien in der Strafverfolgungspraxis. Erörtert werden neben dogmatischen Fragen der strafrechtlichen Verantwortung von Amtsveterinären auch wesentliche Aspekte der zentralen Strafnorm des Tierschutzgesetzes (§ 17) sowie aktuelle Probleme im Tierschutzrecht. Dabei legt die Verfasserin auch die erste empirische Untersuchung ihrer Art in Deutschland vor, im Rahmen derer mittels Analyse von Strafakten verschiedener Bundesländer untersucht wird, ob und inwieweit eine effektive Umsetzung von Tierschutznormen durch Amtstierärzte, Staatsanwaltschaften und Gerichte stattfindet, insbesondere hinsichtlich gewerblicher Tierhaltung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2022-06-07
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Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Forschungszulagengesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Aktualisiert: 2022-11-02
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Sven Hering analysiert mit Hilfe der Spieltheorie die Konfliktsituation zwischen Unternehmen und Umweltschutzbehörden beim Umweltnormenvollzug. Er untersucht, ob ein normwidriges Verhalten von Unternehmen in bestimmten Situationen rational ist und welche Faktoren wie verändert werden müssen, damit sich die Unternehmer anders entscheiden.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Die wissenschaftlichen und politischen Debatten über die deutsche Glücksspielregulierung kommen nicht zur Ruhe. Grundlagen-, Vollzugs- und Zukunftsfragen prägen zeitgleich den Regulierungsdiskurs. Verschiedene Themen bestimmen die Debatte: Die höchstrichterlichen Entscheidungen zur Spielhallenregulierung werfen Fragen zur Zulässigkeit der Sonderbehandlung von Spielhallen auf und zwingen zu einer verhaltenswissenschaftlichen Reflexion der gesetzgeberischen Prämissen. Auch dem Vollzugsdefizit im Glücksspielrecht und seinen Gründen gilt es mehr Aufmerksamkeit zu schenken, soll eine Regulierung zukünftig gelingen. Regierungswechsel in den Bundesländern und die Präsenz des Online-Glücksspiels lassen die Zukunft der Glücksspielregulierung ungewiss erscheinen. Das Schicksal des Glücksspielstaatsvertrages im Allgemeinen und des Lotteriemonopols im Besonderen verdienen dabei besondere Beachtung Mit Beiträgen von: Gerhard Bühringer, Robert Czernecka, Jörg Ennuschat, Bernd J. Hartmann, Roxana Kotter, Rike U. Krämer-Hoppe, Anja Kräplin, Jörg Philipp Terhechte
Aktualisiert: 2020-12-24
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Saurer Regen, sterbende Wälder und verschmutzte Flüsse zwangen den Gesetzgeber Ende der 1970er-Jahre zum Handeln. 1980 wurde das Strafgesetzbuch um einen eigenen Abschnitt „Straftaten gegen die Umwelt„ ergänzt. Seit dieser Zeit sieht sich das deutsche Umweltstrafrecht anhaltend harscher Kritik ausgesetzt. So wurde insbesondere in den 80er- und frühen 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Wirksamkeit des „neuen„ Umweltstrafrechts vielfach in Zweifel gezogen. Das – jedenfalls auf dem Papier – schärfste und umfassendste Umweltstrafrecht der Welt habe sich in der Praxis als stumpfes Schwert erwiesen. Insbesondere die schwere Entdeckbarkeit der überwiegend „opferlosen„ Delikte sowie die verwaltungsakzessorische Ausgestaltung der Umweltstrafnormen und die dadurch erzwungene Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden haben die Strafverfolgungsbehörden vor Probleme gestellt, die weithin unter dem Aufhänger „Vollzugsdefizit des Umweltstrafrechts„ diskutiert wurden. Die zunehmend sichtbaren Folgen des Klimawandels und der wirtschaftliche Druck durch globale Konzentrationsprozesse machen ein strafbewehrtes lenkendes Eingreifen des Staates auch dann unverzichtbar, wenn Umweltschutz als Kostenfaktor wenig populär erscheint. Es ist daher an der Zeit, die Frage nach den Möglichkeiten eines effektiven Umweltschutzes durch das Strafrecht erneut aufzuwerfen und gegebenenfalls nach neuen Wegen einer wirkungsvolleren Umweltstrafverfolgung zu suchen. Nicole Hellmich macht Vorschläge, wie Verwaltungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden künftig besser kooperieren können. Insbesondere die Einführung einer strafbefreienden Selbstanzeige im Umweltstrafrecht könnte dazu beitragen, die „opferlosen„ Delikte zukünftig früher zu erkennen und aufzuklären, um so ihre schwerwiegenden Folgen für Umwelt und Gesellschaft zu vermeiden oder wenigstens zu verringern.
Aktualisiert: 2020-02-21
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Die Arbeit befasst sich zum einen mit den Vollzugsdefiziten des geltenden Tierschutzrechts. Zum anderen wird das Rechtsinstrument der tierschutzrechtlichen Verbandsklage untersucht und erörtert, ob diese geeignet ist, bestehende Vollzugsdefizite zu reduzieren. Unter anderem werden die rechtsdogmatischen Fragen im Zusammenhang mit einer Erweiterung des gerichtlichen Rechtsschutzes um Elemente objektiver Verwaltungskontrolle erörtert sowie die aktuelle rechtspolitische Diskussion nachgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Gibt es eine effektive Haftung für Umweltschäden? Der Untergang des Tankers Exxon Valdez hat eine Neuerung des US-amerikanischen Umwelthaftungsrechts bewirkt. Das große Waldsterben und der Fall Sandoz haben in Deutschland zum Nachdenken angeregt. Wer ist verantwortlich für die bereits entstandenen Schäden? Wie sind Schäden zu ersetzen? Ist der Umweltschaden bezifferbar? Für den Ersatz von Schäden sind im Recht Haftungssysteme geschaffen worden, die in erster Linie zivilrechtlicher Natur sind, also auf den Schadensausgleich zwischen zwei privaten Parteien gerichtet. In Deutschland gibt es ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem, das der Partei „Allgemeinheit“ den Betreiber von Anlagen als Gegenpartei gegenüberstellt und hier einen Schadenausgleich fordert, eine Wiederherstellung von natürlichen Arten und Lebensräumen, Gewässern und Böden. Im Jahr 2004 wurde hierzu die Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, kurz Umwelthaftungsrichtlinie (UHRL), erlassen. Die passende Umsetzung dazu erfolgte in Deutschland 2007 mit dem Umweltschadensgesetz, kurz USchadG. Diese Veröffentlichung untersucht fast 10 Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes dessen Anwendung und Anwendbarkeit in der Praxis. Umweltschutz ist unpopulär. Welche Hemmnisse bestehen bei der Erarbeitung eines Gesetzes und wie wirkt sich dies auf das Gesetz selbst und seine Struktur aus? Jede Untersuchung zum Vollzug eines Gesetzes beinhaltet die Untersuchung der Struktur der Norm selbst, ihre Grundlagen und ihre Vollzugeignung. Ein Vergleich mit dem US-amerikanischen Umwelthaftungsrecht und ein Überblick über die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in den Mitgliedstaaten komplettieren die Arbeit. Julia-Carolina Holz gibt einen detaillierten Blick auf Grundlagen und Forschungsstand von Vollzugsdefiziten und untersucht die Vollzugseignung der Umwelthaftungsrichtlinie, sowie des Umweltschadensgesetzes.
Aktualisiert: 2023-04-06
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