Die Überlebenden vor Gericht
Auschwitz-Häftlinge als Zeugen in NS-Prozessen (1950–1976)
Katharina Stengel
Die NS-Prozesse in der Bundesrepublik waren ein Forum, in dem bereits in der frühen Nachkriegszeit die Verbrechen des Nationalsozialismus verhandelt wurden. Dabei hatten die Holocaust-Überlebenden und ehemaligen KZ-Häftlinge als Zeugen eine besonders kontroverse Aufgabe, die von der Forschung jedoch bislang kaum beachtet wurde. Vielfach lag es allein an ihnen, mit ihren Berichten die Angeklagten zu überführen. Zugleich waren sie teils massivem Misstrauen der deutschen Justiz ausgesetzt, die die Überlebenden für zu parteiisch hielt, um objektive Einschätzungen abzugeben. Die Befragungen und die Konfrontation mit den Tätern stellten zudem eine hohe Belastung dar. Dennoch sagten Tausende Überlebende aus freien Stücken aus und nahmen die Strapazen auf sich, um die strafrechtliche Verfolgung der Verbrechen voranzubringen. Am Beispiel von vier Auschwitz-Prozessen aus drei Jahrzehnten untersucht Katharina Stengel, welche Bedeutung die Opfer für die NS-Prozesse hatten, wie die Juristen mit ihnen und ihren unfassbaren Berichten umgingen, wie die Zeuginnen und Zeugen selbst vor Gericht agierten, welche Anliegen sie verfolgten und welche Schlüsse sie aus ihren Erfahrungen zogen.