Was hat der Alt- und Rechtshistoriker Theodor Mommsen dem Römischen Recht zu verdanken? Was haben die Altertumswissenschaften, was hat die Rechtswissenschaft ihm zu verdanken? Der Band versucht diese Fragen aus der interdisziplinären Perspektive der heutigen Forschung zu beantworten und versammelt die Beiträge international renommierter Altertums- und Rechtswissenschaftler, die auf einer Tagung an der Universität Bern im Mai 2012 gehalten wurden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Was hat der Alt- und Rechtshistoriker Theodor Mommsen dem Römischen Recht zu verdanken? Was haben die Altertumswissenschaften, was hat die Rechtswissenschaft ihm zu verdanken? Der Band versucht diese Fragen aus der interdisziplinären Perspektive der heutigen Forschung zu beantworten und versammelt die Beiträge international renommierter Altertums- und Rechtswissenschaftler, die auf einer Tagung an der Universität Bern im Mai 2012 gehalten wurden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Was hat der Alt- und Rechtshistoriker Theodor Mommsen dem Römischen Recht zu verdanken? Was haben die Altertumswissenschaften, was hat die Rechtswissenschaft ihm zu verdanken? Der Band versucht diese Fragen aus der interdisziplinären Perspektive der heutigen Forschung zu beantworten und versammelt die Beiträge international renommierter Altertums- und Rechtswissenschaftler, die auf einer Tagung an der Universität Bern im Mai 2012 gehalten wurden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das römische Recht hat die europäischen Privatrechtssysteme der Gegenwart maßgeblich beeinflusst. Es spielt daher noch heute im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung und der Rechtsvergleichung eine wichtige Rolle. Das vorliegende Buch erleichtert Studierenden den Zugang zur Materie, denn es bringt eine erhebliche Stoffentlastung. Es bietet eine Einführung in das römische Rechtsdenken und die Anfangsgründe der Zivilrechtsdogmatik und ist als Lern- und Lesebuch konzipiert. Wichtige Quellentexte sind mit Übersetzungen abgedruckt. In den Fußnoten finden sich Hinweise auf weiterführende Studienliteratur. Für die 9. Auflage konnte Iole Fargnoli als Co-Autorin gewonnen werden.
Aktualisiert: 2021-07-11
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Das römische Recht hat die europäischen Privatrechtssysteme der Gegenwart maßgeblich beeinflusst. Es spielt daher noch heute im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung und der Rechtsvergleichung eine wichtige Rolle. Das vorliegende Buch erleichtert Studierenden den Zugang zur Materie, denn es bringt eine erhebliche Stoffentlastung. Es bietet eine Einführung in das römische Rechtsdenken und die Anfangsgründe der Zivilrechtsdogmatik und ist als Lern- und Lesebuch konzipiert. Wichtige Quellentexte sind mit Übersetzungen abgedruckt. In den Fußnoten finden sich Hinweise auf weiterführende Studienliteratur. Für die 9. Auflage konnte Iole Fargnoli als Co-Autorin gewonnen werden.
Aktualisiert: 2021-05-31
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«Und eine Welt des Irrtums sich entfaltet»
Goethe, Faust II, 4786
Philipp Lotmar begann seine Arbeiten über den Irrtum mit dem Arbeitstitel «Das römische Recht vom Error» im Alter von 33 Jahren, im Unwissen, dass dieses nie vollendet werden wird. Durch sein Amt als Rektor der Universität Bern, sein Schaffen an seinem Hauptwerk zum Arbeitsrecht und andere Lebensumstände gab es viele Unterbrechungen und Verzögerungen im Schreibprozess. Als Lotmar 1922 im Alter von 72 Jahren verstarb, blieb sein Werk über den Error unveröffentlicht und wurde nun posthum (hrsg. von Iole Fargnoli) veröffentlicht.
Der vorliegende Band beinhaltet Beiträge, die am 16. und 17. Mai 2019 an der Universität Bern vorgetragen wurden. Diese widmen sich vor allem Lotmars Werk zum Error. Darüber hinaus wird ein Blick auf sein akademisches Leben im Schatten des Fakultätskollegen Eugen Huber geworfen.
Aktualisiert: 2021-03-05
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«Und eine Welt des Irrtums sich entfaltet»
Goethe, Faust II, 4786
Philipp Lotmar begann seine Arbeiten über den Irrtum mit dem Arbeitstitel «Das römische Recht vom Error» im Alter von 33 Jahren, im Unwissen, dass dieses nie vollendet werden wird. Durch sein Amt als Rektor der Universität Bern, sein Schaffen an seinem Hauptwerk zum Arbeitsrecht und andere Lebensumstände gab es viele Unterbrechungen und Verzögerungen im Schreibprozess. Als Lotmar 1922 im Alter von 72 Jahren verstarb, blieb sein Werk über den Error unveröffentlicht und wurde nun posthum (hrsg. von Iole Fargnoli) veröffentlicht.
Der vorliegende Band beinhaltet Beiträge, die am 16. und 17. Mai 2019 an der Universität Bern vorgetragen wurden. Diese widmen sich vor allem Lotmars Werk zum Error. Darüber hinaus wird ein Blick auf sein akademisches Leben im Schatten des Fakultätskollegen Eugen Huber geworfen.
Aktualisiert: 2022-09-15
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Die Römer betrachteten das Recht von der Perspektive des Prozesses aus. Die Kenntnis des zu Zeiten des Römischen Reichs errichteten, durch Verfahrensformeln gebildeten Formularprozesses hat noch heute methodischen Wert.
Der vorliegende Band widmet sich der nach wie vor bestehenden Bedeutung des römischen Formularverfahrens für geltende Begriffe, Regeln, Techniken oder Rechtsinstitute. Im Wesentlichen bezieht er sich auf die Beiträge aus dem Seminar «Der Bildungswert des römischen Zivilprozesses für die heutigen Juristen», welches das Romanistische Institut der Universität Bern am 20./22.03.2019 veranstaltet hat. Ergänzt wird der Band durch weitere Aufsätze, welche die wechselhafte Geschichte zwischen Prozessrecht und materiellem Recht beleuchten.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Die Römer betrachteten das Recht von der Perspektive des Prozesses aus. Die Kenntnis des zu Zeiten des Römischen Reichs errichteten, durch Verfahrensformeln gebildeten Formularprozesses hat noch heute methodischen Wert.
Der vorliegende Band widmet sich der nach wie vor bestehenden Bedeutung des römischen Formularverfahrens für geltende Begriffe, Regeln, Techniken oder Rechtsinstitute. Im Wesentlichen bezieht er sich auf die Beiträge aus dem Seminar «Der Bildungswert des römischen Zivilprozesses für die heutigen Juristen», welches das Romanistische Institut der Universität Bern am 20./22.03.2019 veranstaltet hat. Ergänzt wird der Band durch weitere Aufsätze, welche die wechselhafte Geschichte zwischen Prozessrecht und materiellem Recht beleuchten.
Aktualisiert: 2020-07-07
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Der interdisziplinäre Band sammelt die Beiträge der Tagung, die am 13.–14. Juni 2013 an der Universität Bern aus Anlass von Lotmars Berufung auf den Lehrstuhl für Römisches Recht vor 125 Jahren stattgefunden hat. Mit Blick auf seine beiden wissenschaftlichen Schwerpunkte suchen die Beiträge der international renommierten Römischrechtler und Arbeitsrechtswissenschaftler vor allem folgende Fragen zu beantworten: Welches war Philipp Lotmars Methode in seinem römischrechtlichen Werk, und in welchem Verhältnis steht dieses Oeuvre zur Pandektistik? Welche Rolle spielt das Römische Recht im arbeitsrechtlichen Schrifttum von Lotmar? Was hat das heutige Arbeitsrecht ihm vor allem zu verdanken und inwiefern baut die jeweilige Fachwissenschaft noch heute auf sein wissenschaftliche Vermächtnis?
Aktualisiert: 2021-12-14
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Unter dem Titel Willkür und Freiheit im römischen und schweizerischen Erbrecht hat am 3./5. Mai 2017 ein Seminar am Romanistischen Institut der Universität Bern stattgefunden. Der vorliegende Band enthält einige Beiträge aus diesem rechtsvergleichenden Seminar.
Die Beiträge setzen sich mit dem erweiterten Umfeld der Redaktionsarbeit von Eugen Huber auseinander. Zudem bot der vom Bundesrat zur Revision des Erbrechts verabschiedete Vernehmlassungstext die Möglichkeit, rechtsvergleichend auch die aktuellsten Vorschläge des Bundesrates punktuell einem Quervergleich zu unterziehen. Der rechtshistorische Vergleich zeigt, wie ergiebig das römische Recht nach wie vor für das Verständnis der Entscheidungen des Gesetzgebers und auch des modernen Rechts sein kann.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das römische Recht ist Juristenrecht. In den Händen der Juristen lagen die Handhabung und die Fortentwicklung des Rechts. Obwohl der Fokus auf Gutachten zu einzelnen Fallproblemen lag, formulieren einige der überlieferten Texte Rechtsätze, Begriffsbildungen oder Erkenntnisse. Zu diesem Thema hat am 16. und 18. Mai 2018 unter dem Titel «Anschauungen römischer Juristen und deren Fortwirken bis in das geltende schweizerische Recht» am Romanistischen Institut der Universität Bern ein Seminar stattgefunden. Dafür und für diesen Band der Schriftenreihe zu Eugen Huber sind vor allem diejenigen römischen Auffassungen ausgewählt worden, deren Vermächtnis im heutigen Privatrecht besonders evident sind. Der rechtshistorische Vergleich zeigt, wie fruchtbar das römische Recht für das Verständnis der Entscheidungen des Schweizer Gesetzgebers ist.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Jahrzehntelang arbeitete Philipp Lotmar immer wieder am Thema des Irrtums. In einem monumentalen Werk untersuchte er den Error in den unzähligen römischen Quellen in jedem Bereich des Rechts in und außerhalb des Corpus Iuris Civilis, vor allem, um eine breite Basis für seine Kritik an Karl Friedrich von Savignys tonangebender Irrtumslehre im Vertragsrecht zu schaffen. Lotmar konnte aber das Werk, das er für seine romanistische Hauptleistung hielt, nicht mehr vollenden und kam auch nicht mehr zur Publikation des ersten, fast fertigen Bandes. Der gesamte erste Band und die Einleitung zum zweiten Band, also die Teile des Werks, die Lotmar in eine publikationsfähige Form auszuarbeiten schaffte, wird nun der Öffentlichkeit übergeben. Auf diese Weise wird das wissenschaftliche Werk eines prägenden Zivilrechtslehrers, der heute außerhalb der Romanistik in erster Linie als Schöpfer des modernen Arbeitsrechts wahrgenommen wird, nun auch auf dessen angestammtem Forschungsgebiet, dem römischen Recht und der allgemeinen Privatrechtsdogmatik, fast hundert Jahre nach seinem Tod zugänglich.
For decades, Philipp Lotmar has repeatedly and insistently focussed on the subject of error. In a monumental work, Lotmar set out to examine the countless relevant Roman sources in every area of law inside as well as outside the Corpus Juris Civilis, thus providing the material basis for his criticism of Karl Friedrich von Savigny's leading doctrine of errors in contract law. However, Lotmar could not complete the work he considered the crowning achievement of his research in the field of Roman law, nor did he succeed in publishing the first, almost finished volume. The entire first volume and the introduction to the second volume, i.e. those parts of the intended opus which Lotmar left behind in a form already fit for publication, will now be presented to the public. In this way, the scientific work of a formative civil law teacher, who today is perceived primarily as the creator of modern labor law, is thus finally being made available in his proper field of research, i.e. Roman law and general private law dogmatics, almost a hundred years after his death.
Aktualisiert: 2022-08-02
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Das römische Recht ist Juristenrecht. In den Händen der Juristen lagen die Handhabung und die Fortentwicklung des Rechts. Obwohl der Fokus auf Gutachten zu einzelnen Fallproblemen lag, formulieren einige der überlieferten Texte Rechtsätze, Begriffsbildungen oder Erkenntnisse. Zu diesem Thema hat am 16. und 18. Mai 2018 unter dem Titel «Anschauungen römischer Juristen und deren Fortwirken bis in das geltende schweizerische Recht» am Romanistischen Institut der Universität Bern ein Seminar stattgefunden. Dafür und für diesen Band der Schriftenreihe zu Eugen Huber sind vor allem diejenigen römischen Auffassungen ausgewählt worden, deren Vermächtnis im heutigen Privatrecht besonders evident sind. Der rechtshistorische Vergleich zeigt, wie fruchtbar das römische Recht für das Verständnis der Entscheidungen des Schweizer Gesetzgebers ist.
Aktualisiert: 2019-01-23
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Jahrzehntelang arbeitete Philipp Lotmar immer wieder am Thema des Irrtums. In einem monumentalen Werk untersuchte er den Error in den unzähligen römischen Quellen in jedem Bereich des Rechts in und außerhalb des Corpus Iuris Civilis, vor allem, um eine breite Basis für seine Kritik an Karl Friedrich von Savignys tonangebender Irrtumslehre im Vertragsrecht zu schaffen. Lotmar konnte aber das Werk, das er für seine romanistische Hauptleistung hielt, nicht mehr vollenden und kam auch nicht mehr zur Publikation des ersten, fast fertigen Bandes. Der gesamte erste Band und die Einleitung zum zweiten Band, also die Teile des Werks, die Lotmar in eine publikationsfähige Form auszuarbeiten schaffte, wird nun der Öffentlichkeit übergeben. Auf diese Weise wird das wissenschaftliche Werk eines prägenden Zivilrechtslehrers, der heute außerhalb der Romanistik in erster Linie als Schöpfer des modernen Arbeitsrechts wahrgenommen wird, nun auch auf dessen angestammtem Forschungsgebiet, dem römischen Recht und der allgemeinen Privatrechtsdogmatik, fast hundert Jahre nach seinem Tod zugänglich.
For decades, Philipp Lotmar has repeatedly and insistently focussed on the subject of error. In a monumental work, Lotmar set out to examine the countless relevant Roman sources in every area of law inside as well as outside the Corpus Juris Civilis, thus providing the material basis for his criticism of Karl Friedrich von Savigny's leading doctrine of errors in contract law. However, Lotmar could not complete the work he considered the crowning achievement of his research in the field of Roman law, nor did he succeed in publishing the first, almost finished volume. The entire first volume and the introduction to the second volume, i.e. those parts of the intended opus which Lotmar left behind in a form already fit for publication, will now be presented to the public. In this way, the scientific work of a formative civil law teacher, who today is perceived primarily as the creator of modern labor law, is thus finally being made available in his proper field of research, i.e. Roman law and general private law dogmatics, almost a hundred years after his death.
Aktualisiert: 2021-12-14
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Das Recht eines Menschen auf Freiheit der Person ist ein kaum zweihundert Jahre altes juristisches Konzept. Zuvor galt Sklaverei während Jahrtausenden in nahezu allen historisch bekannten Gesellschaften als legitim. Die Tatsache, dass die Versklavung Gegenstand von Rechtsordnungen war, erscheint uns heute als ein Paradoxon, gehört jedoch zu den Selbstverständlichkeiten eines grossen Teils der Geschichte der Menschheit.
Der vorliegende Band greift die Fragen auf, die sich aus diesem Widerspruch ergeben. Spezialistinnen und Spezialisten des römischen Rechts und des aktuellen Völkerrechts, der Alten Geschichte, aber auch Neuzeit-Historiker und Literaturwissenschaftler diskutieren aus ihren Forschungsperspektiven, wie Gesellschaften der Vergangenheit die Freiheitsberaubung von Menschen, die in heutiger Sicht ein Verbrechen ist, in ihr Rechtsdenken integrierten.
Aus dem Inhalt
- Walter Kälin: Sklaverei: Eine Herausforderung für das Völkerrecht
- Antonio Saccoccio: Römische Sklaverei zwischen ius gentium und ius naturale
- Daniel Vaucher: Sklaverei in den vorkonstantinischen Kirchenordnungen: Überlegungen zum frühchristlichen Kirchenrecht
- Linda De Maddalena: Spuren des römischen Rechts im Code Noir
- Michael Zeuske: Sklaverei in der Neuen Welt – auch eine transrechtliche Sklaverei auf der Linie Afrika–Atlantik–Amerika?
- Fábio Siebeneichler de Andrade: Sklaverei in Brasilien: Die rechtliche Regelung vom Beginn der Kolonialisierung bis zur Abolition
- Ulfried Reichardt: Sklaverei, Freiheit und Eigentum: Zur Auseinandersetzung über die Sklaverei in der US-amerikanischen Literatur des 19. Jahrhunderts
- Hans Fässler: «Die Römer haben es nicht anders gemacht.» Zur schweizerischen Komplizenschaft im Schwarzen Atlantik
Aktualisiert: 2019-04-11
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Unter dem Titel Willkür und Freiheit im römischen und schweizerischen Erbrecht hat am 3./5. Mai 2017 ein Seminar am Romanistischen Institut der Universität Bern stattgefunden. Der vorliegende Band enthält einige Beiträge aus diesem rechtsvergleichenden Seminar.
Die Beiträge setzen sich mit dem erweiterten Umfeld der Redaktionsarbeit von Eugen Huber auseinander. Zudem bot der vom Bundesrat zur Revision des Erbrechts verabschiedete Vernehmlassungstext die Möglichkeit, rechtsvergleichend auch die aktuellsten Vorschläge des Bundesrates punktuell einem Quervergleich zu unterziehen. Der rechtshistorische Vergleich zeigt, wie ergiebig das römische Recht nach wie vor für das Verständnis der Entscheidungen des Gesetzgebers und auch des modernen Rechts sein kann.
Aktualisiert: 2022-09-15
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Am 4./6. Mai 2016 hat unter dem Titel «Dienstbarkeiten einst und heute» am Romanistischen Institut der Universität Bern ein Seminar stattgefunden, welches – auf den Spuren Eugen Hubers gehend – rechtsvergleichende Bearbeitungen des Themas des Dienstbarkeitsrechts unternommen hat. Einige Beiträge aus diesem sehr fruchtbaren Seminar sind nochmals umgearbeitet worden und werden einer breiteren Öffentlichkeit mit dem vorliegenden Band zugänglich gemacht. Anders als bei den bisherigen Bänden wird damit nicht eine Primärquelle von Eugen Huber ediert, sondern in einem Sammelband das erweiterte Umfeld einer Ausleuchtung unterzogen.
Aktualisiert: 2018-11-01
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Römisches Recht
Zahlreiche Rechtsordnungen hat das Römische Recht maßgeblich beeinflusst. Mit seinen grundlegenden Prinzipien wirkt es so auf vielfältige Weise auch in der Gegenwart fort, ist Gegenstand der Forschung, verbindet Rechtskulturen, Länder und Kontinente. Deutlich wird dies auch in der Person eines seiner hervorragenden Vertreter: 81 Autoren aus nahezu allen Teilen Europas, aus Nord- und Südamerika und aus Südostasien sind in dieser Festschrift zusammengekommen, um ihre Verbundenheit mit Rolf Knütel zu bekräftigen.
Die Themen der Beiträge sind weit gespannt, es finden sich quellengeschichtliche, sozialgeschichtliche, dogmengeschichtliche und historisch-vergleichende Arbeiten nebeneinander. Alle Beiträge aber haben ihren Ausgangspunkt im klassischen römischen Recht, dem Recht also, dem auch der Jubilar seine weit überwiegende Arbeitskraft widmet. Nicht nur das Fach selbst aber verbindet die vielen Gratulanten, sondern auch Rolf Knütel in seiner Person. Ihm ist es in den letzten Jahrzehnten wie kaum einem anderen gelungen, einen internationalen Kreis von Kollegen zu versammeln, die in Forschung und Lehre des Römischen Rechts zusammenarbeiten.
Aktualisiert: 2019-02-13
Autor:
Jorge Adame Goddard,
Holger Altmeppen,
Hans Ankum,
Peter Apathy,
Ralph Backhaus,
Okko Behrends,
Hans-Peter Benöhr,
Alfons Bürge,
Luigi Capogrossi-Colognesi,
Riccardo Cardilli,
Cosimo Cascione,
Amelia Castresana Herrero,
Emmanuelle Chevreau,
Tiziana Chiusi,
Byoung Jo Choe,
Sandro Corbino,
Nunzia Donadio,
Wolfgang Ernst,
Giuseppe Falcone,
Iole Fargnoli,
Thomas Finkenauer,
Jean-François Gerkens,
Teresa Giménez-Candela,
Peter Gröschler,
Alejandro Guzmán Brito,
Jan Dirk Harke,
Éva Jakab,
Horst Heinrich Jakobs,
Nils Jansen,
Wolfgang Kaiser,
Georg Klingenberg,
Christoph Krampe,
Janez Kranjc,
Berthold Kupisch,
Luigi Labruna,
Detlef Liebs,
Sebastian Lohsse,
Klaus Luig,
Ulrike Malmendier,
Ulrich Manthe,
Carla Masi Doria,
Dorothea Mayer-Maly,
Jens Peter Meincke,
Felice Mercogliano,
Jian Mi,
Shigeo Nishimura,
Dieter Nörr,
Javier Paricio,
Martin Pennitz,
Attila Pókecz Kovács,
Johannes Michael Rainer,
Ingo Reichard,
Tilman Repgen,
Alan Rodger,
Robert Röhle,
Thomas Rüfner,
Dietmar Schanbacher,
Martin Schermaier,
Gottfried Schiemann,
Sandro Schipani,
Bruno Schmidlin,
Eltjo J. H. Schrage,
Werner Schubert,
Boudewijn Sirks,
Tullio Spagnuolo Vigorita,
Jop Spruit,
Jakob Stagl,
Fritz Sturm,
Sebastiano Tafaro,
Gerhard Thür,
Shiyong Tian,
Hans Erich Troje,
Andreas Wacke,
Wolfgang Waldstein,
Tammo Wallinga,
Gunter Wesener,
Hans Wieling,
Laurens C. Winkel,
Joseph Georg Wolf,
Reinhard Zimmermann,
Otto Zwierlein
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Was hat der Alt- und Rechtshistoriker Theodor Mommsen dem Römischen Recht zu verdanken? Was haben die Altertumswissenschaften, was hat die Rechtswissenschaft ihm zu verdanken? Der Band versucht diese Fragen aus der interdisziplinären Perspektive der heutigen Forschung zu beantworten und versammelt die Beiträge international renommierter Altertums- und Rechtswissenschaftler, die auf einer Tagung an der Universität Bern im Mai 2012 gehalten wurden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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