Das Thema der Untersuchung ist die Entwicklungsgeschichte der societas leonina (Löwengesellschaft), eines gesellschaftsrechtlichen Instituts, das seinen Ursprung im antiken römischen Recht hat. Seinen Namen verdankt es der Fabel von der Jagdgesellschaft des Löwen, der seine Jagdgenossen nicht an der gemeinsamen Beute teilhaben läßt. Demgemäß handelt es sich bei der societas leonina als Rechtsinstitut um eine Gesellschaft, in der ein Gesellschafter von der Beteiligung an dem erzielten Gewinn vertraglich ausgeschlossen ist.
Kai-Michael Hingst folgt der Spur der societas leonina, zu der bislang erst eine kurze Monographie aus dem Jahr 1738 vorlag, durch die Epochen der europäischen Privatrechtsgeschichte vom römischen Recht bis in die Gegenwart. Dabei zeigt sich, daß die Bedeutungsverschiebungen, denen der Ausdruck »societas leonina« im Laufe der Zeit unterlag, auf die Beantwortung der im Mittelpunkt stehenden Rechtsfrage zurückwirken, wie eine societas leonina rechtlich bewertet wird, d. h. in welcher Form, aus welchen Gründen und mit welchen Folgen sie als wirksam oder unwirksam angesehen wird. Während die Römer eine societas leonina für nichtig hielten, weil sie bei formaler Betrachtung keinem der anerkannten Vertragstypen entsprach, setzt mit dem Usus modernus die Tendenz zu ihrer materialen Bewertung ein, so daß eine societas leonina heute, sofern der vom Gewinn ausgeschlossene Gesellschafter nicht sittenwidrig übervorteilt wird, kraft Vertragsfreiheit als wirksam angesehen werden kann. Ein Rechtsvergleich erweist, daß die societas leonina noch im geltenden Recht der europäischen Staaten präsent ist: Die Löwengesellschaft im deutschen Sprachraum, die société léonine in Frankreich, der patto leonino in Italien und das leeuwedeel-beding in den Niederlanden sind - ungeachtet ihrer Unterschiede im einzelnen - Früchte vom selben, römischrechtlichen Stamm.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Das Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts ist seit Jahrzehnten als umfassendes Standardwerk bewährt. Der neue Band 9 erschließt in 10 Kapiteln und mehr als 50 Gliederungsparagraphen das Recht der Unternehmen in Familienhand. Hier wird das Gesellschaftsrecht von komplexen familien- und erbrechtlichen Vorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten überlagert, die deshalb im vorliegenden Band ausführlich mitbehandelt sind. Spezifische Fragen der Familiengesellschaft, etwa Kontrollmechanismen, Familienbindung, Auslandsberührung, Publizitätsvermeidung, Ehegüterrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht werden differenziert und interessengerecht beantwortet. Von der Gestaltung über die Verwaltung, die möglichen Streitfälle und die Krise bis hin zur eventuellen Beendigung des Familienunternehmens jeglicher Rechtsform bietet das Handbuch fundierten, an der "best practice" und der maßgeblichen Rechtsprechung orientierten Rat.
Aktuell berücksichtigt ist das
COVID-19-Gesetzespaket mit diversen für Familienunternehmen wichtigen Sonderregeln zum Gesellschafts, Insolvenz-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz.<
InhaltRecht, Familie und UnternehmenEntstehung von Familiengesellschaften: Rechtsformwahl und GründungOrganisation von Familiengesellschaften (u.a. Treuepflicht, Kontrollgremien, Compliance, Publizitätsvermeidung, Family Offices)Organisation der Familiengesellschafter (u.a. mittelbare Beteiligung, Familienstämme, Poolvereinbarungen)Finanzierung von Familienunternehmen (u.a. Private Equity, Börsengang)Nachfolgeplanung (Vermögensübertragung, Erbrecht, Stiftungsrecht, Steuerfragen)Familienkonzern (u.a. Familienholding, Related Party Transactions, faktischer und Vertragskonzern)Internationale Familienunternehmen (u.a. mit IPR, Familien-, Ehe- und Erbrecht)Konfliktprävention und Konfliktlösung"Exit" aus dem Familienunternehmen und Krisenbewältigung
Vorteile auf einen Blickumfassende Einbeziehung aller relevanten Aspekte des Familien-, Erb- und Steuerrechtsverfasst von erfahrenen und spezialisierten Expertenfür Unternehmen aller gängigen Rechtsformen
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, auch auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsabteilungen, Vorstände, Aufsichtsräte, Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-09
Autor:
Simon Bahlinger,
Walter Bayer,
Marcus Becker,
Sebastian Berkefeld,
Mark K. Binz,
Simon Blath,
Matthias Blaum,
Christian Bochmann,
Christoph Bode,
Carsten Cramer,
Hartmut Fischer,
Ulla Gläßer,
Heribert Heckschen,
Michael Heuser,
Kai-Michael Hingst,
Michael Hippeli,
Thomas Hoffmann,
Lorenz Holler,
Michael Holtz,
Christoph Hübner,
Leonhard Hübner,
Tobias Hueck,
Daniel Illhardt,
Heiko Jander-McAlister,
Carsten Jungmann,
Christian Kahlenberg,
Susanne Kalss,
Denis C. Kaspras,
Dirk Köcher,
Reinhard Kössinger,
Jochen Kotzenberg,
Nils Krause,
Hans-Frieder Krauss,
Matthias Kreußlein,
Knut Werner Lange,
Dieter Leuering,
Jan Lieder,
Rainer Lorz,
Jochen Lüdicke,
Peter Mankowski,
Philipp Melzer,
Daniel Otte,
Hanns Prütting,
Jens Prütting,
Jochem Reichert,
Georg Roderburg,
Thomas Rothärmel,
Johannes Scheller,
Paul Schirrmacher,
Frauke Schmidt,
Jessica Schmidt,
Philipp Scholz,
Jens Schönfeld,
Stephan Schulz,
Christoph H. Seibt,
Walther Siede,
Andreas Söffing,
Marco Staake,
Katharina Uffmann,
Christine Uwase,
Armin Weinand,
Hartmut Wicke,
Kay Windthorst
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Das Thema der Untersuchung ist die Entwicklungsgeschichte der societas leonina (Löwengesellschaft), eines gesellschaftsrechtlichen Instituts, das seinen Ursprung im antiken römischen Recht hat. Seinen Namen verdankt es der Fabel von der Jagdgesellschaft des Löwen, der seine Jagdgenossen nicht an der gemeinsamen Beute teilhaben läßt. Demgemäß handelt es sich bei der societas leonina als Rechtsinstitut um eine Gesellschaft, in der ein Gesellschafter von der Beteiligung an dem erzielten Gewinn vertraglich ausgeschlossen ist.
Kai-Michael Hingst folgt der Spur der societas leonina, zu der bislang erst eine kurze Monographie aus dem Jahr 1738 vorlag, durch die Epochen der europäischen Privatrechtsgeschichte vom römischen Recht bis in die Gegenwart. Dabei zeigt sich, daß die Bedeutungsverschiebungen, denen der Ausdruck »societas leonina« im Laufe der Zeit unterlag, auf die Beantwortung der im Mittelpunkt stehenden Rechtsfrage zurückwirken, wie eine societas leonina rechtlich bewertet wird, d. h. in welcher Form, aus welchen Gründen und mit welchen Folgen sie als wirksam oder unwirksam angesehen wird. Während die Römer eine societas leonina für nichtig hielten, weil sie bei formaler Betrachtung keinem der anerkannten Vertragstypen entsprach, setzt mit dem Usus modernus die Tendenz zu ihrer materialen Bewertung ein, so daß eine societas leonina heute, sofern der vom Gewinn ausgeschlossene Gesellschafter nicht sittenwidrig übervorteilt wird, kraft Vertragsfreiheit als wirksam angesehen werden kann. Ein Rechtsvergleich erweist, daß die societas leonina noch im geltenden Recht der europäischen Staaten präsent ist: Die Löwengesellschaft im deutschen Sprachraum, die société léonine in Frankreich, der patto leonino in Italien und das leeuwedeel-beding in den Niederlanden sind - ungeachtet ihrer Unterschiede im einzelnen - Früchte vom selben, römischrechtlichen Stamm.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Thema der Untersuchung ist die Entwicklungsgeschichte der societas leonina (Löwengesellschaft), eines gesellschaftsrechtlichen Instituts, das seinen Ursprung im antiken römischen Recht hat. Seinen Namen verdankt es der Fabel von der Jagdgesellschaft des Löwen, der seine Jagdgenossen nicht an der gemeinsamen Beute teilhaben läßt. Demgemäß handelt es sich bei der societas leonina als Rechtsinstitut um eine Gesellschaft, in der ein Gesellschafter von der Beteiligung an dem erzielten Gewinn vertraglich ausgeschlossen ist.
Kai-Michael Hingst folgt der Spur der societas leonina, zu der bislang erst eine kurze Monographie aus dem Jahr 1738 vorlag, durch die Epochen der europäischen Privatrechtsgeschichte vom römischen Recht bis in die Gegenwart. Dabei zeigt sich, daß die Bedeutungsverschiebungen, denen der Ausdruck »societas leonina« im Laufe der Zeit unterlag, auf die Beantwortung der im Mittelpunkt stehenden Rechtsfrage zurückwirken, wie eine societas leonina rechtlich bewertet wird, d. h. in welcher Form, aus welchen Gründen und mit welchen Folgen sie als wirksam oder unwirksam angesehen wird. Während die Römer eine societas leonina für nichtig hielten, weil sie bei formaler Betrachtung keinem der anerkannten Vertragstypen entsprach, setzt mit dem Usus modernus die Tendenz zu ihrer materialen Bewertung ein, so daß eine societas leonina heute, sofern der vom Gewinn ausgeschlossene Gesellschafter nicht sittenwidrig übervorteilt wird, kraft Vertragsfreiheit als wirksam angesehen werden kann. Ein Rechtsvergleich erweist, daß die societas leonina noch im geltenden Recht der europäischen Staaten präsent ist: Die Löwengesellschaft im deutschen Sprachraum, die société léonine in Frankreich, der patto leonino in Italien und das leeuwedeel-beding in den Niederlanden sind - ungeachtet ihrer Unterschiede im einzelnen - Früchte vom selben, römischrechtlichen Stamm.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Das Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts ist seit Jahrzehnten als umfassendes Standardwerk bewährt. Der neue Band 9 erschließt in 10 Kapiteln und mehr als 50 Gliederungsparagraphen das Recht der Unternehmen in Familienhand. Hier wird das Gesellschaftsrecht von komplexen familien- und erbrechtlichen Vorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten überlagert, die deshalb im vorliegenden Band ausführlich mitbehandelt sind. Spezifische Fragen der Familiengesellschaft, etwa Kontrollmechanismen, Familienbindung, Auslandsberührung, Publizitätsvermeidung, Ehegüterrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht werden differenziert und interessengerecht beantwortet. Von der Gestaltung über die Verwaltung, die möglichen Streitfälle und die Krise bis hin zur eventuellen Beendigung des Familienunternehmens jeglicher Rechtsform bietet das Handbuch fundierten, an der "best practice" und der maßgeblichen Rechtsprechung orientierten Rat.
Aktuell berücksichtigt ist das
COVID-19-Gesetzespaket mit diversen für Familienunternehmen wichtigen Sonderregeln zum Gesellschafts, Insolvenz-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz.<
InhaltRecht, Familie und UnternehmenEntstehung von Familiengesellschaften: Rechtsformwahl und GründungOrganisation von Familiengesellschaften (u.a. Treuepflicht, Kontrollgremien, Compliance, Publizitätsvermeidung, Family Offices)Organisation der Familiengesellschafter (u.a. mittelbare Beteiligung, Familienstämme, Poolvereinbarungen)Finanzierung von Familienunternehmen (u.a. Private Equity, Börsengang)Nachfolgeplanung (Vermögensübertragung, Erbrecht, Stiftungsrecht, Steuerfragen)Familienkonzern (u.a. Familienholding, Related Party Transactions, faktischer und Vertragskonzern)Internationale Familienunternehmen (u.a. mit IPR, Familien-, Ehe- und Erbrecht)Konfliktprävention und Konfliktlösung"Exit" aus dem Familienunternehmen und Krisenbewältigung
Vorteile auf einen Blickumfassende Einbeziehung aller relevanten Aspekte des Familien-, Erb- und Steuerrechtsverfasst von erfahrenen und spezialisierten Expertenfür Unternehmen aller gängigen Rechtsformen
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, auch auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsabteilungen, Vorstände, Aufsichtsräte, Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Simon Bahlinger,
Walter Bayer,
Marcus Becker,
Sebastian Berkefeld,
Mark K. Binz,
Simon Blath,
Matthias Blaum,
Christian Bochmann,
Christoph Bode,
Carsten Cramer,
Hartmut Fischer,
Ulla Gläßer,
Heribert Heckschen,
Michael Heuser,
Kai-Michael Hingst,
Michael Hippeli,
Thomas Hoffmann,
Lorenz Holler,
Michael Holtz,
Christoph Hübner,
Leonhard Hübner,
Tobias Hueck,
Daniel Illhardt,
Heiko Jander-McAlister,
Carsten Jungmann,
Christian Kahlenberg,
Susanne Kalss,
Denis C. Kaspras,
Dirk Köcher,
Reinhard Kössinger,
Jochen Kotzenberg,
Nils Krause,
Hans-Frieder Krauss,
Matthias Kreußlein,
Knut Werner Lange,
Dieter Leuering,
Jan Lieder,
Rainer Lorz,
Jochen Lüdicke,
Peter Mankowski,
Philipp Melzer,
Daniel Otte,
Hanns Prütting,
Jens Prütting,
Jochem Reichert,
Georg Roderburg,
Thomas Rothärmel,
Johannes Scheller,
Paul Schirrmacher,
Frauke Schmidt,
Jessica Schmidt,
Philipp Scholz,
Jens Schönfeld,
Stephan Schulz,
Christoph H. Seibt,
Walther Siede,
Andreas Söffing,
Marco Staake,
Katharina Uffmann,
Christine Uwase,
Armin Weinand,
Hartmut Wicke,
Kay Windthorst
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Zum Werk
Das Internet der Dinge/Internet of Things (IoT) revolutioniert die Kommunikation. Es ermöglicht den Datenaustausch mit intelligenten Gegenständen ohne unmittelbare menschliche Beteiligung und deren automatisierte Steuerung, etwa unter Einsatz künstlicher Intelligenz. Zu den möglichen Anwendungsfeldern gehören vernetzte Autos und Häuser, vorbeugende Wartung von Maschinen (‚Predictive Maintenance‘), die Überwachung medizinischer Implantate und intelligente Energienetze. Während der Aufbau des Internet der Dinge bereits in vollem Gange ist, sind die rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang noch weitgehend ungeklärt. Als Querschnittsmaterie ist eine ganze Reihe von Rechtsgebieten berührt. Hierzu gehören aus dem Zivilrecht das Vertrags- und das Haftungsrecht, insbesondere beim Einsatz künstlicher Intelligenz. Angesichts der massiven Verwendung von Daten rücken das Datenschutzrecht und die Frage nach einem Recht an nicht personenbezogenen Daten in den Vordergrund. Zu beachten sind auch regulatorische Anforderungen, etwa des Telekommunikations- und Exportkontrollrechts. Weiter an Bedeutung gewinnt daneben das IT-Sicherheitsrecht. Nicht zuletzt spielt das Kartellrecht eine Rolle, etwa bei der Kumulierung von Daten und beim Aufbau von Ökosystemen.
InhaltStruktur des IoTRechtliche Fragestellungen zu DatenVertragsgestaltungHaftungÖkosystemeVertriebIT-SicherheitKünstliche IntelligenzBlockchain-LösungenBesondere RegulierungsfragenSektorspezifische Anwendungsbereiche, z.B. Automobilwirtschaft, Energie, Gesundheitswirtschaft, Handel, Immobilienwirtschaft, Logistik, Smart Factory, Medien, Smart Cities, Telekommunikation, Verkehr, Versicherungswirtschaft etc.
Vorteile auf einen Blickpraxisorientierter AnsatzDarstellungen von SpezialistenBesonderheiten der Anwendungsfelder in einzelnen Branchen berücksichtigtVorschläge zur praktischen Gestaltung und Umsetzung
Zielgruppe
Für Geschäftsführung, Rechtsabteilungen und deren Beratung, Unternehmensberatungen sowie Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Stefan Bauer,
Alexander Birnstiel,
Walter Blocher,
Thomas Böhne,
David Bomhard,
Peter Bräutigam,
Steffen Burrer,
Michael Denga,
Sebastian Dienst,
Christian Djeffal,
Andreas Egger,
Wolfgang Feiel,
Korbinian Feller,
Martin Geipel,
Janik Gossler,
Korbinian Hartl,
Dirk Heckmann,
Martin Hedrich,
Thomas Josef Heitzer,
Kai-Michael Hingst,
Joachim Hohmann,
Ingo Hüttemeyer,
Torsten Kraul,
Johannes Kreile,
Tobias Kügler,
Christian Alexander Mayer,
Ralph Nack,
Anne Paschke,
Mansur Pour Rafsendjani,
Louis Püschel,
Michael Reiling,
Maximilian Röglinger,
Thomas Roth,
Daniel Rücker,
Bärbel Sachs,
Joachim Schrey,
Nico Schur,
Klaus M. Steinmaurer,
Thomas Thalhofer,
Olaf Vogel,
Nikolai Warneke,
Andreas Wiebe
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Das Thema der Untersuchung ist die Entwicklungsgeschichte der societas leonina (Löwengesellschaft), eines gesellschaftsrechtlichen Instituts, das seinen Ursprung im antiken römischen Recht hat. Seinen Namen verdankt es der Fabel von der Jagdgesellschaft des Löwen, der seine Jagdgenossen nicht an der gemeinsamen Beute teilhaben läßt. Demgemäß handelt es sich bei der societas leonina als Rechtsinstitut um eine Gesellschaft, in der ein Gesellschafter von der Beteiligung an dem erzielten Gewinn vertraglich ausgeschlossen ist.
Kai-Michael Hingst folgt der Spur der societas leonina, zu der bislang erst eine kurze Monographie aus dem Jahr 1738 vorlag, durch die Epochen der europäischen Privatrechtsgeschichte vom römischen Recht bis in die Gegenwart. Dabei zeigt sich, daß die Bedeutungsverschiebungen, denen der Ausdruck »societas leonina« im Laufe der Zeit unterlag, auf die Beantwortung der im Mittelpunkt stehenden Rechtsfrage zurückwirken, wie eine societas leonina rechtlich bewertet wird, d. h. in welcher Form, aus welchen Gründen und mit welchen Folgen sie als wirksam oder unwirksam angesehen wird. Während die Römer eine societas leonina für nichtig hielten, weil sie bei formaler Betrachtung keinem der anerkannten Vertragstypen entsprach, setzt mit dem Usus modernus die Tendenz zu ihrer materialen Bewertung ein, so daß eine societas leonina heute, sofern der vom Gewinn ausgeschlossene Gesellschafter nicht sittenwidrig übervorteilt wird, kraft Vertragsfreiheit als wirksam angesehen werden kann. Ein Rechtsvergleich erweist, daß die societas leonina noch im geltenden Recht der europäischen Staaten präsent ist: Die Löwengesellschaft im deutschen Sprachraum, die société léonine in Frankreich, der patto leonino in Italien und das leeuwedeel-beding in den Niederlanden sind - ungeachtet ihrer Unterschiede im einzelnen - Früchte vom selben, römischrechtlichen Stamm.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Klaus Oehler, emeritierter Ordinarius der Philosophie an der Universität Hamburg und Ehrendoktor der Universität Athen, ist eine internationale Kapazität auf den Gebieten der antiken Philosophie, der Semiotik und der Philosophie des amerikanischen Pragmatismus. Mit der Festschrift zum 80. Geburtstag ehren ihn rund 30 Freunde und Weggefährten durch Originalbeiträge auf den Gebieten seines wissenschaftlichen Wirkens. Die Festschrift vereint innovative Texte zur antiken Philosophie, Namentlich zu Platon und Aristoteles, zur Semiotik und zur Philosophie des Pragmatismus, zu dessen Verbreitung in Deutschland der Jubilar als früherer Präsident der amerikanischen Peirce Society maßgeblich beigetragen hat.
Aktualisiert: 2021-03-31
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Zum Werk
Das Werk behandelt in Form eines Handbuchs die für das Zahlungsdiensteaufsichtsrecht zentralen Erlaubnistatbestände der Zahlungsdienste und des E-Geld-Geschäfts. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vorgaben werden nach Darstellung der zivil- und aufsichtsrechtlichen Grundlagen die Reichweite der Erlaubnispflichten für Zahlungs- und E-Geld-Institute und die Bereichsausnahmen untersucht. Dabei werden Verwaltungspraxis und Rechtsprechung durchweg berücksichtigt. Der Ablauf eines Erlaubnisverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird dargestellt.
Die sachlichen, organisatorischen und dokumentarischen Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) werden im Lichte der Zahlungsdienste- und der E-Geld-Richtlinien detailliert beschrieben. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse der im Zahlungsverkehr gängigen Geschäftsmodelle in Hinblick auf die jeweiligen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Folgen. Dabei werden sowohl traditionelle als auch innovative Formen der Zahlungsabwicklung wie Online-Bezahlsysteme, mobile payments und e-wallets (elektronische Geldbörsen) behandelt.
Vorteile auf einen Blick
- umfassender Überblick über das Zahlungsdiensteaufsichtsrecht
- Darstellung von Geschäftsmodellen und Gestaltungsspielräumen
- zahlreiche Schaubilder
- Praxisbezug und Checklisten
- Beleuchtung des europarechtlichen Hintergrundes und rechtsvergleichende Bezüge
- Glossar der Fachtermini
Zu den Autoren
Die Autoren sind im Finance-Bereich von White & Case in Hamburg tätig und auf Finanzaufsichtsrecht und Finanzierungen spezialisiert. Sie beraten nationale und internationale Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute sowie Unternehmen der Realwirtschaft hinsichtlich der maßgeblichen europarechtlichen Vorgaben sowie der Anforderungen des Kreditwesengesetzes und des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.
Zielgruppe
Für Banken, Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute, Kreditkartenunternehmen, Netzbetreiber, im Finanzaufsichtsrecht tätige Rechtsanwälte und sonstige Berater, Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Griffig und kompakt erläutert dieser "Klassiker im Konzert der Kommentare" (Rolf Stober) alle praxisrelevanten Aspekte der Gewerbeordnung. Ergänzend werden die Gründzüge des Arbeitszeitrechts, des Arbeitsschutzrechts und des Ladenschlussrechts dargestellt. Ebenfalls eingearbeitet sind die Entwicklungen im Bereich des Lotterie- und Glücksspielrechts.
Vorteile auf einen BlickKommentierung der zahlreichen und inhaltlich weitreichenden Änderungen der GewO der letzten vier Jahre aus einer HandVerbindung des Gewerberechts mit dem Arbeitsschutz-, Arbeitszeit- und Ladenschlussrechtkomplette Auswertung der obergerichtlichen Rechtsprechung
Zur Neuauflage
Die 9. Auflage berücksichtigt die zahlreichen Änderungen seit dem Erscheinen der Vorauflage, darunterdie Änderungen beim Gewerbeanzeigeverfahren (§ 14 GewO)das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlungs- und Vermögensanlagenrechts (§§ 34f, 34g GewO)das Honoraranlagenberaterrecht (§ 34h GewO)das Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (31 GewO)das Darlehensvermittlerrecht (§§ 34i, j GewO)eine Reihe weiterer Änderungen betreffend die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, den Datenaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten, das gesetzliche Messwesen, die Förderung der elektronischen Verwaltung, die Änderungen registerrechtlicher und gebührenrechtlicher Vorschriftenund zuletzt die Änderungen des Bewacherrechts (§ 34 GewO), das Gesetz zur Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie IDD (§§ 11a, 34d, 34e, 55a, 147c, 156 GewO) sowie die Einführung der Erlaubnispflichtigkeit für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter in § 34c GewO
Ausführlich dargestellt sind die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Gewerberechts durch Art. 12 und 14 GG sowie die Einwirkungen des EU-Rechts auf das deutsche Gewerberecht, das nicht nur durch die umzusetzenden Richtlinien einwirkt, sondern auch durch die gewährten Grundfreiheiten der Niederlassungsfreiheit und der Wettbewerbsfreiheit.
Zielgruppe
Für Gewerbetreibende, Mitarbeiter in Gewerbe- und Gewerbeaufsichtsbehörden, Verwaltungsjuristen, Richter, Rechtsanwälte, Hochschullehrer, Rechtsreferendare und Studierende
Aktualisiert: 2023-04-04
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