Albert Ingold stellt sich zentralen Fragen des Planungsrechts: Wann muss eine Gemeinde planen? Wann darf der gesellschaftlichen Entwicklung in der grundrechtssensiblen Raumgestaltung kein freier Lauf gelassen werden? Diese Fragen bilden den Ausgangspunkt, um einen grundsätzlich neuen, systematischen Zugang zu einer Dogmatik der Erstplanungspflichten zu entwickeln.
Erstplanungspflichten schränken die schöpferische Gestaltungsfreiheit des Planungsträgers ein. Diese Einschränkung ist möglich, wenn sich die planerische Gestaltungsfreiheit zu einer strikten Planungspflicht verdichtet. Eine derartige Verdichtung kann - so die dogmatische Grundunterscheidung von Albert Ingold - subjektiv oder objektiv determiniert sein.
Die methodologische Leistung des Autors liegt dabei darin, dass die Grundbegriffe dieser Systembildung - insbesondere die Rechtsfigur der Verdichtung von Gestaltungsspielräumen - nicht isoliert im Planungsrecht, sondern als allgemeine rechtliche Strukturprinzipien, die sich auch in der Gesetz-, Verordnungs- und Satzungsgebung wiederfinden, hergeleitet und im Einzelnen auf die Gesamtheit des raumbezogenen Planungsrechts angewendet werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Untersuchung behandelt die verfassungsrechtlichen Bindungen staatliche Organe, soweit diese bewusst manipulierend Fehlinformationen verbreiten. Eingebettet in den informationsrechtlichen Diskurs zur Richtigkeitsgewährleistung wird also die Fixierung auf "wahr" konnotierte Informationen gelockert und der Blick auf die Verbreitung bewusst unwahrhaftiger Informationen gerichtet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob sowie ggf. wie und wann ein demokratischer Rechtsstaat desinformieren darf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Albert Ingold stellt sich zentralen Fragen des Planungsrechts: Wann muss eine Gemeinde planen? Wann darf der gesellschaftlichen Entwicklung in der grundrechtssensiblen Raumgestaltung kein freier Lauf gelassen werden? Diese Fragen bilden den Ausgangspunkt, um einen grundsätzlich neuen, systematischen Zugang zu einer Dogmatik der Erstplanungspflichten zu entwickeln.
Erstplanungspflichten schränken die schöpferische Gestaltungsfreiheit des Planungsträgers ein. Diese Einschränkung ist möglich, wenn sich die planerische Gestaltungsfreiheit zu einer strikten Planungspflicht verdichtet. Eine derartige Verdichtung kann - so die dogmatische Grundunterscheidung von Albert Ingold - subjektiv oder objektiv determiniert sein.
Die methodologische Leistung des Autors liegt dabei darin, dass die Grundbegriffe dieser Systembildung - insbesondere die Rechtsfigur der Verdichtung von Gestaltungsspielräumen - nicht isoliert im Planungsrecht, sondern als allgemeine rechtliche Strukturprinzipien, die sich auch in der Gesetz-, Verordnungs- und Satzungsgebung wiederfinden, hergeleitet und im Einzelnen auf die Gesamtheit des raumbezogenen Planungsrechts angewendet werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Untersuchung behandelt die verfassungsrechtlichen Bindungen staatliche Organe, soweit diese bewusst manipulierend Fehlinformationen verbreiten. Eingebettet in den informationsrechtlichen Diskurs zur Richtigkeitsgewährleistung wird also die Fixierung auf "wahr" konnotierte Informationen gelockert und der Blick auf die Verbreitung bewusst unwahrhaftiger Informationen gerichtet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob sowie ggf. wie und wann ein demokratischer Rechtsstaat desinformieren darf.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Albert Ingold stellt sich zentralen Fragen des Planungsrechts: Wann muss eine Gemeinde planen? Wann darf der gesellschaftlichen Entwicklung in der grundrechtssensiblen Raumgestaltung kein freier Lauf gelassen werden? Diese Fragen bilden den Ausgangspunkt, um einen grundsätzlich neuen, systematischen Zugang zu einer Dogmatik der Erstplanungspflichten zu entwickeln.
Erstplanungspflichten schränken die schöpferische Gestaltungsfreiheit des Planungsträgers ein. Diese Einschränkung ist möglich, wenn sich die planerische Gestaltungsfreiheit zu einer strikten Planungspflicht verdichtet. Eine derartige Verdichtung kann - so die dogmatische Grundunterscheidung von Albert Ingold - subjektiv oder objektiv determiniert sein.
Die methodologische Leistung des Autors liegt dabei darin, dass die Grundbegriffe dieser Systembildung - insbesondere die Rechtsfigur der Verdichtung von Gestaltungsspielräumen - nicht isoliert im Planungsrecht, sondern als allgemeine rechtliche Strukturprinzipien, die sich auch in der Gesetz-, Verordnungs- und Satzungsgebung wiederfinden, hergeleitet und im Einzelnen auf die Gesamtheit des raumbezogenen Planungsrechts angewendet werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Untersuchung behandelt die verfassungsrechtlichen Bindungen staatliche Organe, soweit diese bewusst manipulierend Fehlinformationen verbreiten. Eingebettet in den informationsrechtlichen Diskurs zur Richtigkeitsgewährleistung wird also die Fixierung auf "wahr" konnotierte Informationen gelockert und der Blick auf die Verbreitung bewusst unwahrhaftiger Informationen gerichtet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob sowie ggf. wie und wann ein demokratischer Rechtsstaat desinformieren darf.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen.
Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung.
Band IV behandelt den Status des Einzelnen sowie das Verfahren: Die Grundlagen des subjektiven öffentlichen Rechts und des Rechtsverhältnisses, die prozessuale Durchsetzung, ausgewählte zentrale Referenzgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts im Hinblick auf den Status des Einzelnen, Funktionen, Beteiligte und Kontext von Verwaltungsverfahren sowie die wichtigsten Verfahrensarten.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Ivo Appel,
Hartmut Bauer,
Martin Burgi,
Andrea Edenharter,
Michael Fehling,
Dagmar Felix,
Sina Fontana,
Elke Gurlit,
Ekkehard Hofmann,
Albert Ingold,
Kahl Ludwigs (HVwR Bd. IV),
Constanze Janda,
Wolfgang Kahl,
Jan Henrik Klement,
Martin Kment,
Stefan Korte,
Sabine Leppek,
Eva Julia Lohse,
Markus Ludwigs,
Andreas Musil,
Christoph Ohler,
Katharina Pabel,
Hermann Pünder,
Barbara Remmert,
Johannes Saurer,
Wolf-Rüdiger Schenke,
Sabine Schlacke,
Utz Schliesky,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Angela Schwerdtfeger,
Margrit Seckelmann,
Benjamin Straßburger
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Zum Werk
Die Neuauflage des "Binder/Vesting" erläutert erstmals aktuell und umfassend den seit November 2020 geltenden Medienstaatsvertrag. In der Nachfolge des vormaligen Rundfunkstaatsvertrags schließt er neben dem bundesweit geltenden Rundfunkrecht auch das Recht der Telemedien (Online) ein, das nun auch um Regelungen zu Plattformen, Intermediären und Sharing-Diensten erweitert worden ist
Dargestellt und erläutert sind daneben auch der Rundfunkbeitrags-, der Rundfunkfinanzierungs- sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Ausgewiesene Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis kommentieren mit Bezügen zu anderen Fachgebieten kompetent und praxisorientiert.
Vorteile auf einen BlickErläuterung der wichtigsten rundfunkrechtlichen Vorschriften in einem Bandklare Systematik und übersichtlicher Aufbau der Darstellungwissenschaftlich fundierte sowie praxisgerechte Darstellung und ErläuterungKommentierung auf aktuellem Stand einschließlich des voraussichtlich am 1. Juli 2023 in Kraft tretenden 3. Medienänderungsstaatsvertrags zum Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks.
Die Neuauflage
Die Neuauflage ist vollständig neu bearbeitet. Sie berücksichtigt die seit der Vorauflage vollzogenen weitreichenden Änderungen in der Mediengesetzgebung sowie die aktuelle Rechtsprechung und Literatur.
Zielgruppe
Für Rechtsabteilungen des privaten und öffentlichen Rundfunks, Landesmedienanstalten, Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Simon Assion,
Reinhart Binder,
Niclas Börgers,
Roland Boysen,
Tomas Brinkmann,
Roland Broemel,
Oliver Buch,
Ulrike Bumke,
Matthias Cornils,
Kevin Dankert,
Stephan Dreyer,
Joachim Ebhardt,
Martin Eifert,
Norbert P. Flechsig,
Matthias Försterling,
Anna-Miria Fuerst,
Andreas Gall,
Silvia Geidner,
Helmut Goerlich,
Sabine Göhmann,
Nils Grosche,
Caroline Hahn,
Thorsten Held,
Armin Herb,
Albrecht Hesse,
Albert Ingold,
Marcel Kaspar,
Carsten Kremer,
Martin Kröber,
Simone Kuhlmann,
Michael Kühn,
Karl-Heinz Ladeur,
Michael Libertus,
Kira Kristin Mannebach,
Tobias Mast,
Michael Mueller,
Katrin Neukamm,
Johanna Noßwitz,
Christina Peth,
Bernd Radeck,
Simon Röß,
Helge Rossen-Stadtfeld,
Axel Schneider,
Margarete Schuler-Harms,
Wolfgang Schulz,
Anne Seil,
Klaus Siekmann,
Maria Szur,
Hans-Heinrich Trute,
Kira Kristin Tucholke,
Thomas Vesting,
Christoph Wagner,
Stephanie Weber,
Isa Weyhknecht-Diehl,
Michael Winter,
Markus Witte,
Ralph Zimmermann
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Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen.
Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung.
Band IV behandelt den Status des Einzelnen sowie das Verfahren: Die Grundlagen des subjektiven öffentlichen Rechts und des Rechtsverhältnisses, die prozessuale Durchsetzung, ausgewählte zentrale Referenzgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts im Hinblick auf den Status des Einzelnen, Funktionen, Beteiligte und Kontext von Verwaltungsverfahren sowie die wichtigsten Verfahrensarten.
Aktualisiert: 2023-02-27
Autor:
Ivo Appel,
Hartmut Bauer,
Martin Burgi,
Andrea Edenharter,
Michael Fehling,
Dagmar Felix,
Sina Fontana,
Elke Gurlit,
Ekkehard Hofmann,
Albert Ingold,
Kahl Ludwigs (HVwR Bd. IV),
Constanze Janda,
Wolfgang Kahl,
Jan Henrik Klement,
Martin Kment,
Stefan Korte,
Sabine Leppek,
Eva Julia Lohse,
Markus Ludwigs,
Andreas Musil,
Christoph Ohler,
Katharina Pabel,
Hermann Pünder,
Barbara Remmert,
Johannes Saurer,
Wolf-Rüdiger Schenke,
Sabine Schlacke,
Utz Schliesky,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Angela Schwerdtfeger,
Margrit Seckelmann,
Benjamin Straßburger
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Medien gestalten eine Gesellschaft mindestens so grundlegend wie umgekehrt. Durch ihre Digitalisierung ändern sich die Bedingungen von Individualität, Meinungsbildung und Öffentlichkeit gleichermaßen. Die neuen Intermediäre, über die sich Sozialität im Digitalen konstituiert, sind zugleich die zentralen Akteure der Digitalwirtschaft. Die Möglichkeitsräume der Zukunft werden scheinbar maßgeblich durch sie generiert. Was aber wird dann aus den in der analogen Welt entstandenen Konzepten von Privatheit oder Vielfaltssicherung? Was aus den Kommunikationsgrundrechten? Sind zu ihrem Schutz im Internet gar völlig neue Institutionen erforderlich? In der Gesellschaft der Netzwerke geraten praktisch alle Begriffe des Medienrechts unter Veränderungsdruck. Der Vortrag von Karl-Heinz Ladeur und die Kommentare von Christoph Beat Graber und Albert Ingold machen sich daher auf die Suche nach der Zukunft der Medienverfassung.
Aktualisiert: 2022-02-10
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Medien gestalten eine Gesellschaft mindestens so grundlegend wie umgekehrt. Durch ihre Digitalisierung ändern sich die Bedingungen von Individualität, Meinungsbildung und Öffentlichkeit gleichermaßen. Die neuen Intermediäre, über die sich Sozialität im Digitalen konstituiert, sind zugleich die zentralen Akteure der Digitalwirtschaft. Die Möglichkeitsräume der Zukunft werden scheinbar maßgeblich durch sie generiert. Was aber wird dann aus den in der analogen Welt entstandenen Konzepten von Privatheit oder Vielfaltssicherung? Was aus den Kommunikationsgrundrechten? Sind zu ihrem Schutz im Internet gar völlig neue Institutionen erforderlich? In der Gesellschaft der Netzwerke geraten praktisch alle Begriffe des Medienrechts unter Veränderungsdruck. Der Vortrag von Karl-Heinz Ladeur und die Kommentare von Christoph Beat Graber und Albert Ingold machen sich daher auf die Suche nach der Zukunft der Medienverfassung.
Aktualisiert: 2022-03-22
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"Das Recht der Oppositionen" birgt ein mehrwertiges Spektrum: einerseits haben Oppositionen Rechte, andererseits sind Oppositionen ein Recht. Doch wie werden Rechte und Berechtigung von Oppositionen verfassungsrechtlich konfiguriert? Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen parlamentsrechtliche Oppositionseinschreibungen, exekutive Oppositionsstrukturen sowie gesellschaftliche Oppositionsfreiheiten. Das Panorama der Oppositionspotentiale wird konflikt- und kontingenzorientiert als Pluralität des Opponierens verstanden: verfassungsrechtsdogmatisch vor allem in Form eines oppositionsbezogenen Freiheitsstatus und der Entfaltung von Oppositionen. Daraus entwickelt Albert Ingold eine Konzeption von Oppositionen als prozeduralisierte und pluralisierte Elemente des Verfassungsrechts, die insbesondere deren Legitimationsbedeutung hervorhebt und in der Grundlegung einer Verfassungstheorie der Oppositionen mündet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Untersuchung behandelt die verfassungsrechtlichen Bindungen staatliche Organe, soweit diese bewusst manipulierend Fehlinformationen verbreiten. Eingebettet in den informationsrechtlichen Diskurs zur Richtigkeitsgewährleistung wird also die Fixierung auf "wahr" konnotierte Informationen gelockert und der Blick auf die Verbreitung bewusst unwahrhaftiger Informationen gerichtet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob sowie ggf. wie und wann ein demokratischer Rechtsstaat desinformieren darf.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Albert Ingold stellt sich zentralen Fragen des Planungsrechts: Wann muss eine Gemeinde planen? Wann darf der gesellschaftlichen Entwicklung in der grundrechtssensiblen Raumgestaltung kein freier Lauf gelassen werden? Diese Fragen bilden den Ausgangspunkt, um einen grundsätzlich neuen, systematischen Zugang zu einer Dogmatik der Erstplanungspflichten zu entwickeln.
Erstplanungspflichten schränken die schöpferische Gestaltungsfreiheit des Planungsträgers ein. Diese Einschränkung ist möglich, wenn sich die planerische Gestaltungsfreiheit zu einer strikten Planungspflicht verdichtet. Eine derartige Verdichtung kann - so die dogmatische Grundunterscheidung von Albert Ingold - subjektiv oder objektiv determiniert sein.
Die methodologische Leistung des Autors liegt dabei darin, dass die Grundbegriffe dieser Systembildung - insbesondere die Rechtsfigur der Verdichtung von Gestaltungsspielräumen - nicht isoliert im Planungsrecht, sondern als allgemeine rechtliche Strukturprinzipien, die sich auch in der Gesetz-, Verordnungs- und Satzungsgebung wiederfinden, hergeleitet und im Einzelnen auf die Gesamtheit des raumbezogenen Planungsrechts angewendet werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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"Das Recht der Oppositionen" birgt ein mehrwertiges Spektrum: einerseits haben Oppositionen Rechte, andererseits sind Oppositionen ein Recht. Doch wie werden Rechte und Berechtigung von Oppositionen verfassungsrechtlich konfiguriert? Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen parlamentsrechtliche Oppositionseinschreibungen, exekutive Oppositionsstrukturen sowie gesellschaftliche Oppositionsfreiheiten. Das Panorama der Oppositionspotentiale wird konflikt- und kontingenzorientiert als Pluralität des Opponierens verstanden: verfassungsrechtsdogmatisch vor allem in Form eines oppositionsbezogenen Freiheitsstatus und der Entfaltung von Oppositionen. Daraus entwickelt Albert Ingold eine Konzeption von Oppositionen als prozeduralisierte und pluralisierte Elemente des Verfassungsrechts, die insbesondere deren Legitimationsbedeutung hervorhebt und in der Grundlegung einer Verfassungstheorie der Oppositionen mündet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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