Geschichte, Theorie und Dogmatik außervertraglicher Ansprüche auf Schadensersatz Das Haftungsrecht stellt sich heute in Deutschland - ebenso wie in den meisten europäischen Rechtsordnungen - zersplittert und wertungsmäßig inkohärent dar. Angesichts dieser Tatsache erstellt Nils Jansen eine historisch und theoretisch angelegte Grundlagenuntersuchung zum geltenden Haftungsrecht: Er beschreibt formal, welche Arten von Gerechtigkeitskriterien (distributive und ausgleichende Gerechtigkeit) bei Urteilen über die persönliche Verantwortlichkeit und damit auch im Haftungsrecht einschlägig sind, und wie sie sich aufeinander beziehen. Sodann untersucht er, wie es historisch zu dem heutigen, dogmatisch inkohärenten Rechtszustand gekommen ist. Entscheidend war dabei, daß die zentralen Begriffe im Rahmen des altrömischen Deliktsrechts geprägt worden sind, das mit dem Schadensausgleich ursprünglich nichts zu tun hatte: Nur die Geschichte der vielfältigen Wandlungen des Deliktsrechts kann den heutigen Rechtszustand erklären. Aufgrund dieser Erkenntnisse erfolgt schließlich eine dogmatische Grundlegung des Haftungsrechts, die zu einem zusammenfassenden, regelförmig formulierten "restatement" des tatsächlichen heutigen Rechtszustands führt. Dabei setzt der Autor sich insbesondere auch mit den Projekten zur Formulierung eines künftigen europäischen Haftungsrechts auseinander.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Band bietet in zehn Schlaglichtern einen Einblick in Felder, Methoden und Argumentationsweisen einer heute mittleren Generation von Rechtshistorikern. Alle Beiträger berühren das Verhältnis von Recht, Religion und Politik. Dies Themenfeld, das für Jahrzehnte an den Rand gedrängt schien, ist im intensiven Kontakt zu den geisteswissenschaftlichen Nachbardisziplinen auch in der Rechtsgeschichte ins Zentrum heutiger Forschung gerückt. Denn das historisch wechselhafte und spannungsvolle Verhältnis von Religion und Politik wurde oftmals gerade in der Sphäre des Rechts verhandelt. Der zeitliche Bogen spannt sich von der Antike bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Auf diese Weise werden zugleich Epochen deutlich, die heute im Mittelpunkt rechtshistorischer Interessen stehen. Hervorgegangen aus einer Ringvorlesung, dokumentiert der Band zugleich Diskussionen im Münsteraner Exzellenzcluster "Religion und Politik".
Aktualisiert: 2022-12-22
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Nils Jansen zeichnet ein umfassendes Bild der Restitutionslehre der spanischen Spätscholastik des 16. Jahrhunderts. Dabei handelte es sich ursprünglich um eine zentrale Doktrin der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Moraltheologie, die große Teile des Rechts der gesetzlichen Schuldverhältnisse (Bereicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht) in ein geschlossenes System integrierte. In ihrer entwickelten Gestalt entfaltete diese Doktrin theologische, philosophische und juristische Elemente im Rahmen einer umfassenden Naturrechtstheorie, die tagtäglich in der katholischen Beichtpraxis angewendet wurde. Dabei macht eine Analyse deutlich, dass die Restitutionslehre zwar niemals von ihren religiösen Grundlagen getrennt wurde; ihre konkrete Gestalt gewann sie aber erst als eine zunehmend juristisch formulierte, dogmatisch verfestigte Gerechtigkeitstheorie. Auch insoweit war die Restitutionslehre paradigmatisch für die Theoriebildung in der spätscholastischen Moraltheologie. Zentrale Wertungen, die im Rahmen dieser Lehre formuliert wurden, prägen das europäische Recht bis heute; und zentrale Elemente dieser Doktrin erweisen sich nach wie vor als theoretisch tragfähig. Umso spannender ist deshalb die Frage des dritten Teils, warum die Restitutionslehre als solche niemals Eingang in den säkularen Naturrechtsdiskurs und in das gelehrte Recht fand. Der Autor wirft damit an systematisch zentraler Stelle ein Schlaglicht auf den frühneuzeitlichen Naturrechtsdiskurs und auf die schwierige Frage des Umgangs der europäischen Juristen des 17. Jahrhunderts mit dem spätscholastischen Gedankengut des 16. Jahrhunderts.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die deutsche Privatrechtstheorie befindet sich seit einiger Zeit in einer methodischen Aufbruchsdiskussion. Ungeachtet aller Unterschiede im Einzelnen, geht es ihr vorrangig darum, vorhandene Rechtsbestände kritisch zu reflektieren. Sie macht dabei den Richtigkeitsanspruch privatrechtlicher oder privatrechtsdogmatischer Aussagen als solcher zum Gegenstand der Diskussion. Die Privatrechtstheorie ist damit ein Bereich, in dem Juristen Reflexionsdistanz gegenüber dem positiven Recht gewinnen. Damit stößt der Band eine konzentrierte Diskussion an, die Perspektiven der Privatrechtstheorie aufeinander bezieht, miteinander vergleicht und ihre jeweilige Leistungsfähigkeit kritisch untersucht. Das Buch ist nicht an einer Sachfrage orientiert. Vielmehr analysieren die darin enthaltenen Beiträge drei jüngere Arbeiten, die jeweils repräsentativ für einen bestimmten Zugang zur Privatrechtstheorie stehen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die 48 Beiträge dieses Reinhard Zimmermann zum 70. Geburtstag gewidmeten Bandes beleuchten die Methode der historischen Rechtsvergleichung auf den Gebieten der Rechtsgeschäftslehre, des Schuldrechts, des Sachenrechts, des Familien- und Erbrechts sowie der juristischen Methode selbst. Sie beschreiben Berührungspunkte unterschiedlicher Rechtstraditionen durch wissenschaftliche Diskurse, persönlichen Austausch und praktische Rezeption. Vereint sind sie durch die Überzeugung, dass rechtliche Phänomene sich häufig nur durch eine Verbindung historischer und vergleichender Perspektiven richtig verstehen lassen. Gegenstand des Bandes sind die historischen Wege der europäischen Rechtstraditionen, wobei der Fokus auf den Weggabelungen, Kreuzungen und Verzweigungen liegt, an denen die heutigen europäischen Rechtsordnungen ihre Gestalt gewonnen haben.
Aktualisiert: 2022-10-31
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Im zweiten Teil der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre von der Restitution: der Lehre von der Verpflichtung zum Schadensersatz und zum Bereicherungsausgleich. Nach römisch-katholischer Lehre durfte eine Sünde nur vergeben werden, wenn der Schädiger den Schaden wiedergutgemacht bzw. fremdes Gut zurückgegeben hatte (Restitution). Damit wurde die Restitution zum Angelpunkt, der das theologische Naturrecht in eine genuine Rechtsordnung transformierte, die das tägliche Leben der Gläubigen bestimmte. Lessius erläutert hier kasuistisch ein breites Panorama einzelner Rechtsverletzungen (etwa am Leben, Körper, Eigentum oder der Ehre) und der darauf bezogenen Delikte. Insgesamt bietet dieser Teil des Werks ein buntes Bild der frühneuzeitlichen katholischen Alltagsmoral.
In the second part of the edition of 'De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus' from 1605, Leonardus Lessius offers a detailed presentation of the late scholastic doctrine of 'restitution': the doctrine of the obligation to pay damages and to compensate for enrichment. According to Roman Catholic doctrine, a sin could only be forgiven if the liable party had paid compensation for the damage or returned someone else's property (restitution). Restitution thus transformed theological natural law into a genuine legal order, which determined the daily life of the faithful. Lessius casuistically explains a broad outlook on individual violations of law (for example, of life, body, property or honour) and the related offences. Overall, this part of the work offers a varied picture of early modern Catholic everyday morality.
Aktualisiert: 2022-05-18
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Nils Jansen,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Leonardus Lessius,
Konstantin Liebrand,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Tilman Repgen,
Klaus Wille
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Im zweiten Teil der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre von der Restitution: der Lehre von der Verpflichtung zum Schadensersatz und zum Bereicherungsausgleich. Nach römisch-katholischer Lehre durfte eine Sünde nur vergeben werden, wenn der Schädiger den Schaden wiedergutgemacht bzw. fremdes Gut zurückgegeben hatte (Restitution). Damit wurde die Restitution zum Angelpunkt, der das theologische Naturrecht in eine genuine Rechtsordnung transformierte, die das tägliche Leben der Gläubigen bestimmte. Lessius erläutert hier kasuistisch ein breites Panorama einzelner Rechtsverletzungen (etwa am Leben, Körper, Eigentum oder der Ehre) und der darauf bezogenen Delikte. Insgesamt bietet dieser Teil des Werks ein buntes Bild der frühneuzeitlichen katholischen Alltagsmoral.
Aktualisiert: 2022-07-07
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Nils Jansen,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Leonardus Lessius,
Konstantin Liebrand,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Tilman Repgen,
Klaus Wille
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Im ersten Band der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 verbindet Leonardus Lessius seine Erläuterungen zur theologischen und juristischen Bedeutung der Tugend der Klugheit mit seiner allgemeinen Rechtslehre. Hier geht es um die Tugend der Gerechtigkeit im Allgemeinen, um den Begriff des Rechts im subjektiven und objektiven Sinne sowie insbesondere um den Begriff des »dominium«. Mit diesem Begriff, der eine systematische Grundlage der spätscholastischen Naturrechtslehre bildete, bezeichnet Lessius nicht nur das Eigentum, sondern ein umfassendes Herrschaftsrecht im Allgemeinen; gleichwohl erläutert er hier auch die privatrechtlichen Fragen, wie Eigentum erworben und verloren wird.
Aktualisiert: 2020-11-06
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Nils Jansen,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Leonardus Lessius,
Konstantin Liebrand,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Michael Stolleis,
Klaus Wille
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In der Rechtsvergleichung gilt der juristische Kommentar zumeist als typisch deutsches Publikationsformat. Doch ist das nur die halbe Wahrheit. Welche Verbreitung und Bedeutung haben Kommentare in anderen Rechtsordnungen? Und wie ist es um Kommentare in der transnationalen Rechtsliteratur bestellt? Die vorliegenden Beiträge kartieren die Literaturlandschaften in unterschiedlichen Ländern und analysieren die Publikationsformen im Kontext der jeweiligen Rechtskultur und Rechtsgeschichte. Der internationale Vergleich deckt dabei eine überraschende Diversität von Kommentarformen und Kommentarkulturen auf - blühende Landschaften werden ebenso sichtbar wie ausgesprochene Kommentarwüsten. Zahlreiche Befunde liegen quer zur üblichen Einteilung in Rechtskreise oder Rechtsfamilien. Der Band schärft damit den Blick für internationale Verbindungslinien ebenso wie für kontingente nationale Entwicklungen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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In der Rechtsvergleichung gilt der juristische Kommentar zumeist als typisch deutsches Publikationsformat. Doch ist das nur die halbe Wahrheit. Welche Verbreitung und Bedeutung haben Kommentare in anderen Rechtsordnungen? Und wie ist es um Kommentare in der transnationalen Rechtsliteratur bestellt? Die vorliegenden Beiträge kartieren die Literaturlandschaften in unterschiedlichen Ländern und analysieren die Publikationsformen im Kontext der jeweiligen Rechtskultur und Rechtsgeschichte. Der internationale Vergleich deckt dabei eine überraschende Diversität von Kommentarformen und Kommentarkulturen auf - blühende Landschaften werden ebenso sichtbar wie ausgesprochene Kommentarwüsten. Zahlreiche Befunde liegen quer zur üblichen Einteilung in Rechtskreise oder Rechtsfamilien. Der Band schärft damit den Blick für internationale Verbindungslinien ebenso wie für kontingente nationale Entwicklungen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Im ersten Band der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 verbindet Leonardus Lessius seine Erläuterungen zur theologischen und juristischen Bedeutung der Tugend der Klugheit mit seiner allgemeinen Rechtslehre. Hier geht es um die Tugend der Gerechtigkeit im Allgemeinen, um den Begriff des Rechts im subjektiven und objektiven Sinne sowie insbesondere um den Begriff des »dominium«. Mit diesem Begriff, der eine systematische Grundlage der spätscholastischen Naturrechtslehre bildete, bezeichnet Lessius nicht nur das Eigentum, sondern ein umfassendes Herrschaftsrecht im Allgemeinen; gleichwohl erläutert er hier auch die privatrechtlichen Fragen, wie Eigentum erworben und verloren wird.
Aktualisiert: 2022-04-19
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Nils Jansen,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Leonardus Lessius,
Konstantin Liebrand,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Michael Stolleis,
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Die Vorbereitungen laufen bereits viele Jahre, nun liegt er endlich vor: der Entwurf der Europäischen Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht als Optionales Instrument. Beteiligte an den Vorarbeiten und wichtige Kritiker derselben setzen sich in diesem höchst empfehlenswerten Buch mit dem Kommissionsentwurf auseinander. Wie wird die Harmonisierung des europäischen Vertragsrechts durch den Entwurf vorangetrieben? Wie "schlägt" sich der Entwurf im Vergleich zum BGB, zum DCFR oder zu den Acquis-Principles? Beleuchtet werden insbesondere Irrtumsanfechtung, AGB-Kontrolle, allgemeines und besonderes Leistungsstörungsrecht beim Kauf und bei verbundenen Dienstleistungen sowie übergreifende Fragestellungen zum Verbraucherrecht. Der Band wird abgerundet durch eine Synopse des Kommissionsentwurfs und der vorangegangenen Machbarkeitsstudie, in der die Entwicklung des Textes deutlich wird.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Wie und warum hat sich das Recht als eigenständiges gesellschaftliches System ausgebildet? Wann haben sich Religion, Recht und Politik getrennt? In welchen Prozessen der gesellschaftlichen Differenzierung ist das heutige komplexe Verhältnis von Recht, Wissenschaft und Politik entstanden? Nils Jansen beleuchtet Wegmarken der verwickelten Differenzierungsgeschichte des Rechts vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert. Im Zentrum steht die Rechtswissenschaft, denn das Recht gewann seine Autonomie im Felde höherer Bildung, und Professoren sind bis heute Hauptakteure in den Verflechtungs- und Differenzierungsprozessen von Wissenschaft, Religion, Politik und Recht. In der historischen Rekonstruktion erweisen sich bekannte Differenzierungserzählungen für das Recht als revisionsbedürftig - sind Differenzierungen erst einmal in der Welt, lassen sie sich später kaum mehr zurücknehmen. In diesem Sinne stehen heute Rechtspraxis und Rechtswissenschaft unter Differenzierungsdruck. Nils Jansen sieht darin eine Chance, praxisentlastet und innovativ über Normen, Denkformen und Sprache des Rechts nachzudenken.
Aktualisiert: 2021-08-05
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Die Studie rekonstruiert die Entstehung der europäischen Rechtswissenschaft im 12. Jahrhundert als einen Prozess gesellschaftlicher Differenzierung und geht dann der Positivierung des Rechts als einem – bis heute unabgeschlossenen – Prozess der Differenzierung von Recht und Rechtswissenschaft nach. Diese Differenzierung findet im 19. Jahrhundert ihren Ausdruck in der Umstellung des Rechts auf den Begriff der Geltung.
Wesentliche Stationen auf diesem Differenzierungsweg waren der Anspruch politischer Akteure, das Recht im Wege der Gesetzgebung zu kontrollieren; die Selbstbeschreibung des gelehrten Rechts als Produkt seiner Rechtswissenschaft im usus modernus; und die Schließung des Rechtssystems durch die Verfassungen des langen 19. Jahrhunderts und die darauf bezogene Verfassungsjudikatur.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Studie rekonstruiert die Entstehung der europäischen Rechtswissenschaft im 12. Jahrhundert als einen Prozess gesellschaftlicher Differenzierung und geht dann der Positivierung des Rechts als einem – bis heute unabgeschlossenen – Prozess der Differenzierung von Recht und Rechtswissenschaft nach. Diese Differenzierung findet im 19. Jahrhundert ihren Ausdruck in der Umstellung des Rechts auf den Begriff der Geltung.
Wesentliche Stationen auf diesem Differenzierungsweg waren der Anspruch politischer Akteure, das Recht im Wege der Gesetzgebung zu kontrollieren; die Selbstbeschreibung des gelehrten Rechts als Produkt seiner Rechtswissenschaft im usus modernus; und die Schließung des Rechtssystems durch die Verfassungen des langen 19. Jahrhunderts und die darauf bezogene Verfassungsjudikatur.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die deutsche Privatrechtstheorie befindet sich seit einiger Zeit in einer methodischen Aufbruchsdiskussion. Ungeachtet aller Unterschiede im Einzelnen, geht es ihr vorrangig darum, vorhandene Rechtsbestände kritisch zu reflektieren. Sie macht dabei den Richtigkeitsanspruch privatrechtlicher oder privatrechtsdogmatischer Aussagen als solcher zum Gegenstand der Diskussion. Die Privatrechtstheorie ist damit ein Bereich, in dem Juristen Reflexionsdistanz gegenüber dem positiven Recht gewinnen. Damit stößt der Band eine konzentrierte Diskussion an, die Perspektiven der Privatrechtstheorie aufeinander bezieht, miteinander vergleicht und ihre jeweilige Leistungsfähigkeit kritisch untersucht. Das Buch ist nicht an einer Sachfrage orientiert. Vielmehr analysieren die darin enthaltenen Beiträge drei jüngere Arbeiten, die jeweils repräsentativ für einen bestimmten Zugang zur Privatrechtstheorie stehen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Kommentare bilden seit jeher eine zentrale Textform von Rechtswissenschaft und Theologie. Paradigmatisch verkörpern sie den Bezug theologischen und juristischen Denkens auf fundamentale Referenztexte. Die Autoren des Bandes analysieren Kommentare von der Antike bis zur Moderne und untersuchen diese auf ihre Form, Methoden, Funktionen und institutionellen Bezüge. Der historisch-interdisziplinäre Vergleich zeigt dabei, wie Kommentare die Wissenschaftskultur ihrer Zeit sowohl adaptieren als auch mitprägen. So gerät die grundlegende mediale Bedeutung von Kommentaren ebenso in den Blick wie ihr dialektisches Verhältnis zum jeweiligen Referenztext: Kommentare können einen Text zur Entfaltung und Geltung bringen, aber auch selbst zu theologischen und juristischen Autoritäten werden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Als die Europäische Kommission den CFR-Prozess initiierte, zielte sie damit insbesondere auf eine Revision des acquis communautaire im Bereich des Verbrauchervertragsrechts. Eine solche Revision hat jedoch bis heute nicht stattgefunden, weder in den Acquis Principles und dem DCFR noch im Vorschlag einer Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Autoren des vorliegenden Bandes bemühen sich darum, dieses Defizit durch eine Analyse der Kernfragen zu beheben, die sich in diesem Zusammenhang stellen: Reichweite und Wirkung von zwingendem Recht, Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsrechte, Rückabwicklung nach Widerruf, Informationspflichten. Dabei ist ihr Anliegen ein genuin rechtswissenschaftliches. Es geht um nachvollziehbare Begründungen, funktionale Adäquanz und Wertungskohärenz und um die Frage, wie Regeln formuliert sein sollten, um bestimmte rechtspolitische Ziele zu erreichen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Geschichte, Theorie und Dogmatik außervertraglicher Ansprüche auf Schadensersatz Das Haftungsrecht stellt sich heute in Deutschland - ebenso wie in den meisten europäischen Rechtsordnungen - zersplittert und wertungsmäßig inkohärent dar. Angesichts dieser Tatsache erstellt Nils Jansen eine historisch und theoretisch angelegte Grundlagenuntersuchung zum geltenden Haftungsrecht: Er beschreibt formal, welche Arten von Gerechtigkeitskriterien (distributive und ausgleichende Gerechtigkeit) bei Urteilen über die persönliche Verantwortlichkeit und damit auch im Haftungsrecht einschlägig sind, und wie sie sich aufeinander beziehen. Sodann untersucht er, wie es historisch zu dem heutigen, dogmatisch inkohärenten Rechtszustand gekommen ist. Entscheidend war dabei, daß die zentralen Begriffe im Rahmen des altrömischen Deliktsrechts geprägt worden sind, das mit dem Schadensausgleich ursprünglich nichts zu tun hatte: Nur die Geschichte der vielfältigen Wandlungen des Deliktsrechts kann den heutigen Rechtszustand erklären. Aufgrund dieser Erkenntnisse erfolgt schließlich eine dogmatische Grundlegung des Haftungsrechts, die zu einem zusammenfassenden, regelförmig formulierten "restatement" des tatsächlichen heutigen Rechtszustands führt. Dabei setzt der Autor sich insbesondere auch mit den Projekten zur Formulierung eines künftigen europäischen Haftungsrechts auseinander.
Aktualisiert: 2020-01-24
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Römisches Recht
Zahlreiche Rechtsordnungen hat das Römische Recht maßgeblich beeinflusst. Mit seinen grundlegenden Prinzipien wirkt es so auf vielfältige Weise auch in der Gegenwart fort, ist Gegenstand der Forschung, verbindet Rechtskulturen, Länder und Kontinente. Deutlich wird dies auch in der Person eines seiner hervorragenden Vertreter: 81 Autoren aus nahezu allen Teilen Europas, aus Nord- und Südamerika und aus Südostasien sind in dieser Festschrift zusammengekommen, um ihre Verbundenheit mit Rolf Knütel zu bekräftigen.
Die Themen der Beiträge sind weit gespannt, es finden sich quellengeschichtliche, sozialgeschichtliche, dogmengeschichtliche und historisch-vergleichende Arbeiten nebeneinander. Alle Beiträge aber haben ihren Ausgangspunkt im klassischen römischen Recht, dem Recht also, dem auch der Jubilar seine weit überwiegende Arbeitskraft widmet. Nicht nur das Fach selbst aber verbindet die vielen Gratulanten, sondern auch Rolf Knütel in seiner Person. Ihm ist es in den letzten Jahrzehnten wie kaum einem anderen gelungen, einen internationalen Kreis von Kollegen zu versammeln, die in Forschung und Lehre des Römischen Rechts zusammenarbeiten.
Aktualisiert: 2019-02-13
Autor:
Jorge Adame Goddard,
Holger Altmeppen,
Hans Ankum,
Peter Apathy,
Ralph Backhaus,
Okko Behrends,
Hans-Peter Benöhr,
Alfons Bürge,
Luigi Capogrossi-Colognesi,
Riccardo Cardilli,
Cosimo Cascione,
Amelia Castresana Herrero,
Emmanuelle Chevreau,
Tiziana Chiusi,
Byoung Jo Choe,
Sandro Corbino,
Nunzia Donadio,
Wolfgang Ernst,
Giuseppe Falcone,
Iole Fargnoli,
Thomas Finkenauer,
Jean-François Gerkens,
Teresa Giménez-Candela,
Peter Gröschler,
Alejandro Guzmán Brito,
Jan Dirk Harke,
Éva Jakab,
Horst Heinrich Jakobs,
Nils Jansen,
Wolfgang Kaiser,
Georg Klingenberg,
Christoph Krampe,
Janez Kranjc,
Berthold Kupisch,
Luigi Labruna,
Detlef Liebs,
Sebastian Lohsse,
Klaus Luig,
Ulrike Malmendier,
Ulrich Manthe,
Carla Masi Doria,
Dorothea Mayer-Maly,
Jens Peter Meincke,
Felice Mercogliano,
Jian Mi,
Shigeo Nishimura,
Dieter Nörr,
Javier Paricio,
Martin Pennitz,
Attila Pókecz Kovács,
Johannes Michael Rainer,
Ingo Reichard,
Tilman Repgen,
Alan Rodger,
Robert Röhle,
Thomas Rüfner,
Dietmar Schanbacher,
Martin Schermaier,
Gottfried Schiemann,
Sandro Schipani,
Bruno Schmidlin,
Eltjo J. H. Schrage,
Werner Schubert,
Boudewijn Sirks,
Tullio Spagnuolo Vigorita,
Jop Spruit,
Jakob Stagl,
Fritz Sturm,
Sebastiano Tafaro,
Gerhard Thür,
Shiyong Tian,
Hans Erich Troje,
Andreas Wacke,
Wolfgang Waldstein,
Tammo Wallinga,
Gunter Wesener,
Hans Wieling,
Laurens C. Winkel,
Joseph Georg Wolf,
Reinhard Zimmermann,
Otto Zwierlein
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