Bei Technischen Hilfeleistungen, z. B. bei Verkehrsunfällen, kommt es häufig vor, dass die Feuerwehr Öl und andere auslaufende Betriebsstoffe von Verkehrsflächen entfernen muss. Dies kann problematisch sein, wenn die Zuständigkeiten, der Umfang der Maßnahmen oder die Freigabe der Verkehrsfläche nicht klar geregelt sind. In diesem Roten Heft/Ausbildung kompakt werden die rechtlichen Anforderungen, die im Rahmen der Ölschadenbeseitigung auf Verkehrsflächen beachtet werden müssen, sowie die durchzuführenden Maßnahmen umfassend und leicht verständlich erläutert.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Bei Technischen Hilfeleistungen, z. B. bei Verkehrsunfällen, kommt es häufig vor, dass die Feuerwehr Öl und andere auslaufende Betriebsstoffe von Verkehrsflächen entfernen muss. Dies kann problematisch sein, wenn die Zuständigkeiten, der Umfang der Maßnahmen oder die Freigabe der Verkehrsfläche nicht klar geregelt sind. In diesem Roten Heft/Ausbildung kompakt werden die rechtlichen Anforderungen, die im Rahmen der Ölschadenbeseitigung auf Verkehrsflächen beachtet werden müssen, sowie die durchzuführenden Maßnahmen umfassend und leicht verständlich erläutert.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Autor nimmt die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens zum Anlaß, grundlegende Fragen nicht nur zur Dogmatik der Forschungsfreiheit zu klären. Auch wirtschaftlich motivierte Forschung fällt unter die Forschungsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG. Zu diesem in der Rechtswissenschaft bislang nicht näher begründeten und vor allem in jüngerer Zeit immer wieder kritisierten Ergebnis gelangt der Verfasser im ersten Hauptteil der Untersuchung. Er wendet zunächst die anerkannten Tatbestandsmerkmale von Forschungstätigkeit auf solcherart motivierte Erkenntnissuche an. Die Verfassung verlangt danach insbesondere weder eine um ihrer selbst willen betriebene Erkenntnissuche, noch eine zügige Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Zudem wird dargelegt, daß es keinen allgemeinen grundrechtsdogmatischen Grundsatz gibt, den an sich einschlägigen Grundrechtsschutz davon abhängig zu machen, daß der Grundrechtsträger keine Gewinnerzielungsabsicht hat ("pecunia non olet").
Im zweiten Hauptteil der Arbeit wird die ebenfalls bislang vernachlässigte Fragestellung in den Fokus genommen, inwieweit die Verwertung von Forschungsergebnissen Grundrechtsschutz genießt, wobei auch hier Art. 5 Abs. 3 GG im Vordergrund steht. Manuel Kamp analysiert, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen der Verwertungsphase mittelbare Beeinträchtigungen der Forschungsfreiheit sind. Er gelangt zu dem näher begründeten Ergebnis, daß von den überprüften Regelungen des Arzneimittelgesetzes das Erfordernis der "ärztlichen Vertretbarkeit" und das Fehlen der Möglichkeit, eine den Vorgaben des AMG entsprechende Probandenversicherung abzuschließen, Art. 5 Abs. 3 GG verletzen. Dagegen kann das von § 25 AMG verlangte Erfordernis der therapeutischen Wirksamkeit eines Arzneimittels noch verfassungskonform ausgelegt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das gilt für die Einsatzkräfte vor Ort ebenso wie für die nicht unmittelbar im Einsatz befindlichen Kommunalbeamten, des Weiteren etwa die Polizei- und Umweltbehörden. Sie alle benötigen ein aktuelles und umfassendes Nachschlagewerk für ihre tägliche Arbeit.
„Der Kamp“ bietet ausführliche Kommentierungen zu:
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
- Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer(RettG NRW).
Die ergänzende enthält in übersichtlicher Gliederung alle relevanten bundes- und landesrechtlichen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, und insbesondere Runderlasse usw.
sind erstrangige Fachleute, die durch ihre berufliche Praxis ständig mit den Bereichen des Feuerschutzes und Rettungswesens verbunden sind:
Herausgeber seit 2014: Dr. Manuel Kamp, vormals Innenministerium NRW, seit 2015 Direktionsleiter Zentrale Aufgaben im Polizeipräsidium Köln, ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger.
Autorenteam: Mathias Färber, Bielefeld, Prof. Dr. Karsten Fehn (RA mit den Tätigkeitsschwerpunkten Strafrecht und Medizinrecht, Professor an der FH Köln mit den Lehrfächern Öff. Recht und Strafrecht im Rettungswesen, wiss. Tätigkeit am Institut für Notfallmedizin der Berufsfeuerwehr Köln, vormals Tätigkeit im höheren Polizeivollzugsdienst des BGS und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr Köln), Dirk Hermes (Mag. iur.Regierungsamtmann a.D:, Dipl.-Verwaltungswirt FH, vormals Sachgebietsleiter Recht/Datenschutz im Polizeipräsidium Düsseldorf, Kreisbereitschaftsleiter des DRK Kreisverbandes Solingen),Christopher Hümbs, Düsseldorf, Prof. Dr. Alex Lechleuthner (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst der Stadt Köln, Leiter des Instituts für Notfallmedizin der Berufsfeuerwehr Köln, Professor für Medizin und Rettungswesen an der FH Köln), Dr. Sascha Rolf Lüder (Justitiar des DRK-Blutspendedienstes West, Landeskonventionsbeauftragter der DRK-Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe), Kay Pipoh,Düsseldorf, Frank Sarangi (RA, Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf, stellv. Vorsitzender des ASB-Landesverbandes und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Recht e.V.) und Sonja Scharnhorst, Innenministerium, Düsseldorf
Aktualisiert: 2023-05-23
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Der Autor nimmt die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens zum Anlaß, grundlegende Fragen nicht nur zur Dogmatik der Forschungsfreiheit zu klären. Auch wirtschaftlich motivierte Forschung fällt unter die Forschungsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG. Zu diesem in der Rechtswissenschaft bislang nicht näher begründeten und vor allem in jüngerer Zeit immer wieder kritisierten Ergebnis gelangt der Verfasser im ersten Hauptteil der Untersuchung. Er wendet zunächst die anerkannten Tatbestandsmerkmale von Forschungstätigkeit auf solcherart motivierte Erkenntnissuche an. Die Verfassung verlangt danach insbesondere weder eine um ihrer selbst willen betriebene Erkenntnissuche, noch eine zügige Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Zudem wird dargelegt, daß es keinen allgemeinen grundrechtsdogmatischen Grundsatz gibt, den an sich einschlägigen Grundrechtsschutz davon abhängig zu machen, daß der Grundrechtsträger keine Gewinnerzielungsabsicht hat ("pecunia non olet").
Im zweiten Hauptteil der Arbeit wird die ebenfalls bislang vernachlässigte Fragestellung in den Fokus genommen, inwieweit die Verwertung von Forschungsergebnissen Grundrechtsschutz genießt, wobei auch hier Art. 5 Abs. 3 GG im Vordergrund steht. Manuel Kamp analysiert, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen der Verwertungsphase mittelbare Beeinträchtigungen der Forschungsfreiheit sind. Er gelangt zu dem näher begründeten Ergebnis, daß von den überprüften Regelungen des Arzneimittelgesetzes das Erfordernis der "ärztlichen Vertretbarkeit" und das Fehlen der Möglichkeit, eine den Vorgaben des AMG entsprechende Probandenversicherung abzuschließen, Art. 5 Abs. 3 GG verletzen. Dagegen kann das von § 25 AMG verlangte Erfordernis der therapeutischen Wirksamkeit eines Arzneimittels noch verfassungskonform ausgelegt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Autor nimmt die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens zum Anlaß, grundlegende Fragen nicht nur zur Dogmatik der Forschungsfreiheit zu klären. Auch wirtschaftlich motivierte Forschung fällt unter die Forschungsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG. Zu diesem in der Rechtswissenschaft bislang nicht näher begründeten und vor allem in jüngerer Zeit immer wieder kritisierten Ergebnis gelangt der Verfasser im ersten Hauptteil der Untersuchung. Er wendet zunächst die anerkannten Tatbestandsmerkmale von Forschungstätigkeit auf solcherart motivierte Erkenntnissuche an. Die Verfassung verlangt danach insbesondere weder eine um ihrer selbst willen betriebene Erkenntnissuche, noch eine zügige Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Zudem wird dargelegt, daß es keinen allgemeinen grundrechtsdogmatischen Grundsatz gibt, den an sich einschlägigen Grundrechtsschutz davon abhängig zu machen, daß der Grundrechtsträger keine Gewinnerzielungsabsicht hat ("pecunia non olet").
Im zweiten Hauptteil der Arbeit wird die ebenfalls bislang vernachlässigte Fragestellung in den Fokus genommen, inwieweit die Verwertung von Forschungsergebnissen Grundrechtsschutz genießt, wobei auch hier Art. 5 Abs. 3 GG im Vordergrund steht. Manuel Kamp analysiert, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen der Verwertungsphase mittelbare Beeinträchtigungen der Forschungsfreiheit sind. Er gelangt zu dem näher begründeten Ergebnis, daß von den überprüften Regelungen des Arzneimittelgesetzes das Erfordernis der "ärztlichen Vertretbarkeit" und das Fehlen der Möglichkeit, eine den Vorgaben des AMG entsprechende Probandenversicherung abzuschließen, Art. 5 Abs. 3 GG verletzen. Dagegen kann das von § 25 AMG verlangte Erfordernis der therapeutischen Wirksamkeit eines Arzneimittels noch verfassungskonform ausgelegt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Autor nimmt die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens zum Anlaß, grundlegende Fragen nicht nur zur Dogmatik der Forschungsfreiheit zu klären. Auch wirtschaftlich motivierte Forschung fällt unter die Forschungsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG. Zu diesem in der Rechtswissenschaft bislang nicht näher begründeten und vor allem in jüngerer Zeit immer wieder kritisierten Ergebnis gelangt der Verfasser im ersten Hauptteil der Untersuchung. Er wendet zunächst die anerkannten Tatbestandsmerkmale von Forschungstätigkeit auf solcherart motivierte Erkenntnissuche an. Die Verfassung verlangt danach insbesondere weder eine um ihrer selbst willen betriebene Erkenntnissuche, noch eine zügige Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Zudem wird dargelegt, daß es keinen allgemeinen grundrechtsdogmatischen Grundsatz gibt, den an sich einschlägigen Grundrechtsschutz davon abhängig zu machen, daß der Grundrechtsträger keine Gewinnerzielungsabsicht hat ("pecunia non olet").
Im zweiten Hauptteil der Arbeit wird die ebenfalls bislang vernachlässigte Fragestellung in den Fokus genommen, inwieweit die Verwertung von Forschungsergebnissen Grundrechtsschutz genießt, wobei auch hier Art. 5 Abs. 3 GG im Vordergrund steht. Manuel Kamp analysiert, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen der Verwertungsphase mittelbare Beeinträchtigungen der Forschungsfreiheit sind. Er gelangt zu dem näher begründeten Ergebnis, daß von den überprüften Regelungen des Arzneimittelgesetzes das Erfordernis der "ärztlichen Vertretbarkeit" und das Fehlen der Möglichkeit, eine den Vorgaben des AMG entsprechende Probandenversicherung abzuschließen, Art. 5 Abs. 3 GG verletzen. Dagegen kann das von § 25 AMG verlangte Erfordernis der therapeutischen Wirksamkeit eines Arzneimittels noch verfassungskonform ausgelegt werden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Autor nimmt die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens zum Anlaß, grundlegende Fragen nicht nur zur Dogmatik der Forschungsfreiheit zu klären. Auch wirtschaftlich motivierte Forschung fällt unter die Forschungsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG. Zu diesem in der Rechtswissenschaft bislang nicht näher begründeten und vor allem in jüngerer Zeit immer wieder kritisierten Ergebnis gelangt der Verfasser im ersten Hauptteil der Untersuchung. Er wendet zunächst die anerkannten Tatbestandsmerkmale von Forschungstätigkeit auf solcherart motivierte Erkenntnissuche an. Die Verfassung verlangt danach insbesondere weder eine um ihrer selbst willen betriebene Erkenntnissuche, noch eine zügige Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Zudem wird dargelegt, daß es keinen allgemeinen grundrechtsdogmatischen Grundsatz gibt, den an sich einschlägigen Grundrechtsschutz davon abhängig zu machen, daß der Grundrechtsträger keine Gewinnerzielungsabsicht hat ("pecunia non olet").
Im zweiten Hauptteil der Arbeit wird die ebenfalls bislang vernachlässigte Fragestellung in den Fokus genommen, inwieweit die Verwertung von Forschungsergebnissen Grundrechtsschutz genießt, wobei auch hier Art. 5 Abs. 3 GG im Vordergrund steht. Manuel Kamp analysiert, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen der Verwertungsphase mittelbare Beeinträchtigungen der Forschungsfreiheit sind. Er gelangt zu dem näher begründeten Ergebnis, daß von den überprüften Regelungen des Arzneimittelgesetzes das Erfordernis der "ärztlichen Vertretbarkeit" und das Fehlen der Möglichkeit, eine den Vorgaben des AMG entsprechende Probandenversicherung abzuschließen, Art. 5 Abs. 3 GG verletzen. Dagegen kann das von § 25 AMG verlangte Erfordernis der therapeutischen Wirksamkeit eines Arzneimittels noch verfassungskonform ausgelegt werden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Bei Technischen Hilfeleistungen, z. B. bei Verkehrsunfällen, kommt es häufig vor, dass die Feuerwehr Öl und andere auslaufende Betriebsstoffe von Verkehrsflächen entfernen muss. Dies kann problematisch sein, wenn die Zuständigkeiten, der Umfang der Maßnahmen oder die Freigabe der Verkehrsfläche nicht klar geregelt sind. In diesem Roten Heft/Ausbildung kompakt werden die rechtlichen Anforderungen, die im Rahmen der Ölschadenbeseitigung auf Verkehrsflächen beachtet werden müssen, sowie die durchzuführenden Maßnahmen umfassend und leicht verständlich erläutert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Der große Standardkommentar "Stelkens/Bonk/Sachs" gibt den Beteiligten fundierte und vertiefte Antworten zu allen Verfahrensfragen. Er ist seit mehreren Jahrzehnten ein unentbehrliches Hilfsmittel im Rechtsverkehr zwischen Behörden, Unternehmen und Privatpersonen.
Der Aufbau des Kommentars ist klar und transparent:Ausführliche Erläuterung der Entwicklungen im EuroparechtAbweichungen im Verwaltungsverfahrensrecht der Länder sind in die Erläuterungen einbezogenübersichtliche Gliederungen vor jeder Kommentierung ermöglichen schnelles ArbeitenHinweise zu Parallelbestimmungen in anderen Gesetzen (z.B. SGB X oder AO) erleichtern die praktische Arbeit
Vorteile auf einen Blickwissenschaftlich vertiefte Lösungen für anspruchsvolle Praxisfällebreite Auswertung von Rechtsprechung und Literatur schafft Anwendungssicherheit auch bei komplizierten Detailfragenseit Jahrzehnten eingeführter großer Standardkommentar mit renommierten Autoren
Zur Neuauflage
Die 10. Auflage erläutert die zahlreichen Neuerungen im Verfahrensrecht seit der Vorauflage, einschließlich der Änderungen wichtiger Fachgesetze, etwa im Baurecht und Umweltrecht. Berücksichtigt sind folgende VwVfG-Änderungsgesetze:Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v. 18.12.2018Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änd. des PersonalausweisG und weiterer Vorschriften v. 21.6.2019Vormundschafts- und Betreuungsrechts-ReformG v. 4.5.2021Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 25.6.2021Umfassend kommentiert sind zahlreiche aktuellen Entwicklungen, z.B. im Hinblick auf Corona-Pandemie, e-Government sowie das europäische Verwaltungsverfahrensrecht.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Verbände, Richterschaft, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Hochschulen, Referendariat und Studium.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Heinz Joachim Bonk,
Frank Fellenberg,
Dieter Kallerhoff,
Manuel Kamp,
Karen Keller,
Christoph Külpmann,
Klaus Leonhardt,
Thomas Mayen,
Werner Neumann,
Lorenz Prell,
Michael Sachs,
Heribert Schmitz,
Thorsten Siegel,
Barbara Stamm,
Paul Stelkens,
Ulrich Stelkens,
Marc André Wiegand
> findR *
Der Großkommentar befasst sich intensiv mit der Grundordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sowohl wissenschaftlich als auch sprachlich auf hohem Niveau bietet er eine fundierte Hilfestellung für jeden Praktiker.
Das Werk ist besonders der Staatspraxis verpflichtet. Autoren und Herausgeber sind als Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Hochschuldozenten bzw. Beamte in Landesverwaltung und Landtag mit Fragen der Landesverfassung bestens vertraut und vermitteln dies gewinnbringend für den Leser.
Der strengen Rechtlichkeit im Sinne der unbedingten Verfassungsgemäßheit des Handelns von Parlament, Verwaltung und Justiz auf der Basis von Grundgesetz und Landesverfassung ist auch die zweite Auflage des Kommentars zur Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen gewidmet.
Die seit der Vorauflage aus dem Jahre 2010 erfolgten verfassungs- und einfachrechtlichen Änderungen sind wie auch die Rechtsprechung, insbesondere des Verfassungsgerichtshofs, in der Neuauflage berücksichtigt.
Aktualisiert: 2022-02-24
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Zum Werk
Der Kommentar enthält eine kompakte Erläuterung des PolG NRW, des POG NRW und das OBG. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind bis zum 1.1.2020 ausgewertet. Abgerundet werden die Darstellungen durch drei systematische Einführungen.
Vorteile auf einen Blickklar strukturierte und übersichtliche Darstellungpraxisbezogene, aber zugleich dogmatisch fundierte Erläuterungen unter Einbezug der aktuellsten Rechtsprechungkommentiert von Praktikern und Wissenschaftlern mit langjähriger Erfahrung
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von (Polizei-)Behörden und Ministerien, Hochschulangehörige.
Aktualisiert: 2022-03-10
Autor:
Clemens Arzt,
Tristan Barczak,
Vincent Basteck,
Frank Braun,
Antonia Buchmann,
Christoph Gusy,
Manuel Kamp,
Christoph Keller,
Dieter Kugelmann,
Sebastian Lottkus,
Ines Molitor,
Markus Möstl,
Stefan Muckel,
Jan Nayebagha,
Markus Ogorek,
Meinhard Schröder,
Daniela Schroeder,
Markus Thiel,
Thomas Traub,
Fabian Wittreck,
Christoph Worms
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Der Großkommentar befasst sich intensiv mit der Grundordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sowohl wissenschaftlich als auch sprachlich auf hohem Niveau bietet er eine fundierte Hilfestellung für jeden Praktiker.
Das Werk ist besonders der Staatspraxis verpflichtet. Autoren und Herausgeber sind als Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Hochschuldozenten bzw. Beamte in Landesverwaltung und Landtag mit Fragen der Landesverfassung bestens vertraut und vermitteln dies gewinnbringend für den Leser.
Der strengen Rechtlichkeit im Sinne der unbedingten Verfassungsgemäßheit des Handelns von Parlament, Verwaltung und Justiz auf der Basis von Grundgesetz und Landesverfassung ist auch die zweite Auflage des Kommentars zur Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen gewidmet.
Die seit der Vorauflage aus dem Jahre 2010 erfolgten verfassungs- und einfachrechtlichen Änderungen sind wie auch die Rechtsprechung, insbesondere des Verfassungsgerichtshofs, in der Neuauflage berücksichtigt.
Aktualisiert: 2022-02-24
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Zum Werk
Der große Standardkommentar "Stelkens/Bonk/Sachs" gibt den Beteiligten fundierte und vertiefte Antworten zu allen Verfahrensfragen. Er ist seit mehreren Jahrzehnten ein unentbehrliches Hilfsmittel im Rechtsverkehr zwischen Behörden, Unternehmen und Privatpersonen.
Der Aufbau des Kommentars ist klar und transparent:
- Ausführliche Erläuterung der Entwicklungen im Europarecht
- Abweichungen im Verwaltungsverfahrensrecht der Länder sind in die Erläuterungen einbezogen
- übersichtliche Gliederungen vor jeder Kommentierung ermöglichen schnelles Arbeiten
- Hinweise zu Parallelbestimmungen in anderen Gesetzen (z.B. SGB X oder AO) erleichtern die praktische Arbeit
Vorteile auf einen Blick
- wissenschaftlich vertiefte Lösungen für anspruchsvolle Praxisfälle
- breite Auswertung von Rechtsprechung und Literatur schafft Anwendungssicherheit auch bei komplizierten Detailfragen
- seit Jahrzehnten eingeführter großer Standardkommentar mit renommierten Autoren
Zur Neuauflage
Die 9. Auflage erläutert die zahlreichen Neuerungen im Verfahrensrecht, einschließlich der Änderungen wichtiger Fachgesetze, etwa im Baurecht und Umweltrecht.
Umfassend kommentiert sind die aktuellen Entwicklungen zum e-Government, insbesondere die neuen Regelungen zum automatisierten Erlass und zur Bekanntgabe über das Internet von Verwaltungsakten durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016 (Änderungen der §§ 24 und 41 VwVfG; Einfügung eines neuen § 35a VwVfG).
Vertieft erörtert werden die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zur Präklusion auf Behördenpraxis und Gerichtsverfahren.
Ebenfalls ausführlich erläutert wird die Entwicklung eines europäischen Verwaltungsverfahrensrechts.
Mit der 9. Auflage erfolgt ein Generationenwechsel in Herausgeber- und Autorenschaft. Mehrere fachlich und publizistisch bestens ausgewiesene Experten aus Wissenschaft, Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft verstärken nunmehr das Autorenteam.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Verbandsjuristen, Richter, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Referendare, Studierende und Professoren.
Aktualisiert: 2022-10-06
Autor:
Heinz Joachim Bonk,
Frank Fellenberg,
Jan Hecker,
Dieter Kallerhoff,
Manuel Kamp,
Karen Keller,
Christoph Külpmann,
Klaus Leonhardt,
Thomas Mayen,
Werner Neumann,
Michael Sachs,
Heribert Schmitz,
Thorsten Siegel,
Barbara Stamm,
Paul Stelkens,
Ulrich Stelkens,
Marc André Wiegand
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Zum Werk
Die Bauordnung Nordrhein-Westfalen ist die gesetzliche Grundlage für das Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörden. Sie beinhaltet Regelungen zur Bebauung von Grundstücken und zu den baulichen Anlagen wie der Standsicherheit, dem Brand- und Wärmeschutz. Ihr Herzstück sind die Regelungen zum bauaufsichtlichen Verfahren, wie zum Beispiel der Bauantrag, der Vorbescheid und die Baugenehmigung.
Der Kommentar bietet eine prägnante, praxisnahe Erläuterung der Bauordnung Nordrhein-Westfalens.
Der Schwerpunkt liegt auf praxisrelevanten Fragen wie den Abstandflächen, den baulichen Anlagen, den Befugnissen der Bauaufsichtsbehörden und dem Verwaltungsverfahren vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung.
Vorteile auf einen BlickPraxisnähe dank ausführlicher Darstellung der Entscheidungen nordrhein-westfälischer GerichteAnwendungssicherheit in der Praxis dank der Bearbeitung durch Juristen und IngenieureAbbildungen ergänzen die Erläuterungen.
Zur Neuauflage
Berücksichtigt sind alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen einschließlich der jüngsten Änderungen durch das das Gesetz zur Anpassung bestehenden Landesrechts an die COVID-19-Pandemie und sonstige pandemiebedingte Sondersituationen vom 1.12.2020, das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 vom 30.6.2021 und das Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 14.9.2021.
Zielgruppe
Für Bauaufsichtsbehörden, die Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Sachverständige und Bauherrinnen und Bauherren.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Klaus Ferdinand Gärditz,
Andrea Garrelmann,
Julia Gerhardus-Feld,
Johannes Grüner,
Jörg Henkel,
Manuel Kamp,
Johannes Osing,
Stephan Schmickler,
Klaus Schoenenbroicher,
Daniela Schroeder,
Carsten Schwenk,
Stephan Smith,
Marc Stolbrink
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Der Autor nimmt die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens zum Anlaß, grundlegende Fragen nicht nur zur Dogmatik der Forschungsfreiheit zu klären. Auch wirtschaftlich motivierte Forschung fällt unter die Forschungsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG. Zu diesem in der Rechtswissenschaft bislang nicht näher begründeten und vor allem in jüngerer Zeit immer wieder kritisierten Ergebnis gelangt der Verfasser im ersten Hauptteil der Untersuchung. Er wendet zunächst die anerkannten Tatbestandsmerkmale von Forschungstätigkeit auf solcherart motivierte Erkenntnissuche an. Die Verfassung verlangt danach insbesondere weder eine um ihrer selbst willen betriebene Erkenntnissuche, noch eine zügige Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Zudem wird dargelegt, daß es keinen allgemeinen grundrechtsdogmatischen Grundsatz gibt, den an sich einschlägigen Grundrechtsschutz davon abhängig zu machen, daß der Grundrechtsträger keine Gewinnerzielungsabsicht hat ("pecunia non olet").
Im zweiten Hauptteil der Arbeit wird die ebenfalls bislang vernachlässigte Fragestellung in den Fokus genommen, inwieweit die Verwertung von Forschungsergebnissen Grundrechtsschutz genießt, wobei auch hier Art. 5 Abs. 3 GG im Vordergrund steht. Manuel Kamp analysiert, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen der Verwertungsphase mittelbare Beeinträchtigungen der Forschungsfreiheit sind. Er gelangt zu dem näher begründeten Ergebnis, daß von den überprüften Regelungen des Arzneimittelgesetzes das Erfordernis der "ärztlichen Vertretbarkeit" und das Fehlen der Möglichkeit, eine den Vorgaben des AMG entsprechende Probandenversicherung abzuschließen, Art. 5 Abs. 3 GG verletzen. Dagegen kann das von § 25 AMG verlangte Erfordernis der therapeutischen Wirksamkeit eines Arzneimittels noch verfassungskonform ausgelegt werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Das gilt für die Einsatzkräfte vor Ort ebenso wie für die nicht unmittelbar im Einsatz befindlichen Kommunalbeamten, des Weiteren etwa die Polizei- und Umweltbehörden. Sie alle benötigen ein aktuelles und umfassendes Nachschlagewerk für ihre tägliche Arbeit.
„Der Kamp“ bietet ausführliche Kommentierungen zu:
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
- Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer(RettG NRW).
Die ergänzende enthält in übersichtlicher Gliederung alle relevanten bundes- und landesrechtlichen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, und insbesondere Runderlasse usw.
sind erstrangige Fachleute, die durch ihre berufliche Praxis ständig mit den Bereichen des Feuerschutzes und Rettungswesens verbunden sind:
Herausgeber seit 2014: Dr. Manuel Kamp, vormals Innenministerium NRW, seit 2015 Direktionsleiter Zentrale Aufgaben im Polizeipräsidium Köln, ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger.
Autorenteam: Mathias Färber, Bielefeld, Prof. Dr. Karsten Fehn (RA mit den Tätigkeitsschwerpunkten Strafrecht und Medizinrecht, Professor an der FH Köln mit den Lehrfächern Öff. Recht und Strafrecht im Rettungswesen, wiss. Tätigkeit am Institut für Notfallmedizin der Berufsfeuerwehr Köln, vormals Tätigkeit im höheren Polizeivollzugsdienst des BGS und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr Köln), Dirk Hermes (Mag. iur.Regierungsamtmann a.D:, Dipl.-Verwaltungswirt FH, vormals Sachgebietsleiter Recht/Datenschutz im Polizeipräsidium Düsseldorf, Kreisbereitschaftsleiter des DRK Kreisverbandes Solingen),Christopher Hümbs, Düsseldorf, Prof. Dr. Alex Lechleuthner (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst der Stadt Köln, Leiter des Instituts für Notfallmedizin der Berufsfeuerwehr Köln, Professor für Medizin und Rettungswesen an der FH Köln), Dr. Sascha Rolf Lüder (Justitiar des DRK-Blutspendedienstes West, Landeskonventionsbeauftragter der DRK-Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe), Kay Pipoh,Düsseldorf, Frank Sarangi (RA, Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf, stellv. Vorsitzender des ASB-Landesverbandes und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Recht e.V.) und Sonja Scharnhorst, Innenministerium, Düsseldorf
Aktualisiert: 2023-04-25
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BauO NRW im schnellen Zugriff.
Sicherheit vor Ort
Der neue Kommentar bietet eine prägnante, praxisnahe und anschauliche Erläuterung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen. Durch sein kompaktes Format ist er der ideale Handkommentar – auch »vor Ort«.
Anwendungssicherheit in der Praxis
Das Zusammenwirken von Juristen und Technikern garantiert ausgewogene und praxisgerechte Antworten auf sämtliche für die sichere Planung und Bauausführung bedeutsamen Fragestellungen, etwa zu den Abstandflächen, den baulichen Anlagen, den Befugnissen der Bauaufsichtsbehörden und dem Verwaltungsverfahren vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung. Dabei wurde die aktuelle Rechtsprechung, v.a. der nordrhein-westfälischen Gerichte, umfassend ausgewertet.
Aktualisiert: 2022-09-21
Autor:
Klaus Ferdinand Gärditz,
Andrea Garrelmann,
Florian Hartmann,
Giso Hellhammer-Hawig,
Jörg Henkel,
Manuel Kamp,
Christian von Kraack,
Rainer Maske,
Jörg Rößeler,
Stephan Schmickler,
Klaus Schoenenbroicher,
Gesa Schöneberg,
Michael Vogelsang
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Im Rahmen der Erläuterungen zur Staatlichkeit Nordrhein-Westfalens wird die Stellung des wichtigsten deutschen Landes im Koordinatensystem grundgesetzlicher Vorgaben zur Gesetzgebungs- und Verwaltungshoheit festgehalten.
Die Verfassung weist jedem Organ bestimmte Aufgaben und Befugnisse zu. Bei dieser Zuordnung ist der Aspekt der Gewaltenteilung und -balancierung, und damit auch der gegenseitigen Kontrolle von überragender Bedeutung. Die Verfassung darf daher auch nie allein aus der Perspektive nur einer Gewalt betrachtet werden. Diesen Aspekt haben die Herausgeber auch bei der Auswahl der mitwirkenden Autoren beherzigt.
Die Kommentierung der Schulartikel zeichnet die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und den Handlungsspielraum des einfachen Gesetzgebers nach. Der aktuelle Stand des Staatskirchenrechts in Nordrhein-Westfalen wird dargestellt.
Die Verfassungsartikel zu Landtag, Landesregierung und Landeshaushalt werden umfassend und praxisnah erläutert, die Verfahrensarten vor dem Verfassungsgerichtshof und seine Stellung im Staatsgefüge im Einzelnen behandelt.
Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie wird im Detail aufgefächert, wobei auch die neuere Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zum Konnexitätsprinzip schon eingearbeitet werden konnte.
Aktualisiert: 2019-12-06
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Bei Technischen Hilfeleistungen, z. B. bei Verkehrsunfällen, kommt es häufig vor, dass die Feuerwehr Öl und andere auslaufende Betriebsstoffe von Verkehrsflächen entfernen muss. Dies kann problematisch sein, wenn die Zuständigkeiten, der Umfang der Maßnahmen oder die Freigabe der Verkehrsfläche nicht klar geregelt sind. In diesem Roten Heft/Ausbildung kompakt werden die rechtlichen Anforderungen, die im Rahmen der Ölschadenbeseitigung auf Verkehrsflächen beachtet werden müssen, sowie die durchzuführenden Maßnahmen umfassend und leicht verständlich erläutert.
Aktualisiert: 2023-01-12
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