Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Römisches und deutsches Recht traten in der Epoche zwischen 1500 und 1800 in ein vielfach verschränktes Miteinander, das die Rechtswirklichkeit der Zeit, aber auch die aus der Zeit hervorgegangenen Kodifikationen geprägt hat. Das seit dem 16. Jahrhundert mehr und mehr entwickelte Naturrecht hat dabei vielfältigen Einfluss sowohl auf die Rechtswissenschaft als auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung genommen. Der vorliegende Band vereinigt die Beiträge zu einem Symposion aus Anlass des 70. Geburtstags von Klaus Luig, der die Erforschung des »Usus modernus pandectarum« in den letzten Jahrzehnten maßgeblich geprägt hat.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Barbara Doelemeyer,
Hans-Peter Haferkamp,
Norbert Horn,
Diethelm Klippel,
Rolf Knütel,
Heinz Mohnhaupt,
Tilman Repgen,
Joachim Rückert,
Karl Otto Scherner,
Jan Schröder,
Michael Stolleis,
Karin Nehlsen-von Stryk,
Reinhard Zimmermann
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Römisches und deutsches Recht traten in der Epoche zwischen 1500 und 1800 in ein vielfach verschränktes Miteinander, das die Rechtswirklichkeit der Zeit, aber auch die aus der Zeit hervorgegangenen Kodifikationen geprägt hat. Das seit dem 16. Jahrhundert mehr und mehr entwickelte Naturrecht hat dabei vielfältigen Einfluss sowohl auf die Rechtswissenschaft als auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung genommen. Der vorliegende Band vereinigt die Beiträge zu einem Symposion aus Anlass des 70. Geburtstags von Klaus Luig, der die Erforschung des »Usus modernus pandectarum« in den letzten Jahrzehnten maßgeblich geprägt hat.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Barbara Doelemeyer,
Hans-Peter Haferkamp,
Norbert Horn,
Diethelm Klippel,
Rolf Knütel,
Heinz Mohnhaupt,
Tilman Repgen,
Joachim Rückert,
Karl Otto Scherner,
Jan Schröder,
Michael Stolleis,
Karin Nehlsen-von Stryk,
Reinhard Zimmermann
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Römisches und deutsches Recht traten in der Epoche zwischen 1500 und 1800 in ein vielfach verschränktes Miteinander, das die Rechtswirklichkeit der Zeit, aber auch die aus der Zeit hervorgegangenen Kodifikationen geprägt hat. Das seit dem 16. Jahrhundert mehr und mehr entwickelte Naturrecht hat dabei vielfältigen Einfluss sowohl auf die Rechtswissenschaft als auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung genommen. Der vorliegende Band vereinigt die Beiträge zu einem Symposion aus Anlass des 70. Geburtstags von Klaus Luig, der die Erforschung des »Usus modernus pandectarum« in den letzten Jahrzehnten maßgeblich geprägt hat.
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Barbara Doelemeyer,
Hans-Peter Haferkamp,
Norbert Horn,
Diethelm Klippel,
Rolf Knütel,
Heinz Mohnhaupt,
Tilman Repgen,
Joachim Rückert,
Karl Otto Scherner,
Jan Schröder,
Michael Stolleis,
Karin Nehlsen-von Stryk,
Reinhard Zimmermann
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Das Privatrecht des antiken römischen Reichs hat die Rechtsordnungen nahezu aller Kulturnationen mehr oder minder stark beeinflusst, sehr wesentlich auch das deutsche Bürgerliche Recht.
Die Darstellung umfasst das römische Personen-, Schuld-, Sachen-, Erb- und Familienrecht sowie Grundzüge des Zivilprozessrechts. Schwerpunkte bilden die Rechtszustände der klassischen Zeit (ca. 50 vor bis 250 nach Chr.) und die Neuerungen durch Justinian (527-565). In vielen Fällen wird das Nachleben des römischen Rechts seit dem Hohen Mittelalter bis auf unsere Zeit einbezogen. Außerdem werden diverse Hinweise auf das geltende Recht gegeben.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Das römische Privatrecht ist eine wesentliche Quelle des modernen Zivilrechts in Deutschland und in den meisten europäischen Staaten. Seine Kenntnis ist daher nicht nur von rechtshistorischem Interesse, sondern trägt auch zum Verständnis zahlreicher Rechtsinstitute des geltenden Rechts bei.
Das bedeutende Lehrbuch gibt einen fundierten Einblick in das römische Privatrecht. Sein Aufbau orientiert sich an der Systematik des römischen Rechts.
Das Werk behandelt neben den allgemeinen Grundlagen und Grundbegriffen des römischen Rechts einschließlich der allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regelungen das Personenrecht, das Sachenrecht, das Obligationenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.
Außerdem gibt es einen kurzen Überblick zum römischen Zivilprozessrecht.
Anhand lateinisch-deutscher Rechtsquellen wird der Leser darüber hinaus mit dem Quellenstudium vertraut gemacht. Auch werden zahlreiche Parallelen zum aktuellen Recht in Deutschland und der Schweiz gezogen. Damit wird die Darstellung besonders anschaulich und verständlich.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Darstellung der wesentlichen Rechtsfiguren des römischen Privatrechts
- vergleichende Hinweise zu Rechtsinstituten des geltenden Rechts
- zahlreiche lateinisch-deutsche Texte römisch-rechtlicher Rechtsquellen
- Hinweise auf die Fortentwicklung von Rechtsinstituten bis in die aktuelle Zeit
Zur Neuauflage
Für die 21. Auflage wird das Werk an zahlreichen Stellen neuen rechtshistorischen Erkenntnissen angepasst. Thematisch werden insbesondere die Darstellungen zum Personen- und Erbrecht erweitert. Die Behandlung der Prozessformeln und Anspruchsgrundlagen werden präzisiert. Außerdem werden in die Neuauflage weitere Quellentexte des römischen Rechts aufgenommen.
Zielgruppe
Für Studierende und Referendare.
Aktualisiert: 2019-06-07
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Privatrecht als Ordnungsform
CORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Gesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der römischen Antike!
Wurzeln des BGB im römischen Recht
Im kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung über viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht. Auch das BGB ist, wie fast alle geltenden Rechtsordnungen, vom CORPUS IURIS CIVILIS maßgeblich geprägt.
Institutionen: Herkunft und Bedeutung
Die von Kaiser Justinian (527-565) zusammengestellte Rechtssammlung CORPUS IURIS CIVILIS stellt mit ihrem fast unerschöpflichen Vorrat an Rechtsproblemen eine fachjuristische Dokumentation einzigartigen Ranges dar.
Den Anfang machen die kaiserlichen Institutionen (Band I). In weitem Umfang sind sie den Institutionen des klassischen Juristen Gaius (um 160 n.Chr.) nachgebildet. Die kaiserlichen Institutionen haben in eindrucksvoller Weise den durch höchste Präzision von Tatbestand und Rechtsfolge gekennzeichneten Stil des klassischen Rechtsdenkens begründet. Daneben haben die Institutionen aber auch als juristische Grammatik zur Einübung in das juristische Denken (Anfängerlehrbuch) gedient. Seit dem Humanismus des 16. Jahrhunderts gehören die Institutionen zum festen Bestand der Allgemeinbildung.
Zeitgemäße Übersetzung
Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft.
Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer.
15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.
Aktualisiert: 2023-02-10
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Aktualisiert: 2020-10-12
Autor:
Okko Behrends,
Herbert Hausmaninger,
Heinrich Honsell,
Rolf Knütel,
Berthold Kupisch,
Klaus Luig,
Karlheinz Misera,
Frank Peters,
Hans Hermann Seiler,
Wilhelm Simshäuser,
Andreas Wacke,
Karl-Heinz Ziegler,
Reinhard Zimmermann
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Privatrecht als Ordnungsform
CORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Wirtschaftsgesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der römischen Antike!
Wurzeln des BGB im römischen Recht
Im kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung über viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht. Auch das BGB ist, wie fast alle geltenden Rechtsordnungen, vom CORPUS IURIS CIVILIS maßgeblich geprägt.
Digesten: Herkunft und Schicksal
Die von Kaiser Justinian (527-565) zusammengestellte Rechtssammlung stellt mit ihrem fast unerschöpflichen Vorrat an Rechtsproblemen eine fachjuristische Dokumentation einzigartigen Ranges dar. Das Herzstück bilden die 50 Bücher der Digesten ("Geordnete Sammlung"). Sie bestehen aus Fragmenten rechtswissenschaftlicher Schriften von etwa 40 röm. Juristen der sog. klassischen Zeit.
Band IV
Band IV beinhaltet die Digesten 21 bis 27, diese haben zentrale Materien insbesondere aus dem Kaufrecht und dem Familienrecht zum Gegenstand:
- Sach- und Rechtsmängelhaftung beim Kauf (Dig. 21)
- Zinsrecht (Dig. 22, 1) und Beweisrecht (Dig. 22, 3 ff.)
- Eheschließung (Dig. 23, 2) und Ehescheidung (Dig. 24, 2)
- Schenkungen unter Ehegatten (Dig. 24, 1) und Unterhaltspflicht (Dig. 25, 3)
- Anerkennung von Kindern (Dig. 25, 3) und Vormundschaft (Dig. 26 u. 27)
Zeitgemäße Übersetzung
Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft.
Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer.
15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Römisches und deutsches Recht traten in der Epoche zwischen 1500 und 1800 in ein vielfach verschränktes Miteinander, das die Rechtswirklichkeit der Zeit, aber auch die aus der Zeit hervorgegangenen Kodifikationen geprägt hat. Das seit dem 16. Jahrhundert mehr und mehr entwickelte Naturrecht hat dabei vielfältigen Einfluss sowohl auf die Rechtswissenschaft als auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung genommen. Der vorliegende Band vereinigt die Beiträge zu einem Symposion aus Anlass des 70. Geburtstags von Klaus Luig, der die Erforschung des »Usus modernus pandectarum« in den letzten Jahrzehnten maßgeblich geprägt hat.
Aktualisiert: 2023-04-28
Autor:
Barbara Doelemeyer,
Hans-Peter Haferkamp,
Norbert Horn,
Diethelm Klippel,
Rolf Knütel,
Heinz Mohnhaupt,
Tilman Repgen,
Joachim Rückert,
Karl Otto Scherner,
Jan Schröder,
Michael Stolleis,
Karin Nehlsen-von Stryk,
Reinhard Zimmermann
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Aktualisiert: 2020-10-12
Autor:
Peter Apathy,
Okko Behrends,
Elmar Bund,
Manfred Harder,
Franz Horak,
Bruno Huwiler,
Rolf Knütel,
Christoph Krampe,
Berthold Kupisch,
Fritz Raber,
Gottfried Schiemann,
Hans Hermann Seiler,
Hans Wieling,
Christian Wollschläger
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Aktualisiert: 2023-04-01
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Das Gesamtregister der Bände 101-125 der Romanistischen Abteilung der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte erschließt den Inhalt der letzten 25 Jahre der führenden Zeitschrift für römische Rechtsgeschichte durch detaillierte Sach- und Personenverzeichnisse und vor allem durch ein komplettes Verzeichnis der benützten Quellen.
Aktualisiert: 2019-08-19
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Die Institutionen sind das klassische Lehrbuch des Privatrechts. Sie wurden unter dem oströmischen Kaiser Justinian als erster Teil des Corpus iuris civilis abgefasst und 533 n. Chr. als Gesetz erlassen. Sie sind eine Art überzeitlicher juristischer Grammatik zur Einführung und Einübung in das juristische Denken, das im hohen Mittelalter den Beginn der europäischen Jurisprudenz einläutete. 1468 als eines der ersten Bücher gedruckt, haben die Institutionen bis heute weltweit mehr als eintausend Ausgaben erfahren. Bis weit in das 19. Jahrhundert standen sie am Anfang und Ende des juristischen Studiums und gelten damit als das bedeutendste juristische Lehrbuch überhaupt. System und Begriffe der Institutionen leben in den modernen Gesetzbüchern fort, insbesondere auch im deutschen BGB. Fast alle Rechtsordnungen der Welt sind durch sie beeinflusst.
Die vorliegende Ausgabe bietet das lateinische Original und eine moderne Übersetzung, die dem juristisch interessierten Leser den Zugang zu dieser antiken Quelle erleichtert. Übersetzt wurde der Text so, dass er in der ‘Zielsprache‘ natürlich und unmittelbar verständlich wirkt.
Die Neuauflage wurde gegenüber der Vorauflage in Text und Übersetzung verbessert und erweitert. Auch sind auf vielfachen studentischen Wunsch dieser Ausgabe verschiedene Anhänge aus der ‚Großen Institutionenausgabe‘ von 1997 hinzugefügt worden.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Privatrecht als Ordnungsform
CORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Gesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der römischen Antike!
Wurzeln des BGB im römischen Recht
Im kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung über viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht. Auch das BGB ist, wie fast alle geltenden Rechtsordnungen, vom CORPUS IURIS CIVILIS maßgeblich geprägt.
Institutionen: Herkunft und Bedeutung
Die von Kaiser Justinian (527-565) zusammengestellte Rechtssammlung CORPUS IURIS CIVILIS stellt mit ihrem fast unerschöpflichen Vorrat an Rechtsproblemen eine fachjuristische Dokumentation einzigartigen Ranges dar.
Den Anfang machen die kaiserlichen Institutionen (Band I). In weitem Umfang sind sie den Institutionen des klassischen Juristen Gaius (um 160 n.Chr.) nachgebildet. Die kaiserlichen Institutionen haben in eindrucksvoller Weise den durch höchste Präzision von Tatbestand und Rechtsfolge gekennzeichneten Stil des klassischen Rechtsdenkens begründet. Daneben haben die Institutionen aber auch als juristische Grammatik zur Einübung in das juristische Denken (Anfängerlehrbuch) gedient. Seit dem Humanismus des 16. Jahrhunderts gehören die Institutionen zum festen Bestand der Allgemeinbildung.
Zeitgemäße Übersetzung
Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft.
Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer.
15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Inhalt Band V
Gegenstand der Bücher 28 bis 34 ist das römische Erbrecht. Die an Einzelheiten reiche Darstellung läßt die Bedeutung der Materie für die besitzenden Klassen erkennen. Ausgangspunkt der Erörterungen sind Fragen der seit alters vorherrschenden Erbfolge durch letztwillige Verfügung, durch Testament (testamentum):
- Errichtung des Testaments,
- wirksame und unwirksame Errichtung,
- Errichtung für Unmündige,
- Inhalt und Eröffnung,
- Formerleichterungen bei Errichtung bei Soldaten.
Neben das Vermächtnis (legatum), das traditionell formgebunden ist, tritt seit der Kaiserzeit im Zuge einer allgemeinen Entwicklung das funktional vergleichbare, aber weitgehend formfreie Fideikommiß (fideicommissum). Beide Rechtsinstitute sind von großer praktischer Bedeutung, wie die Kasuistik der Zuwendungen anschaulich zeigt:
- Immobilien, Geld, Renten, Mitgift, Unterhalt
- Arbeitsleistungen, Wohnung, Hausrat, Lebensmittel
- Kleidung, Schmuck, Toilettenartikel
In Europa ist auch das römische Erbrecht zu allen Zeiten eine hohe Schule des juristischen Denkens gewesen – ein Faktum, das an Aktualität nichts verloren hat.
Zeitgemäße Übersetzung
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