Gegenstand der Arbeit ist die Rolle von Allgemeinwohlinteressen im Privatrecht. Der Autor legt am Beispiel der Regelungen der Rechtsscheinlehre dar, dass Allgemeinwohlinteressen insbesondere Bedeutung erlangen können, wenn es um die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der von privatrechtlichen Normen ausgehenden Belastungen (wie etwa des durch die §§ 932 ff. BGB ausgelösten Eigentumsverlustes) geht. Hierzu führt er zunächst aus, weshalb Vorschriften wie die des gutgläubigen Erwerbs oder der Rechtsscheinvollmacht nicht als bloßer Interessenausgleich zwischen den unmittelbar betroffenen Privatrechtssubjekten verstanden werden können. Insbesondere der Schutz des Gutgläubigen vermag die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen nicht zu erklären. Die (weitestgehende) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre folgt vielmehr daraus, dass ihre Regelungen in Form des Verkehrsinteresses maßgeblich der Verfolgung eines Allgemeinwohlinteresses dienen.
Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gegenstand der Arbeit ist die Rolle von Allgemeinwohlinteressen im Privatrecht. Der Autor legt am Beispiel der Regelungen der Rechtsscheinlehre dar, dass Allgemeinwohlinteressen insbesondere Bedeutung erlangen können, wenn es um die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der von privatrechtlichen Normen ausgehenden Belastungen (wie etwa des durch die §§ 932 ff. BGB ausgelösten Eigentumsverlustes) geht. Hierzu führt er zunächst aus, weshalb Vorschriften wie die des gutgläubigen Erwerbs oder der Rechtsscheinvollmacht nicht als bloßer Interessenausgleich zwischen den unmittelbar betroffenen Privatrechtssubjekten verstanden werden können. Insbesondere der Schutz des Gutgläubigen vermag die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen nicht zu erklären. Die (weitestgehende) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre folgt vielmehr daraus, dass ihre Regelungen in Form des Verkehrsinteresses maßgeblich der Verfolgung eines Allgemeinwohlinteresses dienen.
Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-13
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Aktualisiert: 2023-04-21
Autor:
Markus Artz,
Hans-Jürgen Bieber,
Jan Busche,
Matthias Casper,
Josef Drexl,
Thomas Finkenauer,
Martin Franzen,
Jörn Fritsche,
Tobias Fröschle,
Helmut Grothe,
Stefan Grundmann,
Herbert Grziwotz,
Jan Dirk Harke,
Peter W. Heermann,
Jan von Hein,
Tobias Helms,
Heike Hennemann,
Peter Huber,
Abbo Junker,
Eva-Maria Kieninger,
Peter Kindler,
Jens Kleinschmidt,
Elisabeth Koch,
Wolfgang Krueger,
Matthias Lehmann,
Dieter Leipold,
Lars Leuschner,
Dirk Looschelders,
Dieter Martiny,
Felix Maultzsch,
Axel Metzger,
Hartmut Oetker,
Karin Raude,
Bettina Konstanze Rentsch,
Mathis Rudy,
Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe,
Franz-Jürgen Säcker,
Carsten Schäfer,
Angie Schneider,
Kerstin Tillmanns,
Klaus Tonner,
Gerhard Wagner,
Christoph Andreas Weber,
Birgit Weitemeyer,
Marina Wellenhofer,
Christiane Wendehorst,
Wolfgang Wurmnest
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Zum Gesamtwerk
Mit dem Band 1 beginnt die nunmehr 9. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das 13 bändige Werk voraussichtlich 2024, bis dahin werden in regelmäßigem Abstand die Einzelbände erscheinen.
Der Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
Unverzichtbar ist die 9. Auflage darüber hinaus in Anbetracht der für diese Legislaturperiode noch geplanten Gesetzesänderungen. Als Beispiele seien genannt:die Umsetzung der Digitale-Inhalte-RLdie Warenkauf-RLdie RL zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Uniondie Modernisierung des Personengesellschaftsrechtsdie Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht (Wechselmodell)die Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsAll diese Reformen beobachtet das Gesamtteam des Münchener Kommentars zum BGB und arbeitet die Änderungen zuverlässig ein. Bereits verabschiedete Gesetze, wie z.B. zum Maklerrecht und im Mietrecht, die in der 8. Auflage nicht mehr berücksichtigt werden konnten, zeigen wie unverzichtbar der Erwerb der Neuauflage ist.
Vorteile auf einen Blickhoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle
Zu Band 1
Für die 9. Auflage wurde Band 1 insgesamt überarbeitet. Der Band enthält grundlegende Vorschriften zu Willenserklärung und Geschäftsfähigkeit, zur Vertretung und zum Vertrag, aber auch zum Vereinsrecht und zum Personenrecht, auf die nach der Systematik des BGB bei jedem Sachverhalt zurückzugreifen ist.
Selbstverständlich sind die aktuelle Gesetzgebung, neueste Rechtsprechung und einschlägige Fachliteratur durchgängig berücksichtigt.
Das Vereinsrecht wurde an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst und der neue § 79a BGB erstmals kommentiert.
Aktualisiert wurde ferner das Verjährungsrecht unter Berücksichtigung der jüngsten COVID-19-Gesetzgebung.
§ 12 zum Namensrecht enthält unter anderem das Recht der Domainnamen, wobei aktuelle Rechtsprechung auch der Instanzgerichte eingearbeitet ist.
Der Abschnitt zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurde unter Berücksichtigung des neuen Datenschutzrechts gründlich aktualisiert.
Der elektronische Rechtsverkehr (E-Mail und Internet-Shopping) wird in das gesetzliche System der Willenserklärungen eingeordnet. Aufgegriffen werden auch Fragestellungen, die zum Vertragsschluss unter Zuhilfenahme von eigenständig handelnden Systemen entstehen.
Der Band trägt ferner der fortschreitenden Europäisierung des Privatrechts Rechnung. Normen europäischen Ursprungs müssen "integrationsfreundlich", also europarechtskonform ausgelegt werden, um vor dem EuGH Bestand zu haben.
Ein eigener knapper Abschnitt ist zudem der Kommentierung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) gewidmet.
Die gesonderte Kommentierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde gründlich durchgesehen und um neue Rechtsprechung ergänzt. Auf Beweislastfragen wird hingewiesen.
Fazit: Der neue Band 1 enthält das elementare Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Christian Armbrüster,
Frank Bayreuther,
Jan Busche,
Dorothee Einsele,
Helmut Grothe,
Robert Heine,
Lars Leuschner,
Hans-W. Micklitz,
Roland Rixecker,
Franz-Jürgen Säcker,
Claudia Schubert,
Andreas Spickhoff,
Christina Stresemann,
Gregor Thüsing,
Birgit Weitemeyer,
Harm Peter Westermann
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Zum Werk
Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
In den letzten Jahren wurden laufend neue Regelungen in das BGB aufgenommen. Infolgedessen erhöht sich die Zahl der Bände von 12 auf 13. Damit haben wir die Möglichkeit, auch alle neu hinzugekommenen Vorschriften ausführlich und vertiefend zu kommentieren.
Band 13 ist dem IPR der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, dem Internationalen Sachenrecht und zentralen wirtschaftsrechtlichen Teilgebieten vorbehalten.
Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug zur vertieften juristischen Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage
Das Internationale Privatrecht folgt der bewährten Konzeption, die Kommentierungen der auf zahlreiche Regelungsebenen verteilten Normtexte nach Themengebieten zu gliedern.
Die Kommentierungen der Rom I-VO zu den vertraglichen Schuldverhältnissen und der Rom II-VO zu den außervertraglichen Schuldverhältnissen wurden gründlich aktualisiert.
Gleiches gilt für das Internationale Sachenrecht und Enteignungsrecht.
Ein Schwerpunkt des Bandes 13 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. In Bezug auf die Rom II-VO wurdendas Internationale Kartell- und Wettbewerbsrechtdas Internationale Lauterkeitsrecht unddas Immaterialgüterrecht grundlegend überarbeitet.Erläutert werden zudem in eigenen Abschnittendas Internationale Gesellschaftsrechtdas Internationale Insolvenzrecht sowiedas Internationale Kapitalmarktrecht.Die Übergangsvorschriften und die verbraucherschützenden Informationspflichten ab Art. 50 ff. EGBGB werden ebenfalls in Band 13 kommentiert.
Zielgruppe
Für Angehörige der Justiz, der Rechtsanwaltschaft, des Notariats, von Behörden und Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Markus Artz,
Hans-Jürgen Bieber,
Jan Busche,
Matthias Casper,
Michael Coester,
Josef Drexl,
Martin Franzen,
Jörn Fritsche,
Tobias Fröschle,
Reinhard Gaier,
Helmut Grothe,
Stefan Grundmann,
Herbert Grziwotz,
Jan Dirk Harke,
Martin Häublein,
Peter W. Heermann,
Jan von Hein,
Tobias Helms,
Heike Hennemann,
Peter Huber,
Abbo Junker,
Peter Kindler,
Elisabeth Koch,
Jürgen Kohler,
Wolfgang Krueger,
Matthias Lehmann,
Dieter Leipold,
Lars Leuschner,
Volker Lipp,
Dirk Looschelders,
Dieter Martiny,
Hartmut Oetker,
Karin Raude,
Mathis Rudy,
Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe,
Franz-Jürgen Säcker,
Johannes Scheller,
Ulrich Spellenberg,
Kerstin Tillmanns,
Klaus Tonner,
Gerhard Wagner,
Christoph Andreas Weber,
Marina Wellenhofer,
Christiane Wendehorst,
Peter Winkler von Mohrenfels,
Wolfgang Wurmnest
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Zum Werk
Seit über zwei Jahrzehnten setzt das heute sechsbändige Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Qualitätsmaßstäbe.
Band 5 spiegelt die erhebliche Bedeutung wider, die die Gestaltungsformen "Verein" (speziell als Großverein bzw. Verband mit unterschiedlichsten Aufgaben) und "Stiftung bürgerlichen Rechts" (etwa als Unternehmensträgerstiftung) in der Praxis erlangt haben. Es wird geschätzt, dass in Deutschland derzeit mehr als 600.000 eingetragene Vereine und über 22.000 rechtsfähige Stiftungen existieren; hinzukommen zahlreiche nicht rechtsfähige Vereine und Stiftungen. Entsprechend groß ist der Informations- und Beratungsbedarf.
Die Gliederung des Werkes orientiert sich - wie bei den übrigen Bänden des Handbuchs - gedanklich am Leben des Vereins bzw. der Stiftung von der Gründung bis zur Liquidation und berücksichtigt auch das spezifische Steuer-, Register-, Umwandlungs- und Insolvenzrecht.
Vorteile auf einen Blickumfassende Darstellunghöchste Kompetenz dank erfahrener Autoren aus Richterschaft, Anwaltschaft, Notariat, Wissenschaft und Institutionen
Zur Neuauflage
Das Werk wird auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht. Berücksichtigt sind die Neuregelung bei der Besteuerung, die aktuellen IDW-Standards zur Rechnungslegung von Stiftungen sowie die Änderungen verschiedener steuerlicher Vorschriften.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Notare, Richter, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bzw. Aktionäre, Mitarbeiter in Rechtsabteilungen, Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Anlageberater.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Volker Beuthien,
Christian Fischer,
Till Friedrich,
Fabian G. Gaffron,
Marc Gottschald,
Hans Gummert,
Marcus Helios,
Dominique Jakob,
Béla Knof,
Anja Knoop,
Dirk Koch,
Daniel Könen,
Otto Korte,
Heinz Kußmaul,
Norman Lenger,
Lars Leuschner,
Christoph Mecking,
Stephan Meyering,
Ilmo Pathe,
Marcel Reinke,
Julius Schmidl,
Martin Schöpflin,
Johannes Schwake,
Philip Schwarz van Berk,
Anja Steinbeck,
Jens Wagner,
Wolfram Waldner,
Reinmar Wolff,
Jana Wollmann
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Vereine sind im Zuge ihrer gestiegenen unternehmerischen Bedeutung vielfach in ähnlicher Weise wie Handelsgesellschaften in Unternehmensgruppen eingebunden. Lars Leuschner identifiziert die hierdurch hervorgerufenen Probleme und führt sie Lösungen zu. Besonderen Raum nimmt dabei die Konstellation ein, dass ein Verein als Konzernspitze fungiert. In diesem Zusammenhang geht der Autor unter anderem der Frage nach, inwieweit die aus dem Aktienrecht bekannten "Holzmüller-Grundsätze" auch auf den Verein Anwendung finden und deren Vorstände zwingen, im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen die Mitgliederversammlung zu befragen. Ausführlich behandelt wird aber auch die Rolle des Vereins als abhängiger Verband. Mit Blick auf die Stellung des Vereins als Grundtypus der privatrechtlichen Körperschaft zielen die diesbezüglichen Überlegungen darauf, über das Konzernrecht des Vereins hinaus Grundzüge des Rechts des abhängigen Verbands herauszuarbeiten.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zum Gesamtwerk
Mit dem Band 1 beginnt die nunmehr 8. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das nun 13 bändige Werk voraussichtlich 2020, bis dahin werden in regelmäßigem Abstand die Einzelbände erscheinen.
Der Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
In der 8. Auflage wird der bisherige Band 2 zum Allgemeinen Schuldrecht zur leichteren Handhabung in zwei Bände geteilt. Dadurch erhöht sich die Zahl der Bände, jedoch nicht der Seitenumfang für das Gesamtwerk.
Vorteile auf einen Blick
- hoher Praxisnutzen
- wissenschaftliche Reputation
- verlässliche Zitatquelle
Zu Band 1
Für die 8. Auflage wurde Band 1 insgesamt überarbeitet. Der Band enthält grundlegende Vorschriften zu Willenserklärung und Geschäftsfähigkeit, zur Vertretung und zum Vertrag, aber auch zum Vereinsrecht und zum Personenrecht, auf die nach der Systematik des BGB bei jedem Sachverhalt zurückzugreifen ist.
Selbstverständlich sind die aktuelle Gesetzgebung, neueste Rechtsprechung und einschlägige Fachliteratur durchgängig berücksichtigt.
Die Kommentierung zum Verbraucherbegriff, in Abgrenzung zu den Arbeitnehmern oder Existenzgründern, wurde grundlegend neu strukturiert.
Große Teile der Kommentierung zum Vereinsrecht sind in dieser Auflage neu verfasst.
Besonders betroffen von Reformen war das Verjährungsrecht mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung.
§ 12 zum Namensrecht enthält unter anderem das Recht der Domainnamen, wobei aktuelle Rechtsprechung auch der Instanzgerichte eingearbeitet ist.
Der Abschnitt zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht sind unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung, insbesondere zur elektronischen Werbung und zur Löschung intimer Bilder, gründlich aktualisiert.
Der elektronische Rechtsverkehr (E-Mail und Internet-Shopping) wird in das gesetzliche System der Willenserklärungen eingeordnet. Das eIDAS-Durchführungsgesetz über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste führte zu weitreichenden Änderungen im Bereich der §§ 126 ff. BGB.
Der Band trägt ferner der fortschreitenden Europäisierung des Privatrechts Rechnung. Normen europäischen Ursprungs müssen "integrationsfreundlich", also europarechtskonform ausgelegt werden, um vor dem EuGH Bestand zu haben.
Wegen zahlreicher Querbezüge zum Familienrecht waren auch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen sowie das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner in der Kommentierung des Allgemeinen Teils zu berücksichtigen.
Ein eigener knapper Abschnitt ist zudem der Kommentierung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) gewidmet.
Die gesonderte Kommentierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde gründlich durchgesehen und um neue Rechtsprechung ergänzt. Auf Beweislastfragen wird hingewiesen.
Fazit: Der neue Band 1 enthält das elementare Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2021-06-17
Autor:
Christian Armbrüster,
Frank Bayreuther,
Jan Busche,
Dorothee Einsele,
Helmut Grothe,
Robert Heine,
Lars Leuschner,
Hans-W. Micklitz,
Roland Rixecker,
Franz-Jürgen Säcker,
Claudia Schubert,
Andreas Spickhoff,
Christina Stresemann,
Gregor Thüsing,
Birgit Weitemeyer,
Harm Peter Westermann
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Vorteile auf einen Blick
- hoher Praxisnutzen
- wissenschaftliche Reputation
- verlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage von Band 12
Die Konzeption des Internationalen Privatrechts wurde für die 7. Auflage völlig neu überdacht. Notwendig wurde dies durch die rege Tätigkeit des Europäischen Gesetzgebers. Die Kommentierungen der zahlreichen Normtexte werden nunmehr nach Themengebieten gegliedert.
Ein Schwerpunkt des Bandes 12 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. Erläutert werden in eigenen Abschnitten
- das Internationale Gesellschaftsrecht
- das Internationale Insolvenzrecht
- das Internationale Kapitalmarktrecht
- das Internationale Kartell- und Wettbewerbsrecht
- das Internationale Lauterkeitsrecht
- das Immaterialgüterrecht
Der restliche Normbestand des EGBGB, soweit noch ein Anwendungsbereich bleibt, wird ebenfalls in Band 12 kommentiert.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden und Unternehmen.
Aktualisiert: 2020-09-11
Autor:
Markus Artz,
Hans-Jürgen Bieber,
Jan Busche,
Matthias Casper,
Josef Drexl,
Martin Franzen,
Jörn Fritsche,
Tobias Fröschle,
Helmut Grothe,
Stefan Grundmann,
Herbert Grziwotz,
Mathias Habersack,
Jan Dirk Harke,
Peter W. Heermann,
Jan v. Hein,
Heike Hennemann,
Peter Huber,
Ulrich Immenga,
Abbo Junker,
Peter Kindler,
Elisabeth Koch,
Jürgen Kohler,
Wolfgang Krueger,
Matthias Lehmann,
Dieter Leipold,
Lars Leuschner,
Dieter Martiny,
Hartmut Oetker,
Mathis Rudy,
Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe,
Franz-Jürgen Säcker,
Jan Schürnbrand,
Ulrich Spellenberg,
Kerstin Tillmanns,
Klaus Tonner,
Thomas Wagenitz,
Gerhard Wagner,
Christoph Andreas Weber,
Marina Wellenhofer,
Christiane Wendehorst,
Peter Winkler von Mohrenfels,
Wolfgang Wurmnest
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Umfrage unter mehr als 1.200 Experten gewährt wesentliche Einblicke in die Vertragsabschlusspraxis deutscher Unternehmen. In ihrem Mittelpunkt steht die Frage, welche Bedeutung vertragliche Haftungsbeschränkungen haben und wie die Beteiligten in diesem Zusammenhang mit den Beschränkungen der §§ 305 ff. BGB umgehen. Das beinhaltet unter anderem Informationen zum Verfahren des Vertragsschlusses (z.B. Dauer der Verhandlungen), aus denen sich ableiten lässt, in welchem Umfang die Vereinbarungen gegebenenfalls als Individualvereinbarungen der Inhaltskontrolle entzogen sind. Darüber hinaus liefert die Studie aber auch Daten zu grundlegenden Fragestellungen wie beispielsweise der Verbreitung von Rechtsabteilungen oder dem Anteil grenzüberschreitender Vertragsschlüsse.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Meinungsbildend, umfassend, gründlich
Seit über zwei Jahrzehnten setzt das heute sechsbändige Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Qualitätsmaßstäbe.
Band 5 spiegelt die erhebliche Bedeutung wider, die die Gestaltungsformen "Verein" (speziell als Großverein bzw. Verband mit unterschiedlichsten Aufgaben) und "Stiftung bürgerlichen Rechts" (etwa als Unternehmensträgerstiftung) in der Praxis erlangt haben. Es wird geschätzt, dass in Deutschland derzeit mehr als 80.000 eingetragene Vereine und 15.000 rechtsfähige Stiftungen existieren; hinzukommen zahlreiche nicht rechtsfähige Vereine und Stiftungen. Entsprechend groß ist der Informations- und Beratungsbedarf.
Die Gliederung des Werkes orientiert sich - wie bei den übrigen Bänden des Handbuchs - gedanklich am "Leben" des Vereins bzw. der Stiftung von der Gründung bis zur Liquidation und berücksichtigt auch das spezifische Steuer-, Register-, Umwandlungs- und Insolvenzrecht.
- umfassende Darstellung
- höchste Kompetenz dank erfahrener Autoren aus Richterschaft, Anwaltschaft, Notariat, Wissenschaft und Institutionen
Für Rechtsanwälte, Notare, Richter, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bzw. Aktionäre, Mitarbeiter in Rechtsabteilungen, Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Anlageberater.
Aktualisiert: 2020-05-15
Autor:
Volker Beuthien,
Konrad Enderlein,
Till Friedrich,
Fabian G. Gaffron,
Marc Gottschald,
Hans Gummert,
Ulrich Haas,
Marcus Helios,
Dominique Jakob,
Béla Knof,
Anja Knoop,
Dirk Koch,
Otto Korte,
Heinz Kußmaul,
Norman Lenger,
Lars Leuschner,
Olaf Lüke,
Christoph Mecking,
Stephan Meyering,
Christian Ortloff,
Ilmo Pathe,
Marcel Reinke,
Andreas Richter,
Michael Richter,
Martin Schöpflin,
Johannes Schwake,
Philip Schwarz van Berk,
Anja Steinbeck,
Jens Wagner,
Wolfram Waldner,
Reinmar Wolff,
Christof Wörle-Himmel
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Das Non Profit Law Yearbook bietet in jährlicher Folge ein Diskussionsforum für aktuelle Fragen des Rechts der gemeinnützigen Organisationen. Neben grundsätzlichen Abhandlungen enthält es Rechtsprechungs- und Gesetzgebungsübersichten, Länderberichte sowie eine Bibliographie des jeweiligen Jahres. Alle Abhandlungen sind mit Zusammenfassungen in englischer Sprache versehen.
Aktualisiert: 2020-11-11
Autor:
Arnd Arnold,
Ingo Graffe,
Florian Haase,
Rainer Hüttemann,
Dominique Jakob,
Susanne Kalss,
Florian Kamp,
Thomas Koller,
Nils Krause,
Manfred Lehmann,
Lars Leuschner,
Andreas Musil,
Peter Rawert,
Dieter Reuter,
Karsten Schmidt,
Georg von Schnurbein,
Francesco A Schurr,
Janne Seelig,
Matthias Uhl,
Birgit Weitemeyer,
Johannes Zollner
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Zum Werk
Beim Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht handelt es sich um einen äußerst praxisrelevanten Teilbereich des Wirtschaftsrechts, der sich im Rahmen der universitären Ausbildung einer stetig steigenden Beliebtheit erfreut.
Das Buch beinhaltet zwölf Fälle aus dem Aktien-, GmbH- und Kapitalmarktrecht, die sich auf einem Niveau bewegen, das im Bereich der universitären Schwerpunktbereichsprüfung als Teil der Ersten Juristischen Prüfung verlangt wird.
Sie bauen vielfach auf höchstrichterlichen Entscheidungen auf und enthalten eine Mischung aus klassischen, in Rechtsprechung und Schrifttum diskutierten Problemen sowie weiterführenden Fragestellungen. Kapitalgesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Probleme werden dabei an vielen Stellen miteinander verwoben.
Den Lösungen vorangestellt ist jeweils eine Skizze, die es ermöglicht, die Struktur des Falles auf einen Blick zu erfassen. Im Zuge der ausformulierten Lösungen finden sich sodann viele weiterführende Hinweise und Prüfungsschemata, wie man sie für das Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht bisher vergeblich suchte.
Das Werk ist die ideale Ergänzung zum Lehrbuch "Aktien- und Kapitalmarktrecht" von Prof. Dr. Katja Langenbucher.
Vorteile auf einen BlickFälle aus dem Aktien-, GmbH- und Kapitalmarktrecht auf neuestem Standhohe Praxis- und ExamensrelevanzPrüfungsschemata und didaktische HinweiseZu den AutorenProfessor Dr. Lars Leuschner lehrt Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück. Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), und Dr. Alexander Wilhelm, Mag. iur., sind Wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Peter Mülbert (Johannes Gutenberg Universität Mainz).
Zielgruppe
Für Studierende und Referendare.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Vereine sind im Zuge ihrer gestiegenen unternehmerischen Bedeutung vielfach in ähnlicher Weise wie Handelsgesellschaften in Unternehmensgruppen eingebunden. Lars Leuschner identifiziert die hierdurch hervorgerufenen Probleme und führt sie Lösungen zu. Besonderen Raum nimmt dabei die Konstellation ein, dass ein Verein als Konzernspitze fungiert. In diesem Zusammenhang geht der Autor unter anderem der Frage nach, inwieweit die aus dem Aktienrecht bekannten "Holzmüller-Grundsätze" auch auf den Verein Anwendung finden und deren Vorstände zwingen, im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen die Mitgliederversammlung zu befragen. Ausführlich behandelt wird aber auch die Rolle des Vereins als abhängiger Verband. Mit Blick auf die Stellung des Vereins als Grundtypus der privatrechtlichen Körperschaft zielen die diesbezüglichen Überlegungen darauf, über das Konzernrecht des Vereins hinaus Grundzüge des Rechts des abhängigen Verbands herauszuarbeiten.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zum Werk
Dieses neue Werk bietet eine speziell auf die Bedürfnisse des unternehmerischen Rechtsverkehrs zugeschnittene Kommentierung der §§ 305 ff. BGB. In einem besonderen Teil werden rund 40 Klauseltypen von A-Z erläutert. Auch Konstellationen mit Auslandsbezug sind dargestellt.
Auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen (B2B-Geschäft) sind vertragliche Vereinbarungen meist als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu qualifizieren und unterfallen daher dem Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB. Während andere Kommentierungen - der Gesetzessystematik folgend - primär auf das Verbrauchergeschäft (B2C) zugeschnitten sind, konzentriert sich dieses Werk auf den B2B-Bereich. Dies bedeutet:
Alle Ausführungen sind unmittelbar für den B2B-Bereich relevant; der Nutzer muss nicht erst allgemeine Ausführungen lesen, um dann in einem zweiten Schritt zu erfahren, inwieweit diese auch für den B2B-Bereich gelten. Ausführungen ohne Bezug zum B2B-Bereich werden weitgehend ausgespart.
Für den B2B-Bereich besonders relevante Fragestellungen wie z.B. die Geltung der §§ 305 ff. BGB im grenzüberschreitenden Verkehr, kollidierende AGB usw. werden besonders vertieft. Ebenso werden Vertragstypen, die für die Mehrzahl der Unternehmen von Bedeutung sind, wie z.B. Einkaufsbedingungen, Lizenzverträge, Outsourcingverträge etc. besonders ausführlich kommentiert.
Vorteile auf einen Blickfokussiertanwendergerechtkonzeptionell einzigartig
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Justiziare, Rechts- und Vertragsabteilungen, Vertriebsmittler, Kaufleute mit Rechtskenntnissen, Gerichte (speziell - aber nicht nur - Kammern für Handelssachen).
Aktualisiert: 2023-04-25
Autor:
Ivo Bach,
Antje Baumann,
Caspar Behme,
Christoph Busch,
Daniel Könen,
Lars Leuschner,
Birthe Kristina Renzing,
Frederick Rieländer,
Daniel Rodi,
Alexander Sajnovits,
Alexander Wilhelm
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Gegenstand der Arbeit ist die Rolle von Allgemeinwohlinteressen im Privatrecht. Der Autor legt am Beispiel der Regelungen der Rechtsscheinlehre dar, dass Allgemeinwohlinteressen insbesondere Bedeutung erlangen können, wenn es um die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der von privatrechtlichen Normen ausgehenden Belastungen (wie etwa des durch die §§ 932 ff. BGB ausgelösten Eigentumsverlustes) geht. Hierzu führt er zunächst aus, weshalb Vorschriften wie die des gutgläubigen Erwerbs oder der Rechtsscheinvollmacht nicht als bloßer Interessenausgleich zwischen den unmittelbar betroffenen Privatrechtssubjekten verstanden werden können. Insbesondere der Schutz des Gutgläubigen vermag die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen nicht zu erklären. Die (weitestgehende) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre folgt vielmehr daraus, dass ihre Regelungen in Form des Verkehrsinteresses maßgeblich der Verfolgung eines Allgemeinwohlinteresses dienen.
Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.
Aktualisiert: 2023-04-15
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