el im Heilmittelrecht
Fragen im Heilmittelrecht sind von grösster Praxisrelevanz – aktuell mehr denn je. Der Kommentar greift Fragestellungen auf und stellt die Praxis, Rechtsprechung und Lehrmeinungen systematisch, umfassend und praxisnah dar. Zudem werden zahlreiche weiterführende Lösungsvorschläge de lege ferenda gemacht. Im Rahmen der 2. Auflage werden nebst den notwendigen Aktualisierungen erstmals alle Teilrevisionen umfassend kommentiert.
Es geht um Änderungen insbesondere in den folgenden Bereichen, die teilweise tiefgreifender Natur sind: Versorgungssicherheit betr. Arzneimittel in Spitälern; Rahmenbedingungen für kindergerechte Arzneimittel (Marktzulassung, flankierende Massnahmen z.G. der pharmazeutischen Industrie); Harmonisierung bzgl. der internat. Regelungen der Marktüberwachung (Pharmacovigilance-Plan, Good Vigilance Practice, Meldepflichten); Bewerbung von Medizinprodukten bei Apothekern und Ärzten (VITH); Überwachung des Antibiotikavertriebs und -verbrauchs sowie der Resistenzsituation in der Veterinärmedizin; Erleichtertes Zulassungsverfahren für Arzneimittel (insb. in der Komplementärmedizin und Pflanzenheilkunde); Vereinfachung der Selbstmedikation (Anpassung der Abgabekategorien sowie -anforderungen); Überarbeitung der Bestimmungen über die Swissmedic («Corporate Governance»); Umsetzung der Medicrime-Konvention; Übernahme der europäischen Medizinprodukte-Regulierung (MDR).
Dieser Basler Kommentar ist ein Must für alle, die sich mit dem schweizerischen Heilmittelrecht befassen.
- Aktuellste Kommentierung des Heilmittelrechts unter Berücksichtigung sämtlicher Teilrevisionen des HMG seit 2002
- Wissenschaftlich fundiert mit praxistauglichen Lösungsvorschlägen
- Weiterführende Rechtsvergleichung
Aktualisiert: 2022-05-13
Autor:
Eliane Albert,
Filippo Th. Beck,
Hannah Boehm,
Martina Braun,
Heidi Bürgi,
Pascal Bürgin,
Carlo Conti,
Juan Cortizo,
Louis DuPasquier,
Ursula Eggenberger Stöckli,
Stephanie Eggimann,
Thomas Eichenberger,
Claudia Erbsmehl,
Dominik Feitzinger,
Nora Gloor,
Claudio Helmle,
Nicolas Huber,
Michael Isler,
Urs Jaisli,
Felix Kesselring,
Sandra Klemm,
Lucas Krüttli,
Richard Lötscher,
Jörg von Manger-Koenig,
Cécile Matter,
Andreas L. Meier,
Patrick Mettler,
Christoph Meyer,
Melanie Müller,
Claudia Mund,
Karin Pfenninger-Hirschi,
Yvonne Pieles,
Paul Richli,
Urs Saxer,
Gerhard Schmid,
Simone Schneider,
Markus Schott,
Barbara Schroeder de Castro Lopes,
Nicole Schumacher,
Claudia Seitz,
Beat Stalder,
Philipp Straub,
Benedikt A. Suter,
Christa Tobler,
Felix Uhlmann,
Andreas Wildi
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Prof. Dr. Walter Fellmann, Ordinarius für Schweizerisches und Europäisches Privatrecht an der Universität Luzern und Rechtsanwalt bei der SwissLegal Fellmann Rechtsanwälte AG, hat im Dezember 2020 seinen 65. Geburtstag gefeiert. Aus diesem Anlass haben zwei langjährige Weggefährten von Walter Fellmann, Prof. Dr. Karin Müller und Prof. Dr. Jörg Schwarz, eine Festschrift herausgegeben.
In «Auf zu neuen Ufern!» haben 44 namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis 35 Beiträge zu Ehren von Walter Fellmann verfasst. Die Themen der Beiträge sind – entsprechend dem weiten Spektrum der Forschungsgebiete und dem grossen Wirkungsbereich von Walter Fellmann – breit angelegt. Neben Beiträgen zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht sowie zum Vertragsrecht, finden sich Beiträge zum Erb- und Sachenrecht, zum Gesellschaftsrecht, zum Verfahrensrecht und auch zum Anwaltsrecht sowie Arzt- und Medizinrecht. In diesem Sinn ist die Festschrift eine Fundgrube spannender Beiträge rund um das Wirken von Walter Fellmann.
Aktualisiert: 2021-05-18
Autor:
Jürg-Beat Ackermann,
Regina E Aebi-Müller,
François Bohnet,
Anna Coninx,
Arnaud Constantin,
Lorenz Droese,
David Dürr,
Philipp Egli,
Paul Eitel,
Susan Emmenegger,
Andreas Furrer,
Thomas Gächter,
Peter Gauch,
Daniel Girsberger,
Barbara Graham-Siegenthaler,
Stephan Hartmann,
Sebastian Heselhaus,
Elias Hörhager,
Vagias Karavas,
Martin Kayser,
Andreas Kellerhals,
Alfred Koller,
Thomas Koller,
Frédéric Krauskopf,
Simon Leu,
Michele Luminati,
Stefan Maeder,
Josianne Magnin,
Raphael Märki,
Karin Mueller,
Roland Norer,
Thomas Poledna,
Martina Reber,
Paul Richli,
Markus Schmid,
Antoine Schnegg,
Jörg Schwarz,
Hubert Stöckli ,
Kerstin Noëlle Vokinger,
Jeremias Wartmann,
Rolf H. Weber,
Stephan Weber,
Amédéo Wermelinger,
Franz Werro
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Prof. Dr. Walter Fellmann, Ordinarius für Schweizerisches und Europäisches Privatrecht an der Universität Luzern und Rechtsanwalt bei der SwissLegal Fellmann Rechtsanwälte AG, hat im Dezember 2020 seinen 65. Geburtstag gefeiert. Aus diesem Anlass haben zwei langjährige Weggefährten von Walter Fellmann, Prof. Dr. Karin Müller und Prof. Dr. Jörg Schwarz, eine Festschrift herausgegeben.
In «Auf zu neuen Ufern!» haben 44 namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis 35 Beiträge zu Ehren von Walter Fellmann verfasst. Die Themen der Beiträge sind – entsprechend dem weiten Spektrum der Forschungsgebiete und dem grossen Wirkungsbereich von Walter Fellmann – breit angelegt. Neben Beiträgen zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht sowie zum Vertragsrecht, finden sich Beiträge zum Erb- und Sachenrecht, zum Gesellschaftsrecht, zum Verfahrensrecht und auch zum Anwaltsrecht sowie Arzt- und Medizinrecht. In diesem Sinn ist die Festschrift eine Fundgrube spannender Beiträge rund um das Wirken von Walter Fellmann.
Aktualisiert: 2023-01-17
Autor:
Jürg-Beat Ackermann,
Regina E Aebi-Müller,
François Bohnet,
Anna Coninx,
Arnaud Constantin,
Lorenz Droese,
David Dürr,
Philipp Egli,
Paul Eitel,
Susan Emmenegger,
Andreas Furrer,
Thomas Gächter,
Peter Gauch,
Daniel Girsberger,
Barbara Graham-Siegenthaler,
Stephan Hartmann,
Sebastian Heselhaus,
Elias Hörhager,
Vagias Karavas,
Martin Kayser,
Andreas Kellerhals,
Alfred Koller,
Thomas Koller,
Frédéric Krauskopf,
Simon Leu,
Michele Luminati,
Stefan Maeder,
Josianne Magnin,
Raphael Märki,
Karin Mueller,
Roland Norer,
Thomas Poledna,
Martina Reber,
Paul Richli,
Markus Schmid,
Antoine Schnegg,
Jörg Schwarz,
Hubert Stöckli ,
Kerstin Noëlle Vokinger,
Jeremias Wartmann,
Rolf H. Weber,
Stephan Weber,
Amédéo Wermelinger,
Franz Werro
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Das Buch vermittelt die Grundkenntnisse über das Wirtschaftsstrukturrecht als Teil des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Der Schwerpunkt liegt beim Wirtschaftsverwaltungsrecht. Im Zentrum steht die Darstellung der einschlägigen Gesetzgebung unter Beachtung der internationalen Bezüge. Es handelt sich um die vollständige Überarbeitung der 1. Auflage. Diese drängte sich angesichts weitreichender Änderungen der Rechtsgrundlagen von grossen Teilen des Wirtschaftsstrukturrechts auf. Völlig neu sind die Bundesgesetze über die regionale Wirtschaftsförderung und die Landesversorgung sowie grosse Teile des Agrarrechts und des Filmwirtschaftsrechts. • Darstellung skizziert die ökonomischen Grundlagen des Wirtschaftsstrukturrechts • Systematische Übersicht über die Handlungsinstrumente und über die für das Wirtschaftsstrukturrecht massgebenden Verfassungsgrundsätze • Darstellung der Rechtsgrundlagen, wobei Wert auf den Einbezug der Entwicklungsgeschichte gelegt wird
Aktualisiert: 2020-01-31
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Aktualisiert: 2020-04-24
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Das allgemeine Verwaltungsrecht ist weitgehend durch die Verwaltungs- und Gerichtspraxis entwickelt worden. Seit der letzten Darstellung durch "Imboden/Rhinow" hat sich die Rechtsprechung enorm weiterentwickelt und ist deutlich verfeinert, ausgebaut sowie vereinzelt berichtigt worden. Etliche Grundsatzfragen werden heute anders als noch vor 20 Jahren beurteilt. Indessen fehlt eine aktuelle, umfassende Sichtung und Analyse sowie eine daran anschliessende weitere Ausdifferenzierung und Vertiefung. Das vorliegende Werk will diese Lücken schliessen. In Band II werden besondere Themen des allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt (öffentliche Sachen, Polizei, Kausalabgaben, Monopole, Konzessionen und Subventionen). Das Werk zielt darauf ab, die Rechtsprechung in Bund und Kantonen systematisch zu erfassen, und es zeigt unter Einbezug der Praxis die Leitlinien und Entwicklungstendenzen sowie die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten des allgemeinen Verwaltungsrechts auf. Es richtet sich an Juristinnen und Juristen, die in der Praxis tätig sind, aber auch an Forschende, die für ihre Studien die Rechtsprechung einbeziehen wollen.
Aktualisiert: 2017-03-17
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Welche Aufgaben des Staats seien, ist ein 'ewiges' Thema, stets aktuell und umstritten und stets Gegenstand politischer Auseinandersetzung.
Aus wissenschaftlicher Sicht stellt sich die Frage, ob die Bestimmung und Regelung von Staatsaufgaben allein Sache der Politik oder auch eine Herausforderung für wissenschaftliche Disziplinen sei. Seit längerem besetzt die Volkswirtschaftslehre das Terrain. Vor allem von der Staatsrechtslehre und der Rechtsetzungslehre sollte erwartet werden dürfen, dass sie neben der Volkswirtschaftslehre ihre Stimme erheben.
Die vorliegende Abhandlung greift die Staatsaufgaben unter Rekurs auf die politische Philosophie unter Einschluss der Verfassungsökonomie auf und zieht daraus Folgerungen auf der Ebene der Staatsrechtslehre und der Rechtsetzungslehre. Der Diskussionsansatz ist normativ und nicht empirisch. Er umfasst ausgewählte Autoren aus dem Bereich der politischen Philosophie und Verfassungsökonomie, nämlich John Rawls, James M. Buchanan, Alasdair MacIntyre und Michael Walzer. Deren Schriften dienen als Erkenntnisquelle für die Formulierung von Daumenregeln für die Bestimmung und Regelung von Staatsaufgaben
Aktualisiert: 2018-07-09
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Erfolgsrezept. BSK HMG. Das Heilmittelgesetz (HMG) schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage der Marktzulassung für Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittel). Die sichere Versorgung von Mensch und Tier steht dabei im Vordergrund. Die Heilmittelindustrie stellt für die Schweiz den wichtigsten Exportzweig und einen zentralen Wirtschaftssektor mit bedeutenden Wachtumschancen dar. Günstige Forschungsbedingungen und ein effizientes System der Zulassung und Marktüberwachung ermöglichen es dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic, sich als internationale Referenzzulassungsbehörde zu profilieren. Dies setzt eine ständige Beobachtung der Entwicklung der einschlägigen internationalen Vorschriften und Standards sowie deren rechtzeitige Integration in die Schweizerische Heilmittelgesetzgebung voraus. Der Kommentar befasst sich deshalb nicht nur mit dem HMG, sondern er verweist auch auf die zum Teil auf internationalen Vorgaben basierenden, dazugehörigen Verordnungen. Die seit dem Inkrafttreten des HMG am 1.1.2002 ergangene Rechtsprechung der eidgenössischen Rekurskommission und des Bundesgerichts ist umfassend aufgearbeitet. Das Heilmittelrecht in allen seinen Facetten Mit diesem neuen Kommentar erfahren Sie auch, was nicht im Gesetz und in den Verordnungen steht. Der Band erklärt die in der Praxis wichtigsten Bestimmungen über Fachwerbung, Publikumswerbung und das Versprechen und Annehmen geldwerter Vorteile: Was ist überhaupt erlaubt? kommentiert das Kapitel über die klinischen Versuche: Was muss vertraglich geregelt werden? gibt einen Überblick über die Markenüberwachung und die Meldepflichten bei unerwünschten Wirkungen: Welche Pflichten obliegen den Herstellern und Grossisten einerseits und den Fachpersonen andererseits? geht auf die ausnahmsweise Zulässigkeit des Versandhandels ein, und befasst sich mit der Problematik des Internethandels zeigt durch zahlreiche Rechtsvergleiche auf, wie die Thematik im Ausland, insbesondere in der EU, geregelt wird; identifiziert Bereiche, die de lege ferenda geklärt oder präzisiert werden sollten
Aktualisiert: 2021-10-20
Autor:
Filippo Th. Beck,
Heidi Bürgi,
Louis DuPasquier,
Ursula Eggenberger Stöckli,
Thomas Eichenberger,
Robert Ferraro,
Alexander Gutmans,
Urs Jaisli,
Mario Marti,
Andreas L. Meier,
Christoph Meyer,
Peter Mosimann,
Christoph Müller,
Marie-Christine Müller-Gerster,
Claudia Mund,
Karin Pfenninger-Hirschi,
Peter Reetz,
Paul Richli,
Jürg Rieben,
Urs Saxer,
Gerhard Schmid,
Markus Schott,
Philipp Straub,
Benedikt A. Suter,
Christa Tobler,
Felix Uhlmann
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Der Titel dieses Buchs zeigt zwei Pole an: die Gelehrtenrepublik und die Managementuniversität. Er gibt die Richtung der Entwicklung an, lässt mit dem Fragezeichen aber offen, ob der zweite Pol, die Managementuniversität, erreicht wird. Der Text spannt die Leserin und den Leser bis auf die letzte Seite auf die Folter, liefert dort aber vor dem Hintergrund einer rechtlichen Analyse und Synthese eine eindeutige Antwort. Die Gelehrtenrepublik steht für die von Ordinarien "beherrschte" Universität, die sich im Gefolge der 68er-Bewegung zur Gruppenuniversität mit studentischer Mitbestimmung wandelte. Seit den 1990er-Jahren drängen neue Einflüsse die Universität in eine vermehrte Bindung an Managementelemente. Die Folge war und ist namentlich die Schaffung von Universitätsräten und die Stärkung der Leitungsorgane. Damit ist eine Vielzahl von Rechtsfragen der Organisation und Leitung von Universitäten verbunden. Diese sind Gegenstand der vorliegenden rechtsvergleichenden Abhandlung, wobei die Wissenschaftsfreiheit und die Autonomie wesentliche Analyse- und Argumentationskriterien sind. Ein wichtiges Ergebnis lautet da hin, dass universitäre Organe eine doppelte Legitimation haben, d.h., von den je nachgeordneten und übergeordneten Organen getragen werden sollten.
Aktualisiert: 2021-05-10
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Die Frage nach der Bedeutung der „ratio legis“ kann geradezu als Kurzformel für weite Problemfelder der Juristischen Methodenlehre und der Rechtsphilosophie gleichermassen gelten. Die Vorstellung, dem Gesetz sei eine «Vernunft», ein «Zweck» oder ein «Sinn» (schon die Übersetzung des Gemeinten eröffnet viele Nuancen) immanent, lässt nach dem «woher» einer solchen «ratio» fragen: Ist nur so viel «ratio» im Gesetz, wie der jeweilige Gesetzgeber bewusst hinterlegt hat? Oder ergibt sich eine eigenständige «ratio» auch aus dem systematischen Kontext? Kann das Gesetz in veränderten historischen Zusammenhängen und unter anderen sachlichen Umständen oder gar von Anfang an eine eigenständige «ratio» entwickeln, die weder der Wille des historischen Gesetzgebers noch die Systematik gebieten? Komplizierungen ergeben sich durch Besonderheiten der einzelnen Rechtsgebiete ebenso wie durch Besonderheiten gerade der Schweizerischen Rechtsordnung. Bedarf es z. B. im Strafrecht wegen des «nulla poena»-Gebots einer besonderen Vorsicht beim Umgang mit teleologischen Suchen nach der «ratio»? Und was bedeutet es für die «ratio», wenn es von ein und demselben Gesetz in mehreren Sprachen gleichermassen verbindliche, aber wegen der unvermeidlichen Unschärfe der Alltagssprache notwendig differierende Fassungen gibt? Fragen dieser Art sind es gewesen, die sich Mitglieder der Juristischen Fakultät der Universität Basel vorgenommen haben, um sie in einem Kolloquium am 22.6.1999 zu erörtern. Anlass war die Wahl des Fakultätsmitglieds Prof. Martin Schubarth zum Präsidenten des Schweizerischen Bundesgerichts.
Aktualisiert: 2020-04-28
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1997 hat Paul Richli das bahnbrechende 'Wirtschaftsverfassungsrecht' von Fritz Gygi nach einer 'sanften Renovation' neu herausgebracht. Seither sind zehn Jahre vergangen. Richli benützt den runden Jahrestag,
um das Werk in völliger Neubearbeitung unter seinem alleinigen Namen als 'Grundriss des schweizerischen Wirtschaftsverfassungsrechts' neu zu publizieren. Von einem 'Grundriss' ist bewusst die Rede. Alle anderen aktuellen Werke zum Wirtschaftsverfassungsrecht bzw. zum öffentlichen Wirtschaftsrecht zeichnen sich durch einen wesentlich grösseren Umfang aus. Der Grundriss bietet der Leserin und dem Leser einen präzisen und konzisen Überblick über die wesentlichen Fragen des Wirtschaftsverfassungsrechts im Licht der Rechtslehre und Rechtsprechung zur alten und zur neuen Wirtschaftsverfassung. Die Neubearbeitung enthält im Weiteren einen aufschlussreichen und in dieser Art erstmaligen Rechtsvergleich mit ausländischen Wirtschaftsverfassungen.
Ein ausführliches Schlagwortregister erleichtert die Benützung des
Grundrisses, der sich in gleicher Weise an akademisch und an praktisch interessierte Leserinnen und Leser richtet.
Aktualisiert: 2018-01-03
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Aktualisiert: 2023-01-18
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Aktualisiert: 2020-01-17
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Mit der Verabschiedung der neuen Bildungsverfassung durch Volk und Stände am 21. Mai 2006 sind Bund und Kantone verpflichtet worden, gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen. Die Verfassung gibt damit einen übergeordneten rechtlichen und bildungspolitischen Rahmen mit gemeinsamen Zielen für alle Bildungsbereiche und Bildungsstufen vor. • Der Band füllt eine grosse Lücke. Bisher fehlte eine Publikation zum Bildungs-, Kultur- und Sprachenrecht des Bundes • Erstmalige wissenschaftliche und praxisorientierte Gesamtbearbeitung der Rechtsfragen der Bildungsverfassung und Bildungsgesetzgebung aus Bundessicht • Praxisorientierte Bearbeitung des Bildungs-, Kultur- und Sprachenrechts
Aktualisiert: 2020-01-31
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Das allgemeine Verwaltungsrecht wurde weitgehend durch die Verwaltungs- und Gerichtspraxis entwickelt. Ein erstes Mal ist dieser Tatsache durch die auf die Rechtsprechung bezogene Publikation von IMBODEN/RHINOW in besonderer Weise Rechnung getragen worden. Seit dem Erscheinen des Ergänzungsbandes (RHINOW/KRÄHENMANN, 1990) hat sich die Rechtsprechung stark weiterentwickelt und ist deutlich verfeinert, ausgebaut sowie vereinzelt berichtigt worden. Etliche Grundsatzfragen werden heute anders als noch vor 20 Jahren beurteilt. Bisher fehlt eine aktuelle, umfassende Sichtung und Auswertung sowie eine daran anschliessende, weiter differenzierende und vertiefende Darstellung der Entscheidpraxis. Das vorliegende Werk will diese bedeutsame Lücke schliessen. Es zielt darauf ab, die Rechtsprechung in Bund und Kantonen systematisch zu erfassen. Darüber hinaus zeigt das Werk unter Einbezug der Praxis die Leitlinien und Entwicklungstendenzen sowie die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen den verschiedenen Teilen des allgemeinen Verwaltungsrechts auf. Es richtet sich an Juristinnen und Juristen, die in der Praxis tätig sind, aber auch an Forschende, die für ihre Studien die Rechtsprechung einbeziehen.
Aktualisiert: 2023-03-01
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Der Titel dieses Buchs zeigt zwei Pole an: die Gelehrtenrepublik und die Managementuniversität. Er gibt die Richtung der Entwicklung an, lässt mit dem Fragezeichen aber offen, ob der zweite Pol, die Managementuniversität, erreicht wird. Der Text spannt die Leserin und den Leser bis auf die letzte Seite auf die Folter, liefert dort aber auf dem Hintergrund einer rechtlichen Analyse und Synthese eine eindeutige Antwort.
Die Gelehrtenrepublik steht für die von Ordinarien „beherrschte“ Universität, die sich im Gefolge der 68er-Bewegung zur Gruppenuniversität mit studentischer Mitbestimmung wandelte. Seit den 90er-Jahren drängen neue Einflüsse die Universität in eine vermehrte Bindung an Managementelemente. Die Folge war und ist namentlich die Schaffung von Universitätsräten und die Stärkung der Leitungsorgane. Damit ist eine Vielzahl von Rechtsfragen der Organisation und Leitung von Universitäten verbunden. Diese sind Gegenstand der vorliegenden rechtsvergleichenden Abhandlung, wobei die Wissenschaftsfreiheit und die Autonomie wesentliche Analyse- und Argumentationskriterien sind. Ein wichtiges Ergebnis lautet dahin, dass universitäre Organe eine doppelte Legitimation haben, d.h. von den je nachgeordneten und übergeordneten Organen getragen werden sollten.
Aktualisiert: 2020-11-16
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