Sind Sie bereit für das neue Datenschutzrecht?
Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht ersetzt. Für die tägliche Datenschutzpraxis brachte dieser Stichtag weitreichende Änderungen mit sich. So können für Unternehmen Verstöße gegen den Datenschutz künftig sehr kostspielig werden, da Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängt werden können. Für Datenschutzverpflichtete gilt es, sicher erkennen zu können, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen das neue Recht ergriffen werden müssen. Eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht erfordert daher nicht nur profunde Kenntnisse über Auslegung und Anwendung der DS-GVO, sondern auch über das korrespondierende deutsche Datenschutzrecht. Der vorliegende Heidelberger Kommentar bietet der Datenschutzpraxis beides!
Den Einstieg in das neue Datenschutzrecht verschafft eine systematische Einführung, die die wichtigsten Änderungen kurz und prägnant vorstellt.
Die Kommentierung entspricht durch ihren klaren Aufbau den Anforderungen der täglichen Praxis und ist so exakt auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten. Jedem Artikel der DS-GVO werden die entsprechenden Erwägungsgründe sowie die entsprechende Norm des neuen BDSG zugeordnet und ausführlich kommentiert. Die Änderungen gegenüber dem alten Recht werden deutlich hervorgehoben. Mögliche Problempunkte, Fehlerquellen und Risiken werden dabei herausgearbeitet und konkrete Lösungsmöglichkeiten für die Praxis angeboten. Eine wichtige Informationsquelle für die Praxis sind auch die Beschlüsse der einschlägigen Expertenkreise für den Datenschutz, die innerhalb der Kommentierung berücksichtigt werden.
Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Best Practice für
- öffentliche Stellen
- nicht öffentliche Stellen
- betroffene Personen
- Aufsichtsbehörden
- DatenschutzmanagementDas Autorenteam besteht aus ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft, Aufsichtsbehörden sowie aus der Beraterschaft und ist ein Garant für umfassende und ausgewogene Informationen zum neuen Datenschutzrecht. Der vorliegende Kommentar bietet daher Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht das ideale Rüstzeug für eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Frank,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Fritz Ulli LL.M.Pieper,
Yvette LL.M.Reif,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
Sebastian Rombey,
Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
Tim Wybitul
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B 173: Matthias Rudolph, Marko Orgass, Jana Schneider, Heiko Lorenz, Stephan Reichel, Jörg Schmidt:
Vermeidung chloridinduzierter Korrosion in Tunnelinnenschalen aus Stahlbeton
153 S., 124 Abb., 36 Tab., ISBN 978-3-95606-644-3, 2021
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollten auf der Basis bekannter Zusammenhänge sowie ergänzend durchzuführender Untersuchungen vor Ort und im Labor Grundlagen zur Abschätzung der Chlorideindringung in Tunnelinnenschalenbeton geschaffen werden. Hierfür standen Fragebögen zu Chloridbelastungen in Straßentunneln zur Verfügung. Im Ergebnis der 2013 initiierten Länderabfrage gingen Rückmeldungen zu insgesamt 53 Bauwerken ein, was etwa 13 % des gesamten Straßentunnelbestandes entspricht. Als ein wesentliches Ergebnis der Länderabfrage ist festzustellen, dass in allen untersuchten Tunneln auch Chloride nachgewiesen wurden. Zum Studium von Materialeigenschaften, die für das Eindringen und die Ausbreitung von Chloriden maßgebend sind, wurden eigene Laborprüfkörper hergestellt. Außerdem wurden Untersuchungen an drei bayrischen Tunnelbauwerken durchgeführt. Zur Untersuchung wurden grundsätzlich in jedem Tunnel mindestens 2 Blöcke ausgewählt. Als Grundlage für die Modellierung der Chlorid-Eindringvorgänge wurde ein semi-probabilistische Ansatz gewählt. Das Ziel der hier ausgeführten Berechnungen bestand nicht in der Dauerhaftigkeitsbemessung neu zu errichtender Bauteile, sondern in der Prognose der weiteren Entwicklung des Chloridgehaltes in einem bestehenden Bauwerk, für das Chloridprofile aus Bauwerksuntersuchungen vorliegen. Im Ergebnis der semi-probabilistischen Modellierung der Chlorid-Eindringvorgänge konnte eine praktikable Prognose für einen wählbaren Zeitraum erstellt werden und mit den auf Basis der experimentell ermittelten Chloridprofile validiert werden. Mit den Erkenntnissen des Forschungsvorhabens bzw. mit der darin beschriebenen Herangehensweise ist es möglich, Bestands-Tunnelbauwerk hinsichtlich der Gefahr einer chloridinduzierten Korrosion zu charakterisieren und eine Prognose für den tiefen- und zeitabhängigen Chloridgehalt im Beton für die geplante (Rest-) Nutzungsdauer abzuschätzen.
Aktualisiert: 2023-01-16
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Sind Sie bereit für das neue Datenschutzrecht?
Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht ersetzt. Für die tägliche Datenschutzpraxis brachte dieser Stichtag weitreichende Änderungen mit sich. So können für Unternehmen Verstöße gegen den Datenschutz künftig sehr kostspielig werden, da Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängt werden können. Für Datenschutzverpflichtete gilt es, sicher erkennen zu können, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen das neue Recht ergriffen werden müssen. Eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht erfordert daher nicht nur profunde Kenntnisse über Auslegung und Anwendung der DS-GVO, sondern auch über das korrespondierende deutsche Datenschutzrecht. Der vorliegende Heidelberger Kommentar bietet der Datenschutzpraxis beides!
Den Einstieg in das neue Datenschutzrecht verschafft eine systematische Einführung, die die wichtigsten Änderungen kurz und prägnant vorstellt.
Die Kommentierung entspricht durch ihren klaren Aufbau den Anforderungen der täglichen Praxis und ist so exakt auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten. Jedem Artikel der DS-GVO werden die entsprechenden Erwägungsgründe sowie die entsprechende Norm des neuen BDSG zugeordnet und ausführlich kommentiert. Die Änderungen gegenüber dem alten Recht werden deutlich hervorgehoben. Mögliche Problempunkte, Fehlerquellen und Risiken werden dabei herausgearbeitet und konkrete Lösungsmöglichkeiten für die Praxis angeboten. Eine wichtige Informationsquelle für die Praxis sind auch die Beschlüsse der einschlägigen Expertenkreise für den Datenschutz, die innerhalb der Kommentierung berücksichtigt werden.
Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Best Practice für
- öffentliche Stellen
- nicht öffentliche Stellen
- betroffene Personen
- Aufsichtsbehörden
- DatenschutzmanagementDas Autorenteam besteht aus ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft, Aufsichtsbehörden sowie aus der Beraterschaft und ist ein Garant für umfassende und ausgewogene Informationen zum neuen Datenschutzrecht. Der vorliegende Kommentar bietet daher Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht das ideale Rüstzeug für eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-04-13
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Frank,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Yvette LL.M.Reif,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Fritz Ulli LL.M. Pieper,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
Sebastian Rombey,
Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
Tim Wybitul
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Aktualisiert: 2023-04-13
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Franck,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
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Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
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David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
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Yvette LL.M. Reif,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
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Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
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Aktualisiert: 2020-03-10
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Frank,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
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David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
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Philipp Richter,
Steve Ritter,
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Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
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Steffen Weiß,
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Die bis vor kurzem kaum behandelte, komplexe Schnittstelle zwischen Filmurheber- und Insolvenzrecht hat im Zuge von Insolvenzen in der Filmbranche große Aktualität erlangt. Grund der Komplexität ist die Natur des Urheberrechts als Vermögens- und Persönlichkeitsrecht, zu der erschwerend die oft anzutreffende gesamthänderische Bindung innerhalb einer Miturhebergemeinschaft hinzutritt.
Die Arbeit untersucht, ausgehend von den Filmurhebern und aufbauend auf einer Analyse der Rechtsnatur der Filmmiturhebergemeinschaft, für die bei der Filmherstellung und -auswertung Beteiligten, inwieweit der Insolvenzbeschlag das Urheberrecht, Nutzungsrechte und Anteile am Gesamthandsvermögen der Filmmiturhebergemeinschaft sowie an den dazugehörigen Rechten erfasst. Zudem wird das Insolvenzverwalterwahlrecht hinsichtlich der Verträge einer Rechtekette im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des BGH zur Wirkung der Insolvenzverfahrenseröffnung erörtert und in diesem Kontext detailliert die höchst umstrittene Frage nach der Geltung des Abstraktions- bzw. Kausalitätsprinzips im Urheberrecht analysiert.
Das Werk leistet einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion und richtet sich an die Praxis.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Was ist neu im Datenschutzrecht 2020?
Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht mit weitreichenden Änderungen für die Datenschutzpraxis ersetzt. Inzwischen sind 2 Jahre vergangen, in denen sich in der Datenschutzpraxis viel ereignet hat:
- Durch die neuen Gesetze zum Bereichsspezifischen Datenschutz werden die Anpassungen der bisherigen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Bundes an die Vorgaben der EU geregelt. Besonders wichtig sind die Änderungen beim BDSG – so besteht eine Bestellpflicht für den Datenschutzbeauftragten erst ab 20 Mitarbeitern.
- Die Rechtsprechung hat wichtige Maßstäbe für die Praxis gesetzt. Hierzu gehören insbesondere die Entscheidungen des EuGH zu den umstrittenen „Cookies“und zu den Fanpages bei Facebook.
- Darüber hinaus haben die Datenschutzbehörden die Maßnahmen zur Durchsetzung der DS-GVO verschärft.
Die Neuauflage des Heidelberger Kommentars zur DS-GVO/BDSG stellt die aktuellen Entwicklungen mit den Auswirkungen auf die Datenschutzpraxis präzise und fundiert dar.
Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Empfehlungen für „Best Practice“.
Der vorliegende Kommentar bietet damit Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht eine Kommentierung der DS-GVO und des BDSG und ist das ideale Rüstzeug für die Datenschutzpraxis.
Aktualisiert: 2020-03-10
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Franck,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Fritz Ulli LL.M. Pieper,
Yvette LL.M. Reif,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
Sebastian Rombey,
Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
Tim Wybitul
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Zum Werk
Der Möhring/Nicolini zählt zu den renommiertesten Kommentaren zum Urheberrecht. Nun erscheint dieser traditionsreiche und vielzitierte Kommentar wieder in Neuauflage.
Der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
- Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung
- Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung
- Detail-Ebene mit Rechtsprechungsbeispielen und Praxistipps
Vorteile auf einen Blick
- das Standardwerk nach 4 Jahren wieder komplett aktualisiert und ergänzt durch eine komplette Kommentierung des neuen VGG 2016
- ein renommiertes Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis, ausgewiesen durch zahlreiche Fachveröffentlichungen zum Thema
Zur Neuauflage
Die Neuauflage enthält bereits eine vollständige Kommentierung des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) vom Mai 2016 sowie der langerwarteten Novelle zur verbesserten Durchsetzung der Ansprüche von Urhebern und ausübenden Künstlern auf angemessene Vergütung inklusive einer Regelung der Verlegerbeteiligung vom Dezember 2016.
Auch kommentiert diese 4. Auflage das Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz (UrhWissG) vom 30. Juni 2017. Ein neuer Abschnitt über "Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen" (neue §§ 60a - 60h) wird dem Urheberrechtsgesetz hinzugefügt.
Kommentiert werden auch angrenzende Bereiche wie Europarecht, Steuerrecht, Verlagsgesetz und Künstlerurheberrechtsgesetz.
Zielgruppe
Anwälte, Syndikusanwälte und Verbandsjuristen, Richter, Hochschullehrer.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Hartwig Ahlberg,
Martin Diesbach,
Stefan Engels,
Christian Freudenberg,
Horst-Peter Götting,
Ralph Oliver Graef,
Ulrike Grübler,
Stefanie Hagemeier,
Claus Hinrich Hartmann,
Hans-Peter Hillig,
Daniel Kaboth,
Frank A. Koch,
Hermann Kroitzsch,
Anne Lauber-Rönsberg,
Dieter Leuze,
Hermann Lindhorst,
Ulrich Reber,
Matthias Rudolph,
Wolfgang Schulz,
Martin Soppe,
Wolfgang Spautz,
Benjamin Spies,
Felix Laurin Stang,
Detlev Sternberg-Lieben,
Christoph Stollwerck,
Jan Uterhark,
Moritz Vohwinkel,
Konstantin Wegner
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Die Untersuchung konzentriert sich auf die rechtliche Bewertung ausgewählter Problemkomplexe: Zunächst werden die gemeinschafts-rechtlichen Einflüsse auf die Weiterentwicklung des deutschen Jugendmedienschutzregimes geprüft. Vor diesem Hintergrund werden das System der „regulierten Selbstregulierung“, die Anforderungen an Jugendschutzprogramme und an Altersverifikationssysteme sowie der Rechtsrahmen für Alterskennzeichnungen im Bereich der Telemedien analysiert.
Aus den Ergebnissen der rechtlichen Prüfung werden für jeden Problemkomplex Schlussfolgerungen für die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-01-31
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Das Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien wird umfassend rechtlich analysiert. Es wird insbesondere eingegangen auf den kontrovers diskutierten Rechtsrahmen für hoheitliche Sperrungsverfügungen (z.B. Kinderpornographie), das System der abgestuften Verantwortlichkeit nach dem Telemediengesetz (TMG) sowie das Phänomen der sog. Internet-Piraterie im Lichte der Forderung der Rechteinhaber nach einer "Graduated Response".
Die Rechtsprechung des BGH zu wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten und zur Störerhaftung im Immaterialgüterrecht wird detailliert untersucht. Bereits für Host-Provider ergibt sich daraus eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Daher wird besonders problematisiert, inwieweit auch Access-Provider als zivilrechtliche Störer für Rechtsverletzungen Dritter im Internet zur Verantwortung gezogen werden können. Dies wird im Ergebnis verneint.
Aktualisiert: 2023-01-31
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