Das Landesdatenschutzgesetz wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Das Zusammenspiel mit den Regelungen der DS-GVO ist nicht immer leicht zu verstehen, die Vorrangfragen umstritten.
Der neue Kommentar
erläutert präzise und praxisgerecht die landesrechtlichen Vorschriften. Er
zeigt die Unterschiede zwischen BDSG und LDSG auf,
arbeitet die Spielräume heraus, die die DS-GVO den operativen Landesvorschriften lässt, und
ordnet die vorliegende erste Rechtsprechung des EuGH in den Landeskontext ein.
Besonders nützlich:
Für die Anwendungspraxis werden die Vorschriften auf ihre Auswirkungen in der praktischen Anwendung untersucht.
Die Autoren
Dr. Alfred G. Debus | Prof. Dr. Tobias O. Keber | Dr. Judith Osterried | Dr. Clemens Rehm | Dr. Corinna Sicko | RiVG Dr. Michael Snowadsky
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen. Baden-Württemberg hat als eines der ersten Länder mit dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) die bundesrechtlichen Regelungen ersetzt.
Das Werk stellt die Ergebnisse der im Landesgesetz vorgesehenen und durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführten Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes dar. Neben dem Überblick über die Änderungen der rechtlichen Regelungen des Landesgesetzes werden die Evaluierungsergebnisse zu den verschiedenen Überprüfungsschwerpunkten dargestellt und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens aufgezeigt. Da die Überprüfung unterschiedliche Regelungsfelder der sozialen Wohnraumförderung thematisiert, dürfte das Werk insbesondere für die Länder relevant und erkenntnisbringend sein, die ebenfalls einschlägige Regelungen erlassen haben.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen. Baden-Württemberg hat als eines der ersten Länder mit dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) die bundesrechtlichen Regelungen ersetzt.
Das Werk stellt die Ergebnisse der im Landesgesetz vorgesehenen und durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführten Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes dar. Neben dem Überblick über die Änderungen der rechtlichen Regelungen des Landesgesetzes werden die Evaluierungsergebnisse zu den verschiedenen Überprüfungsschwerpunkten dargestellt und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens aufgezeigt. Da die Überprüfung unterschiedliche Regelungsfelder der sozialen Wohnraumförderung thematisiert, dürfte das Werk insbesondere für die Länder relevant und erkenntnisbringend sein, die ebenfalls einschlägige Regelungen erlassen haben.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Werk evaluiert das baden-württembergische Optionsmodell des „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EA), wonach neben den Kammern optional auch Stadt- und Landkreise als EA fungieren können. Auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem gewählten Modell, die auch technische und organisatorische Rahmenbedingungen berücksichtigt, folgt eine ausführliche empirische Analyse der gewählten Strukturen und durchgeführten Verfahren. Abgerundet werden die Analysen sowohl durch Wahrnehmungen der Verwaltungspraxis und der betroffenen Dienstleister als auch durch Vergleiche mit Modellen anderer Bundesländer. So können Vor- und Nachteile sowie Optimierungspotenziale des Optionsmodells praxisgerecht herausgearbeitet werden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Werk evaluiert das baden-württembergische Optionsmodell des „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EA), wonach neben den Kammern optional auch Stadt- und Landkreise als EA fungieren können. Auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem gewählten Modell, die auch technische und organisatorische Rahmenbedingungen berücksichtigt, folgt eine ausführliche empirische Analyse der gewählten Strukturen und durchgeführten Verfahren. Abgerundet werden die Analysen sowohl durch Wahrnehmungen der Verwaltungspraxis und der betroffenen Dienstleister als auch durch Vergleiche mit Modellen anderer Bundesländer. So können Vor- und Nachteile sowie Optimierungspotenziale des Optionsmodells praxisgerecht herausgearbeitet werden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Zum Werk
Fragen des Informations- und Medienrechts spielen für viele Juristinnen und Juristen eine wichtige Rolle in ihrer täglichen Arbeit. Im Fokus steht dabei neben der Rechtsberatung in der Medienbranche, z.B. zu Regulierungsfragen und zum Mediendatenschutz, auch die Beratung anderer Unternehmen und von Privatpersonen, z.B. bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sozialen Netzwerken.
Im Mediensektor ist der Zugang zu Informationen für die Recherche von Journalistinnen und Journalisten von zentraler Bedeutung. Neben medienspezifischen Auskunftsansprüchen können sie sich dabei auf "Jedermann-Auskunftsansprüche" in den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern stützen. Die Reichweite der Ansprüche wirft schwierige Rechtsfragen auf, etwa bei der Abwägung von Geheimhaltungsinteressen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Zum Inhalt
Der Querschnittskommentar ist in sechs Abschnitte gegliedert und enthält Kommentierungen zu insgesamt 35 Gesetzen:
I. Mediengrundrechte
II. Rundfunk- und Telemedienrecht (Presseähnliche Telemedien, Medienintermediäre u.a.)
III. Medienäußerungsrecht
IV. Informationsfreiheitsrecht
V. Medienwirtschaftsrecht
VI. Informations- und Mediengesetze der LänderBaden-WürttembergBayernBerlinHamburgHessenNiedersachsenNordrhein-Westfalen
Zur Neuauflage:
Ein Schwerpunkt der 2. Auflage ist die Kommentierung des neuen Medienstaatsvertrages (MStV), der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ablöst. Er enthält zahlreiche Neuregelungen z.B.:Transparenzpflichten und Diskriminierungsverbote für Medienintermediäre und BenutzeroberflächenNeues rundfunkrechtliches Zulassungsregime: Keine Lizenzpflicht für BagatellrundfunkGeänderte Werberegelungen für Rundfunk und Telemedien, z.B. für Video-Sharing-DiensteZudem behandelt die Neuauflage die Änderungen des Kartellrechts für ein "Wettbewerbsrecht 4.0" durch die 10. GWB-Novelle ("GWB-Digitalisierungsgesetz") durch z.B.:Verschärfung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige DigitalunternehmenErleichterte Datenzugangsrechte gegenüber marktbeherrschenden UnternehmenStärkung von Eingriffsrechten und einstweiligen Maßnahmen des Bundeskartellamtes
Vorteile auf einen BlickVernetzung: Zahlreiche miteinander verknüpfte Kommentierungen zu Informationsfreiheit und Medienrecht in einem Band.Lösungen: An der Rechtsprechung orientierte, wissenschaftlich fundierte Anwenderhilfen für die Praxis.Mehrebenen-Kommentierungen zu Europäischem Recht, Bundesrecht und Gesetzen mehrerer Bundesländer.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Unternehmensrechtsabteilungen, insbesondere in Presse, Rundfunk und anderen Medien- und Digitalunternehmen, Medienaufsicht, Gerichte, Universitäten sowie weitere Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender, die mit dem Informations- und Medienrecht befasst sind.
Konkurrenzwerke
Kein vergleichbarer Querschnittskommentar enthält gleichermaßen Kommentierungen zu den zentralen Gebieten des Informationsrechts und des Medienrechts.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Kerstin Anklam,
Adrian Atamanczuk,
Sophia Bergler,
Hannes Beyerbach,
Roland Bornemann,
Doris Brocker,
Johannes Brose,
Matthias Cornils,
Alfred G. Debus,
Ruben Engel,
Christoph Fiedler,
Eike Michael Frenzel,
Claas Friedrich Germelmann,
Hubertus Gersdorf,
Georgios Gounalakis,
Nicola Grau,
Annette Guckelberger,
Andreas Gummer,
Jörg Gundel,
Anke-Sigrid Hahn,
Moritz Hennemann,
Marcus M. Herrmann,
Gero Himmelsbach,
Elisa Hoven,
Moritz Karg,
Gerd Kiparski,
Laura Knoke,
Hagen Krüger,
Jürgen Kühling,
Wolfgang Lent,
Benjamin Leyendecker-Langner,
David Liebermann,
Henning Lorenzen,
Niels Lueg,
Mario Martini,
Wolfgang Mitsch,
Ralf Müller-Terpitz,
Stephan Ott,
Boris P. Paal,
Heinz-Joachim Pabst,
Thorsten Pries,
Alexander Rinne,
Matthias Rossi,
Benjamin Schirmer,
Anja Schleyer,
Frauke Schmid-Petersen,
Daniela Schmieder,
Christoph Schnabel,
Stefanie Schult,
Wolfgang Schulz,
Rolf Schwartmann,
Corinna Sicko,
Stefan Söder,
Martin Soppe,
Julius Städele,
Frederic Ufer,
Stephanie Vendt,
Martin Wedekind,
Matthias Weller,
Norbert Wimmer,
Nathaly Zenke,
Anja Zimmer,
Stefanie Zwick
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Das Landesdatenschutzgesetz wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Das Zusammenspiel mit den Regelungen der DS-GVO ist nicht immer leicht zu verstehen, die Vorrangfragen umstritten.
Der neue Kommentar
erläutert präzise und praxisgerecht die landesrechtlichen Vorschriften. Er
zeigt die Unterschiede zwischen BDSG und LDSG auf,
arbeitet die Spielräume heraus, die die DS-GVO den operativen Landesvorschriften lässt, und
ordnet die vorliegende erste Rechtsprechung des EuGH in den Landeskontext ein.
Besonders nützlich:
Für die Anwendungspraxis werden die Vorschriften auf ihre Auswirkungen in der praktischen Anwendung untersucht.
Die Autoren
Dr. Alfred G. Debus | Prof. Dr. Tobias O. Keber | Dr. Judith Osterried | Dr. Clemens Rehm | Dr. Corinna Sicko | RiVG Dr. Michael Snowadsky
Aktualisiert: 2023-04-04
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Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehö-ren
• die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen,
• die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation,
• Auskunft über die Telekommunikation,
• Auskunft über Nutzungsdaten,
• Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen,
• Funkzellenabfrage,
• besondere Formen des Datenabgleichs.
Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Der Einfluss des europäischen Rechts auf das öffentliche Recht der Mitgliedsstaaten schreitet unentwegt voran und erfordert von den nationalen Rechtsordnungen ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit an die sich ändernden europäischen Rahmenbedingungen. Unter den von diesem Prozess betroffenen Rechtsgebieten des öffentlichen Rechts rückt vor allem das Recht der öffentlichen Verwaltung verstärkt ins Visier der wissenschaftlichen Aufmerksamkeit.
In diesem Band sind die Beiträge der 51. Assistententagung niedergelegt: Ausgehend von einer rechtswissenschaftlichen Erschließung des Begriffs „Verwaltungsrechtsraum Europa“ werden vorrangig Probleme des Verwaltungshandelns erörtert. Analysiert werden auf nationaler Ebene Fragen der Amtshilfe, der gegenseitigen Anerkennung sowie transnationaler und unionsrechtswidriger Verwaltungsakte. Im Bereich der EU bilden das Wirtschaftsverwaltungsrecht, die Rechtsetzung durch die Europäische Kommission sowie die Legitimation und Kontrolle europäischer Behörden die Themenschwerpunkte. Am Ende des Bandes stehen Überlegungen zum Verwaltungsrechtsraum Europa in Bezug auf die Schweiz und die Perspektiven für die Zukunft.
Mit Beiträgen von:
Dr. Daniel Couzinet, Tübingen | Dr. Markus A. Glaser, Mannheim | Dr. David Hummel, Leipzig | Dr. Thomas Kröll, Wien | Michael Mirschberger, Herzogenaurach | Dr. Andreas Th. Müller, LL.M., Innsbruck | Sabine Müller-Mall, Berlin | Michael Schwarz, Münster | Dr. Sven Simon, Gießen | Dr. Nicolas Sonder, Groß-Zimmern | Dr. Bettina Spilker, Münster | Dr. Franziska Sprecher, St. Gallen | Robert Weyeneth, Basel
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Frage nach der Zulässigkeit religiöser Bekleidung im Schuldienst ist noch immer umstritten. Die Arbeit befasst sich zunächst mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des «Kopftuch-Urteils» des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2003. Diesbezüglich wird festgestellt, dass die Entscheidung, ob religiöse Kleidung im Schuldienst toleriert wird, vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber zu treffen ist. Einen Schwerpunkt bildet zudem die Auseinandersetzung mit den im Kontext des Urteils ergangenen Gesetzen bzw. Gesetzesentwürfen. Diese werden auf Basis des Urteils auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft. Darüber hinaus wird die Frage beantwortet, ob sich der parlamentarisch bekundete Wille des jeweiligen Landesgesetzgebers in einem verfassungskonformen Gesetz manifestiert hat.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Seit jeher strebt der Mensch danach, einerseits Gefahren zu minimieren, sich jedoch anderseits auch sehenden Auges in Gefahr zu begeben, um Vorteile zu erlangen. Sollen Risikofaktoren einer rechtlichen Steuerung unterworfen werden, stellen sich erhebliche Herausforderungen. Es gilt Konflikte zu bewältigen, die dadurch entstehen können, dass mögliche Vor- und Nachteile bei verschiedenen Betroffenen auftreten oder unterschiedliche Vorstellungen über ihre Grösse und Eintrittswahrscheinlichkeit bestehen. Überdies kommt das Recht selbst als Risikogegenstand in Frage. Ungewissheit kann unbestimmte Normen nach sich ziehen. Ferner ist die Rechtswissenschaft im Umgang mit Risiken auf externen Sachverstand angewiesen, so dass Legislative, Exekutive und Judikative im Extremfall nur noch formal Entscheidungsträger sind. Endlich ergeben sich Risiken aus der Gesetzgebung selbst. Der Band fasst die Beiträge der 50. Assistententagung zusammen. Ausgehend vom Versuch einer Kategorisierung werden Fragen der Risikobewältigung, u.a. der Beweislast sowie staatlicher Schutzpflichten behandelt. Überlegungen zur Rolle der Gesetzgebung und zur Legitimation au?errechtlicher Risikosteuerung vervollständigen den Band.
Aktualisiert: 2023-04-06
Autor:
Marcel Dalibor,
Alfred G. Debus,
Katja Fröhlich,
Andreas Glaser,
Carola Glinski,
Mathias Hong,
Eva Julia Lohse,
Susanna Much,
Katja Rodi,
Paul Schächterle,
Jörg Scharrer,
Stephan Schill,
Karsten Schneider,
Thomas Schwabenbauer,
Corinna Sicko,
Alexander James Thiele,
Ulrich Vosgerau
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Seit nunmehr 50 Jahren treffen sich die wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen und Assistent/-innen der Fachrichtung Öffentliches Recht aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Jahr für Jahr, um Fragen ihrer Disziplin zu diskutieren. Über die Behandlung von Themen der Zeit hinaus wurden von Anfang an grundlegende Betrachtungen angestellt. Dies aufgreifend bietet die Festgabe zum 50jährigen Bestehen der Assistententagung Öffentliches Recht nicht nur eine Retrospektive, die die Inhalte der Tagungen wiedergibt und die Geschichte dokumentiert. Vielmehr spiegeln die Beiträge die Diskussionen und Fragestellungen der letzten fünf Dekaden wider und zeigen so die damaligen – sowie in Anknüpfung daran – die heutigen Perspektiven auf.
Mit Grußworten von
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts; SC a.D. Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger, Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes; Dr. Lorenz Meyer, Präsident des Schweizerischen Bundesgerichts
und Beiträgen von
Prof. Dr. Ralf B. Abel | Prof. Dr. Michael Bothe | Dr. Sigrid Boysen | Ferry Bühring | Marcel Dalibor | Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas von Danwitz | Prof. Dr. Christoph Degenhart | Götz Wolfgang Deventer | Prof. Dr. Horst Dreier | Ingo Erberich | PD Dr. Claudio Franzius | Prof. Dr. Dres. h.c. Jochen Abr. Frowein | Prof. Dr. Bernd-Christian Funk | Prof. Dr. Max-Emanuel Geis | Prof. Dr. Dr. Christoph Grabenwarter | Holger Grefrath, M. Jur. (Oxon.) | Florian Gröblinghoff | Prof. Dr. Klaus Grupp | Prof. Dr. Dirk Heckmann | Prof. Dr. Markus Heintzen | PD Dr. Tobias Herbst | Prof. Dr. Sebastian Heselhaus | Dr. Michael Hoffmann | Dr. Jochen Hofmann-Hoeppel | Prof. Dr. Dr. h.c. Alexander Hollerbach | Dr. Ansgar Hörster | Prof. Dr. Matthias Jestaedt | Prof. Dr. Michael Kilian | Prof. Dr. Thorsten Kingreen | Axel Knabe | Prof. Dr. Raoul Kneucker | Prof. Dr. Peter Knoepfel | Prof. Dr. Wolfgang Köck | Prof. Dr. Dr. Klaus König | Prof. Dr. Stefan Korioth | Dr. Matthias Kötter | Prof. Dr. Peter Krause | Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Werner Krawietz | Sebastian Lutz-Bachmann | Anita Lührs | Prof. Dr. Dieter Kugelmann | PD Dr. Konrad Lachmayer | Anne-Kathrin Lange | Prof. Dr. Hans-Werner Laubinger, M.C.L. | PD Dr. Kai von Lewinski | Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz, LL.M. (Harvard) | Prof. Dr. Joseph Marko | Dr. Matthias Mayer | Dr. Florian Meinel | Prof. Dr. Karl-Ulrich Meyn | Prof. Dr. Dr. h.c. Ingo von Münch | Prof. Dr. Gert Nicolaysen | Dr. Jakob Nolte | Dr. Niels Petersen, M.A. (Columbia) | Prof. Dr. Dr. h.c. Rainer Pitschas | Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M. (Iowa) | Prof. Dr. Dr. h.c. Günter Püttner | Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.) | Dr. Kay-Uwe Rhein | Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch | Dr. Konrad Sahlfeld, LL.M. | Dr. Jan Philipp Schaefer | Prof. Dr. Arndt Schmehl | Michaela Schmidt-Schlaeger | Dr. Klaus Ulrich Schmolke, LL.M. (NYU) | Kristina Schönfeldt | Dr. Sabrina Schönrock | Prof. Dr. Dr. h.c. (Athen) Ekkehard Schumann | Dr. Ute Spies | Prof. Dr. Heinhard Steiger, LL.M. (Harvard) | Prof. Dr. Walter Stoffel | Prof. Dr. Karl Stöger, MJur | Dr. Rainer Störmer | Ass.-Prof. Dr. Armin Stolz | Dr. Jörg Philipp Terhechte | Dr. Emanuel Towfigh | Prof. Dr. Christian Waldhoff | Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein | Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Marcel Dalibor,
Alfred G. Debus,
Florian Gröblinghoff,
Franziska Kruse,
Konrad Lachmayer,
Alexander Peters,
Jörg Scharrer,
Hanna Schroeder,
Olivia Seifert,
Corinna Sicko,
Isabel Stirn,
Karl Stöger
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Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen. Baden-Württemberg hat als eines der ersten Länder mit dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) die bundesrechtlichen Regelungen ersetzt.
Das Werk stellt die Ergebnisse der im Landesgesetz vorgesehenen und durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführten Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes dar. Neben dem Überblick über die Änderungen der rechtlichen Regelungen des Landesgesetzes werden die Evaluierungsergebnisse zu den verschiedenen Überprüfungsschwerpunkten dargestellt und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens aufgezeigt. Da die Überprüfung unterschiedliche Regelungsfelder der sozialen Wohnraumförderung thematisiert, dürfte das Werk insbesondere für die Länder relevant und erkenntnisbringend sein, die ebenfalls einschlägige Regelungen erlassen haben.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der neue Querschnittskommentar -
15 Kommentierungen in einem Band
Zum Werk
Fragen des Informations- und Medienrechts spielen für viele Juristen eine wichtige Rolle in ihrer täglichen Arbeit. Im Fokus steht dabei neben der Rechtsberatung in der Medienbranche auch die Beratung anderer Unternehmen, etwa im Telekommunikationssektor, und von Privatpersonen, z.B. bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sozialen Netzwerken und Foren.
Im Mediensektor ist der Zugang zu Informationen für die Recherche von Presse- und Rundfunkjournalisten von zentraler Bedeutung. Neben medienspezifischen Auskunftsansprüchen können sie sich dabei auf "Jedermann-Auskunftsansprüche" in den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern stützen. Die Reichweite der Ansprüche wirft schwierige Rechtsfragen auf, etwa bei der Abwägung von Geheimhaltungsinteressen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Die einschlägigen Rechtsmaterien des Informations- und Medienrechts sind stark fragmentiert, weil die in der Praxis wichtigen Normen über eine Vielzahl von EU-Regelungen sowie Bundes- und Landesgesetzen verstreut sind und die Abgrenzung der Anwendungsbereiche oft unklar ist.
Der neue Querschnittskommentar bündelt - in dieser Form erstmalig - einschlägige Kommentierungen zu den zentralen Gebieten des Informationsrechts und Medienrechts. Er berücksichtigt sowohl öffentlich-rechtliche, als auch zivilrechtliche Aspekte und ist konsequent an den Bedürfnissen der Zielgruppen orientiert.
Der Kommentar ist in fünf Bereiche gegliedert und enthält Kommentierungen zu fünfzehn Gesetzen:
Mediengrundrechte
- Grundrechte-Charta (Art. 7, 8 und 11)
- Europäische Menschenrechts-Konvention (Art. 8 und 9)
- Grundgesetz (u.a. Art. 5)
Recht des Rundfunks und der presseähnlichen Telemedien
- Rundfunkstaatsvertrag (Auszüge)
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Medienäußerungsrecht
- BGB (§§ 12, 823, 1004: Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Namensrecht und weitere besondere Persönlichkeitsrechte; Rechtsfolgen bei Verletzungen)
- KUG (§§ 22 - 24: Recht am eigenen Bild)
Informationsfreiheitsrecht
- Informationsfreiheitsgesetz
- Umweltinformationsgesetz
- Verbraucherinformationsgesetz
Medienwirtschaftsrecht
- AEUV(Artikel 101 bis 109: Unternehmensvorschriften, staatliche Beihilfen)
- EG-Fusionskontrollverordnung (Auszüge)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Auszüge)
- Telekommunikationsgesetz (Auszüge)
- Telemediengesetz (Auszüge)
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erörterung aktueller Rechtsfragen, etwa:
- Netzneutralität
- Neuregelung des Presse-Grosso (GWB-Novelle v. 26.6.2013)
- Presseberichterstattung über Gerichtsverfahren (BGH-Urteil v. 19.3.2013 - Fall Kachelmann)
- Haftung der Betreiber von Internet-Suchmaschinen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen (BGH -Urteil v. 14.5.2013 - Google Autocomplete-Funktion)
- Auskunftsansprüche gegen Bundesbehörden (z.B. OVG Berlin-Brandenburg - Beschl. v. 26.2.2013 - BT-Fraktionen und BVerwG - Urteil v. 15.11.2012 - Bundesrechnungshof)
- Rundfunk- und Telemedienwerbung
- Tagesschau-App
Der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
- Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung
- Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung
- Detail-Ebene mit Praxisbeispielen und weiterführenden Hinweisen.
Vorteile auf einen Blick
- Vernetzung: 15 Kommentierungen zu Informationsfreiheit und Medienrecht in einem Band
- Lösungen: Anwenderorientierte Hilfen für die Praxis
- Aktualität: Moderne, an Rechtsprechung und Beratungspraxis orientierte Erläuterungen
Zu den Autoren
Prof. Roland Bornemann, Johannes Brose, Prof. Dr. Matthias Cornils, Dr. Alfred G. Debus, Erich Erlmeier, Dr. Christoph Fiedler, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Dr. Nicola Grau, Prof. Dr. Annette Guckelberger, Andreas Gummer, Prof Dr. Jörg Gundel, Anke-Sigrid Hahn, Dr. Moritz Hennemann M.Jur., Marcus M. Herrmann, Prof. Dr. Gero Himmelsbach, Gabriele Hochschein, Dr. Moritz Karg, Dr. Gerd Kiparski, Sophia Kraus, Prof. Dr. Jürgen Kühling, Dr. Wolfgang Lent, Dr. Benjamin Leyendecker-Langner LL.M., Niels Lueg, Prof. Dr. Mario Martini, Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz, Dr. Stephan Ott, Prof. Dr. Boris P. Paal M.Jur., Dr. Thorsten Pries, Dr. Susanne Reinemann, Dr. Alexander Rinne, Prof. Dr. Matthias Rossi, Dr. Benjamin Schirmer, Daniela Schmieder, Dr. Christoph Schnabel LL.M., Dr. Corinna Sicko, Dr. Stefan Söder LL.M., Dr. Frederic Ufer, Prof. Dr. Matthias Weller, Prof. Dr. Norbert Wimmer.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Unternehmensjustiziare, insbesondere in Presse, Rundfunk und anderen Medienunternehmen sowie im Telekommunikationssektor, Behördenreferenten, z.B. in der Medienaufsicht, Verwaltungs- und Zivilrichter, Hochschullehrer sowie weitere Rechtsanwender, die mit dem Informations- und Medienrecht befasst sind.
Aktualisiert: 2020-11-11
Autor:
Roland Bornemann,
Johannes Brose,
Matthias Cornils,
Alfred G. Debus,
Erich Erlmeier,
Christoph Fiedler,
Hubertus Gersdorf,
Nicola Grau,
Annette Guckelberger,
Andreas Gummer,
Jörg Gundel,
Anke-Sigrid Hahn,
Moritz Hennemann,
Marcus M. Herrmann,
Gero Himmelsbach,
Gabriele Hochschein,
Moritz Karg,
Gerd Kiparski,
Sophia Kraus,
Jürgen Kühling,
Wolfgang Lent,
Benjamin Leyendecker-Langner,
Niels Lueg,
Mario Martini,
Wolfgang Mitsch,
Ralf Müller-Terpitz,
Stephan Ott,
Boris P. Paal,
Thorsten Pries,
Susanne Reinemann,
Alexander Rinne,
Matthias Rossi,
Benjamin Schirmer,
Daniela Schmieder,
Christoph Schnabel,
Corinna Sicko,
Stefan Söder,
Frederic Ufer,
Matthias Weller,
Norbert Wimmer
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Informationsfreiheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen der freiheitlichen Demokratie. Der Besitz von Informationen ist von wesentlicher Bedeutung für die soziale und ökonomische Stellung des Einzelnen. Mit zunehmender Informiertheit wächst die Freiheit zur Mitverantwortung, zur Kritik sowie zur effektiven Wahrnehmung von Bürger-rechten und Beteiligungschancen. Viele insoweit relevante Informationen sind überhaupt nur bei staatlichen Stellen vorhanden. Die Verfügbarkeit dieser Informationen kann somit von entscheidender Bedeutung beispielsweise für die bürgerschaftliche Teilhabe an staatlichen Planungs- und Entscheidungsprozessen sein. Die Transparenz von politischen und behördlichen Entscheidungen erhöht darüber hinaus deren Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz. Regelungen zum Informationszugang sind des-halb in der heutigen Informationsgesellschaft unverzichtbar.
Dies wird auch daran deutlich, dass viele Staaten mittlerweile Regelungen auf den Weg gebracht haben, die einen freien Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung gewähren sollen. In Deutschland haben sich neben dem Bund auch 11 der 16 Bundesländer entschieden, Informationsfreiheitsgesetze zu verabschieden. Am 07. April 2008 brachte die SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Einführung des Rechts auf Informationszugang in den rheinland-pfälzischen Land-tag ein, der nach zwei Lesungen am 26. November 2008 als Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG –) verabschiedet wurde. § 15 LIFG sieht dabei vor, dass die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände die Auswirkungen dieses Gesetzes über-prüft und dem Landtag drei Jahre nach seinem Inkrafttreten darüber berichtet. Mit der Durchführung der Evaluation hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) in Speyer beauftragt. Das Ziel des Evaluationsvorhabens besteht darin, einerseits das Gesetz auf seine Zielerreichung hin zu überprüfen und anderseits die organisatorischen, personellen und finanziellen Auswirkungen des Gesetzes untersuchen.
Aktualisiert: 2020-01-17
> findR *
Das Werk evaluiert das baden-württembergische Optionsmodell des „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EA), wonach neben den Kammern optional auch Stadt- und Landkreise als EA fungieren können. Auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem gewählten Modell, die auch technische und organisatorische Rahmenbedingungen berücksichtigt, folgt eine ausführliche empirische Analyse der gewählten Strukturen und durchgeführten Verfahren. Abgerundet werden die Analysen sowohl durch Wahrnehmungen der Verwaltungspraxis und der betroffenen Dienstleister als auch durch Vergleiche mit Modellen anderer Bundesländer. So können Vor- und Nachteile sowie Optimierungspotenziale des Optionsmodells praxisgerecht herausgearbeitet werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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