Frontmatter -- Inhalt -- Verzeichnis der Schriften von Hans Welzel in chronologischer Reihenfolge -- Die vertragliche Obligation bei den Klassikern des Vernunftrechts -- Über Freiheit und Sicherheit -- Bemerkungen zum Verhältnis von Recht und Politik -- Theonome Autonomie des Menschen. Zur Geschichte der katholischen Naturrechtslehre -- Zur Naturrechtslehre des Luthertums -- Die Auswirkungen des reformatorisch-calvinistischen Naturrechts im Recht Amerikas -- Conscientia erronea und ignorantia bei Thomas von Aquin -- Rechtsgut, kultureller Wert und individuelles Bedürfnis -- Rechtsinformatik und juristische Tradition -- Stato di diritto e „Gesinnungsstrafrecht" -- Werner Bergengruen vor dem Forum der Strafrechtslehre Hans Welzels -- Über den Begriff des Unrecht-tuns bei Aristoteles anläßlich einer Kritik gegen die finale Handlungslehre -- Finalität, Sozialadäquanz und Schuldtheorie als zivilrechtliche Strukturbegriffe. Welzeis Fernwirkung auf die Zivilrechtsdogmatik -- Die finale Handlungslehre Welzels und die japanische Strafrechtsdogmatik -- Über den gegenwärtigen Stand der Strafrechtswissenschaft in Japan -- Beziehungen zwischen dem deutschen und koreanischen Strafrecht -- Unbewußte Finalität? -- Vermeidbares Verhalten und Strafrechtssystem -- Motivation und Handlung im Affekt -- Logische Überlegungen zur Verbrechensdefinition -- Weiterentwicklung der finalen Unrechtslehre? -- Zum Stande der Lehre vom personalen Unrecht -- Sozialadäquanz und Legalitätsprinzip -- Rein objektive Auffassung des Tatbestandsbegriffs und Verletzung des Gesetzlichkeitsprinzips -- Über die mutmaßliche Einwilligung -- Bemerkungen zur Schuldlehre im Strafrecht -- Der Notstand: Ein Rechtswidrigkeitsproblem -- Schuld und Strafe beim Handeln mit bedingtem Unrechtsbewußtsein -- Grenzfälle im Bereich des Verbotsirrtums -- Zur Problematik der Sonderbehandlung von Überzeugungsverbrechern -- Handlungsunwert, Erfolgsunwert und Rechtfertigung bei den Fahrlässigkeitsdelikten -- Begehung und Unterlassung -- Die Bedeutung eines Gewissenentscheides für das Strafrecht -- Die Auseinandersetzung um den finalen Täterbegriff in der spanischen Strafrechtswissenschaft -- Unmittelbarkeit und Erfolgsqualifizierung -- Wesen und rechtliche Bedeutung der Beendigung der Straftat -- Zum Rücktritt des Tatbeteiligten im künftigen Recht -- Erlaubtes Risiko und Risikoerlaubnis Zur Funktion des Prüfstellensystems nach § 155 AE -- Alte Grundfragen und neue Entwicklungstendenzen im modernen Strafzumessungsrecht -- Der Aufbau des § 330c StGB. Zum Verhältnis zwischen Allgemeinem und Besonderem Teil des Strafrechts -- Einwilligung und Selbstbestimmung -- Selbstmord und Beteiligung am Selbstmord in strafrechtlicher Sicht -- Zum Zweck und Mittel der Nötigung -- Versicherungsmißbrauch (§ 265 StGB) -- Systematische Stellung und Rechtsgut der Sexualstraftaten nach dem 4. StrRG -- Zum „Rechtsgut" der Bestechungsdelikte -- Jugendstrafrechtsreform de lege lata? -- Die Behandlung der Bagatellkriminalität -- Akteneinsicht für Laienrichter? Zu den Grundsätzen von Mündlichkeit und Unmittelbarkeit im Strafprozeß
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Besondere Teil des Strafgesetzbuches ist seit der letzten Auflage um verschiedene neue oder neu gefasste Tatbestände erweitert worden, die es zu erläutern gilt: den unrechtmässigen Bezug von Sozialleistungen (Art. 148a StGB), die Zwangsheirat (Art. 181a StGB), die Ergänzung des Hacking-Tatbestandes (Art. 143bis Abs. 2 StGB), das Verschwindenlassen (Art. 185bis StGB), revidierte Sexualdelikte wie das Ausnützen sexueller Handlungen und die Pornografie (Art. 195–197 StGB) sowie weitere, weniger bedeutsame Änderungen. Die umfangreiche Praxis des Bundesgerichts ist auf ihrem aktuellen Stand eingearbeitet und wird kritisch analysiert. Eigene Positionen sind ebenfalls einer kritischen Würdigung unterzogen und, wo nötig, revidiert worden. Das Werk enthält weiter Hinweise auf ausgewählte Publikationen. Ein Gesetzes- und ein ausführliches Sachregister erleichtern die Benutzung der Neuauflage.
Aktualisiert: 2022-06-10
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Der Besondere Teil des Strafgesetzbuches ist seit der letzten Auflage um verschiedene neue oder neu gefasste Tatbestände erweitert worden, die es zu erläutern gilt: den unrechtmässigen Bezug von Sozialleistungen (Art. 148a StGB), die Zwangsheirat (Art. 181a StGB), die Ergänzung des Hacking-Tatbestandes (Art. 143bis Abs. 2 StGB), das Verschwindenlassen (Art. 185bis StGB), revidierte Sexualdelikte wie das Ausnützen sexueller Handlungen und die Pornografie (Art. 195–197 StGB) sowie weitere, weniger bedeutsame Änderungen. Die umfangreiche Praxis des Bundesgerichts ist auf ihrem aktuellen Stand eingearbeitet und wird kritisch analysiert. Eigene Positionen sind ebenfalls einer kritischen Würdigung unterzogen und, wo nötig, revidiert worden. Das Werk enthält weiter Hinweise auf ausgewählte Publikationen. Ein Gesetzes- und ein ausführliches Sachregister erleichtern die Benutzung der Neuauflage.
Aktualisiert: 2022-05-24
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Die schon lange beschlossene weitreichende Umgestaltung des Systems der strafrechtlichen Sanktionen des schweizerischen Erwachsenenstrafrechts soll am 1. Januar 2007 endlich in Kraft treten. Sie war in den mehr als 23 Jahren seit Beginn der Vorarbeiten unterschiedlichen kriminalpolitischen Tendenzen ausgesetzt und ist auch in der parlamentarischen Beratung noch erheblich umgestaltet worden, mit Korrekturen am schon verabschiedeten Text bis zuletzt. Das lässt eine Gesamtdarstellung des neuen Rechts als besonders erwünscht erscheinen, wie sie hier in Gestalt einer umfassenden, aber bislang in Erwartung des Abschlusses der Revision immer wieder aufgeschobenen Neuarbeitung der Erstauflage dieses Buches vorliegt. Sie versteht sich als ein Versuch, die künftige Regelung nicht nur aus ihrer Vorgeschichte und in ihrem intrasystematischen Zusammenhang verständlich zu machen, sondern auch zu verdeutlichen, inwiefern sie die Kontinuität mit dem bisherigen Recht wahrt oder sich als Neuerung darstellt.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Die schon lange beschlossene weitreichende Umgestaltung des Systems der strafrechtlichen Sanktionen des schweizerischen Erwachsenenstrafrechts soll am 1. Januar 2007 endlich in Kraft treten. Sie war in den mehr als 23 Jahren seit Beginn der Vorarbeiten unterschiedlichen kriminalpolitischen Tendenzen ausgesetzt und ist auch in der parlamentarischen Beratung noch erheblich umgestaltet worden, mit Korrekturen am schon verabschiedeten Text bis zuletzt. Das lässt eine Gesamtdarstellung des neuen Rechts als besonders erwünscht erscheinen, wie sie hier in Gestalt einer umfassenden, aber bislang in Erwartung des Abschlusses der Revision immer wieder aufgeschobenen Neuarbeitung der Erstauflage dieses Buches vorliegt. Sie versteht sich als ein Versuch, die künftige Regelung nicht nur aus ihrer Vorgeschichte und in ihrem intrasystematischen Zusammenhang verständlich zu machen, sondern auch zu verdeutlichen, inwiefern sie die Kontinuität mit dem bisherigen Recht wahrt oder sich als Neuerung darstellt.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Frontmatter -- Inhalt -- Verzeichnis der Schriften von Hans Welzel in chronologischer Reihenfolge -- Die vertragliche Obligation bei den Klassikern des Vernunftrechts -- Über Freiheit und Sicherheit -- Bemerkungen zum Verhältnis von Recht und Politik -- Theonome Autonomie des Menschen. Zur Geschichte der katholischen Naturrechtslehre -- Zur Naturrechtslehre des Luthertums -- Die Auswirkungen des reformatorisch-calvinistischen Naturrechts im Recht Amerikas -- Conscientia erronea und ignorantia bei Thomas von Aquin -- Rechtsgut, kultureller Wert und individuelles Bedürfnis -- Rechtsinformatik und juristische Tradition -- Stato di diritto e „Gesinnungsstrafrecht" -- Werner Bergengruen vor dem Forum der Strafrechtslehre Hans Welzels -- Über den Begriff des Unrecht-tuns bei Aristoteles anläßlich einer Kritik gegen die finale Handlungslehre -- Finalität, Sozialadäquanz und Schuldtheorie als zivilrechtliche Strukturbegriffe. Welzeis Fernwirkung auf die Zivilrechtsdogmatik -- Die finale Handlungslehre Welzels und die japanische Strafrechtsdogmatik -- Über den gegenwärtigen Stand der Strafrechtswissenschaft in Japan -- Beziehungen zwischen dem deutschen und koreanischen Strafrecht -- Unbewußte Finalität? -- Vermeidbares Verhalten und Strafrechtssystem -- Motivation und Handlung im Affekt -- Logische Überlegungen zur Verbrechensdefinition -- Weiterentwicklung der finalen Unrechtslehre? -- Zum Stande der Lehre vom personalen Unrecht -- Sozialadäquanz und Legalitätsprinzip -- Rein objektive Auffassung des Tatbestandsbegriffs und Verletzung des Gesetzlichkeitsprinzips -- Über die mutmaßliche Einwilligung -- Bemerkungen zur Schuldlehre im Strafrecht -- Der Notstand: Ein Rechtswidrigkeitsproblem -- Schuld und Strafe beim Handeln mit bedingtem Unrechtsbewußtsein -- Grenzfälle im Bereich des Verbotsirrtums -- Zur Problematik der Sonderbehandlung von Überzeugungsverbrechern -- Handlungsunwert, Erfolgsunwert und Rechtfertigung bei den Fahrlässigkeitsdelikten -- Begehung und Unterlassung -- Die Bedeutung eines Gewissenentscheides für das Strafrecht -- Die Auseinandersetzung um den finalen Täterbegriff in der spanischen Strafrechtswissenschaft -- Unmittelbarkeit und Erfolgsqualifizierung -- Wesen und rechtliche Bedeutung der Beendigung der Straftat -- Zum Rücktritt des Tatbeteiligten im künftigen Recht -- Erlaubtes Risiko und Risikoerlaubnis Zur Funktion des Prüfstellensystems nach § 155 AE -- Alte Grundfragen und neue Entwicklungstendenzen im modernen Strafzumessungsrecht -- Der Aufbau des § 330c StGB. Zum Verhältnis zwischen Allgemeinem und Besonderem Teil des Strafrechts -- Einwilligung und Selbstbestimmung -- Selbstmord und Beteiligung am Selbstmord in strafrechtlicher Sicht -- Zum Zweck und Mittel der Nötigung -- Versicherungsmißbrauch (§ 265 StGB) -- Systematische Stellung und Rechtsgut der Sexualstraftaten nach dem 4. StrRG -- Zum „Rechtsgut" der Bestechungsdelikte -- Jugendstrafrechtsreform de lege lata? -- Die Behandlung der Bagatellkriminalität -- Akteneinsicht für Laienrichter? Zu den Grundsätzen von Mündlichkeit und Unmittelbarkeit im Strafprozeß
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Mehr als ein halbes Jahrhundert lang hat Günter Stratenwerth die Diskussion strafrechtlicher Grundfragen geprägt und bereichert. Sein wissenschaftliches Werk reicht von den rechtsphilosophischen Grundlagen des Strafrechts bis zu den konkreten Details des Allgemeinen und des Besonderen Teils des Strafrechts. Neben grundlegenden Arbeiten zur ethischen Begründbarkeit der Institution Strafe finden sich in diesem Band die wichtigsten Arbeiten zum Schuldprinzip und zum Schuldbegriff, zu Fragen der Dogmatik des Allgemeinen Teils sowie zu den Sanktionen und zum Strafvollzug. Die Auseinandersetzung mit dem „modernen“ Strafrecht, die Stratenwerth in den letzten Jahrzehnten besonders umgetrieben hat, war dem Bestreben geschuldet, neuartigen Bedrohungen der menschlichen Lebensgrundlagen eine strafrechtliche Antwort entgegen zu setzen, die gleichermassen prinzipientreu wie erfolgversprechend sein soll.
Aktualisiert: 2022-06-21
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Die Neuauflage des vorliegenden Kommentars zu einem Zeitpunkt, in dem das seit 2007 geltende System der strafrechtlichen Sanktionen erneut revidiert werden soll, erfolgt in der Erwartung, dass die parlamentarische Beratung der vorgeschlagenen Änderungen und die Frist bis zu ihrer Inkraftsetzung noch Jahre beanspruchen werden. Auf Delikte, die in dieser Zeit begangen werden, ist selbstverständlich die heutige Gesetzesfassung anzuwenden, und dies, im Blick auf das Rückwirkungsverbot, prinzipiell auch dann, wenn sie erst später beurteilt werden sollten. Praxis und Doktrin zum geltenden Recht haben sich jedoch in den vergangenen Jahren erheblich weiter entwickelt, so dass es angezeigt scheint, die Kommentierung auf ihren gegenwärtigen Stand zu bringen, um der Praxis so ein aktuelles Instrument an die Hand zu geben.
Aktualisiert: 2019-12-03
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Aktualisiert: 2019-02-01
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Unser Rechtsdenken wird noch immer wesentlich durch die Aufklärung des ausgehenden 17. und des 18. Jahrhunderts bestimmt. Seine Leitgedanken von Freiheit und Gleichheit beanspruchen nach wie vor fundamentale Bedeutung. Auf ihre Entwicklung und ihre Grenzen zurückzublicken, kann jedoch auch verständlich machen, weshalb grundlegende Rechtsfragen der Gegenwart von ihnen aus nicht mehr sinnvoll gestellt, geschweige denn beantwortet werden können. Zugleich lässt sich eine genauere Vorstellung davon gewinnen, in welcher Richtung neuere Ansätze der Gegenwart sie überschreiten.
Aktualisiert: 2018-01-03
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Sieben Jahre nach Erscheinen der Vorauflage dürfte eine Überarbeitung des vorliegenden Bandes keiner besonderen Rechtfertigung bedürfen. Neu zu erläutern waren der Tatbestand des Menschenhandels sowie kleinere Änderungen des Strafgesetzbuches. Die Praxis des Bundesgerichts ist auf ihrem aktuellen Stand nachgezeichnet und, wo nötig, kritisiert, eigene Positionen sind einer kritischen Prüfung unterzogen und, wo nötig, revidiert worden. Das Werk enthält weiter (ausgewählte) Hinweise auf die nunmehr auch hierzulande steigende Flut von Publikationen. Schliesslich sind die Neuerungen eingearbeitet, die sich aus der Revision des Allgemeinen Teils des StGB ergeben haben. Die Benutzung der Neuauflage erleichtert wiederum ein Gesetzes- und ein ausführliches Sachregister.
Aktualisiert: 2022-04-14
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Aktualisiert: 2023-03-24
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Eberhard Struensee, Professor für Strafrecht und Strafprozeßrecht an der Universität Münster, gehört zu den profilierten Dogmatikern der deutschen Strafrechtswissenschaft. Dies weisen seine in diesem Band versammelten Beiträge aus. Von einem finalistischen Ansatz ausgehend, durchdringen sie die zentralen Probleme des Strafrechts nicht nur "ansatzweise", sondern durchdenken sie bis in alle Konsequenzen.
Auch wer nicht zu den Anhängern des Finalismus gehört, wird die - auch sprachliche - Brillanz der Beiträge genießen und über einige Selbstverständlichkeiten des strafrechtlichen Lehrbetriebs - beispielsweise im Bereich der sog. Objektiven Zurechnung - nachdenklich werden.
Aktualisiert: 2022-01-20
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In den letzten Jahren haben sich Bank- und Kapitalmarkt in geradezu stürmischer Weise verändert. Ausdruck und zugleich Ursachen dieses Prozesses sind die zahlreichen neuen Gesetze, die zur Regulierung und Ordnung der immer komplexer werdenden Transaktionen auf den Finanzmärkten erlassen wurden (Börsen- und Effektenhandelsgesetz, Geldwäschereigesetz). In zunehmendem Masse ergänzen öffentlichrechtliche und privatrechtliche Regelungen und Institute einander. Diese Verschränkungen haben bisher nicht die notwendige Beachtung gefunden. Ziel des Berner Bankrechtstages 1999 war es deshalb, die neuen Regulierungen darzustellen und die darin erkennbaren Interdependenzen von öffentlichem und privatem Bankrecht deutlich zu machen.
Aktualisiert: 2019-07-25
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