Sind Sie bereit für das neue Datenschutzrecht?
Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht ersetzt. Für die tägliche Datenschutzpraxis brachte dieser Stichtag weitreichende Änderungen mit sich. So können für Unternehmen Verstöße gegen den Datenschutz künftig sehr kostspielig werden, da Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängt werden können. Für Datenschutzverpflichtete gilt es, sicher erkennen zu können, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen das neue Recht ergriffen werden müssen. Eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht erfordert daher nicht nur profunde Kenntnisse über Auslegung und Anwendung der DS-GVO, sondern auch über das korrespondierende deutsche Datenschutzrecht. Der vorliegende Heidelberger Kommentar bietet der Datenschutzpraxis beides!
Den Einstieg in das neue Datenschutzrecht verschafft eine systematische Einführung, die die wichtigsten Änderungen kurz und prägnant vorstellt.
Die Kommentierung entspricht durch ihren klaren Aufbau den Anforderungen der täglichen Praxis und ist so exakt auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten. Jedem Artikel der DS-GVO werden die entsprechenden Erwägungsgründe sowie die entsprechende Norm des neuen BDSG zugeordnet und ausführlich kommentiert. Die Änderungen gegenüber dem alten Recht werden deutlich hervorgehoben. Mögliche Problempunkte, Fehlerquellen und Risiken werden dabei herausgearbeitet und konkrete Lösungsmöglichkeiten für die Praxis angeboten. Eine wichtige Informationsquelle für die Praxis sind auch die Beschlüsse der einschlägigen Expertenkreise für den Datenschutz, die innerhalb der Kommentierung berücksichtigt werden.
Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Best Practice für
- öffentliche Stellen
- nicht öffentliche Stellen
- betroffene Personen
- Aufsichtsbehörden
- DatenschutzmanagementDas Autorenteam besteht aus ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft, Aufsichtsbehörden sowie aus der Beraterschaft und ist ein Garant für umfassende und ausgewogene Informationen zum neuen Datenschutzrecht. Der vorliegende Kommentar bietet daher Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht das ideale Rüstzeug für eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Frank,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Fritz Ulli LL.M.Pieper,
Yvette LL.M.Reif,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
Sebastian Rombey,
Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
Tim Wybitul
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Sind Sie bereit für das neue Datenschutzrecht?
Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht ersetzt. Für die tägliche Datenschutzpraxis brachte dieser Stichtag weitreichende Änderungen mit sich. So können für Unternehmen Verstöße gegen den Datenschutz künftig sehr kostspielig werden, da Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängt werden können. Für Datenschutzverpflichtete gilt es, sicher erkennen zu können, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen das neue Recht ergriffen werden müssen. Eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht erfordert daher nicht nur profunde Kenntnisse über Auslegung und Anwendung der DS-GVO, sondern auch über das korrespondierende deutsche Datenschutzrecht. Der vorliegende Heidelberger Kommentar bietet der Datenschutzpraxis beides!
Den Einstieg in das neue Datenschutzrecht verschafft eine systematische Einführung, die die wichtigsten Änderungen kurz und prägnant vorstellt.
Die Kommentierung entspricht durch ihren klaren Aufbau den Anforderungen der täglichen Praxis und ist so exakt auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten. Jedem Artikel der DS-GVO werden die entsprechenden Erwägungsgründe sowie die entsprechende Norm des neuen BDSG zugeordnet und ausführlich kommentiert. Die Änderungen gegenüber dem alten Recht werden deutlich hervorgehoben. Mögliche Problempunkte, Fehlerquellen und Risiken werden dabei herausgearbeitet und konkrete Lösungsmöglichkeiten für die Praxis angeboten. Eine wichtige Informationsquelle für die Praxis sind auch die Beschlüsse der einschlägigen Expertenkreise für den Datenschutz, die innerhalb der Kommentierung berücksichtigt werden.
Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Best Practice für
- öffentliche Stellen
- nicht öffentliche Stellen
- betroffene Personen
- Aufsichtsbehörden
- DatenschutzmanagementDas Autorenteam besteht aus ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft, Aufsichtsbehörden sowie aus der Beraterschaft und ist ein Garant für umfassende und ausgewogene Informationen zum neuen Datenschutzrecht. Der vorliegende Kommentar bietet daher Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht das ideale Rüstzeug für eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-04-13
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Frank,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Yvette LL.M.Reif,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Fritz Ulli LL.M. Pieper,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
Sebastian Rombey,
Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
Tim Wybitul
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Aktualisiert: 2023-04-13
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Franck,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Fritz Ulli LL.M. Pieper,
Yvette LL.M. Reif,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
Sebastian Rombey,
Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
Tim Wybitul
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Zum Werk
Moderne elektronische Kommunikationsmittel ermöglichen es einer Vielzahl von Nutzern, jederzeit miteinander zu kommunizieren und Inhalte zu teilen, ohne dass es dazu eines Verbindungsaufbaus im Einzelfall bedarf. Längst hat die bunte Welt der sozialen Medien auch die Unternehmen erreicht:
Die Wirtschaft hat erkannt, dass soziale Medien beispielsweise im Marketing, Vertrieb und Personalmanagement, aber auch in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Wissensmanagement Kostenvorteile bieten bzw. neue Märkte eröffnen können.
Den wirtschaftlichen Potentialen stehen indes juristische Schwierigkeiten gegenüber, die in dieser Neuerscheinung praxisgerecht aufgearbeitet und erläutert werden, zum Beispiel:Was darf der Arbeitgeber verbieten, was muss er verbieten?Was sind die Folgen eines Verstoßes gegen Vorgaben des Unternehmens?Wie können Social Media Guidelines sinnvoll aussehen?Hat der Betriebsrat mitzubestimmen?
Vorteile auf einen Blick
Kompakte und praxisnahe Darstellungder Voraussetzungen und Grenzen der Nutzung von Social Media im Betriebder datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungender arbeitsrechtlichen Sanktionenvon Verstößenenthält Mustervereinbarungen und Klauselhinweise
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die jüngsten gesetzgeberischen Änderungen auf nationaler und supranationaler Ebene und die neusten Entscheidungen der Rechtsprechung sowie die Entwicklungen in der Literatur in einem der schnelllebigsten Bereiche der digitalen Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk erfuhr hierbei die Bedeutung der DS-GVO im arbeitsrechtlichen Bereich.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-03-10
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Frank,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Fritz Ulli LL.M. Pieper,
Yvette LL.M. Reif,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
Sebastian Rombey,
Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
Tim Wybitul
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Zum Werk
Die Anforderungen an Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten rücken von Jahr zu Jahr mehr ins Bewusstsein von Juristen. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, drohen Management und Unternehmen Haftung und Sanktionen. Viele Unternehmen haben daher detaillierte Compliance- und Betrugsbekämpfungsprogramme eingeführt. Dieses Werk soll für die Praxis Hilfestellung geben, Compliance und Datenschutz zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen.
Ein Formulierungsvorschlag für eine rechtssichere Betriebsvereinbarung sowie weitere wichtige Praxistipps machen das Werk für jedes Unternehmen sowie Berater besonders interessant.
Vorteile auf einen Blickeinziges Werk, das sich der Schnittstelle Beschäftigtendatenschutz und Compliance eingehend widmetmit Formulierungsvorschlag für eine rechtssichere Betriebsvereinbarungvon zwei der deutschlandweit anerkanntesten Experten im Arbeitsrecht
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das etablierte Werk auf den neusten Stand:Social MediaBring your own deviceDatenschutz im internationalen KonzernWhistleblowingDatenverarbeitung in der CloudZudem werden die neuesten Entscheidungen der Rechtsprechung umfassend berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen, Aufsichtsgremien in Unternehmen, Compliance-Officer, Revisionsleiter sowie Juristen in Rechtsabteilungen, Rechtsanwälte als rechtliche Berater von Unternehmen, Betriebsräte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Was ist neu im Datenschutzrecht 2020?
Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht mit weitreichenden Änderungen für die Datenschutzpraxis ersetzt. Inzwischen sind 2 Jahre vergangen, in denen sich in der Datenschutzpraxis viel ereignet hat:
- Durch die neuen Gesetze zum Bereichsspezifischen Datenschutz werden die Anpassungen der bisherigen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Bundes an die Vorgaben der EU geregelt. Besonders wichtig sind die Änderungen beim BDSG – so besteht eine Bestellpflicht für den Datenschutzbeauftragten erst ab 20 Mitarbeitern.
- Die Rechtsprechung hat wichtige Maßstäbe für die Praxis gesetzt. Hierzu gehören insbesondere die Entscheidungen des EuGH zu den umstrittenen „Cookies“und zu den Fanpages bei Facebook.
- Darüber hinaus haben die Datenschutzbehörden die Maßnahmen zur Durchsetzung der DS-GVO verschärft.
Die Neuauflage des Heidelberger Kommentars zur DS-GVO/BDSG stellt die aktuellen Entwicklungen mit den Auswirkungen auf die Datenschutzpraxis präzise und fundiert dar.
Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Empfehlungen für „Best Practice“.
Der vorliegende Kommentar bietet damit Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht eine Kommentierung der DS-GVO und des BDSG und ist das ideale Rüstzeug für die Datenschutzpraxis.
Aktualisiert: 2020-03-10
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Franck,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Fritz Ulli LL.M. Pieper,
Yvette LL.M. Reif,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
Sebastian Rombey,
Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
Tim Wybitul
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Unter dem Generalthema „Arbeitsrecht für wen und wofür?“ diskutierte die 4. arbeitsrechtlichen Assistententagung:
Profifußball und Arbeitsrecht, Prof. Klaus Bepler
Die Rechtsstellung von Praktikanten de lege lata und de lege ferenda, Laura Schmitt
Arbeitsrechtlicher Beschäftigtenschutz für Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, PD Dr. Marcus Bieder
Streik in der Daseinsvorsorge, Prof. Dr. Lena Rudkowski
Zurechnungsfragen im Diskriminierungsrecht, Felix Schörghofer
Whistleblowing: Arbeitsrecht jenseits des Zwei-Personen-Konflikts, Simona Kreis
Schrankenloser Arbeitsschutz?, Maximilian Schmidt
Arbeitsmarktpolitische Steuerung durch Ausnahmen vom Mindestlohn?, Dr. Daniel Ulber
Diener zweier Herren - Dienstverhinderung aus religiösen Gründen, Dr. Andrea Potz
Perspektive Staat vor Privat – oder Stärkung der Tarifautonomie durch Anreize?, Stephan Seiwerth
Mitarbeit im kirchlichen Dienst - Arbeitnehmer 2. Klasse?, Benjamin Bruchmann
Arbeitnehmerüberlassung - ein normales Arbeitsverhältnis?, Eva Albers
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2022-05-20
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Zum Werk
Moderne elektronische Kommunikationsmittel ermöglichen es einer Vielzahl von Nutzern, jederzeit miteinander zu kommunizieren und Inhalte zu teilen, ohne dass es dazu eines Verbindungsaufbaus im Einzelfall bedarf. Längst hat die bunte Welt der sozialen Medien auch die Unternehmen erreicht: Nach einer Studie des Bundesverbands der digitalen Wirtschaft e.V. aus dem Jahr 2011 haben 80% der befragten Unternehmen ein Profil in sozialen Netzwerken, über 60% nutzen Twitter, knapp 40% haben ein unternehmenseigenes Blog und knapp 30% bieten mobile Apps an. 84% der Unternehmen schätzen, dass die Bedeutung sozialer Medien in der Geschäftswelt zunehmen wird.
Die Wirtschaft hat erkannt, dass soziale Medien beispielsweise im Marketing, Vertrieb und Personalmanagement, aber auch in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Wissensmanagement Kostenvorteile bieten bzw. neue Märkte eröffnen können.
Den wirtschaftlichen Potentialen stehen indes juristische Schwierigkeiten gegenüber, die in dieser Neuerscheinung praxisgerecht aufgearbeitet und erläutert werden, zum Beispiel:
- Was darf der Arbeitgeber verbieten, was muss er verbieten?
- Was sind die Folgen eines Verstoßes gegen Vorgaben des Unternehmens?
- Wie können Social Media Guidelines sinnvoll aussehen?
- Hat der Betriebsrat mitzubestimmen?
Vorteile auf einen Blick
- kompakte und praxisnahe Darstellung
-- der Voraussetzungen und Grenzen der Nutzung von Social Media im Betrieb
-- der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen
-- der arbeitsrechtlichen Sanktionen von Verstößen
- enthält Mustervereinbarungen und Klauselhinweise
Zielgruppe:
Personalverantwortliche, Compliance-Officer, Rechtsabteilungen, Rechtsanwälte, Betriebsräte.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Zum Werk
Die Anforderungen an Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten rücken von Jahr zu Jahr mehr ins Bewusstsein von Juristen und einer immer breiteren Öffentlichkeit. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, drohen Management und Unternehmen Haftung und Sanktionen. Viele Unternehmen haben daher detaillierte Compliance- und Betrugsbekämpfungsprogramme eingeführt. Durch Gesetz vom 3. Juli 2009 hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für den zulässigen Umgang mit Arbeitnehmerdaten nochmals erhöht.
Dieses Werk soll für die Praxis Hilfestellung geben, Compliance und Datenschutz zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen.
Ein Formulierungsvorschlag für eine rechtssichere Betriebsvereinbarung sowie weitere wichtige Praxistipps machen das Werk für jedes Unternehmen sowie Berater besonders interessant.
Vorteile auf einen Blick
- einziges Werk, das sich der Schnittstelle Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance eingehend widmet
- mit Formulierungsvorschlag für eine rechtssichere Betriebsvereinbarung
- von einem der deutschlandweit anerkanntesten Experten im Arbeitsrecht
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das etablierte Werk auf den neusten Stand und erweitert die Themen um
- Social Media
- BYOD
- Datenschutz im internationalen Konzern
- Whistleblowing und
- Datenverarbeitung in der Cloud.
Zum Autor
Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M., ist Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und zum Recht der Sozialen Sicherung an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, gefragter Gutachter in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und durch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Veröffentlichungen sowie Fernseh-Kommentare in Nachrichtensendungen zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden.
Zielgruppe
Für Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen, Aufsichtsgremien in Unternehmen, Compliance-Officer, Revisionsleiter sowie Juristen in Rechtsabteilungen, Rechtsanwälte als rechtliche Berater von Unternehmen, Betriebsräte.
Aktualisiert: 2020-12-08
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