Worte des RecHts – Wörter zur RechtsGeschichte

Worte des RecHts – Wörter zur RechtsGeschichte von Adler,  Sebastian, Battenberg,  Friedrich, Bertelsmeier-Kierst,  Christa, Buchholz,  Stephan, Diestelkamp,  Bernhard, Doelemeyer,  Barbara, Frotscher,  Werner, Ham,  Rüdiger, Hess,  Falk, Holzhauer,  Heinz, Kaufmann,  Ekkehard, Köbler,  Gerhard, Lück,  Heiner, Meyer,  Andreas, Munzel-Everling,  Dietlinde, Rupprecht,  Hans-Albert, Schild,  Bernd, Schild,  Wolfgang, Schmidt-Wiegand,  Ruth, Schott,  Clausdieter, Sellert,  Wolfgang, Sturm,  Fritz, Sturm,  Gudrun, Wacke,  Andreas
Diese Festschrift ist dem Marburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Dieter Werkmüller aus Anlass seines 70. Geburtstages gewidmet. Dieter Werkmüller hat nicht weniger als vier Jahrzehnte lang am „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ mitgearbeitet, das seit 2004 in einer von ihm mitherausgegebenen Neuauflage erscheint. Wissenschaftler, die Werkmüller und dem HRG sehr verbunden sind, betrachten in 23 Beiträgen aktuelle Fragen und Probleme der rechts- und verfassungsgeschichtlichen sowie der rechtssprachlichen und volkskundlichen Forschung. Alle Aufsätze fokussieren die Hauptbetätigungsfelder des Jubilars: Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtliche Volkskunde, Weistümer- und Oberhofforschung, Familien- und Erbrecht sowie rechtswissenschaftliche Lexika.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Worte des RecHts – Wörter zur RechtsGeschichte

Worte des RecHts – Wörter zur RechtsGeschichte von Adler,  Sebastian, Battenberg,  Friedrich, Bertelsmeier-Kierst,  Christa, Buchholz,  Stephan, Diestelkamp,  Bernhard, Doelemeyer,  Barbara, Frotscher,  Werner, Ham,  Rüdiger, Hess,  Falk, Holzhauer,  Heinz, Kaufmann,  Ekkehard, Köbler,  Gerhard, Lück,  Heiner, Meyer,  Andreas, Munzel-Everling,  Dietlinde, Rupprecht,  Hans-Albert, Schild,  Bernd, Schild,  Wolfgang, Schmidt-Wiegand,  Ruth, Schott,  Clausdieter, Sellert,  Wolfgang, Sturm,  Fritz, Sturm,  Gudrun, Wacke,  Andreas
Diese Festschrift ist dem Marburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Dieter Werkmüller aus Anlass seines 70. Geburtstages gewidmet. Dieter Werkmüller hat nicht weniger als vier Jahrzehnte lang am „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ mitgearbeitet, das seit 2004 in einer von ihm mitherausgegebenen Neuauflage erscheint. Wissenschaftler, die Werkmüller und dem HRG sehr verbunden sind, betrachten in 23 Beiträgen aktuelle Fragen und Probleme der rechts- und verfassungsgeschichtlichen sowie der rechtssprachlichen und volkskundlichen Forschung. Alle Aufsätze fokussieren die Hauptbetätigungsfelder des Jubilars: Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtliche Volkskunde, Weistümer- und Oberhofforschung, Familien- und Erbrecht sowie rechtswissenschaftliche Lexika.
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Worte des RecHts – Wörter zur RechtsGeschichte von Adler,  Sebastian, Battenberg,  Friedrich, Bertelsmeier-Kierst,  Christa, Buchholz,  Stephan, Diestelkamp,  Bernhard, Doelemeyer,  Barbara, Frotscher,  Werner, Ham,  Rüdiger, Hess,  Falk, Holzhauer,  Heinz, Kaufmann,  Ekkehard, Köbler,  Gerhard, Lück,  Heiner, Meyer,  Andreas, Munzel-Everling,  Dietlinde, Rupprecht,  Hans-Albert, Schild,  Bernd, Schild,  Wolfgang, Schmidt-Wiegand,  Ruth, Schott,  Clausdieter, Sellert,  Wolfgang, Sturm,  Fritz, Sturm,  Gudrun, Wacke,  Andreas
Diese Festschrift ist dem Marburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Dieter Werkmüller aus Anlass seines 70. Geburtstages gewidmet. Dieter Werkmüller hat nicht weniger als vier Jahrzehnte lang am „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ mitgearbeitet, das seit 2004 in einer von ihm mitherausgegebenen Neuauflage erscheint. Wissenschaftler, die Werkmüller und dem HRG sehr verbunden sind, betrachten in 23 Beiträgen aktuelle Fragen und Probleme der rechts- und verfassungsgeschichtlichen sowie der rechtssprachlichen und volkskundlichen Forschung. Alle Aufsätze fokussieren die Hauptbetätigungsfelder des Jubilars: Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtliche Volkskunde, Weistümer- und Oberhofforschung, Familien- und Erbrecht sowie rechtswissenschaftliche Lexika.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Festschrift für Heinz Hübner zum 70. Geburtstag am 7. November 1984

Festschrift für Heinz Hübner zum 70. Geburtstag am 7. November 1984 von Baumgärtel,  Gottfried, Becker,  Hans-Jürgen, Klingmüller,  Ernst, Wacke,  Andreas
Frontmatter -- Grußwort -- Inhalt -- Rechtsgeschichte -- Eine neue Interpretation von Ulpian Dig. 4.2.9.5-6 über die Abhilfen gegen metus -- Der Städel-Paragraph (§84 BGB) -- Zur Entwicklung des Schiedsvertrages im Ius Commune -- Ein später Vertreter der niederländischen Schule: Johann Ortwin Westenberg (1667-1737) -- De vindicatio pignoris' zwischen ,ius civile' und ,ius praetorium' -- Betrachtungen zur Reislamisierung im Recht -- Die eigentliche Bedeutung von actum agere und actum est -- Zur Vorgeschichte der verschuldensunabhängigen Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach §538 BGB -- Das Eigentumsverständnis der Gegenwart und die Rechtsgeschichte -- Steuerprotest in der Antike -- Zur Regelung des Besitzes im französischen Code civil -- Gesetzesadressat und Begriffsvermögen -- Geschichtliches Recht und moderne Zeiten -- Über die Vergütung von Dienstleistungen des Geschäftsführers ohne Auftrag -- Gedanken zur römischen „lex imperfecta" und zu modernen Normvorstellungen in der Rechtsgeschichte -- Gewissensbisse eines Kaisers -- Das geteilte Eigentum in Geschichte und Gegenwart -- Friedrich Pilgers „Wezlarische Annalen" (1791) -- Theorie und Praxis der „Menschenrechte" an der Rechtsfakultät Straßburg im 18. Jahrhundert -- Zum Reskript Hadrians über Operae bei fideikommissarischer Freilassung -- Das Scheingeschäft in der spätmittelalterlichen Jurisprudenz, im Usus modernus und im Naturrecht -- Ius civile und lex publica in der römischen Frühzeit -- Zivilrecht -- Auseinandersetzung, Rückabwicklung, Entgelt -- Das Verhältnis der Beweislastverteilung -- Offene und verdeckte Stellvertretung und Verfügung -- Der Auslegungsdissens -- Besteht für die Notwehr nach §227 BGB das Gebot der Verhältnismäßigkeit oder ein Verschuldenserfordernis? -- Die Entscheidungsfreiheit des Richters im Recht der Arbeitnehmerhaftung -- Personale Relativierung der Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften nach dem Schutzzweck der Norm -- Zum heutigen Stand des IPR: Stoffb ewältigung -- Entstehung einer Eigentümergrundschuld bei mißglückter Hypothekeneinigung? -- Von Landanschwemmungen und Schätzen -- Aufgedrängter Vertrauensschutz? -- Die Überarbeitung des deutschen Schuldrechts im Lichte internationaler Erfahrungen, insbesondere in den Niederlanden -- Gedanken zum Nebenbesitz -- Haftungsvertreter" und Stellvertreter -- Die Minderanmeldung einer teilvalutierten Sicherungsgrundschuld durch eine Bank im Zwangsversteigerungsverfahren -- Gefahrerhöhung als Besitzerverschulden -- Widerspruch gegen Belastungsbuchungen in Krise und Insolvenz des Lastschriftschuldners -- Thesen zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung -- Medienrecht -- Überlegungen zum Urheberrechtsschutz von Bearbeitungen von Schallträgern und Rundfunksendungen -- Die provozierenden „entstellenden" Inszenierungen der Theaterregisseure -- Die strafrechtliche Bekämpfung der Piratensender auf Hoher See -- Kooperativer Rundfunkföderalismus in der Bewährungsprobe -- Die Dritte Welt und die geostationären Weltraumsatelliten -- Zur Kulturförderung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk -- Ehrenschutz und „allgemeine Gesetze" -- Bibliographie
Aktualisiert: 2023-05-29
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Worte des RecHts – Wörter zur RechtsGeschichte

Worte des RecHts – Wörter zur RechtsGeschichte von Adler,  Sebastian, Battenberg,  Friedrich, Bertelsmeier-Kierst,  Christa, Buchholz,  Stephan, Diestelkamp,  Bernhard, Doelemeyer,  Barbara, Frotscher,  Werner, Ham,  Rüdiger, Hess,  Falk, Holzhauer,  Heinz, Kaufmann,  Ekkehard, Köbler,  Gerhard, Lück,  Heiner, Meyer,  Andreas, Munzel-Everling,  Dietlinde, Rupprecht,  Hans-Albert, Schild,  Bernd, Schild,  Wolfgang, Schmidt-Wiegand,  Ruth, Schott,  Clausdieter, Sellert,  Wolfgang, Sturm,  Fritz, Sturm,  Gudrun, Wacke,  Andreas
Diese Festschrift ist dem Marburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Dieter Werkmüller aus Anlass seines 70. Geburtstages gewidmet. Dieter Werkmüller hat nicht weniger als vier Jahrzehnte lang am „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ mitgearbeitet, das seit 2004 in einer von ihm mitherausgegebenen Neuauflage erscheint. Wissenschaftler, die Werkmüller und dem HRG sehr verbunden sind, betrachten in 23 Beiträgen aktuelle Fragen und Probleme der rechts- und verfassungsgeschichtlichen sowie der rechtssprachlichen und volkskundlichen Forschung. Alle Aufsätze fokussieren die Hauptbetätigungsfelder des Jubilars: Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtliche Volkskunde, Weistümer- und Oberhofforschung, Familien- und Erbrecht sowie rechtswissenschaftliche Lexika.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Festschrift für Heinz Hübner zum 70. Geburtstag am 7. November 1984

Festschrift für Heinz Hübner zum 70. Geburtstag am 7. November 1984 von Baumgärtel,  Gottfried, Becker,  Hans-Jürgen, Klingmüller,  Ernst, Wacke,  Andreas
Frontmatter -- Grußwort -- Inhalt -- Rechtsgeschichte -- Eine neue Interpretation von Ulpian Dig. 4.2.9.5-6 über die Abhilfen gegen metus -- Der Städel-Paragraph (§84 BGB) -- Zur Entwicklung des Schiedsvertrages im Ius Commune -- Ein später Vertreter der niederländischen Schule: Johann Ortwin Westenberg (1667-1737) -- De vindicatio pignoris' zwischen ,ius civile' und ,ius praetorium' -- Betrachtungen zur Reislamisierung im Recht -- Die eigentliche Bedeutung von actum agere und actum est -- Zur Vorgeschichte der verschuldensunabhängigen Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach §538 BGB -- Das Eigentumsverständnis der Gegenwart und die Rechtsgeschichte -- Steuerprotest in der Antike -- Zur Regelung des Besitzes im französischen Code civil -- Gesetzesadressat und Begriffsvermögen -- Geschichtliches Recht und moderne Zeiten -- Über die Vergütung von Dienstleistungen des Geschäftsführers ohne Auftrag -- Gedanken zur römischen „lex imperfecta" und zu modernen Normvorstellungen in der Rechtsgeschichte -- Gewissensbisse eines Kaisers -- Das geteilte Eigentum in Geschichte und Gegenwart -- Friedrich Pilgers „Wezlarische Annalen" (1791) -- Theorie und Praxis der „Menschenrechte" an der Rechtsfakultät Straßburg im 18. Jahrhundert -- Zum Reskript Hadrians über Operae bei fideikommissarischer Freilassung -- Das Scheingeschäft in der spätmittelalterlichen Jurisprudenz, im Usus modernus und im Naturrecht -- Ius civile und lex publica in der römischen Frühzeit -- Zivilrecht -- Auseinandersetzung, Rückabwicklung, Entgelt -- Das Verhältnis der Beweislastverteilung -- Offene und verdeckte Stellvertretung und Verfügung -- Der Auslegungsdissens -- Besteht für die Notwehr nach §227 BGB das Gebot der Verhältnismäßigkeit oder ein Verschuldenserfordernis? -- Die Entscheidungsfreiheit des Richters im Recht der Arbeitnehmerhaftung -- Personale Relativierung der Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften nach dem Schutzzweck der Norm -- Zum heutigen Stand des IPR: Stoffb ewältigung -- Entstehung einer Eigentümergrundschuld bei mißglückter Hypothekeneinigung? -- Von Landanschwemmungen und Schätzen -- Aufgedrängter Vertrauensschutz? -- Die Überarbeitung des deutschen Schuldrechts im Lichte internationaler Erfahrungen, insbesondere in den Niederlanden -- Gedanken zum Nebenbesitz -- Haftungsvertreter" und Stellvertreter -- Die Minderanmeldung einer teilvalutierten Sicherungsgrundschuld durch eine Bank im Zwangsversteigerungsverfahren -- Gefahrerhöhung als Besitzerverschulden -- Widerspruch gegen Belastungsbuchungen in Krise und Insolvenz des Lastschriftschuldners -- Thesen zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung -- Medienrecht -- Überlegungen zum Urheberrechtsschutz von Bearbeitungen von Schallträgern und Rundfunksendungen -- Die provozierenden „entstellenden" Inszenierungen der Theaterregisseure -- Die strafrechtliche Bekämpfung der Piratensender auf Hoher See -- Kooperativer Rundfunkföderalismus in der Bewährungsprobe -- Die Dritte Welt und die geostationären Weltraumsatelliten -- Zur Kulturförderung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk -- Ehrenschutz und „allgemeine Gesetze" -- Bibliographie
Aktualisiert: 2023-03-27
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Festschrift für Rolf Knütel zum 70. Geburtstag

Festschrift für Rolf Knütel zum 70. Geburtstag von Adame Goddard,  Jorge, Altmeppen,  Holger, Ankum,  Hans, Apathy,  Peter, Backhaus,  Ralph, Behrends,  Okko, Benöhr,  Hans-Peter, Bürge,  Alfons, Capogrossi-Colognesi,  Luigi, Cardilli,  Riccardo, Cascione,  Cosimo, Castresana Herrero,  Amelia, Chevreau,  Emmanuelle, Chiusi,  Tiziana, Choe,  Byoung Jo, Corbino,  Sandro, Donadio,  Nunzia, Ernst,  Wolfgang, Falcone,  Giuseppe, Fargnoli,  Iole, Finkenauer,  Thomas, Gerkens,  Jean-François, Giménez-Candela,  Teresa, Gröschler,  Peter, Guzmán Brito,  Alejandro, Harke,  Jan Dirk, Jakab,  Éva, Jakobs,  Horst Heinrich, Jansen,  Nils, Kaiser,  Wolfgang, Klingenberg,  Georg, Krampe,  Christoph, Kranjc,  Janez, Kupisch,  Berthold, Labruna,  Luigi, Liebs,  Detlef, Lohsse,  Sebastian, Luig,  Klaus, Malmendier,  Ulrike, Manthe,  Ulrich, Masi Doria,  Carla, Mayer-Maly,  Dorothea, Meincke,  Jens Peter, Mercogliano,  Felice, Mi,  Jian, Nishimura,  Shigeo, Nörr,  Dieter, Paricio,  Javier, Pennitz,  Martin, Pókecz Kovács,  Attila, Rainer,  Johannes Michael, Reichard,  Ingo, Repgen,  Tilman, Rodger,  Alan, Röhle,  Robert, Rüfner,  Thomas, Schanbacher,  Dietmar, Schermaier,  Martin, Schiemann,  Gottfried, Schipani,  Sandro, Schmidlin,  Bruno, Schrage,  Eltjo J. H., Schubert,  Werner, Sirks,  Boudewijn, Spagnuolo Vigorita,  Tullio, Spruit,  Jop, Stagl,  Jakob, Sturm,  Fritz, Tafaro,  Sebastiano, Thür,  Gerhard, Tian,  Shiyong, Troje,  Hans Erich, Wacke,  Andreas, Waldstein,  Wolfgang, Wallinga,  Tammo, Wesener,  Gunter, Wieling,  Hans, Winkel,  Laurens C., Wolf,  Joseph Georg, Zimmermann,  Reinhard, Zwierlein,  Otto
Römisches Recht Zahlreiche Rechtsordnungen hat das Römische Recht maßgeblich beeinflusst. Mit seinen grundlegenden Prinzipien wirkt es so auf vielfältige Weise auch in der Gegenwart fort, ist Gegenstand der Forschung, verbindet Rechtskulturen, Länder und Kontinente. Deutlich wird dies auch in der Person eines seiner hervorragenden Vertreter: 81 Autoren aus nahezu allen Teilen Europas, aus Nord- und Südamerika und aus Südostasien sind in dieser Festschrift zusammengekommen, um ihre Verbundenheit mit Rolf Knütel zu bekräftigen. Die Themen der Beiträge sind weit gespannt, es finden sich quellengeschichtliche, sozialgeschichtliche, dogmengeschichtliche und historisch-vergleichende Arbeiten nebeneinander. Alle Beiträge aber haben ihren Ausgangspunkt im klassischen römischen Recht, dem Recht also, dem auch der Jubilar seine weit überwiegende Arbeitskraft widmet. Nicht nur das Fach selbst aber verbindet die vielen Gratulanten, sondern auch Rolf Knütel in seiner Person. Ihm ist es in den letzten Jahrzehnten wie kaum einem anderen gelungen, einen internationalen Kreis von Kollegen zu versammeln, die in Forschung und Lehre des Römischen Rechts zusammenarbeiten.
Aktualisiert: 2019-02-13
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Worte des RecHts – Wörter zur RechtsGeschichte

Worte des RecHts – Wörter zur RechtsGeschichte von Adler,  Sebastian, Battenberg,  Friedrich, Bertelsmeier-Kierst,  Christa, Buchholz,  Stephan, Diestelkamp,  Bernhard, Doelemeyer,  Barbara, Frotscher,  Werner, Ham,  Rüdiger, Hess,  Falk, Holzhauer,  Heinz, Kaufmann,  Ekkehard, Köbler,  Gerhard, Lück,  Heiner, Meyer,  Andreas, Munzel-Everling,  Dietlinde, Rupprecht,  Hans-Albert, Schild,  Bernd, Schild,  Wolfgang, Schmidt-Wiegand,  Ruth, Schott,  Clausdieter, Sellert,  Wolfgang, Sturm,  Fritz, Sturm,  Gudrun, Wacke,  Andreas
Diese Festschrift ist dem Marburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Dieter Werkmüller aus Anlass seines 70. Geburtstages gewidmet. Dieter Werkmüller hat nicht weniger als vier Jahrzehnte lang am „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ mitgearbeitet, das seit 2004 in einer von ihm mitherausgegebenen Neuauflage erscheint. Wissenschaftler, die Werkmüller und dem HRG sehr verbunden sind, betrachten in 23 Beiträgen aktuelle Fragen und Probleme der rechts- und verfassungsgeschichtlichen sowie der rechtssprachlichen und volkskundlichen Forschung. Alle Aufsätze fokussieren die Hauptbetätigungsfelder des Jubilars: Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtliche Volkskunde, Weistümer- und Oberhofforschung, Familien- und Erbrecht sowie rechtswissenschaftliche Lexika.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 8: Familienrecht I

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 8: Familienrecht I von Ackermann-Sprenger,  Barbara, Dörr,  Claus, Eichenhofer,  Eberhard, Kanzleiter,  Rainer, Koch,  Elisabeth, Krueger,  Antje, Maurer,  Hans-Ulrich, Roth,  Andreas, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Scholer,  Silke, Siede,  Walther, Wacke,  Andreas, Weber,  Albrecht, Weber-Monecke,  Beatrix, Wellenhofer,  Marina
Vorteile auf einen Blick - elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 8 Im Rahmen der Normen zur Ehewirkung (§§ 1353 ff.) ist insbesondere auf das Ehenamensrecht (§ 1355), die Normen zum Unterhaltsrecht (§§ 1360 ff.) sowie auf die Regelungen zu den Rechtsfolgen des Getrenntlebens im Hinblick auf Unterhalt, Haushaltsgegenstände, und Ehewohnung hinzuweisen. Ein besonderer Schwerpunkt bildet die Kommentierung zum Geschiedenenunterhalt mit einer Fülle an einzuarbeitender Rechtsprechung. Schließlich ist auf die Kommentierung zum Versorgungsausgleich hinzuweisen, insbesondere zur Bewertung von Anwartschaften, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung zuzuordnen sind. Ein Anhang zum FamFG stellt die diesbezüglichen Verfahrensvorschriften ausführlich dar. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2019-09-12
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