DS-GVO/BDSG
Datenschutz-Grundverordnung Bundesdatenschutzgesetz
Michael Atzert, Antonia Buchmann, Lars Dietze, Levent LL.M. Ferik, Lorenz Franck, Dieter LL.M. Frey, Maximilian Hermann, Felix LL.M. Hilgert, Rolf Hünermann, Tobias LL.M. Jacquemain, Andreas Jaspers, Tobias O. Keber, Lutz Martin Keppeler, David Klein, Sascha Kremer, Dieter Kugelmann, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Mario Martini, Robin Lucien Mühlenbeck, Thomas Müthlein, Heinz-Joachim Pabst, Fritz Ulli LL.M. Pieper, Yvette LL.M. Reif, Philipp Richter, Steve Ritter, Sebastian Rombey, Sandra Römer, Maria Christina Rost, Matthias Rudolph, Maximilian Schmidt, Adrian Schneider, Rolf Schwartmann, Margrit Seckelmann, Gregor Thüsing, Johannes Traut, Steffen Weiß, Tim Wybitul
Was ist neu im Datenschutzrecht 2020?
Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht mit weitreichenden Änderungen für die Datenschutzpraxis ersetzt. Inzwischen sind 2 Jahre vergangen, in denen sich in der Datenschutzpraxis viel ereignet hat:
– Durch die neuen Gesetze zum Bereichsspezifischen Datenschutz werden die Anpassungen der bisherigen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Bundes an die Vorgaben der EU geregelt. Besonders wichtig sind die Änderungen beim BDSG – so besteht eine Bestellpflicht für den Datenschutzbeauftragten erst ab 20 Mitarbeitern.
– Die Rechtsprechung hat wichtige Maßstäbe für die Praxis gesetzt. Hierzu gehören insbesondere die Entscheidungen des EuGH zu den umstrittenen „Cookies“und zu den Fanpages bei Facebook.
– Darüber hinaus haben die Datenschutzbehörden die Maßnahmen zur Durchsetzung der DS-GVO verschärft.
Die Neuauflage des Heidelberger Kommentars zur DS-GVO/BDSG stellt die aktuellen Entwicklungen mit den Auswirkungen auf die Datenschutzpraxis präzise und fundiert dar.
Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Empfehlungen für „Best Practice“.
Der vorliegende Kommentar bietet damit Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht eine Kommentierung der DS-GVO und des BDSG und ist das ideale Rüstzeug für die Datenschutzpraxis.