Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln
Ein deutsch-französischer Rechtsvergleich
Agnès Reinhold
Ohne effektive Ansprüche auf Offenlegung von Beweismitteln ist eine wirksame Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen kaum zu denken. Die Richtlinie 2014/104/EU soll unter anderem eine einheitliche Grundlage für die Offenlegung schaffen, schweigt aber zu praxisrelevanten Aspekten wie dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder den Kosten. Das Werk, verfasst im Rahmen eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, vergleicht die inter-partes-Offenlegungsansprüche in Deutschland und Frankreich. Betrachtet werden insbesondere die Praktikabilität der Regelungen, die Gleichwertigkeit des Schutzes und die Kläger- oder Beklagtenfreundlichkeit der Rechtsordnungen; konkrete Reformvorschläge werden unterbreitet.