Gerichtsstandsvereinbarungen sind heute allgegenwärtig und insbesondere in internationalen rechtsgeschäftlichen Beziehungen sehr beliebt. Die Parteien können durch sie die Zuständigkeit eines oder mehrerer Gerichte bestimmen, sodass für sie vorhersehbar ist, vor welchem Gericht sie klagen müssen oder verklagt werden. Sie haben also ein besonderes Interesse daran, dass die Vereinbarung auch gegenüber Dritten, die klagen oder verklagt werden, wirken soll. Es stellt sich die Frage, ob ein Dritter an die Gerichtsstandsvereinbarung gebunden sein soll. Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt eine Bestandsaufnahme der bisherigen Rechtsprechung, eine ausführliche rechtsvergleichende Betrachtung der Problematik sowie eine teleologische Auslegung des Art. 17 EuGVÜ/LugÜ bzw. Art. 23 EuGVO. Schließlich werden die ermittelten Ergebnisse anhand von Einzelfällen überprüft.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das internationale Zivilprozessrecht ist in Deutschland nicht zusammengefasst geregelt. Die Normen finden sich verstreut in der ZPO, teilweise auch in anderen Gesetzen. Die für die internationale Rechtsverfolgung wesentlichen Bestimmungen der §§ 110 - 113 (cautio iudicatum solvi), 293 (Nachweis und Feststellung ausländischen Rechts), 328 (Anerkennung ausländischer Zivilurteile), 722 f. (Vollstreckbarerklärung ausländischer Zivilurteile), 1061 (Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche) und 1067 ff. (Justizielle Zusammenarbeit in der EU), sowie die in der ZPO nicht geregelte internationale Rechtshängigkeit sind in diesem Kommentar erläutert.Zwei Jahre nach dem Erscheinen der 1. Auflage ist nunmehr eine Neuauflage notwendig geworden. Inzwischen hat das deutsche internationale Zivilprozessrecht erhebliche Änderungen erfahren. Durch das FamFG ist das internationale Zivilprozessrecht auf dem Gebiet des Ehe- und Familienverfahrens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundlegend neu und eigenständig geregelt worden. Das 11. Buch der ZPO ist teilweise geändert und um die Abschnitte 5 (Europäisches Mahnverfahren, §§ 1087 -1096) und 6 (Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen, §§ 1097 - 1109) erweitert worden. Das LugÜ II hat das LugÜ I abgelöst. Dies alles ist der Neuauflage berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Mandate mit Auslandsbezug sind im Familienrecht an der Tagesordnung. Ein gutes Zehntel der in Deutschland geschlossenen Ehen und Scheidungen sind binational. Ausländisches Recht und die Zuständigkeit der deutschen Gerichte sind aber auch dann zu prüfen, wenn ein Ehepaar gemeinsam im Ausland gelebt hat oder Vermögen im Ausland belegen ist. Nach Lektüre dieses prägnanten Werks werden Sie einen Sachverhalt mit Auslandsbezug identifizieren können und erkennen, nach dem Recht welches Staates dieser zu beurteilen ist. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Aktualisiert: 2023-03-25
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Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet sind im heutigen Zeitalter der Digitalisierung und Social Media an der Tagesordnung. Den zuständigkeitsrechtlichen Herausforderungen, die hieraus erwachsen, haben sich die europäischen Gerichte in der Vergangenheit bereits gestellt. Im Geltungsbereich der Brüssel Ia-VO entwickelte der Europäische Gerichtshof vor allen Dingen Grundsätze im Zusammenhang mit dem Gerichtsstand des Erfolgsortes nach Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO. Die in dem Wege entstandene Mosaiktheorie sollte dem Opfer einer Ehrverletzung dazu verhelfen, seine Schadensersatzansprüche staatenorientiert durchzusetzen. Mit Blick auf negatorische Ansprüche schließt der Gerichtshof die Anwendbarkeit seiner Doktrin jedoch seit jeher aus. Der Autor zeigt mit seiner Arbeit insbesondere die Nutzungsmöglichkeiten der Geoblocking-Technologie im zuständigkeitsrechtlichen Kontext auf, mit welcher die Abrufbarkeit einzelner schädigender Inhalte territorial auf einzelne Mitgliedstaaten beschränkt werden kann. Vor dem Hintergrund spricht er sich letztlich für eine Reformierung der Grundsätze zur Erfolgsortzuständigkeit im Bereich der Online-Delikte aus und geht im Übrigen vertieft auf Fragen hinsichtlich Parallelverfahren und mehrfacher Anhängigkeit ein.
Aktualisiert: 2022-06-02
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Das internationale Zivilprozessrecht der Schweiz enthält angesichts der zunehmenden Mobilität und der Globalisierung vermehrte Bedeutung. Studenten und Praktiker haben ein wachsendes Bedürfnis, sich kurz und prägnant über die komplexe Materie zu orientieren. Im Zentrum stehen vorliegend Fragen der Zuständigkeit und der Vollstreckung. Dabei wird zwischen LugÜ und IPRG eine didaktisch orientierte Abgrenzung vorgenommen. Zusätzlich wird auf die internationale Rechtshilfe, auf das internationale Insolvenzrecht und auf die internationale Schiedsgerichtbarkeit eingegangen - stets unter Berücksichtigung der neuesten Gesetzesrevisionen. Besondere Beachtung wird den Rechtsmitteln in all diesen Bereichen gewidmet. Übersichten der Rechtsquellen und ein Sachregister runden die Arbeit ab. Schematisch-zeichnerische Darstellungen helfen, den komplexen Stoff rasch zu erfassen. In dieser Auflage werden zum ersten Mal auch die Grundsätze des IPRG zu Bestimmung des anwendbaren Rechts kurz und prägnant abgehandelt.
Aktualisiert: 2022-06-23
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Zum Werk
Diese Standardausgabe für Ausbildung, Prüfung und Praxis enthält u.a. die vollständige oder auszugsweise Wiedergabe von etlichen multilateralen und bilateralen Staatsverträgen, diversen EG- bzw. EU-Verordnungen, Verordnungsvorschlägen, EG-Richtlinien sowie von deutschen Gesetzen auf den Gebieten des internationalen Privat- und Verfahrensrechts sowie des Staatsangehörigkeitsrechts, die für die Lösung von Rechtsfällen mit Auslandsberührung unentbehrlich sind. Chronologische und systematische Verzeichnisse erleichtern die Handhabung.
Zur Neuauflage
Im Internationales Privatrecht wurden im EGBGB die zum 1.1.2023 in Kraft tretenden Neufassungen der Art. 7, 15, 17b Abs. 2 und 24 bereits in den Anmerkungen zu den noch geltenden Vorschriften abgedruckt.
Ferner wurde die Kollisionsnorm in Art. 178 der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) sowie Art. 3 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 zum räumlichen Anwendungsbereich dieser Verordnung aufgenommen, die Gegenstand einer intensiven wissenschaftlichen Diskussion ist.
Außerdem waren die Neufassung der §§ 1 und 3 des Telemediengesetzes vom 26.2.2007 sowie der in dieses Gesetz neu eingefügte § 2a zur Bestimmung des europäischen Sitzlands des Diensteanbieters einzufügen.
Im Internationales Verfahrensrecht war vor allem zu berücksichtigen, dass in Ehesachen und Verfahren der elterlichen Verantwortung die bisherige Brüssel IIa-VO mit Wirkung vom 1.8.2022 durch die Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen vom 25. 6.2019 (Brüssel IIb-VO) abgelöst wird. Daher wurden im Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes vom 26.1.2005 die zahlreichen Änderungen aus Anlass der Geltung der Brüssel IIb-Verordnung eingearbeitet
Außerdem wurde auf dem Gebiet der internationalen Zuständigkeit auf vielfachen Wunsch der Titel IX der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingefügt, der eine Parallelregelung zu der bereits abgedruckten Unionsmarken-VO enthält.
Neu aufgenommen wurde ferner das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 2.7.2019 sowie die Neufassungen der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) vom 25.11.2020 und der Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen vom 25.11.2020.
Außerdem waren Änderungen im Adoptionswirkungsgesetz vom 5.11.2001- insbesondere zu unbegleiteten Auslandsadoptionen - durch Gesetz vom 12.2.2021 zu berücksichtigen. Dieses Gesetz hat außerdem zu weitreichenden Änderungen im Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz vom 5.11.2001 und im völlig neu gefassten Adoptionsvermittlungsgesetz vom 21.6.2021 geführt.
Im Staatsangehörigkeitsrecht waren schließlich erneut vielfältige Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.7.2013 zu berücksichtigen.
Zielgruppe
Für Studierende und Rechtsreferendarinnen und Referendare, Richterschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Rechtsanwaltschaft, Beamtinnen und Beamte der Ausländerbehörden und der Standesämter.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit setzt sich mit der Bedeutung und Bestimmung des Handlungsortes im europäischen Zivilverfahrens- und Kollisionsrecht auseinander. Der bisher in der Literatur wenig untersuchte Handlungsort wird ausgiebig betrachtet und analysiert. Von wesentlicher Bedeutung ist der Handlungsort im europäischen Zivilverfahrensrecht. Der Handlungsort ist neben dem Erfolgsort der zentrale Anknüpfungspunkt beim Deliktsgerichtsstand in Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO. Dem Kläger steht ein Wahlrecht zu. Er kann sowohl am Handlungs- als auch am Erfolgsort klagen. Im europäischen Kollisionsrecht hingegen ist der Handlungsort augenscheinlich bedeutungslos. Die allgemeine Kollisionsnorm der Rom II-VO knüpft an das Recht des Erfolgsortes an. Aber auch in der Rom II-VO ist der Handlungsort nicht vollkommen irrelevant. Durch die besonderen Kollisionsnormen, den Ausweichklauseln und Art. 17 Rom II-VO kann der Handlungsort auch dort eine Rolle spielen. Die Arbeit zeigt zunächst Grundvoraussetzungen auf, die stets beim Handlungsort erfüllt sein müssen. Schlagworte sind hier Handlungsbewusstsein, Kausalität und objektive Zurechnung. In einem zweiten Schritt setzt sich die Arbeit mit der bisher ergangenen EuGH-Rechtsprechung zum Handlungsort auseinander. In einem letzten Schritt beschäftigt sich die Arbeit mit weiteren allgemeinen Problematiken, die bisher noch nicht Gegenstand der EuGH-Rechtsprechung waren. Bei der gesamten Untersuchung werden stets ausgewählte nationale Rechtsordnungen miteinbezogen.
Aktualisiert: 2021-03-31
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Zum Werk
Diese Standardausgabe für Ausbildung, Prüfung und Praxis enthält u.a. die vollständige oder auszugsweise Wiedergabe von etlichen multilateralen und bilateralen Staatsverträgen, diversen EG- bzw. EU-Verordnungen, Verordnungsvorschlägen, EG-Richtlinien sowie von deutschen Gesetzen auf den Gebieten des internationalen Privat- und Verfahrensrechts sowie des Staatsangehörigkeitsrechts, die für die Lösung von Rechtsfällen mit Auslandsberührung unentbehrlich sind. Chronologische und systematische Verzeichnisse erleichtern die Handhabung.
Zur Neuauflage
In der Neuauflage eingearbeitet sind insbesonderedie tiefgreifenden Änderungen des internationalen Familienrechts im EGBGB (u.a. Ehewirkungen, Privatscheidung, gleichgeschlechtliche Ehe, Adoption)die Auswirkungen der EU-Güterrechtsverordnungen (u.a. intern. Güterrechtsverfahrensgesetz; Aufhebung der Art. 15, 16 EGBGB; Änderungen der Art. 17, 17a und 17b EGBGB)die Neufassung der Brüssel IIa-VO zu Eheverfahren und Verfahren der elterlichen Verantwortung einschließlich Kindesentführung v. 25.06.2019.
Zielgruppe
Für Studierende und Rechtsreferendare, Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Beamte der Ausländerbehörden und der Standesämter.
Aktualisiert: 2022-05-05
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Mandate mit Auslandsbezug sind im Familienrecht an der Tagesordnung. Ein gutes Zehntel der in Deutschland geschlossenen Ehen und Scheidungen sind binational. Ausländisches Recht und die Zuständigkeit der deutschen Gerichte sind aber auch dann zu prüfen, wenn ein Ehepaar gemeinsam im Ausland gelebt hat oder Vermögen im Ausland belegen ist. Nach Lektüre dieses prägnanten Werks werden Sie einen Sachverhalt mit Auslandsbezug identifizieren können und erkennen, nach dem Recht welches Staates dieser zu beurteilen ist. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und einem besonderen praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Dieser Band ist Teil einer Reihe, die die Hagen Law School in ihren Lehrgängen für Fachanwälte einsetzt. Alle Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und werden unter wissenschaftlicher Begleitung von renommierten Rechtspraktikern verfasst. Die Publikationen der Hagen Law School eignen sich für Fachleute wie für Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse.
Aktualisiert: 2020-06-18
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Auch die neue Auflage des Basler Kommentar zum IPRG widmet sich den Verfahrens- und Anknüpfungsfragen bei internationalen Sachverhalten. Er erläutert das IPRG und die in der Praxis bedeutsamen Staatsverträge, besonders das Lugano-Übereinkommen über das internationale Verfahrensrecht.
Der Band IPRG in der Neuauflage ist grundlegend überarbeitet und zum Teil erweitert; er berücksichtigt besonders
Eingearbeitet sind:
- die Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 10, 11, 11a, 11b, 11c, 12, 151 Abs. 4, 176 Abs. 2, 179 Abs. 2 IPRG)
- die Revision des LugÜ (Art. 8a, 8b, 8c, 9, 10, 11, 98 Abs. 2,109 Abs. 3, 112, 113 129 Abs. 2 und 149 Abs. 2 Bst. a IPRG),
- das Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) (Art. 109, 111, 127, 129 IPRG),
- das Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (Art. 85 IPRG),
- das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten (-->Art. 44, 45a; Tit. vor Art. 65a; Art. 65a IPRG),
- das neue Erwachsenenschutzrecht (Tit. vor Art. 85 IPRG),
- das Übereinkommen über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung
Die 3. Auflage ist grundlegend überarbeitet und zum Teil erweitert. Im Zentrum stehen dabei die neue schweizerische ZPO, das revidierte Lugano-Übereinkommen sowie neue IPR-Übereinkommen. Berücksichtigt sind insbesondere:
- die Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 10, 11, 11a, 11b, 11c, 12, 151 Abs. 4, 176 Abs. 2, 179 Abs. 2 IPRG)
- die Revision des LugÜ (Art. 8a, 8b, 8c, 9, 10, 11, 98 Abs. 2,109 Abs. 3, 112, 113 129 Abs. 2 und 149 Abs. 2 Bst. a IPRG),
- das Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) (Art. 109, 111, 127, 129 IPRG),
- das Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (Art. 85 IPRG),
- das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten (-->Art. 44, 45a; Tit. vor Art. 65a; Art. 65a IPRG),
- das neue Erwachsenenschutzrecht (Tit. vor Art. 85 IPRG),
- das Übereinkommen über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung
Die zahlreichen bundesgerichtlichen und kantonalen Gerichtsentscheide der letzten sechs Jahre sowie die neueste Literatur und der aktuelle Stand der Lehrmeinungen sind eingehend ausgewertet. Der «Basler Kommentar IPRG» bleibt damit unverzichtbar für Praxis und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2021-07-22
Autor:
Marc Amstutz,
Eva Bachofner,
Bernhard Berger,
Gabrielle Bodenschatz,
Lukas Bopp,
Alexander Brunner,
Urs Bürgi,
Simone Burlet,
Maurice Courvoisier,
Robert K. Däppen,
Felix Dasser,
Andrea Dorjee-Good,
Lorenz Droese,
Stefan Eberhard,
Alexander Fisch,
Pius Fisch,
Andreas Furrer,
Simon Gabriel,
Thomas Geiser,
Ramin Silvan Gohari,
Dieter Gränicher,
Milena Grob,
Pascal Grolimund,
Sonja Hauser,
Daniel Hochstrasser,
Nadja Jaisli,
Monique Jametti,
Gion Jegher,
Cesare Jermini,
Oliver M. Kunz,
Peter V Kunz,
Thomas Legler,
Manuel Liatowitsch,
Leander D. Loacker,
Ramon Mabillard,
Monica Mächler,
Melissa Magliana,
Delphine Pannatier Kessler,
Paolo Michele Patocchi,
Wolfgang Peter,
Daniel C. Pfiffner,
Stefanie Pfisterer,
Rodrigo Rodriguez,
Katja Roth Pellanda,
Adrian Rufener,
Lukas Rusch,
Matthias Scherer,
Joëlle Schickel-Küng,
Michael E. Schneider,
Anton K Schnyder,
Ivo Schwander,
Richard Stäuber,
David Vasella,
Moritz Vischer,
Andreas von Planta,
Markus Wang,
Rolf Watter,
Catherine Westenberg,
Markus Wirth,
Susanne Wolf-Mettier
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Zum Werk
Diese Standardausgabe für Ausbildung, Prüfung und Praxis enthält u.a. die vollständige oder auszugsweise Wiedergabe von etlichen multilateralen und bilateralen Staatsverträgen, diversen EG- bzw. EU-Verordnungen, Verordnungsvorschlägen, EG-Richtlinien sowie von deutschen Gesetzen auf den Gebieten des internationalen Privat- und Verfahrensrechts sowie des Staatsangehörigkeitsrechts, die für die Lösung von Rechtsfällen mit Auslandsberührung unentbehrlich sind. Chronologische und systematische Verzeichnisse erleichtern die Handhabung.
Zur Neuauflage
Neu aufgenommen wurden insbesondere das Internationale Güterrechtsverfahrensgesetz in der bisher nur vorliegenden Fassung des Referentenentwurfs vom 28.5.2018, die Ausführungsbestimmungen zur Kontenpfändungsverordnung (§§ 946 ff. ZPO) und zur neuen Insolvenzverordnung von 2015 (Art. 102c EGInsO), ferner die Urkunden-Verordnung von 2016 und - auf vielfachen Wunsch - die Mediationsrichtlinie von 2008.
Im EGBGB wurden die jüngsten Änderungen (Art. 8, 13, 17b) eingearbeitet. Die mit Wirkung zum 29.1.2019 geplanten weiteren Änderungen im Allgemeinen Teil und im internationalen Familienrecht wurden jeweils in den Fußnoten zu den noch geltenden Vorschriften abgedruckt.
Zielgruppe
Für Studierende und Rechtsreferendare, Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Beamte der Ausländerbehörden und der Standesämter.
Aktualisiert: 2020-09-17
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Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (sog. «Konzernverantwortungsinitiative») fordert von Bundesrat und Parlament, mit verbindlichen Gesetzesbestimmungen dafür zu sorgen, dass international tätige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bei allen ihren Aktivitäten weltweit die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards respektieren müssen. Konkret sollen die Unternehmen zu einer Sorgfaltspflichtprüfung verpflichtet werden. Konzernmuttergesellschaften sollen in der Schweiz eingeklagt werden können. Sie sollen nach Schweizer Recht für den Schaden haften, welchen ihre Tochtergesellschaften oder Zulieferunternehmen irgendwo auf der Welt aufgrund einer Verletzung von Menschenrechten oder Umweltstandards verursacht haben.
Was ist von dieser geballten Ladung rechtlicher Regelungspostulate zu halten? Wie sind diese Forderungen im bestehenden rechtlichen Gefüge zu werten? Welche Folgen hätten sie für das Schweizer Konzernhaftungsrecht? Die Autoren nehmen sich dieser Fragen an und unterziehen sie einer kritischen rechtlichen Analyse.
Autoren:
Prof. Dr. iur. Dr. h.c., Peter Böckli, Advokat, Emeritierter Extraordinarius an der Universität Basel
Prof. Dr. iur. Christoph B. Bühler, LL.M., Advokat
Aktualisiert: 2020-01-17
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Das internationale Zivilprozessrecht ist in Deutschland nicht zusammengefasst geregelt. Die Normen finden sich verstreut in der ZPO, teilweise auch in anderen Gesetzen. Die für die internationale Rechtsverfolgung wesentlichen Bestimmungen der §§ 110 - 113 (cautio iudicatum solvi), 293 (Nachweis und Feststellung ausländischen Rechts), 328 (Anerkennung ausländischer Zivilurteile), 722 f. (Vollstreckbarerklärung ausländischer Zivilurteile), 1061 (Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche) und 1067 ff. (Justizielle Zusammenarbeit in der EU), sowie die in der ZPO nicht geregelte internationale Rechtshängigkeit sind in diesem Kommentar erläutert.Zwei Jahre nach dem Erscheinen der 1. Auflage ist nunmehr eine Neuauflage notwendig geworden. Inzwischen hat das deutsche internationale Zivilprozessrecht erhebliche Änderungen erfahren. Durch das FamFG ist das internationale Zivilprozessrecht auf dem Gebiet des Ehe- und Familienverfahrens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundlegend neu und eigenständig geregelt worden. Das 11. Buch der ZPO ist teilweise geändert und um die Abschnitte 5 (Europäisches Mahnverfahren, §§ 1087 -1096) und 6 (Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen, §§ 1097 - 1109) erweitert worden. Das LugÜ II hat das LugÜ I abgelöst. Dies alles ist der Neuauflage berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Gerichtsstandsvereinbarungen sind heute allgegenwärtig und insbesondere in internationalen rechtsgeschäftlichen Beziehungen sehr beliebt. Die Parteien können durch sie die Zuständigkeit eines oder mehrerer Gerichte bestimmen, sodass für sie vorhersehbar ist, vor welchem Gericht sie klagen müssen oder verklagt werden. Sie haben also ein besonderes Interesse daran, dass die Vereinbarung auch gegenüber Dritten, die klagen oder verklagt werden, wirken soll. Es stellt sich die Frage, ob ein Dritter an die Gerichtsstandsvereinbarung gebunden sein soll. Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt eine Bestandsaufnahme der bisherigen Rechtsprechung, eine ausführliche rechtsvergleichende Betrachtung der Problematik sowie eine teleologische Auslegung des Art. 17 EuGVÜ/LugÜ bzw. Art. 23 EuGVO. Schließlich werden die ermittelten Ergebnisse anhand von Einzelfällen überprüft.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Am 1. Januar 2011 trat für die Schweiz, zusammen mit der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die revidierte Fassung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Kraft. Das 'neue' LugÜ ist am 30. Oktober 2007 von der Schweiz, der Europäischen Gemeinschaft sowie von Dänemark, Island und Norwegen in Lugano abgeschlossen worden. Es ersetzt im Verhältnis zu den Vertragsparteien und zu den durch das Übereinkommen gebundenen Staaten (namentlich: EU-Staaten) das bisher geltende LugÜ. Der für das schweizerische Zuständigkeitsrecht so bedeutende Staatsvertrag erfährt in seiner revidierten Fassung zahlreiche, wichtige Neuerungen. Vor allem diesen sowie der weiterhin einschlägigen Rechtsprechung, namentlich des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichts, gilt das von namhaften Autoren verfasste Kommentarwerk. Der artikelweisen Kommentierung ist jeweils der Übereinkommenstext in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch vorangestellt.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Die vorliegende Arbeit widmet sich ausgewählten prozessualen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Gerichtsstands- und Schiedsgerichtswahl in den Trustbestimmungen stellen. Der Fokus liegt nicht nur auf den im Rahmen der Gesetzesanpassung zum Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens (HTÜ) neu eingeführten Art. 149b IPRG, sondern auch auf den für die gerichtlichen Zuständigkeitsfragen in trustrechtlichen Angelegenheiten relevanten Bestimmungen im Lugano-Übereinkommen (LugÜ). Darüber hinaus wird der umstrittenen Frage nachgegangen, ob und inwieweit vom Trusterrichter mittels Schiedsklausel in den Trustbestimmungen einseitig die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts mit Sitz in der Schweiz für trustrechtliche Angelegenheiten vorgesehen werden kann. Dabei werden mögliche Lösungsansätze de lege lata und de lege ferenda aufgezeigt
Aktualisiert: 2019-01-04
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Die Arbeit hat den Verbraucherschutz im internationalen Zivilprozeßrecht zum Gegenstand. Sie beinhaltet eine rechtsvergleichende Untersuchung der einschlägigen deutschen, spanischen und europäischen Zuständigkeitsregelungen. Im einzelnen behandelt der Autor in seiner Arbeit die folgenden Fragen: Existieren in den einzelnen Rechtsordnungen Verbrauchergerichtsstände? Sind diese in angemessener Weise gegen Gerichtsstandsvereinbarungen geschützt? Welche Personen fallen in den Schutzbereich dieser Vorschriften? Welche Konsequenzen ergeben sich aus den gefundenen Ergebnissen de lege ferenda? Die Arbeit endet mit einem Reformvorschlag für die Artt. 4 I, 13 ff des Brüsseler Übereinkommens (EuGVÜ) in der Fassung des 3. Beitrittsübereinkommens vom 26. Mai 1989.
Aktualisiert: 2019-12-19
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