Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen.

Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen. von Berger,  Ariane
Die Beteiligung staatlicher Rechtssubjekte an privatrechtlich organisierten Gesellschaften mit privatem Anteilsbesitz ist in vielen Bereichen staatlichen Handelns verbreitete Praxis. Diese sogenannten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen nehmen fortgesetzt und planmäßig am Wirtschaftsverkehr teil, bieten Dienstleistungen gegenüber privaten und staatlichen Rechtssubjekten an und kooperieren mit diesen. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Rechtsbindungen sie im Rahmen ihrer Unternehmenstätigkeit zu beachten haben. Über die rechtlichen Vorgaben und Grenzen wirtschaftlicher Tätigkeit des Staates besteht keine Einigkeit. So wird es bislang unterschiedlich beurteilt, ob und unter welchen Voraussetzungen gemischtwirtschaftliche Unternehmen an die staatliche Einheiten als Adressaten voraussetzenden Rechtssätze, die sogenannten Sonderbindungen des Staates, gebunden sind. Die Vielfalt der unterschiedlichen Begründungsansätze folgt nicht zuletzt daraus, daß die Frage nach dem Anwendungsbereich der Sonderbindungen die Qualifizierung des jeweiligen staatlichen Adressaten voraussetzt und über die Kriterien zur Zuordnung von Rechtssubjekten zum Bereich des Staatlichen keine Einigkeit herrscht. Die Qualifizierung staatlicher Rechtssubjekte kann nicht ohne Rekurs auf theoretische Vorstellungen vom Wesen staatlicher Organisation gelingen. Ziel des von Ariane Berger vorgeschlagenen normativen Ansatzes ist die Entwicklung von Fallgruppen, in denen gesetzliche und vertragliche Rechtssätze eindeutige Zuordnungen einzelner gemischtwirtschaftlicher Unternehmen zum Bereich des Staatlichen zulassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen.

Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen. von Berger,  Ariane
Die Beteiligung staatlicher Rechtssubjekte an privatrechtlich organisierten Gesellschaften mit privatem Anteilsbesitz ist in vielen Bereichen staatlichen Handelns verbreitete Praxis. Diese sogenannten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen nehmen fortgesetzt und planmäßig am Wirtschaftsverkehr teil, bieten Dienstleistungen gegenüber privaten und staatlichen Rechtssubjekten an und kooperieren mit diesen. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Rechtsbindungen sie im Rahmen ihrer Unternehmenstätigkeit zu beachten haben. Über die rechtlichen Vorgaben und Grenzen wirtschaftlicher Tätigkeit des Staates besteht keine Einigkeit. So wird es bislang unterschiedlich beurteilt, ob und unter welchen Voraussetzungen gemischtwirtschaftliche Unternehmen an die staatliche Einheiten als Adressaten voraussetzenden Rechtssätze, die sogenannten Sonderbindungen des Staates, gebunden sind. Die Vielfalt der unterschiedlichen Begründungsansätze folgt nicht zuletzt daraus, daß die Frage nach dem Anwendungsbereich der Sonderbindungen die Qualifizierung des jeweiligen staatlichen Adressaten voraussetzt und über die Kriterien zur Zuordnung von Rechtssubjekten zum Bereich des Staatlichen keine Einigkeit herrscht. Die Qualifizierung staatlicher Rechtssubjekte kann nicht ohne Rekurs auf theoretische Vorstellungen vom Wesen staatlicher Organisation gelingen. Ziel des von Ariane Berger vorgeschlagenen normativen Ansatzes ist die Entwicklung von Fallgruppen, in denen gesetzliche und vertragliche Rechtssätze eindeutige Zuordnungen einzelner gemischtwirtschaftlicher Unternehmen zum Bereich des Staatlichen zulassen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen.

Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen. von Berger,  Ariane
Die Beteiligung staatlicher Rechtssubjekte an privatrechtlich organisierten Gesellschaften mit privatem Anteilsbesitz ist in vielen Bereichen staatlichen Handelns verbreitete Praxis. Diese sogenannten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen nehmen fortgesetzt und planmäßig am Wirtschaftsverkehr teil, bieten Dienstleistungen gegenüber privaten und staatlichen Rechtssubjekten an und kooperieren mit diesen. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Rechtsbindungen sie im Rahmen ihrer Unternehmenstätigkeit zu beachten haben. Über die rechtlichen Vorgaben und Grenzen wirtschaftlicher Tätigkeit des Staates besteht keine Einigkeit. So wird es bislang unterschiedlich beurteilt, ob und unter welchen Voraussetzungen gemischtwirtschaftliche Unternehmen an die staatliche Einheiten als Adressaten voraussetzenden Rechtssätze, die sogenannten Sonderbindungen des Staates, gebunden sind. Die Vielfalt der unterschiedlichen Begründungsansätze folgt nicht zuletzt daraus, daß die Frage nach dem Anwendungsbereich der Sonderbindungen die Qualifizierung des jeweiligen staatlichen Adressaten voraussetzt und über die Kriterien zur Zuordnung von Rechtssubjekten zum Bereich des Staatlichen keine Einigkeit herrscht. Die Qualifizierung staatlicher Rechtssubjekte kann nicht ohne Rekurs auf theoretische Vorstellungen vom Wesen staatlicher Organisation gelingen. Ziel des von Ariane Berger vorgeschlagenen normativen Ansatzes ist die Entwicklung von Fallgruppen, in denen gesetzliche und vertragliche Rechtssätze eindeutige Zuordnungen einzelner gemischtwirtschaftlicher Unternehmen zum Bereich des Staatlichen zulassen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Ordnung der Aufgaben im Staat

Die Ordnung der Aufgaben im Staat von Berger,  Ariane
Die Aufgaben der deutschen Verwaltung sind nicht zuletzt aufgrund föderaler, unionaler und internationaler Vorgaben vielfältig miteinander verflochten. Angesichts dieses Befundes stellt sich die Frage, ob der Ordnung der Aufgaben im Staat ein bestimmtes verfassungsrechtliches Modell zugrunde liegt. Ariane Berger bestimmt die verfassungsrechtlichen Komponenten einer solchen Aufgabenordnung und definiert als verfassungsrechtliches Ordnungsmodell die Idee des einen richtigen Entscheidungssubjektes. Auf seiner Grundlage entfaltet sie die Anforderungen an eine punktgenaue, parzellenscharfe und arbeitsteilige Aufgabenordnung, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Aufgabenordnung beachten muss. Ob und inwieweit die gesetzliche Ausgestaltung diesen Anforderungen genügt, untersucht die Autorin anhand verschiedener nationaler, unionaler sowie internationaler Aufgabenverflechtungen der Verwaltung.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund Gesamtwerk

Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund Gesamtwerk von Bäcker,  Carsten, Barczak,  Tristan, Becker,  Florian, Berger,  Ariane, Brenner,  Michael, Coelln,  Christian von, Cornils,  Matthias, Depenheuer,  Otto, Dietlein,  Johannes, Friehe,  Matthias, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Germelmann,  Claas Friedrich, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Guckelberger,  Annette, Gundel,  Jörg, Heckmann,  Dirk, Heintzen,  Markus, Hillgruber,  Christian, Horn,  Hans-Detlef, Kau,  Marcel, Kirchhof,  Gregor, Klement,  Jan Henrik, Kluckert,  Sebastian, Kube,  Hanno, Leisner,  Walter Georg, Leisner-Egensperger,  Anna, Lindner,  Josef Franz, Lohse,  Eva Julia, Lüdemann,  Jörn, Michael,  Lothar, Möstl,  Markus, Müller-Franken,  Sebastian, Nettesheim,  Martin, Ohler,  Christoph, Paschke,  Anne, Puttler,  Adelheid, Reimer,  Philipp, Rixen,  Stephan, Saurer,  Johannes, Schaefer,  Jan Philipp, Schaks,  Nils, Schmahl,  Stefanie, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Siegel,  Thorsten, Sodan,  Helge, Stern,  Klaus, Uhle,  Arnd, Wall,  Heinrich de, Wolff,  Heinrich Amadeus, Wysk,  Peter
Zum Werk Der Stern ist seit seinem Erscheinen eines der bedeutendsten Werke zum deutschen Staatsrecht. Die vollständig neu bearbeitete 2. Auflage dieses Werks erscheint in vier Bänden. Sie baut konzeptionell auf dem sieben Bände (einschließlich vier Teilbänden) umfassenden Opus "Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland" auf und führt dieses fort. Das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte werden gleichgewichtig in jeweils zwei Bänden dargestellt. Im Zentrum steht - wie bisher - das Staatsrecht des Grundgesetzes. Dennoch soll das deutsche Staatsrecht nicht allein als ein Staatsrecht des Bundes (d.h. ausschließlich der Bundesebene) dargestellt werden. Der deutsche Staat wird vielmehr als eine föderale Wirklichkeit präsentiert, der bereits in sich ein Bundesstaat (mit zwei Ebenen der Staatlichkeit) ist und der als solcher seinerseits in den supranationalen Staatenverbund der Europäischen Union integriert ist. Die Institute und Gewährleistungen des Grundgesetzes werden daher im Verbund mit ihren Entsprechungen auch auf der europäischen und der Landesebene entfaltet. So sehr sich z.B. die Darstellung der Grundrechte primär am Grundgesetz und an der Rechtsprechung des BVerfG orientiert, ist doch stets auch ein vergleichender Seitenblick in Bezug auf die Landesgrundrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geboten. Die Herausgeber und ca. 50 Autorinnen und Autoren der Neuauflage zählen zu den führenden Staatsrechtslehrern Deutschlands. In einer Gemeinschaftsleistung bieten sie eine höchsten Ansprüchen genügende, konzise Gesamtdarstellung des deutschen Staatsrechts, die den Stand von Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis zu Beginn der 2020er Jahre verlässlich wiedergibt und namentlich den Entwicklungen seit der Ursprungsauflage des Werks wie etwa dem Fortgang der europäischen Integration umfassend Rechnung trägt. Band 1 widmet sich den Grundlagen und Grundbegriffen des Staatsrechts und stellt zugleich die Strukturprinzipien der Verfassung dar, Band 2 befasst sich mit den Staatsorganen, Staatsfunktionen und dem Finanzwesen. Band 3 enthält eine Darstellung der Allgemeine Lehren der Grundrechte. Die einzelnen Grundrechte werden in Band 4 behandelt. Vorteile auf einen Blickkonzise Gesamtdarstellung des deutschen Staatsrechts mit seinen europäischen Bezügenverfasst von den führenden Staatsrechtlern Deutschlandsdogmatisch fundierte Darstellungen mit Blick für das Wesentlicheumfassende Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei gleichzeitiger Auswertung und kritischer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Literatur Zielgruppe Für Wissenschaft, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Mitarbeitende in Behörden und Verwaltungen, Studierende.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Beck’scher Vergaberechtskommentar Band 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – 4. Teil, Wettbewerbsregistergesetz

Beck’scher Vergaberechtskommentar Band 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – 4. Teil, Wettbewerbsregistergesetz von Antweiler,  Clemens, Berger,  Ariane, Bergmann,  Tina, Biemann,  Jens, Bungenberg,  Marc, Burgi,  Martin, Dörr,  Oliver, Dreher,  Meinrad, Germelmann,  Claas Friedrich, Gröning,  Jochem, Gurlit,  Elke, Hagen,  Lisa, Hoffmann,  Jens, Hofmann,  Heiko, Horn,  Lutz, Hüttinger,  Stefan, Jansen,  Martin, Jasper,  Ute, Kau,  Marcel, Knauff,  Matthias, Koch,  Frauke, Krause-Ablaß,  Anna-Elisabeth, Krohn,  Wolfram, Krönke,  Christoph, Lampert,  Stephen, Lange,  Julia, Lausen,  Irene, Mager,  Stefan, Merkes,  Stefan, Opitz,  Marc, Otting,  Olaf, Rixen,  Stephan, Schelhaas,  Stefan, Schlange-Schöningen,  Anna, Seidel,  Jan, Soudry,  Daniel, Wietersheim,  Mark von, Willner,  Petra, Wittschurky,  Laura, Wolff,  Daniel, Wollenschläger,  Ferdinand
Vorteile auf einen BlickVergaberecht auf aktuellstem Standversierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveauintensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen Zur Neuauflage von Band 1Vollkommentierung des WettbewerbsregistergesetzAnmerkungen zur WettbewerbsregisterVOkomplett neu überarbeiteter Abschnitt zur »sofortigen Beschwerde«Auswirkungen und Änderungen durch COVID-19NachhaltigkeiteVergabe Zielgruppe Für mit der öffentlichen Auftragsvergabe Befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie Anwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Grundgesetz-Kommentar Gesamtwerk

Grundgesetz-Kommentar Gesamtwerk von Arnauld,  Andreas von, Aust,  Helmut Philipp, Berger,  Ariane, Bickenbach,  Christian, Boysen,  Sigrid, Broemel,  Roland, Broß,  Siegfried, Bryde,  Brun-Otto, Edenharter,  Andrea, Ernst,  Christian, Fremuth,  Michael Lysander, Goldhammer,  Michael, Groh,  Kathrin, Gurlit,  Elke, Hanschel,  Dirk, Heck,  Daniel, Heiderhoff,  Bettina, Heintzen,  Markus, Holzner,  Thomas, Kämmerer,  Jörn Axel, Kerkemeyer,  Andreas, Kielmansegg,  Sebastian Graf von, Klafki,  Anika, Kotzur,  Markus, Kunig,  Philip, Mager,  Ute, Martini,  Mario, Martini,  Stefan, Mayer,  Karl-Georg, Meyer,  Wolfgang, Münch,  Ingo von, Riemenschneider,  Markus, Saliger,  Frank, Schwerdtfeger,  Angela, Sommermann,  Karl-Peter, Starski,  Paulina, Strasburger,  Jörg Peter, Trute,  Hans-Heinrich, Uerpmann-Wittzack,  Robert, Vasel,  Johann Justus, Wallrabenstein,  Astrid, Wendel,  Mattias, Wendt,  Rudolf, Winkler,  Daniela, Zeccola,  Marc
Zum Werk Das Werk bietet angesichts der prägnanten und wissenschaftlich fundierten Kommentierung rasche Orientierung im Grundgesetz. Die dem Wortlaut folgende Kommentierung und Hervorhebungen führen schnell zur gesuchten Information. Der zunehmende Einfluss durch Europäisierung und Internationalisierung auf die Verfassung wird ab der 7. Auflage noch stärker berücksichtigt. In den einzelnen Kommentierungen ist jeweils ein gesonderter Abschnitt den überstaatlichen Bezügen gewidmet, in welchem Parallelnormen zum GG, insbesondere die Grundrechte der EMRK und der Grundrechte-Charta behandelt werden. Vorteile auf einen Blickzusammenhängende und übersichtliche Darstellung des Verfassungsrechtsklar gegliederte, prägnante und wissenschaftlich fundierte Kommentierungumfassende Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 23. Dezember 2014 (Art. 91 b GG) und die durch die Verfassungsreform 2017 erfolgte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (Art. 91 c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143f, 143g GG), Verbesserung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern (Art. 90, 143e GG) und Ergänzung des Art. 21 GG (Ausschluss verfassungswidriger Parteien von staatlicher Finanzierung und steuerlicher Entlastung). Berücksichtigt ist auch die Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen insbesondere im Bildungsbereich, sog. "Digitalpakt" (Art. 104 b, 104 c, 104 d, 125 c, 143 e GG) sowie das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 15. November 2019 (Art. 72, 105 und 125 b). Zielgruppe Für Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Richter, Studierende, Referendare, Politiker, Journalisten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Ordnung der Aufgaben im Staat

Die Ordnung der Aufgaben im Staat von Berger,  Ariane
Die Aufgaben der deutschen Verwaltung sind nicht zuletzt aufgrund föderaler, unionaler und internationaler Vorgaben vielfältig miteinander verflochten. Angesichts dieses Befundes stellt sich die Frage, ob der Ordnung der Aufgaben im Staat ein bestimmtes verfassungsrechtliches Modell zugrunde liegt. Ariane Berger bestimmt die verfassungsrechtlichen Komponenten einer solchen Aufgabenordnung und definiert als verfassungsrechtliches Ordnungsmodell die Idee des einen richtigen Entscheidungssubjektes. Auf seiner Grundlage entfaltet sie die Anforderungen an eine punktgenaue, parzellenscharfe und arbeitsteilige Aufgabenordnung, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Aufgabenordnung beachten muss. Ob und inwieweit die gesetzliche Ausgestaltung diesen Anforderungen genügt, untersucht die Autorin anhand verschiedener nationaler, unionaler sowie internationaler Aufgabenverflechtungen der Verwaltung.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Beck’scher Vergaberechtskommentar Band 1

Beck’scher Vergaberechtskommentar Band 1 von Antweiler,  Clemens, Berger,  Ariane, Bergmann,  Tina, Biemann,  Jens, Brandmeier,  Benedikt, Bungenberg,  Marc, Burgi,  Martin, Dörr,  Oliver, Dreher,  Meinrad, Germelmann,  Claas Friedrich, Gröning,  Jochem, Gurlit,  Elke, Hoffmann,  Jens, Hofmann,  Heiko, Horn,  Lutz, Hüttinger,  Stefan, Jansen,  Martin, Jasper,  Ute, Kau,  Marcel, Knauff,  Matthias, Koch,  Frauke, Krohn,  Wolfram, Krönke,  Christoph, Lampert,  Stephen, Lausen,  Irene, Mager,  Stefan, Opitz,  Marc, Otting,  Olaf, Rixen,  Stephan, Schelhaas,  Stefan, Schlange-Schöningen,  Anna, Seidel,  Jan, Soudry,  Daniel, Vavra,  Maria, Wietersheim,  Mark von, Wittschurky,  Laura, Wolff,  Daniel, Wollenschläger,  Ferdinand
Zum Werk Dieser Band aus der Reihe der Beck'schen Großkommentare zum Bau-Vergaberecht behandelt die bei der öffentlichen Ausschreibung anzuwendenden Normen: Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB 4. Teil). In dem Kommentar wird das Vergaberecht in vertiefter Darstellung auf höchstem Niveau auf dem Stand der Vergaberechtsreform 2016 behandelt. Durch die Reform wird die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt. Öffentliche Auftraggeber erhalten durch die Reform mehr Flexibilität im Vergabeverfahren, beispielsweise für Verhandlungen mit Bietern. Aufträge für soziale Dienstleistungen, wie die Integration arbeitsuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Zudem wird die Durchführung elektronischer Vergaben für öffentliche Aufträge gestärkt. Vorteile auf einen Blick - Vergaberecht auf aktuellstem Stand mit der Reform 2016 - versierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveau - intensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen Zur Neuauflage Der Beck´sche Vergaberechtskommentar erscheint auf Grund der Vergaberechts-Novelle in zwei Bänden. So ist es möglich, zeitnah zum in Kraft treten der Regelungen den 4. Teil des GWB in Band 1 umfassend zu erläutern, der den Kernbereich des Vergaberechts darstellt. Die vergaberechtlichen Verordnungen sind künftig dem Band 2 vorbehalten. Der überarbeitete Teil 4 des GWB umfasst die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen. Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, den Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags erstmals im Gesetz vorgezeichnet. Die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, strategische Ziele - z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte - im Rahmen von Vergabeverfahren vorzugeben, werden gestärkt. Soziale Dienstleistungen, wie zum Beispiel zur Integration arbeitssuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden können. Die stärkere Nutzung elektronischer Mittel soll für effizientere Vergabeverfahren sorgen. Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, dabei die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den gesetzlichen Mindestlohn. Kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, werden erstmals im Gesetz ausdrücklich geregelt. Zielgruppe Mit der öffentlichen Auftragsvergabe Befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.
Aktualisiert: 2021-08-06
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Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen.

Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen. von Berger,  Ariane
Die Beteiligung staatlicher Rechtssubjekte an privatrechtlich organisierten Gesellschaften mit privatem Anteilsbesitz ist in vielen Bereichen staatlichen Handelns verbreitete Praxis. Diese sogenannten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen nehmen fortgesetzt und planmäßig am Wirtschaftsverkehr teil, bieten Dienstleistungen gegenüber privaten und staatlichen Rechtssubjekten an und kooperieren mit diesen. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Rechtsbindungen sie im Rahmen ihrer Unternehmenstätigkeit zu beachten haben. Über die rechtlichen Vorgaben und Grenzen wirtschaftlicher Tätigkeit des Staates besteht keine Einigkeit. So wird es bislang unterschiedlich beurteilt, ob und unter welchen Voraussetzungen gemischtwirtschaftliche Unternehmen an die staatliche Einheiten als Adressaten voraussetzenden Rechtssätze, die sogenannten Sonderbindungen des Staates, gebunden sind. Die Vielfalt der unterschiedlichen Begründungsansätze folgt nicht zuletzt daraus, daß die Frage nach dem Anwendungsbereich der Sonderbindungen die Qualifizierung des jeweiligen staatlichen Adressaten voraussetzt und über die Kriterien zur Zuordnung von Rechtssubjekten zum Bereich des Staatlichen keine Einigkeit herrscht. Die Qualifizierung staatlicher Rechtssubjekte kann nicht ohne Rekurs auf theoretische Vorstellungen vom Wesen staatlicher Organisation gelingen. Ziel des von Ariane Berger vorgeschlagenen normativen Ansatzes ist die Entwicklung von Fallgruppen, in denen gesetzliche und vertragliche Rechtssätze eindeutige Zuordnungen einzelner gemischtwirtschaftlicher Unternehmen zum Bereich des Staatlichen zulassen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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