Das gesellschaftsrechtliche Interesse des Rechtshistorikers galt bisher hauptsächlich der Gesellschaft auf dem Weg zur Rechtsfähigkeit, d.h. der Entwicklung der Gesamthand und der Theorie der juristischen Person. Mehr oder weniger vorausgesetzt wurde dabei der Begriff des schuldrechtlichen Gesellschaftsvertrags. Es ist der vom Gesetzgeber für romanistisch gehaltene Begriff des § 705 BGB, die Verbindung mehrerer zu einem gemeinsamen Zweck auf Grundlage gegenseitiger Beitragspflichten. Daß dieses Zweckkonzept am Ende eines langen dogmengeschichtlichen Prozesses steht, wird schon nach einem Blick in die römischen Quellen deutlich: Dort fehlt es überhaupt an einer Einheitsdefinition der societas und findet sich lediglich eine Einteilung der Gesellschaftsarten, die an den Umfang des Sozietätsgegenstands, insbesondere der in ihr vergemeinschafteten Güter, anknüpft. Vor diesem Hintergrund will Simon Blath die Begriffsgeschichte des Personengesellschaftsvertrags ein Stück weit nachvollziehen. Die Untersuchung setzt ein mit dem juristischen Humanismus und verfolgt die stets in der ein oder anderen Weise auf das römische Gesellschaftsrecht Bezug nehmende Traditionslinie entlang dem »Höhenweg« der europäischen Privatrechtsgeschichte. Im Blickpunkt stehen die Sozietätskonzepte der maßgeblichen juristischen Schriftsteller und ausgewählter Kodifikationen. Gezeigt werden soll, daß die jeweils unterschiedliche Anknüpfung an das römische Recht divergierende Vertragsvorstellungen zutage gefördert hat. Steht am Anfang noch die Idee der Gemeinschaftsstiftung im Vordergrund, so ist es später der Gewinnerzielungszweck oder die Gewinn- und Verlustgemeinschaft. Erst am Ende der Entwicklung vollzieht sich der abstrahierende Schritt zum frei gewählten, materiellen oder immateriellen gemeinsamen Zweck. Das Zweckkonzept ist aber vor Inkrafttreten des BGB keineswegs das allein maßgebliche Modell.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Das Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts ist seit Jahrzehnten als umfassendes Standardwerk bewährt. Der neue Band 9 erschließt in 10 Kapiteln und mehr als 50 Gliederungsparagraphen das Recht der Unternehmen in Familienhand. Hier wird das Gesellschaftsrecht von komplexen familien- und erbrechtlichen Vorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten überlagert, die deshalb im vorliegenden Band ausführlich mitbehandelt sind. Spezifische Fragen der Familiengesellschaft, etwa Kontrollmechanismen, Familienbindung, Auslandsberührung, Publizitätsvermeidung, Ehegüterrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht werden differenziert und interessengerecht beantwortet. Von der Gestaltung über die Verwaltung, die möglichen Streitfälle und die Krise bis hin zur eventuellen Beendigung des Familienunternehmens jeglicher Rechtsform bietet das Handbuch fundierten, an der "best practice" und der maßgeblichen Rechtsprechung orientierten Rat.
Aktuell berücksichtigt ist das
COVID-19-Gesetzespaket mit diversen für Familienunternehmen wichtigen Sonderregeln zum Gesellschafts, Insolvenz-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz.<
InhaltRecht, Familie und UnternehmenEntstehung von Familiengesellschaften: Rechtsformwahl und GründungOrganisation von Familiengesellschaften (u.a. Treuepflicht, Kontrollgremien, Compliance, Publizitätsvermeidung, Family Offices)Organisation der Familiengesellschafter (u.a. mittelbare Beteiligung, Familienstämme, Poolvereinbarungen)Finanzierung von Familienunternehmen (u.a. Private Equity, Börsengang)Nachfolgeplanung (Vermögensübertragung, Erbrecht, Stiftungsrecht, Steuerfragen)Familienkonzern (u.a. Familienholding, Related Party Transactions, faktischer und Vertragskonzern)Internationale Familienunternehmen (u.a. mit IPR, Familien-, Ehe- und Erbrecht)Konfliktprävention und Konfliktlösung"Exit" aus dem Familienunternehmen und Krisenbewältigung
Vorteile auf einen Blickumfassende Einbeziehung aller relevanten Aspekte des Familien-, Erb- und Steuerrechtsverfasst von erfahrenen und spezialisierten Expertenfür Unternehmen aller gängigen Rechtsformen
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, auch auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsabteilungen, Vorstände, Aufsichtsräte, Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-09
Autor:
Simon Bahlinger,
Walter Bayer,
Marcus Becker,
Sebastian Berkefeld,
Mark K. Binz,
Simon Blath,
Matthias Blaum,
Christian Bochmann,
Christoph Bode,
Carsten Cramer,
Hartmut Fischer,
Ulla Gläßer,
Heribert Heckschen,
Michael Heuser,
Kai-Michael Hingst,
Michael Hippeli,
Thomas Hoffmann,
Lorenz Holler,
Michael Holtz,
Christoph Hübner,
Leonhard Hübner,
Tobias Hueck,
Daniel Illhardt,
Heiko Jander-McAlister,
Carsten Jungmann,
Christian Kahlenberg,
Susanne Kalss,
Denis C. Kaspras,
Dirk Köcher,
Reinhard Kössinger,
Jochen Kotzenberg,
Nils Krause,
Hans-Frieder Krauss,
Matthias Kreußlein,
Knut Werner Lange,
Dieter Leuering,
Jan Lieder,
Rainer Lorz,
Jochen Lüdicke,
Peter Mankowski,
Philipp Melzer,
Daniel Otte,
Hanns Prütting,
Jens Prütting,
Jochem Reichert,
Georg Roderburg,
Thomas Rothärmel,
Johannes Scheller,
Paul Schirrmacher,
Frauke Schmidt,
Jessica Schmidt,
Philipp Scholz,
Jens Schönfeld,
Stephan Schulz,
Christoph H. Seibt,
Walther Siede,
Andreas Söffing,
Marco Staake,
Katharina Uffmann,
Christine Uwase,
Armin Weinand,
Hartmut Wicke,
Kay Windthorst
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Aktualisiert: 2023-05-22
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Aktualisiert: 2023-05-18
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Das gesellschaftsrechtliche Interesse des Rechtshistorikers galt bisher hauptsächlich der Gesellschaft auf dem Weg zur Rechtsfähigkeit, d.h. der Entwicklung der Gesamthand und der Theorie der juristischen Person. Mehr oder weniger vorausgesetzt wurde dabei der Begriff des schuldrechtlichen Gesellschaftsvertrags. Es ist der vom Gesetzgeber für romanistisch gehaltene Begriff des § 705 BGB, die Verbindung mehrerer zu einem gemeinsamen Zweck auf Grundlage gegenseitiger Beitragspflichten. Daß dieses Zweckkonzept am Ende eines langen dogmengeschichtlichen Prozesses steht, wird schon nach einem Blick in die römischen Quellen deutlich: Dort fehlt es überhaupt an einer Einheitsdefinition der societas und findet sich lediglich eine Einteilung der Gesellschaftsarten, die an den Umfang des Sozietätsgegenstands, insbesondere der in ihr vergemeinschafteten Güter, anknüpft. Vor diesem Hintergrund will Simon Blath die Begriffsgeschichte des Personengesellschaftsvertrags ein Stück weit nachvollziehen. Die Untersuchung setzt ein mit dem juristischen Humanismus und verfolgt die stets in der ein oder anderen Weise auf das römische Gesellschaftsrecht Bezug nehmende Traditionslinie entlang dem »Höhenweg« der europäischen Privatrechtsgeschichte. Im Blickpunkt stehen die Sozietätskonzepte der maßgeblichen juristischen Schriftsteller und ausgewählter Kodifikationen. Gezeigt werden soll, daß die jeweils unterschiedliche Anknüpfung an das römische Recht divergierende Vertragsvorstellungen zutage gefördert hat. Steht am Anfang noch die Idee der Gemeinschaftsstiftung im Vordergrund, so ist es später der Gewinnerzielungszweck oder die Gewinn- und Verlustgemeinschaft. Erst am Ende der Entwicklung vollzieht sich der abstrahierende Schritt zum frei gewählten, materiellen oder immateriellen gemeinsamen Zweck. Das Zweckkonzept ist aber vor Inkrafttreten des BGB keineswegs das allein maßgebliche Modell.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Das gesellschaftsrechtliche Interesse des Rechtshistorikers galt bisher hauptsächlich der Gesellschaft auf dem Weg zur Rechtsfähigkeit, d.h. der Entwicklung der Gesamthand und der Theorie der juristischen Person. Mehr oder weniger vorausgesetzt wurde dabei der Begriff des schuldrechtlichen Gesellschaftsvertrags. Es ist der vom Gesetzgeber für romanistisch gehaltene Begriff des § 705 BGB, die Verbindung mehrerer zu einem gemeinsamen Zweck auf Grundlage gegenseitiger Beitragspflichten. Daß dieses Zweckkonzept am Ende eines langen dogmengeschichtlichen Prozesses steht, wird schon nach einem Blick in die römischen Quellen deutlich: Dort fehlt es überhaupt an einer Einheitsdefinition der societas und findet sich lediglich eine Einteilung der Gesellschaftsarten, die an den Umfang des Sozietätsgegenstands, insbesondere der in ihr vergemeinschafteten Güter, anknüpft. Vor diesem Hintergrund will Simon Blath die Begriffsgeschichte des Personengesellschaftsvertrags ein Stück weit nachvollziehen. Die Untersuchung setzt ein mit dem juristischen Humanismus und verfolgt die stets in der ein oder anderen Weise auf das römische Gesellschaftsrecht Bezug nehmende Traditionslinie entlang dem »Höhenweg« der europäischen Privatrechtsgeschichte. Im Blickpunkt stehen die Sozietätskonzepte der maßgeblichen juristischen Schriftsteller und ausgewählter Kodifikationen. Gezeigt werden soll, daß die jeweils unterschiedliche Anknüpfung an das römische Recht divergierende Vertragsvorstellungen zutage gefördert hat. Steht am Anfang noch die Idee der Gemeinschaftsstiftung im Vordergrund, so ist es später der Gewinnerzielungszweck oder die Gewinn- und Verlustgemeinschaft. Erst am Ende der Entwicklung vollzieht sich der abstrahierende Schritt zum frei gewählten, materiellen oder immateriellen gemeinsamen Zweck. Das Zweckkonzept ist aber vor Inkrafttreten des BGB keineswegs das allein maßgebliche Modell.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-08
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Aktualisiert: 2023-05-08
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Zum Werk
Dieser große und doch handliche Kommentar wendet sich an Praxis und Wissenschaft zugleich.
Den eigentlichen Erläuterungen zum GmbH-Gesetz und zum EGGmbHG sind sieben systematische Darstellungen zu Grundlagen und wichtigen Aspekten des GmbH-Rechts vorangestellt, die den Blick für Gesamtzusammenhänge schärfen:Überblick über das GmbH-RechtInternationales GmbH-RechtBesteuerung der GmbHKonzernrechtFinanzierung der GmbHGesellschafterdarlehenDie GmbH im RechtsvergleichDie umfangreichen Ausführungen zur Rechnungslegung der GmbH sind dank zahlreicher Abbildungen und Tabellen besonders anschaulich.
Vorteile auf einen Blickpraxisgerechte Kombination aus systematischen Darstellungen und Erläuterungnamhafte Autorinnen und Autoren aus allen Berufsgruppenausgewogener Umfang dank Zweibändigkeit: Gehaltvoll und doch übersichtlich
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage berücksichtigt neben einer Fülle neuer Rechtsprechung u.a. das Sanierungs- und InsolvenzrechtsfortentwicklungsG (SanInsFoG), die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das FinanzmarktintegritätsstärkungsG (FISG), das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) sowie das am 1.8.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der DigitalisierungsRL (DiRUG).
Beim früheren § 64 GmbHG betreffend die Geschäftsführerhaftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung werden nun die insolvenzrechtlichen Vorschriften kommentiert, die an seine Stelle getreten sind.
Die systematischen Darstellungen wurden neu bearbeitet und um einen rechtsvergleichenden Abschnitt erweitert, der GmbH-ähnliche Gesellschaften des Auslands darstellt.
Viele Darstellungen und Kommentierungen wurden grundlegend neu bearbeitet, einige weitgehend oder vollständig neu geschrieben.
Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Geschäftsführungen, Aufsichtsräte, Rechtsabteilungen, Rechts- und Wirtschaftswissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
David Bartlitz,
Simon Blath,
Jens Bormann,
Michael Dahl,
Frank Ebbing,
Thomas Egner,
Lars-Oliver Farwick,
Holger Fleischer,
Jan C. Giedinghagen,
Andreas Heidinger,
Jochen Hoffmann,
Gerrit Hölzle,
Irene Kämper,
Ralf Knaier,
Stefan Leible,
Mario Leitzen,
Tobias Lenz,
Jan Lieder,
Frank Linnenbrink,
Lutz Michalski,
Sebastian Mock,
Michael F. Müller,
Nina Nestler,
Volker Römermann,
Philipp Rühland,
Jessica Schmidt,
Wolfgang Servatius,
Jochen Sigloch,
Olaf Sosnitza,
Peter Stelmaszczyk,
Rembert Süß,
Joachim Tebben,
Matthias Terlau,
Wolfram Waldner,
Martin Weiss,
Hildegard Ziemons
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Zum Werk
Konsequent aus der Perspektive des Rechtsanwenders konzipiert, bietet das Werk einen umfassenden Überblick zur Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht.
Ein Handbuchteil erläutert systematisch die rechtlichen Grundlagen. Hier findet der Nutzer auch Vorschläge zur Formulierung von Vertragsklauseln und zahlreiche Praxishinweise. Ein Formularteil komplettiert das Werk durch eine Vielzahl ausführlicher Vollmuster zu den häufigsten und wichtigsten Fallkonstellationen.
Behandelt werden unter anderem:zivil- und steuerrechtliche Überlegungen zur Wahl der richtigen RechtsformPersonengesellschaften: GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG und GmbH & Co. KGKapitalgesellschaften: GmbH, AG, KGaA SE und GesellschaftervereinbarungenBesondere Beteiligungsformen: Stille Gesellschaft, Unterbeteiligung und Konzernrechtinnerstaatliche und grenzüberschreitende UmwandlungenUnternehmens- und AnteilskaufUnternehmensnachfolgeVerfahrensrecht: Beurkundung, Registerrecht, Insolvenzrecht, Beteiligung von Minderjährigen, Genehmigungen, Vollmachteninternationales Privatrecht und ausländische GesellschaftenBilanzierung
Vorteile auf einen Blicksystematische und umfassende Darstellung des Gesellschaftsrechtskonsequent aus der Sicht des Vertragsgestaltersalle Formulierungsvorschläge und Vollmuster zum Download
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk auf Stand Januar 2021 und enthält drei neue Kapitel zur Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), zur Stillen Gesellschaft und zur Unterbeteiligung. Berücksichtigt sind außerdem die vielfältigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, unter anderem auf die Durchführung von Gesellschafterversammlungen, sowie die aktuellen Entwicklungen zum Brexit.
Zielgruppe
Für Notariate und Notarassessoren, Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Richterschaft und Rechtspflege.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Simon Blath,
Jens Bormann,
Gunther Dilling,
Jan Eickelberg,
Manzur Esskandari,
Arne Everts,
Sebastian Franck,
Sophie Freier,
André Görner,
Alexander Haines,
Heribert Heckschen,
Sebastian Herrler,
Philipp Kienzle,
Robert Kleba,
Marcus Klie,
Julia Kraft,
Christian Mense,
Matthias Miller,
Henning Münch,
Jens Neie,
Gero Pfeiffer,
Matthias Potyka,
Daniel Seebach,
Peter Stelmaszczyk,
Karl-Thomas Stopp,
Rembert Süß,
Sven Timmerbeil,
Lovro Tomasic,
Bernd Zirkler
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Zum Werk
Das Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts ist seit Jahrzehnten als umfassendes Standardwerk bewährt. Der neue Band 9 erschließt in 10 Kapiteln und mehr als 50 Gliederungsparagraphen das Recht der Unternehmen in Familienhand. Hier wird das Gesellschaftsrecht von komplexen familien- und erbrechtlichen Vorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten überlagert, die deshalb im vorliegenden Band ausführlich mitbehandelt sind. Spezifische Fragen der Familiengesellschaft, etwa Kontrollmechanismen, Familienbindung, Auslandsberührung, Publizitätsvermeidung, Ehegüterrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht werden differenziert und interessengerecht beantwortet. Von der Gestaltung über die Verwaltung, die möglichen Streitfälle und die Krise bis hin zur eventuellen Beendigung des Familienunternehmens jeglicher Rechtsform bietet das Handbuch fundierten, an der "best practice" und der maßgeblichen Rechtsprechung orientierten Rat.
Aktuell berücksichtigt ist das
COVID-19-Gesetzespaket mit diversen für Familienunternehmen wichtigen Sonderregeln zum Gesellschafts, Insolvenz-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz.<
InhaltRecht, Familie und UnternehmenEntstehung von Familiengesellschaften: Rechtsformwahl und GründungOrganisation von Familiengesellschaften (u.a. Treuepflicht, Kontrollgremien, Compliance, Publizitätsvermeidung, Family Offices)Organisation der Familiengesellschafter (u.a. mittelbare Beteiligung, Familienstämme, Poolvereinbarungen)Finanzierung von Familienunternehmen (u.a. Private Equity, Börsengang)Nachfolgeplanung (Vermögensübertragung, Erbrecht, Stiftungsrecht, Steuerfragen)Familienkonzern (u.a. Familienholding, Related Party Transactions, faktischer und Vertragskonzern)Internationale Familienunternehmen (u.a. mit IPR, Familien-, Ehe- und Erbrecht)Konfliktprävention und Konfliktlösung"Exit" aus dem Familienunternehmen und Krisenbewältigung
Vorteile auf einen Blickumfassende Einbeziehung aller relevanten Aspekte des Familien-, Erb- und Steuerrechtsverfasst von erfahrenen und spezialisierten Expertenfür Unternehmen aller gängigen Rechtsformen
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, auch auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsabteilungen, Vorstände, Aufsichtsräte, Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Simon Bahlinger,
Walter Bayer,
Marcus Becker,
Sebastian Berkefeld,
Mark K. Binz,
Simon Blath,
Matthias Blaum,
Christian Bochmann,
Christoph Bode,
Carsten Cramer,
Hartmut Fischer,
Ulla Gläßer,
Heribert Heckschen,
Michael Heuser,
Kai-Michael Hingst,
Michael Hippeli,
Thomas Hoffmann,
Lorenz Holler,
Michael Holtz,
Christoph Hübner,
Leonhard Hübner,
Tobias Hueck,
Daniel Illhardt,
Heiko Jander-McAlister,
Carsten Jungmann,
Christian Kahlenberg,
Susanne Kalss,
Denis C. Kaspras,
Dirk Köcher,
Reinhard Kössinger,
Jochen Kotzenberg,
Nils Krause,
Hans-Frieder Krauss,
Matthias Kreußlein,
Knut Werner Lange,
Dieter Leuering,
Jan Lieder,
Rainer Lorz,
Jochen Lüdicke,
Peter Mankowski,
Philipp Melzer,
Daniel Otte,
Hanns Prütting,
Jens Prütting,
Jochem Reichert,
Georg Roderburg,
Thomas Rothärmel,
Johannes Scheller,
Paul Schirrmacher,
Frauke Schmidt,
Jessica Schmidt,
Philipp Scholz,
Jens Schönfeld,
Stephan Schulz,
Christoph H. Seibt,
Walther Siede,
Andreas Söffing,
Marco Staake,
Katharina Uffmann,
Christine Uwase,
Armin Weinand,
Hartmut Wicke,
Kay Windthorst
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Aktualisiert: 2022-08-02
Autor:
Simon Blath,
Michael Dahl,
Gerhard Dannecker,
Frank Ebbing,
Holger Fleischer,
Jan Giedinghagen,
Andreas Heidinger,
Marc Hermanns,
Jochen Hoffmann,
Doreen Kirmse,
Stefan Leible,
Mario Leitzen,
Tobias Lenz,
Jan Lieder,
Frank Linnenbrink,
Lutz Michalski,
Sebastian Mock,
Nadja Müller,
Jörg Nerlich,
Volker Römermann,
Jessica Schmidt,
Wolfgang Servatius,
Jochen Sigloch,
Olaf Sosnitza,
Joachim Tebben,
Matthias Terlau,
Wolfram Waldner,
Hildegard Ziemons
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Aktualisiert: 2022-08-02
Autor:
Simon Blath,
Michael Dahl,
Gerhard Dannecker,
Frank Ebbing,
Holger Fleischer,
Jan C. Giedinghagen,
Andreas Heidinger,
Marc Hermanns,
Jochen Hoffmann,
Doreen Kirmse,
Stefan Leible,
Mario Leitzen,
Tobias Lenz,
Jan Lieder,
Frank Linnenbrink,
Lutz Michalski,
Sebastian Mock,
Nadja Müller,
Jörg Nerlich,
Volker Römermann,
Jessica Schmidt,
Wolfgang Servatius,
Jochen Sigloch,
Olaf Sosnitza,
Joachim Tebben,
Matthias Terlau,
Wolfram Waldner,
Hildegard Ziemons
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Zum Werk
Dieser große und doch handliche Kommentar wendet sich an Praxis und Wissenschaft zugleich.
Den eigentlichen Erläuterungen zum GmbH-Gesetz und zum EGGmbHG sind 6 systematische Darstellungen zu Grundlagen und wichtigen Aspekten des GmbH-Rechts vorangestellt, die den Blick für Gesamtzusammenhänge schärfen:
- GmbH-Recht im Überblick
- Internationales GmbH-Recht
- Besteuerung der GmbH
- Konzernrecht
- Finanzierung der GmbH
- Gesellschafterdarlehen
Vorteile auf einen Blick
- praxisgerechte Kombination aus systematischen Darstellungen und Erläuterung
- namhafte Autoren aus allen Berufsgruppen
- ausgewogener Umfang dank Zweibändigkeit: Gehaltvoll und doch übersichtlich
Zur Neuauflage
Die 3. Auflage berücksichtigt neben einer Fülle neuer Rechtsprechung u.a. das 2. KostenrechtsmodernisierungsG, das Gleichberechtigte-Teilhabe-Gesetz, das Bilanzrichtlinie-UmsetzungsG (BilRUG), die Aktienrechtsnovelle 2016 sowie die Reform des Abschlussprüferrechts (APAReG, AReG), durch die das GmbHG um die §§ 86 - 88 erweitert wurde.
Die systematischen Darstellungen wurden vertieft und neu gegliedert. Hier sind jetzt auch die Ausführungen zum Gesellschafterdarlehen (das nach Aufhebung der §§ 32a, 32b aF. GmbHG in der InsO mitgeregelt ist) übersichtlich zusammengefasst.
Viele Kommentierungen wurden grundlegend neu bearbeitet, einige - so diejenigen zu §§ 1 - 3, 4a, 5a und 13 GmbHG - weitgehend oder vollständig neu geschrieben.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Rechtsabteilungen, Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2022-08-02
Autor:
Simon Blath,
Michael Dahl,
Gerhard Dannecker,
Frank Ebbing,
Holger Fleischer,
Jan C. Giedinghagen,
Andreas Heidinger,
Marc Hermanns,
Jochen Hoffmann,
Benjamin Keller,
Doreen Kirmse,
Stefan Leible,
Mario Leitzen,
Tobias Lenz,
Jan Lieder,
Frank Linnenbrink,
Thomas Meffert,
Lutz Michalski,
Sebastian Mock,
Nadja Müller,
Jörg Nerlich,
Volker Römermann,
Jessica Schmidt,
Wolfgang Servatius,
Jochen Sigloch,
Olaf Sosnitza,
Frank Spönemann,
Joachim Tebben,
Matthias Terlau,
Wolfram Waldner,
Hildegard Ziemons
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Zum Werk
Konsequent aus der Perspektive des Rechtsanwenders konzipiert, bietet dieses neue Hand- und Formularbuch einen umfassenden Überblick zur Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht.
Ein Handbuchteil erläutert systematisch die rechtlichen Grundlagen. Hier findet der Nutzer auch Vorschläge zur Formulierung von Vertragsklauseln und zahlreiche Praxishinweise. Ein Formularteil komplettiert das Werk durch eine Vielzahl ausführlicher Vollmuster zu den häufigsten und wichtigsten Fallkonstellationen in der Praxis der gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltung.
Behandelt werden unter anderem:
- zivil- und steuerrechtliche Überlegungen zur Wahl der richtigen Rechtsform
- Personengesellschaften: GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG und GmbH & Co. KG
- Kapitalgesellschaften: GmbH, AG einschließlich KGaA, SE und Gesellschaftervereinbarungen
- Konzernrecht
- innerstaatliche und grenzüberschreitende Umwandlungen
- Unternehmens- und Anteilskauf
- Unternehmensnachfolge
- Verfahrensrecht: Beurkundung, Registerrecht, Insolvenzrecht, Beteiligung von Minderjährigen, Genehmigungen, Vollmachten
- internationales Privatrecht und ausländische Gesellschaften
- Bilanzierung
Vorteile auf einen Blick
- systematische und umfassende Darstellung des Gesellschaftsrechts
- konsequent aus der Sicht des Vertragsgestalters
- alle Formulierungsvorschläge und Vollmuster zum Download
Zielgruppe
Für Notare und Notarassessoren, Rechtsanwälte, Unternehmen, Richter und Rechtspfleger.
Aktualisiert: 2020-05-08
Autor:
Simon Blath,
Jens Bormann,
Gunther Dilling,
Jan Martin Eickelberg,
Manzur Esskandari,
Arne Everts,
Sebastian Franck,
Olaf Gerber,
André Görner,
Alexander Haines,
Heribert Heckschen,
Sebastian Herrler,
Marcus Klie,
Julia Kraft,
Christian Mense,
Henning Münch,
Jens Neie,
Gero Pfeiffer,
Daniel Seebach,
Peter Stelmaszczyk,
Karl-Thomas Stopp,
Rembert Süß,
Sven Timmerbeil,
Lovro Tomasic,
Bernd Zirkler
> findR *
Das gesellschaftsrechtliche Interesse des Rechtshistorikers galt bisher hauptsächlich der Gesellschaft auf dem Weg zur Rechtsfähigkeit, d.h. der Entwicklung der Gesamthand und der Theorie der juristischen Person. Mehr oder weniger vorausgesetzt wurde dabei der Begriff des schuldrechtlichen Gesellschaftsvertrags. Es ist der vom Gesetzgeber für romanistisch gehaltene Begriff des § 705 BGB, die Verbindung mehrerer zu einem gemeinsamen Zweck auf Grundlage gegenseitiger Beitragspflichten. Daß dieses Zweckkonzept am Ende eines langen dogmengeschichtlichen Prozesses steht, wird schon nach einem Blick in die römischen Quellen deutlich: Dort fehlt es überhaupt an einer Einheitsdefinition der societas und findet sich lediglich eine Einteilung der Gesellschaftsarten, die an den Umfang des Sozietätsgegenstands, insbesondere der in ihr vergemeinschafteten Güter, anknüpft. Vor diesem Hintergrund will Simon Blath die Begriffsgeschichte des Personengesellschaftsvertrags ein Stück weit nachvollziehen. Die Untersuchung setzt ein mit dem juristischen Humanismus und verfolgt die stets in der ein oder anderen Weise auf das römische Gesellschaftsrecht Bezug nehmende Traditionslinie entlang dem »Höhenweg« der europäischen Privatrechtsgeschichte. Im Blickpunkt stehen die Sozietätskonzepte der maßgeblichen juristischen Schriftsteller und ausgewählter Kodifikationen. Gezeigt werden soll, daß die jeweils unterschiedliche Anknüpfung an das römische Recht divergierende Vertragsvorstellungen zutage gefördert hat. Steht am Anfang noch die Idee der Gemeinschaftsstiftung im Vordergrund, so ist es später der Gewinnerzielungszweck oder die Gewinn- und Verlustgemeinschaft. Erst am Ende der Entwicklung vollzieht sich der abstrahierende Schritt zum frei gewählten, materiellen oder immateriellen gemeinsamen Zweck. Das Zweckkonzept ist aber vor Inkrafttreten des BGB keineswegs das allein maßgebliche Modell.
Aktualisiert: 2023-04-15
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