Gegenstand dieser Untersuchung sind der Stellenwert und der rechtliche Schutz der telefonischen Markt- und Sozialforschung in Europa. Ihr Anlaß ist ein Richtlinienentwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in digitalen Telekommunikationsnetzen. Dieser Richtlinienentwurf enthält in seinem Art. 13 eine Bestimmung über »unerbetene Anrufe«. Danach sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, daß Teilnehmer, die dies nicht wünschen, keine unerbetenen Anrufe erhalten, mit denen Werbung oder Verkaufsförderung/-forschung betrieben wird. Nach dem Zweck des Richtlinienentwurfs soll offenbar auch die telefonische Markt- und Sozialforschung von dieser Bestimmung erfaßt werden.
Die Untersuchung wirft Fragen zum europäischen Wirtschaftsrecht auf, die eine über den konkreten Anlaß hinausreichende Bedeutung besitzen. In ihrem Zentrum stehen die Kompetenz der Gemeinschaft zur Rechtsangleichung gemäß Art. 100 a EGV, Inhalt und Justitiabilität des Subsidiaritätsprinzips, der europäische Grundrechtsschutz bei wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Betätigung sowie das Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Grundrechtsschutz.
Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Angleichung der mitgliedstaatlichen Vorschriften betreffend den Schutz vor unerbetenen Anrufen nicht erforderlich ist, um den Binnenmarkt für die Telekommunikation zu verwirklichen. Art. 100 a EGV kann mit dieser Begründung nicht als Rechtsgrundlage für eine Beschränkung der telefonischen Markt- und Sozialforschung in Anspruch genommen werden. Das Normsetzungsvorhaben der Kommission greift zudem in die europäischen Grundrechte der Markt- und Sozialforschungsinstitute ein. Berührt werden das Grundrecht auf Berufsausübung, die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit, die Informationsfreiheit sowie der allgemeine Gleichheitssatz. Der Eingriff ist grundrechtswidrig, wenn die von der Kommission vorgeschlagene Regelung dazu führt, daß bei telefonischen Befragungen die Repräsentativität der Ergebnisse nicht mehr gewährleistet ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Verzeichnis Des Abgekürzt Zitierten Schrifttums -- I. Kapitel: Einleitung -- § 1: Geschichtlicher Rückblick -- § 2: Der Gleichlaufsgrundsatz im Internationalen Privatrecht -- § 3: Die Rechtszuständigkeit als Folge der Gerichtszuständigkeit -- § 4: Die Gerichtszuständigkeit als Folge der Rechtszuständigkeit -- § 5: Parallelität von Gerichtszuständigkeit und Rechtszuständigkeit -- II. Kapitel: Grundlagen -- § 6: Die Internationale Zuständigkeit -- § 7: Interessen -- § 8: Rechtsquellen -- III. Kapitel: Der Einfluß Des Anzuwendenden Sachrechts auf die Internationale Zuständigkeit -- § 9: Die Anwendbarkeit Inländischen Rechts als Konkurrierendes Anknüpfungsmoment für die Internationale Zuständigkeit -- § 10: Die Anwendbarkeit Ausländischen Rechts als Grund für den Ausschluss der Internationalen Zuständigkeit -- § 11 : Die Abhängigkeit der Internationalen Zuständigkeit von der Billigung der Anzuwendenden Rechtsordnung -- § 12: Die Abhängigkeit der Internationalen Zuständigkeit von der Verträglichkeit Des Anzuwendenden Rechts mit der Inländischengerichts Organisation (Sog. „Wesenseigene Zuständigkeit") -- Stichwortverzeichnis
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Gegenstand dieser Untersuchung sind der Stellenwert und der rechtliche Schutz der telefonischen Markt- und Sozialforschung in Europa. Ihr Anlaß ist ein Richtlinienentwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in digitalen Telekommunikationsnetzen. Dieser Richtlinienentwurf enthält in seinem Art. 13 eine Bestimmung über »unerbetene Anrufe«. Danach sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, daß Teilnehmer, die dies nicht wünschen, keine unerbetenen Anrufe erhalten, mit denen Werbung oder Verkaufsförderung/-forschung betrieben wird. Nach dem Zweck des Richtlinienentwurfs soll offenbar auch die telefonische Markt- und Sozialforschung von dieser Bestimmung erfaßt werden.
Die Untersuchung wirft Fragen zum europäischen Wirtschaftsrecht auf, die eine über den konkreten Anlaß hinausreichende Bedeutung besitzen. In ihrem Zentrum stehen die Kompetenz der Gemeinschaft zur Rechtsangleichung gemäß Art. 100 a EGV, Inhalt und Justitiabilität des Subsidiaritätsprinzips, der europäische Grundrechtsschutz bei wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Betätigung sowie das Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Grundrechtsschutz.
Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Angleichung der mitgliedstaatlichen Vorschriften betreffend den Schutz vor unerbetenen Anrufen nicht erforderlich ist, um den Binnenmarkt für die Telekommunikation zu verwirklichen. Art. 100 a EGV kann mit dieser Begründung nicht als Rechtsgrundlage für eine Beschränkung der telefonischen Markt- und Sozialforschung in Anspruch genommen werden. Das Normsetzungsvorhaben der Kommission greift zudem in die europäischen Grundrechte der Markt- und Sozialforschungsinstitute ein. Berührt werden das Grundrecht auf Berufsausübung, die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit, die Informationsfreiheit sowie der allgemeine Gleichheitssatz. Der Eingriff ist grundrechtswidrig, wenn die von der Kommission vorgeschlagene Regelung dazu führt, daß bei telefonischen Befragungen die Repräsentativität der Ergebnisse nicht mehr gewährleistet ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Gegenstand dieser Untersuchung sind der Stellenwert und der rechtliche Schutz der telefonischen Markt- und Sozialforschung in Europa. Ihr Anlaß ist ein Richtlinienentwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in digitalen Telekommunikationsnetzen. Dieser Richtlinienentwurf enthält in seinem Art. 13 eine Bestimmung über »unerbetene Anrufe«. Danach sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, daß Teilnehmer, die dies nicht wünschen, keine unerbetenen Anrufe erhalten, mit denen Werbung oder Verkaufsförderung/-forschung betrieben wird. Nach dem Zweck des Richtlinienentwurfs soll offenbar auch die telefonische Markt- und Sozialforschung von dieser Bestimmung erfaßt werden.
Die Untersuchung wirft Fragen zum europäischen Wirtschaftsrecht auf, die eine über den konkreten Anlaß hinausreichende Bedeutung besitzen. In ihrem Zentrum stehen die Kompetenz der Gemeinschaft zur Rechtsangleichung gemäß Art. 100 a EGV, Inhalt und Justitiabilität des Subsidiaritätsprinzips, der europäische Grundrechtsschutz bei wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Betätigung sowie das Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Grundrechtsschutz.
Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Angleichung der mitgliedstaatlichen Vorschriften betreffend den Schutz vor unerbetenen Anrufen nicht erforderlich ist, um den Binnenmarkt für die Telekommunikation zu verwirklichen. Art. 100 a EGV kann mit dieser Begründung nicht als Rechtsgrundlage für eine Beschränkung der telefonischen Markt- und Sozialforschung in Anspruch genommen werden. Das Normsetzungsvorhaben der Kommission greift zudem in die europäischen Grundrechte der Markt- und Sozialforschungsinstitute ein. Berührt werden das Grundrecht auf Berufsausübung, die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit, die Informationsfreiheit sowie der allgemeine Gleichheitssatz. Der Eingriff ist grundrechtswidrig, wenn die von der Kommission vorgeschlagene Regelung dazu führt, daß bei telefonischen Befragungen die Repräsentativität der Ergebnisse nicht mehr gewährleistet ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2022-12-22
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Verzeichnis Des Abgekürzt Zitierten Schrifttums -- I. Kapitel: Einleitung -- § 1: Geschichtlicher Rückblick -- § 2: Der Gleichlaufsgrundsatz im Internationalen Privatrecht -- § 3: Die Rechtszuständigkeit als Folge der Gerichtszuständigkeit -- § 4: Die Gerichtszuständigkeit als Folge der Rechtszuständigkeit -- § 5: Parallelität von Gerichtszuständigkeit und Rechtszuständigkeit -- II. Kapitel: Grundlagen -- § 6: Die Internationale Zuständigkeit -- § 7: Interessen -- § 8: Rechtsquellen -- III. Kapitel: Der Einfluß Des Anzuwendenden Sachrechts auf die Internationale Zuständigkeit -- § 9: Die Anwendbarkeit Inländischen Rechts als Konkurrierendes Anknüpfungsmoment für die Internationale Zuständigkeit -- § 10: Die Anwendbarkeit Ausländischen Rechts als Grund für den Ausschluss der Internationalen Zuständigkeit -- § 11 : Die Abhängigkeit der Internationalen Zuständigkeit von der Billigung der Anzuwendenden Rechtsordnung -- § 12: Die Abhängigkeit der Internationalen Zuständigkeit von der Verträglichkeit Des Anzuwendenden Rechts mit der Inländischengerichts Organisation (Sog. „Wesenseigene Zuständigkeit") -- Stichwortverzeichnis
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2022-12-28
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2021-12-17
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Diese Festschrift beinhaltet 147 Beiträge der Freunde, Schüler, Kollegen und Weggefährten von Claus-Wilhelm Canaris aus dem In- und Ausland. Die Beiträge widmen sich den wesentlichen Forschungsschwerpunkten des Jubilars und befassen sich mit aktuellen Problemen und Fragestellungen. Die Festschrift vermittelt so ein facettenreiches Bild des wissenschaftlichen Wirkens eines der bedeutendsten deutschen Zivilrechtslehrers und Rechtsphilosophen.
Das Werk enthält Beiträge aus folgenden Rechtsgebieten:
- Bürgerliches Recht
- Wirtschafts- und Arbeitsrecht
- Handels-, Gesellschafts- und Bankvertragsrecht
- Rechtsvergleichung, ausländisches Recht, Europarecht, Internationales Privatrecht
- Rechtsphilosophie, Methodenlehre, Rechtsgeschichte, übergreifende Themen.
Von 147 namhaften Zivilrechtslehrern und Rechtsphilosophen aus dem In- und Ausland.
Für Zivilrechtslehrer, Universitäts- und Hochschulprofessoren, Rechtssoziologen, Bibliotheken und Interessierte.
Aktualisiert: 2020-05-27
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Gegenstand dieser Untersuchung sind der Stellenwert und der rechtliche Schutz der telefonischen Markt- und Sozialforschung in Europa. Ihr Anlaß ist ein Richtlinienentwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in digitalen Telekommunikationsnetzen. Dieser Richtlinienentwurf enthält in seinem Art. 13 eine Bestimmung über »unerbetene Anrufe«. Danach sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, daß Teilnehmer, die dies nicht wünschen, keine unerbetenen Anrufe erhalten, mit denen Werbung oder Verkaufsförderung/-forschung betrieben wird. Nach dem Zweck des Richtlinienentwurfs soll offenbar auch die telefonische Markt- und Sozialforschung von dieser Bestimmung erfaßt werden.
Die Untersuchung wirft Fragen zum europäischen Wirtschaftsrecht auf, die eine über den konkreten Anlaß hinausreichende Bedeutung besitzen. In ihrem Zentrum stehen die Kompetenz der Gemeinschaft zur Rechtsangleichung gemäß Art. 100 a EGV, Inhalt und Justitiabilität des Subsidiaritätsprinzips, der europäische Grundrechtsschutz bei wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Betätigung sowie das Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Grundrechtsschutz.
Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Angleichung der mitgliedstaatlichen Vorschriften betreffend den Schutz vor unerbetenen Anrufen nicht erforderlich ist, um den Binnenmarkt für die Telekommunikation zu verwirklichen. Art. 100 a EGV kann mit dieser Begründung nicht als Rechtsgrundlage für eine Beschränkung der telefonischen Markt- und Sozialforschung in Anspruch genommen werden. Das Normsetzungsvorhaben der Kommission greift zudem in die europäischen Grundrechte der Markt- und Sozialforschungsinstitute ein. Berührt werden das Grundrecht auf Berufsausübung, die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit, die Informationsfreiheit sowie der allgemeine Gleichheitssatz. Der Eingriff ist grundrechtswidrig, wenn die von der Kommission vorgeschlagene Regelung dazu führt, daß bei telefonischen Befragungen die Repräsentativität der Ergebnisse nicht mehr gewährleistet ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Im November 1998 wurde der Geschwister-Scholl-Preis an Saul Friedländer für sein Buch "Das Dritte Reich und die Juden 1933 - 1939" verliehen. Die Rede des Preisträgers und die Laudatio von Jan Phillipp Reemtsma - beide vielbeachtet - werden hier veröffentlicht. Der Band enthält außerdem die Ansprachen von Andreas Heldrich, Christian Ude und Christoph Wild, die bei der Preisverleihung gehalten wurden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Hans-Jürgen Becker,
Hans-Peter Benöhr,
Wolfgang Benz,
Johann Braun,
Elmar Bund,
Peter Dieners,
Horst Dreier,
Eugen Ewig,
Wilfried Fiedler,
Harald Franzki,
Manfred Friedrich,
Monika Frommel,
Eberhard Haas,
Helmut Heinrichs,
Andreas Heldrich,
Alexander Hollerbach,
Barbara Huber,
Gerhard Jungfer,
Gerhard Kegel,
Paul Kirchhof,
Tillmann Krach,
Christoph Krampe,
Peter Landau,
Adolf Laufs,
Christoph Link,
Klaus Luig,
Georg Maier-Reimer,
Dieter Medicus,
Dieter Miosge,
Christoph Müller,
Walter Pauly,
Gerd Pfeiffer,
Joachim Ramm,
Thilo Ramm,
Joachim Rückert,
Reinhard Rürup,
Martin Sattler,
Dian Schefold,
Karl Otto Scherner,
Klaus Schmalz,
Karsten Schmidt,
Karl Heinz Schwab,
Wolfgang Sellert,
Michael Stolleis,
Klaus Vogel,
Rudolf Wassermann,
Hermann Weber,
Hans F. Zacher
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