Band 66 - 2006 des Jahrbuchs für fränkische Landesforschung enthält Abhandlungen zur fränkischen
Landesgeschichte.
Am Anfang des Bandes wird über aktuelle Arbeiten zur fränkischen Landesgeschichte an der
Universität Erlangen-Nürnberg informiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Den Ausgangspunkt der Zurechnungslehren bilden die Überlegungen von Pufendorf, Kant und Hegel. Bemerkenswert ist, daß bereits sehr früh wesentliche Aspekte der objektiven Zurechnung entwickelt wurden ohne jedoch Zurechnungsformeln herauszuarbeiten. Die objektiv voluntativen Zurechnungstheorien von Larenz und Honig finden ihren Ausdruck in der "objektiven Zweckhaftigkeit der Handlung". Die finale Handlungslehre Welzels baut auf diesen Überlegungen auf, beschränkt sich jedoch auf die aktuelle Finalität. Die außerordentliche Zurechnung von Hruschka und Kindhäuser, die auf dem Begriff der actio libera in causa gründet, versucht die Fälle der unbewußten Fahrlässigkeit in die Zurechnung einzubeziehen.
Die normative Begründung der Adäquanztheorie durch Müller und Engisch bildet den Ausgangspunkt und die Grundlage für die weitere Entwicklung der normativen Zurechnungstheorien (S. 102-110). Die hierauf gegründeten modernen Zurechnungstheorien vermögen jedoch das Problem der Risikorealisierung nicht zu lösen. Lediglich die von Jakobs und Puppe entwickelte Zurechnungstheorie der "relevanten Kausalität" vermag die Risikorealisierung in Teilbereichen zu erklären. Die hierfür notwendige Materialisierung des Pflichtverstoßes ist jedoch sehr kompliziert und damit schwer zu fassen.
Die objektive Zweckhaftigkeit der Handlung und das mißbilligte Risiko stehen jedoch nicht isoliert nebeneinander. Vielmehr besteht eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen beiden Merkmalen. Die objektive Zweckhaftigkeit begründet die Zurechnung, das erlaubte Risiko schränkt sie nachträglich wieder ein. Das erlaubte Risiko hat daher eine haftungsbeschränkende Funktion.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Das Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts ist seit Jahrzehnten als umfassendes Standardwerk bewährt. Der neue Band 9 erschließt in 10 Kapiteln und mehr als 50 Gliederungsparagraphen das Recht der Unternehmen in Familienhand. Hier wird das Gesellschaftsrecht von komplexen familien- und erbrechtlichen Vorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten überlagert, die deshalb im vorliegenden Band ausführlich mitbehandelt sind. Spezifische Fragen der Familiengesellschaft, etwa Kontrollmechanismen, Familienbindung, Auslandsberührung, Publizitätsvermeidung, Ehegüterrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht werden differenziert und interessengerecht beantwortet. Von der Gestaltung über die Verwaltung, die möglichen Streitfälle und die Krise bis hin zur eventuellen Beendigung des Familienunternehmens jeglicher Rechtsform bietet das Handbuch fundierten, an der "best practice" und der maßgeblichen Rechtsprechung orientierten Rat.
Aktuell berücksichtigt ist das
COVID-19-Gesetzespaket mit diversen für Familienunternehmen wichtigen Sonderregeln zum Gesellschafts, Insolvenz-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz.<
InhaltRecht, Familie und UnternehmenEntstehung von Familiengesellschaften: Rechtsformwahl und GründungOrganisation von Familiengesellschaften (u.a. Treuepflicht, Kontrollgremien, Compliance, Publizitätsvermeidung, Family Offices)Organisation der Familiengesellschafter (u.a. mittelbare Beteiligung, Familienstämme, Poolvereinbarungen)Finanzierung von Familienunternehmen (u.a. Private Equity, Börsengang)Nachfolgeplanung (Vermögensübertragung, Erbrecht, Stiftungsrecht, Steuerfragen)Familienkonzern (u.a. Familienholding, Related Party Transactions, faktischer und Vertragskonzern)Internationale Familienunternehmen (u.a. mit IPR, Familien-, Ehe- und Erbrecht)Konfliktprävention und Konfliktlösung"Exit" aus dem Familienunternehmen und Krisenbewältigung
Vorteile auf einen Blickumfassende Einbeziehung aller relevanten Aspekte des Familien-, Erb- und Steuerrechtsverfasst von erfahrenen und spezialisierten Expertenfür Unternehmen aller gängigen Rechtsformen
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, auch auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsabteilungen, Vorstände, Aufsichtsräte, Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-09
Autor:
Simon Bahlinger,
Walter Bayer,
Marcus Becker,
Sebastian Berkefeld,
Mark K. Binz,
Simon Blath,
Matthias Blaum,
Christian Bochmann,
Christoph Bode,
Carsten Cramer,
Hartmut Fischer,
Ulla Gläßer,
Heribert Heckschen,
Michael Heuser,
Kai-Michael Hingst,
Michael Hippeli,
Thomas Hoffmann,
Lorenz Holler,
Michael Holtz,
Christoph Hübner,
Leonhard Hübner,
Tobias Hueck,
Daniel Illhardt,
Heiko Jander-McAlister,
Carsten Jungmann,
Christian Kahlenberg,
Susanne Kalss,
Denis C. Kaspras,
Dirk Köcher,
Reinhard Kössinger,
Jochen Kotzenberg,
Nils Krause,
Hans-Frieder Krauss,
Matthias Kreußlein,
Knut Werner Lange,
Dieter Leuering,
Jan Lieder,
Rainer Lorz,
Jochen Lüdicke,
Peter Mankowski,
Philipp Melzer,
Daniel Otte,
Hanns Prütting,
Jens Prütting,
Jochem Reichert,
Georg Roderburg,
Thomas Rothärmel,
Johannes Scheller,
Paul Schirrmacher,
Frauke Schmidt,
Jessica Schmidt,
Philipp Scholz,
Jens Schönfeld,
Stephan Schulz,
Christoph H. Seibt,
Walther Siede,
Andreas Söffing,
Marco Staake,
Katharina Uffmann,
Christine Uwase,
Armin Weinand,
Hartmut Wicke,
Kay Windthorst
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Band 66 - 2006 des Jahrbuchs für fränkische Landesforschung enthält Abhandlungen zur fränkischen
Landesgeschichte.
Am Anfang des Bandes wird über aktuelle Arbeiten zur fränkischen Landesgeschichte an der
Universität Erlangen-Nürnberg informiert.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Den Ausgangspunkt der Zurechnungslehren bilden die Überlegungen von Pufendorf, Kant und Hegel. Bemerkenswert ist, daß bereits sehr früh wesentliche Aspekte der objektiven Zurechnung entwickelt wurden ohne jedoch Zurechnungsformeln herauszuarbeiten. Die objektiv voluntativen Zurechnungstheorien von Larenz und Honig finden ihren Ausdruck in der "objektiven Zweckhaftigkeit der Handlung". Die finale Handlungslehre Welzels baut auf diesen Überlegungen auf, beschränkt sich jedoch auf die aktuelle Finalität. Die außerordentliche Zurechnung von Hruschka und Kindhäuser, die auf dem Begriff der actio libera in causa gründet, versucht die Fälle der unbewußten Fahrlässigkeit in die Zurechnung einzubeziehen.
Die normative Begründung der Adäquanztheorie durch Müller und Engisch bildet den Ausgangspunkt und die Grundlage für die weitere Entwicklung der normativen Zurechnungstheorien (S. 102-110). Die hierauf gegründeten modernen Zurechnungstheorien vermögen jedoch das Problem der Risikorealisierung nicht zu lösen. Lediglich die von Jakobs und Puppe entwickelte Zurechnungstheorie der "relevanten Kausalität" vermag die Risikorealisierung in Teilbereichen zu erklären. Die hierfür notwendige Materialisierung des Pflichtverstoßes ist jedoch sehr kompliziert und damit schwer zu fassen.
Die objektive Zweckhaftigkeit der Handlung und das mißbilligte Risiko stehen jedoch nicht isoliert nebeneinander. Vielmehr besteht eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen beiden Merkmalen. Die objektive Zweckhaftigkeit begründet die Zurechnung, das erlaubte Risiko schränkt sie nachträglich wieder ein. Das erlaubte Risiko hat daher eine haftungsbeschränkende Funktion.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Den Ausgangspunkt der Zurechnungslehren bilden die Überlegungen von Pufendorf, Kant und Hegel. Bemerkenswert ist, daß bereits sehr früh wesentliche Aspekte der objektiven Zurechnung entwickelt wurden ohne jedoch Zurechnungsformeln herauszuarbeiten. Die objektiv voluntativen Zurechnungstheorien von Larenz und Honig finden ihren Ausdruck in der "objektiven Zweckhaftigkeit der Handlung". Die finale Handlungslehre Welzels baut auf diesen Überlegungen auf, beschränkt sich jedoch auf die aktuelle Finalität. Die außerordentliche Zurechnung von Hruschka und Kindhäuser, die auf dem Begriff der actio libera in causa gründet, versucht die Fälle der unbewußten Fahrlässigkeit in die Zurechnung einzubeziehen.
Die normative Begründung der Adäquanztheorie durch Müller und Engisch bildet den Ausgangspunkt und die Grundlage für die weitere Entwicklung der normativen Zurechnungstheorien (S. 102-110). Die hierauf gegründeten modernen Zurechnungstheorien vermögen jedoch das Problem der Risikorealisierung nicht zu lösen. Lediglich die von Jakobs und Puppe entwickelte Zurechnungstheorie der "relevanten Kausalität" vermag die Risikorealisierung in Teilbereichen zu erklären. Die hierfür notwendige Materialisierung des Pflichtverstoßes ist jedoch sehr kompliziert und damit schwer zu fassen.
Die objektive Zweckhaftigkeit der Handlung und das mißbilligte Risiko stehen jedoch nicht isoliert nebeneinander. Vielmehr besteht eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen beiden Merkmalen. Die objektive Zweckhaftigkeit begründet die Zurechnung, das erlaubte Risiko schränkt sie nachträglich wieder ein. Das erlaubte Risiko hat daher eine haftungsbeschränkende Funktion.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit dem vorgelegten Lesebuch "Irrfahrten" werden ausgewählte Geschichten des alten Mythos nicht einfach neu erzählt. Aus der homerischen "Fundgrube" und anderen Quellen werden wichtige Episoden aus dem Leben und Sterben herausragender Charaktere zu eigenen Geschichten verarbeitet. Im methodischem Wechsel von Originalzitaten und erläuternden Passagen soll die Lektüre einen neuen Blick auf die homerische Literatur öffnen. Denn oft bleiben bei diesem klassischen Bildungsgut manche dichterische Einfälle mit ihren amüsanten Pointen unentdeckt. In den "Irrfahrten" werden sie zielstrebig aufgestöbert und zu neuen Sinnzusammenhängen und bizarren Problemlagen unter dem Blickwinkel ihres tragikomischen Gehalts rekonstruiert. Sie versprechen lehrreiche und spannende Unterhaltung.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Emscher, Jahrzehnte lang Abwasser¬ uss im Ruhrgebiet, wird renaturiert. Über zehn Jahre begleiten die Filmemacher Christoph Hübner und Gabriele Voss mit kurzen dokumentarischen Filmen den Umbau und die Entwicklung des neuen Emschertals. Sie erzählen von Menschen und Orten am Fluss, von der Veränderung der Landschaft und von dem, was links und rechts im Alltag passiert.
Aktualisiert: 2022-11-18
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Federkraftbremsen für industrielle Anwendungen tragen häufig zur Erfüllung einer Sicherheitsfunktion bei. Um Sicherheitsfunktionen zu validieren, sind Sicherheitskennzahlen einzelner Elemente erforderlich. Für Federkraftbremsen werden diese bis dato nur vereinzelt zur Verfügung gestellt. Weiterhin existiert kein Konsens über deren Ermittlung.
In dieser Arbeit wird ein bauteilorientierter Ansatz zur Ermittlung von Sicherheitskennzahlen für Federkraftbremsen diskutiert. Unter Berücksichtigung relevanter rechtlich-normativer Rahmenbedingungen wird eine qualitative Zuverlässigkeitsanalyse durchgeführt. Es folgt die simulative und experimentelle Untersuchung einer konkreten Bauteilschadensart. Abschließend wird ein Zuverlässigkeitsblockdiagramm auf Grundlage gewonnener Erkenntnisse hergeleitet.
Aktualisiert: 2021-03-11
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Zum Werk
Das Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts ist seit Jahrzehnten als umfassendes Standardwerk bewährt. Der neue Band 9 erschließt in 10 Kapiteln und mehr als 50 Gliederungsparagraphen das Recht der Unternehmen in Familienhand. Hier wird das Gesellschaftsrecht von komplexen familien- und erbrechtlichen Vorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten überlagert, die deshalb im vorliegenden Band ausführlich mitbehandelt sind. Spezifische Fragen der Familiengesellschaft, etwa Kontrollmechanismen, Familienbindung, Auslandsberührung, Publizitätsvermeidung, Ehegüterrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht werden differenziert und interessengerecht beantwortet. Von der Gestaltung über die Verwaltung, die möglichen Streitfälle und die Krise bis hin zur eventuellen Beendigung des Familienunternehmens jeglicher Rechtsform bietet das Handbuch fundierten, an der "best practice" und der maßgeblichen Rechtsprechung orientierten Rat.
Aktuell berücksichtigt ist das
COVID-19-Gesetzespaket mit diversen für Familienunternehmen wichtigen Sonderregeln zum Gesellschafts, Insolvenz-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz.<
InhaltRecht, Familie und UnternehmenEntstehung von Familiengesellschaften: Rechtsformwahl und GründungOrganisation von Familiengesellschaften (u.a. Treuepflicht, Kontrollgremien, Compliance, Publizitätsvermeidung, Family Offices)Organisation der Familiengesellschafter (u.a. mittelbare Beteiligung, Familienstämme, Poolvereinbarungen)Finanzierung von Familienunternehmen (u.a. Private Equity, Börsengang)Nachfolgeplanung (Vermögensübertragung, Erbrecht, Stiftungsrecht, Steuerfragen)Familienkonzern (u.a. Familienholding, Related Party Transactions, faktischer und Vertragskonzern)Internationale Familienunternehmen (u.a. mit IPR, Familien-, Ehe- und Erbrecht)Konfliktprävention und Konfliktlösung"Exit" aus dem Familienunternehmen und Krisenbewältigung
Vorteile auf einen Blickumfassende Einbeziehung aller relevanten Aspekte des Familien-, Erb- und Steuerrechtsverfasst von erfahrenen und spezialisierten Expertenfür Unternehmen aller gängigen Rechtsformen
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, auch auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsabteilungen, Vorstände, Aufsichtsräte, Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Simon Bahlinger,
Walter Bayer,
Marcus Becker,
Sebastian Berkefeld,
Mark K. Binz,
Simon Blath,
Matthias Blaum,
Christian Bochmann,
Christoph Bode,
Carsten Cramer,
Hartmut Fischer,
Ulla Gläßer,
Heribert Heckschen,
Michael Heuser,
Kai-Michael Hingst,
Michael Hippeli,
Thomas Hoffmann,
Lorenz Holler,
Michael Holtz,
Christoph Hübner,
Leonhard Hübner,
Tobias Hueck,
Daniel Illhardt,
Heiko Jander-McAlister,
Carsten Jungmann,
Christian Kahlenberg,
Susanne Kalss,
Denis C. Kaspras,
Dirk Köcher,
Reinhard Kössinger,
Jochen Kotzenberg,
Nils Krause,
Hans-Frieder Krauss,
Matthias Kreußlein,
Knut Werner Lange,
Dieter Leuering,
Jan Lieder,
Rainer Lorz,
Jochen Lüdicke,
Peter Mankowski,
Philipp Melzer,
Daniel Otte,
Hanns Prütting,
Jens Prütting,
Jochem Reichert,
Georg Roderburg,
Thomas Rothärmel,
Johannes Scheller,
Paul Schirrmacher,
Frauke Schmidt,
Jessica Schmidt,
Philipp Scholz,
Jens Schönfeld,
Stephan Schulz,
Christoph H. Seibt,
Walther Siede,
Andreas Söffing,
Marco Staake,
Katharina Uffmann,
Christine Uwase,
Armin Weinand,
Hartmut Wicke,
Kay Windthorst
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Die 35 Kurzfilme von Christoph Hübner und Gabriele Voss entstanden von 2006 bis 2010, sie dokumentieren die allmähliche Renaturierung der Emscher und das Leben der Menschen in ihrer Umgebung. Entstanden sind Momentaufnahmen, viele spontan, die alle dem Prinzip „Erkunden, Schauen, Zuhören und Nachfragen“ folgen. Gezeigt werden sowohl Baustellen an der Emscher, Kunstprojekte („Warten auf den Fluss“) und Alltagsszenen in der Umgebung der Emscher als auch die Menschen, die direkt oder indirekt mit den Standorten zu tun haben: Der Mundharmonikaclub von Bottrop-Ebel gibt eine Kostprobe seines Könnens, Förster Klar macht einen Rundgang an der Emscher, der inzwischen verstorbene Werner Köntopp zeigt seinen Wohn- und Arbeitsplatz in der Zeche „Unser Fritz“ in Herne. Die Sequenzen folgen dem Flusslauf in geographischer Richtung von Ost nach West. Die Ufer der Emscher werden von vielen besonderen Orten gesäumt, über die in diesen Filmen berichtet wird. Kulturell, industriell, archäologisch und ökologisch gibt es jede Menge zu entdecken. Der Zuschauer kann die Wandlung mitverfolgen und erleben, wie aus der Emscher ein Fluss wird, der genauso lebendig ist wie die Region insgesamt.
Die Filme sind kurz und prägnant. Skizzenhaft entwickeln Hübner und Voss ein Bild, das sich erst nach mehreren Filmen vollständig zeigt: Die Renaturierung der Emscher ist in vollem Gange und für alle Beteiligten ein Stück Arbeit – aber die Arbeit wird sich lohnen.
Aktualisiert: 2019-07-24
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Vier Dokumentaristen, vier Gespräche, vier Autoren des deutschen Dokumentarfilms seit den 60er Jahren. „Autor“, ein Wort, das man üblicherweise mit dem Dokumentarfilm nicht in Verbindung bringt und das doch zumindest bei den hier vorgestellten Regisseuren seine Berechtigung hat: Jürgen Böttcher, Peter Nestler, Volker Koepp und Klaus Wildenhahn. Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie den Dokumentarfilm für sich als eigenständige filmische Ausdrucksweise entdeckt und einen eigenen, unverwechselbaren Stil entwickelt zu haben. Christoph Hübner gelingt es, sich den unterschiedlichen Persönlichkeiten zu nähern und ihre Arbeitsweisen und Positionen zum dokumentarischen Arbeiten anhand von Ausschnitten aus Schlüsselwerken zu vermitteln.
Dokumentarisch Arbeiten 1 - Deutschland 1990-95 - Regie und Kamera: Christoph Hübner - Mitarbeit und Ton: Gabriele Voss - Mit: Jürgen Böttcher, Volker Koepp, Peter Nestler, Klaus Wildenhahn - Produktion: Lichtblick Film und Videoproduktion, Köln / Christoph Hübner Filmproduktion, Witten
DVD-Features (Doppel-DVD):
Christoph Hübner im Gespräch mit Jürgen Böttcher 1990, 60'
Christoph Hübner im Gespräch mit Peter Nestler 1994, 63'
Christoph Hübner im Gespräch mit Volker Koepp 1995, 60'
Christoph Hübner im Gespräch mit Klaus Wildenhahn 1995, 62'
Booklet mit Text von Christoph Hübner
TV-Format: 4:3 (PAL)
Originalformat: 1,37:1
Tonformat: Dolby Digital 2.0 (mono)
Sprache: Deutsch
Untertitel: Japanisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Arabisch, Chinesisch, Deutsch
Regionalcode: 0, Alle Regionen
Aktualisiert: 2018-12-22
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Band 66 - 2006 des Jahrbuchs für fränkische Landesforschung enthält Abhandlungen zur fränkischen
Landesgeschichte.
Am Anfang des Bandes wird über aktuelle Arbeiten zur fränkischen Landesgeschichte an der
Universität Erlangen-Nürnberg informiert.
Aktualisiert: 2020-04-08
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Den Ausgangspunkt der Zurechnungslehren bilden die Überlegungen von Pufendorf, Kant und Hegel. Bemerkenswert ist, daß bereits sehr früh wesentliche Aspekte der objektiven Zurechnung entwickelt wurden ohne jedoch Zurechnungsformeln herauszuarbeiten. Die objektiv voluntativen Zurechnungstheorien von Larenz und Honig finden ihren Ausdruck in der "objektiven Zweckhaftigkeit der Handlung". Die finale Handlungslehre Welzels baut auf diesen Überlegungen auf, beschränkt sich jedoch auf die aktuelle Finalität. Die außerordentliche Zurechnung von Hruschka und Kindhäuser, die auf dem Begriff der actio libera in causa gründet, versucht die Fälle der unbewußten Fahrlässigkeit in die Zurechnung einzubeziehen.
Die normative Begründung der Adäquanztheorie durch Müller und Engisch bildet den Ausgangspunkt und die Grundlage für die weitere Entwicklung der normativen Zurechnungstheorien (S. 102-110). Die hierauf gegründeten modernen Zurechnungstheorien vermögen jedoch das Problem der Risikorealisierung nicht zu lösen. Lediglich die von Jakobs und Puppe entwickelte Zurechnungstheorie der "relevanten Kausalität" vermag die Risikorealisierung in Teilbereichen zu erklären. Die hierfür notwendige Materialisierung des Pflichtverstoßes ist jedoch sehr kompliziert und damit schwer zu fassen.
Die objektive Zweckhaftigkeit der Handlung und das mißbilligte Risiko stehen jedoch nicht isoliert nebeneinander. Vielmehr besteht eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen beiden Merkmalen. Die objektive Zweckhaftigkeit begründet die Zurechnung, das erlaubte Risiko schränkt sie nachträglich wieder ein. Das erlaubte Risiko hat daher eine haftungsbeschränkende Funktion.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aus dem Blickwinkel des Praktikers und Kollegen führt Christoph Hübner Gespräche mit Dokumentarfilmern und entwickelt mit ihnen zusammen mögliche Antworten auf Grundfragen des Genres. Die Gespräche sind entstanden im Zusammenhang mit der Sendereihe Dokumentarisch arbeiten, die ab Januar 2001 von 3sat ausgestrahlt wurde. In diesem Band sind die Gespräche in voller Länge als Originaltext zugänglich und gehen damit über das in den Sendungen veröffentlichte Material weit hinaus.
Aktualisiert: 2021-04-28
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Christoph Hübner und Gabriele Voss arbeiten seit 1978 zusammen; ihre Filme beobachten über lange Zeiträume Orte, insbesondere das Ruhrgebiet und dessen Strukturwandel ('Prosper/Ebel I–II', 'Chronik einer Zeche und ihrer Siedlung' 1979–1983, 1995–1998; 'Emscherskizzen', 2006–2013), aber auch Menschen, deren Geschichten sie stets als Chronik der Zeit dokumentieren ('Lebens-Geschichte des Bergarbeiters Alfons S.', 1978; 'Die Champions', 1998–2003; 'Thomas Harlan/Wandersplitter', 2003–2006; 'Halbzeit', 2006/2008).
Neben ihren Filmen sind Texte entstanden, die sich mit Form und Inhalt ihrer Zusammenarbeit auseinandersetzen: Wie funktioniert filmische Geschichtsschreibung, wie schreibt sich Autorschaft in den Film ein, in welchem Verhältnis stehen Kino und Fernsehen, Dokument und Fiktion, Film und andere Künste zueinander – dies sind die Leitfragen.
Der 16. Band der Reihe 'Texte zum Dokumentarfilm' versammelt Texte von Christoph Hübner und Gabriele Voss aus fast 4o Jahren als selbstreflexive Einholung ihrer filmischen Arbeit.
Aktualisiert: 2018-07-12
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Vier Dokumentaristen, vier Gespräche, vier Autoren des deutschen Dokumentarfilms seit den 60er Jahren. „Autor“, ein Wort, das man üblicherweise mit dem Dokumentarfilm nicht in Verbindung bringt und das doch zumindest bei den hier vorgestellten Regisseuren seine Berechtigung hat: Hans-Dieter Grabe, Elfi Mikesch, Harun Farocki und Thomas Heise. Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie den Dokumentarfilm für sich als eigenständige filmische Ausdrucksweise entdeckt und einen eigenen, unverwechselbaren Stil entwickelt zu haben. Christoph Hübner, ebenfalls eine Dokumentarfilm-Autor, gelingt es, sich aus freundschaftlicher Perspektive den unterschiedlichen Persönlichkeiten zu nähern und ihre Positionen zum dokumentarischen Arbeiten anhand von Ausschnitten aus Schlüsselwerken deutlich zu machen.
Dokumentarisch Arbeiten 2 - Deutschland 1998-2012 - Regie und Kamera: Christoph Hübner - Mitarbeit und Ton: Gabriele Voss - Mit: Hans-Dieter Grabe, Elfi Mikesch, Harun Farocki, Thomas Heise - Produktion: Christoph Hübner Filmproduktion, Witten
DVD-Features (Doppel-DVD):
- HANS-DIETER GRABE: LIEBER WENIGER ALS MEHR 1998, 64'
- ELFI MIKESCH: TRÄUMEN SPIELEN JAGEN 2000, 60'
- HARUN FAROCKI: MODELL/REALITÄT 2005, 60'
- THOMAS HEISE: BRUCHSTÜCKE 2012, 62'
- Booklet mit Text von Christoph Hübner
TV-Format: 4:3 (PAL)
Originalformat: 1,37:1 / 1,78:1
Tonformat: Dolby Digital 2.0 (mono)
Sprache: Deutsch
Untertitel: Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch
Regionalcode: 0, alle Regionen
FSK: Infoprogramm
Aktualisiert: 2021-01-29
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