Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Seit der Veröffentlichung seiner Schrift "Schuld und Prävention" (1976) und der ersten Auflage seines Lehrbuchs (1983) gilt Günther Jakobs sowohl in Deutschland als auch international als einer der wichtigsten Strafrechtswissenschaftler der Gegenwart. Zwar ist Jakobs' Straf- und Verbrechenstheorie zum Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen geworden. Bis heute fehlt jedoch eine verlässliche Gesamtanalyse, die der Innovationskraft seines Werkes gerecht wird, aber auch dessen problematische Züge nicht verschweigt. Der vorliegende Band, ein Gemeinschaftswerk von 31 renommierten Rechtswissenschaftlern aus dem In- und Ausland, schließt diese Lücke. Es werden die geistesgeschichtlichen Grundlagen von Jakobs' Denken freigelegt, seine wichtigsten Beiträge zur Theorie des Verbrechens kritisch analysiert und sein Einfluss auf die heutige strafrechtswissenschaftliche Diskussion untersucht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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"Paris 1919-1920: Frieden durch Recht?" – In diesem Band, der Essays aus den Federn des Historikers Markus Payk, des Politikwissenschaftlers Herfried Münkler sowie der Rechtswissenschaftler Claus Kreß und Angelika Nußberger vereint, wird dieser Frage nicht "nur" in ihrem unmittelbaren historischen Sinn nachgegangen. Vielmehr möchte der Band auch dazu anregen, die Frage der Verrechtlichung der internationalen Beziehungen von den Jahren 1919 und 1920 in Paris und der Zwischenkriegszeit aus auf Gegenwart und Zukunft der internationalen Beziehungen hin zu erweitern. Denn die aktuelle Weltlage gibt dringenden Anlass dazu, darüber nachzudenken, ob der "behütende" Einsatz für die Sicherung des Weltfriedens durch eine vergleichsweise starke weltumspannende Völkerrechtsordnung erhöht werden sollte.
Mit Beiträgen von
Marcus Payk, Angelika Nußberger, Claus Kreß und Herfried Münkler.
Aktualisiert: 2023-02-14
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„Paris 1919-1920: Frieden durch Recht?“ – In diesem Band, der Essays aus den Federn des Historikers Marcus Payk, des Politikwissenschaftlers Herfried Münkler sowie der Rechtswissenschaftler Claus Kreß und Angelika Nußberger vereint, wird dieser Frage nicht „nur“ in ihrem unmittelbaren historischen Sinn nachgegangen. Vielmehr möchte der Band auch dazu anregen, die Frage der Verrechtlichung der internationalen Beziehungen von den Jahren 1919 und 1920 in Paris und der Zwischenkriegszeit aus auf Gegenwart und Zukunft der internationalen Beziehungen hin zu erweitern. Denn die aktuelle Weltlage gibt dringenden Anlass dazu, darüber nachzudenken, ob der „behütende“ Einsatz für die Sicherung des Weltfriedens durch eine vergleichsweise starke weltumspannende Völkerrechtsordnung erhöht werden sollte.
Mit Beiträgen von
Marcus Payk, Angelika Nußberger, Claus Kreß und Herfried Münkler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Universität zu Köln und damit zugleich die Rechtswissenschaftliche Fakultät feierte im Jahr 2019 ihr 100-jähriges Bestehen. Die alte Universität war im Jahr 1798 von Napoleon geschlossen worden und es hat eines 120-jährigen Bemühens bedurft, bis es gelungen ist, die neue Universität wiederum zu eröffnen. Aus Anlass der vielfältigen Feiern zum Jubiläum 2019 hatte die Rechtswissenschaftliche Fakultät eine Vortragsreihe veranstaltet, mit der sie sich an die Kölner Bürger wenden wollte. Neben Beiträgen zur Geschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät finden sich unterschiedlichste Beiträge wie z.B. Weltraumschrott, Digitalisierung und Recht, Doping im Sport, Der Fall Gurlitt usw.
Aktualisiert: 2022-02-12
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Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, so dass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Band 3 umfasst die ersten Vorschriften des Besonderen Teils: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit, Straftaten gegen ausländische Staaten, Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen, Straftaten gegen die Landesverteidigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt; Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Geld- und Wertzeichenfälschung, falsche uneidliche Aussage und Meineid, falsche Verdächtigung, Straftaten, die sich auf Religion und Weltanschauung beziehen, Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Vorteile auf einen Blick
- präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
- praxisorientierte Lösungsvorschläge
- wichtige Teile des Nebenstrafrechts
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Stephan Anstötz,
Nikolaus Bosch,
Volker Erb,
Burkhard Feilcke,
Sigrid Hegmann,
Olaf Hohmann,
Tatjana Hörnle,
Claus Kreß,
Martina Ludlei,
Henning Ernst Müller,
Joachim Renzikowski,
Christian Ritscher,
Jürgen Schäfer,
Frank Stuppi,
Jan Zopfs
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Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, so dass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Band 9 (neue Bandzählung) enthält eine Kommentierung zu den strafrechtlichen Normen des Waffenrechts (WaffG, KWKG, SprengG), Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes und Asylgesetzes, die in den gängigen ausländerrechtlichen Kommentaren meist allein aus verwaltungsrechtlicher Sicht kommentiert werden, sowie des StaatsangehörigkeitsG (StAG). Darüber hinaus werden das Wehrstrafgesetz sowie dessen Einführungsgesetz ausführlich dargestellt.
Ferner beinhaltet der Band eine ausführliche Kommentierung zum Völkerstrafgesetzbuch. Neben den Straftaten gegen das Völkerrecht (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen, gegen Eigentum und sonstige Rechte, gegen humanitäre Operationen und Embleme sowie Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden und Mittel der Kriegsführung u.a.) wird der Anwendungsbereich des Völkerstrafgesetzbuches sowie die Frage der Schuld bei Handeln auf Befehl ausführlich behandelt.
Vorteile auf einen Blickpräzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literaturpraxisorientierte Lösungsvorschlägewichtige Teile des Nebenstrafrechts
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen. insb. des Waffenrechts, sowie die neueste Rechtsprechung und Literatur.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Kai Ambos,
Klaus Dau,
Knut Dörmann,
Volker Erb,
Hilde Farthofer,
Robin Geiß,
Jan Gericke,
Bernd Heinrich,
Florian Jeßberger,
Claus Kreß,
Milan Kuhli,
Martina Ludlei,
Christoph Safferling,
Jürgen Schäfer,
Christian Schmidt-Sommerfeld,
Thomas Weigend,
Gerhard Werle,
Andreas Zimmermann
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Seit der Veröffentlichung seiner Schrift "Schuld und Prävention" (1976) und der ersten Auflage seines Lehrbuchs (1983) gilt Günther Jakobs sowohl in Deutschland als auch international als einer der wichtigsten Strafrechtswissenschaftler der Gegenwart. Zwar ist Jakobs' Straf- und Verbrechenstheorie zum Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen geworden. Bis heute fehlt jedoch eine verlässliche Gesamtanalyse, die der Innovationskraft seines Werkes gerecht wird, aber auch dessen problematische Züge nicht verschweigt. Der vorliegende Band, ein Gemeinschaftswerk von 31 renommierten Rechtswissenschaftlern aus dem In- und Ausland, schließt diese Lücke. Es werden die geistesgeschichtlichen Grundlagen von Jakobs' Denken freigelegt, seine wichtigsten Beiträge zur Theorie des Verbrechens kritisch analysiert und sein Einfluss auf die heutige strafrechtswissenschaftliche Diskussion untersucht.
Aktualisiert: 2021-09-07
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Vorteile auf einen Blick
- präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
- realitätsnahe Lösungsvorschläge
- wichtige Teile des Nebenstrafrechts
Zur Neuauflage von Band 8
In der Neuauflage wurden insbesondere die Neuerungen des Aufenthaltsgesetzes eingearbeitet und eine Kommentierung des strafrechtlichen Teils des Staatsangehörigkeitsgesetzes aufgenommen. Die im Juni/Juli beschlossenen Reformen des WaffenG und des SprengG sind bereits berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2022-03-02
Autor:
Kai Ambos,
Klaus Dau,
Knut Dörmann,
Robin Geiß,
Jan Gericke,
Wolfgang Joecks,
Claus Kreß,
Klaus Miebach,
Christoph Safferling,
Christian Schmidt-Sommerfeld,
Thomas Weigend,
Gerhard Werle,
Andreas Zimmermann
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Vorteile auf einen Blick
- präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
- realitätsnahe Lösungsvorschläge
- wichtige Teile des Nebenstrafrechts
Zur Neuauflage von Band 3
In der 3. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert und dabei u.a. die Auswirkungen des 48. und 49. StRÄndG, des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs und - ganz ausführlich - des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2020-09-16
Autor:
Nikolaus Bosch,
Claus Dieter Classen,
Volker Erb,
Karl-Heinz Groß,
Helene Hechtl,
Sigrid Hegmann,
Olaf Hohmann,
Tatjana Hörnle,
Wolfgang Joecks,
Claus Kreß,
Joachim Lampe,
Klaus Miebach,
Henning Ernst Müller,
Joachim Renzikowski,
Christian Ritscher,
Jürgen Schäfer,
Jan Steinmetz,
Jan Zopfs
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Das Völkerstrafrecht darf heute in seinem Kernbereich als akzeptiert gelten: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden von der internationalen Gemeinschaft als solche gebrandmarkt und diejenigen, die solche Verbrechen befohlen, gesteuert oder ausgeführt haben, zumindest teilweise zur Verantwortung gezogen. Doch wie groß ist der Kreis der Beteiligten, deren völkerstraftatfördernde Handlungen bislang noch nicht in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten sind? Wann machen sich beispielsweise Mitarbeiter eines Kriegswaffen produzierenden Unternehmens, eines Rohstoffe in einem Krisengebiet fördernden Konzerns oder die Berater und Assistenten der Befehlshabenden völkerrechtlich strafbar?
Die Autorin versucht diese Fragen anhand einer Aufarbeitung insbesondere der Nürnberger Wirtschaftsverfahren und der Judikatur der beiden Ad hoc-Tribunale, eines funktionalen Mikrovergleichs des deutschen und des angloamerikanischen Teilnahmerechts sowie der rechtstheoretischen Begründung der Beihilfestrafbarkeit zu beantworten. Vor diesem Hintergrund legt sie die Teilnahmevorschriften der Artikel 25(3)(c) und (d) IStGH-Statut im Detail aus, wobei sie insbesondere aufzeigt, dass die völkerstrafrechtliche Beihilfe auch unter dem Rom-Statut keine Förderungsabsicht im Sinne eines dolus directus ersten Grades erfordert. Im Ergebnis plädiert die Autorin dafür, völkerstraftatfördernde Handlungen auch im Bereich des Wirtschaftslebens dezidiert zu verfolgen, sofern der Handelnde ein tatspezifisches Risiko schafft und für diese Risikobegründung die Verantwortung trägt. Letzteres ist innerhalb eines Unternehmens der Fall, wenn er hierfür nach der innerorganisatorischen Kompetenzordnung aufgrund seiner Position und Funktion zuständig ist.
Diese Arbeit wurde mit dem CBH-Dissertationspreis 2013 der Universität zu Köln ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Die Cologne Occasional Papers on International Peace and Security Law sind kleinere Monografien und Gutachten zu aktuellen friedenssicherungsrechtlichen Fragestellungen. Sie werden herausgegeben von Claus Kreß, Direktor des Institute for International Peace and Security Law der Universität zu Köln.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Die Cologne Occasional Papers on International Peace and Security Law sind kleinere Monografien und Gutachten zu aktuellen friedenssicherungsrechtlichen Fragestellungen. Sie werden herausgegeben von Claus Kreß, Direktor des Institute for International Peace and Security Law der Universität zu Köln.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Nicht erst seit der Tötung des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschläge vom 11. September 2011, Osama bin Laden, durch die Einheit der US-amerikanischen Militärs, die Navy Seals, am 02. Mai 2011 in Abbottabad, Pakistan, ist der Begriff der gezielten Tötung ein fester Bestandteil des politischen und völkerrechtlichen Diskurses geworden. Neben den USA verfolgen auch andere Staaten die Strategie des gezielten Tötens. Bedeutung hat sie vor allem im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung. Dementsprechend ist die Diskussion zur Rechtmäßigkeit des Einsatzes gezielter Tötungen in der Praxis erheblich von politischen Motiven beeinflusst.
Die Autorin zeigt in ihrer Arbeit, dass gezielte Tötungen nicht in einem rechtlichen „Niemandsland“ ausgetragen werden, sondern Fragen des zwischenstaatlichen Gewaltverbots, Belange des humanitären Völkerrechts und bestimmte Menschenrechte, allen voran das Recht auf Leben berühren. Als (zwischen-) staatliche Maßnahme können sie auf Grundlage geltenden Völkerrechts auf ihre Rechtmäßigkeit hin beurteilt werden. Dabei sind die Umstände der einzelnen gezielten Tötung maßgeblich für das anwendbare Recht. Die Autorin kommt zum dem Ergebnis, dass eine gezielte Tötung im Kontext eines bewaffneten Konfliktes nach konfliktvölkerrechtlichen Maßstäben eine rechtmäßige Kriegshandlung sein kann. Eine gezielte Tötung außerhalb eines bewaffneten Konflikts hingegen wird in den seltensten Fällen den Anforderungen des Menschenrechtsschutzes gerecht werden.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Zunehmende internationale Verflechtungen im Außenhandel, ausgeweiteter Massentourismus, der Zustrom von Asylbewerbern und ausländischen Arbeitskräften sowie neue Möglichkeiten internationaler Kooperation bei der Verbrechensbekämpfung spiegeln sich in einer zunehmenden Zahl von Fällen mit Anknüpfungspunkten im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen wider. Fragen zu Auslieferung, Rechtshilfe und Vollstreckungshilfe drängen sich auf.
Der Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas ist längst zu einem Standardwerk und einer unentbehrlichen, fortlaufend aktualisierten Arbeitshilfe für alle geworden, die sich mit Fragen des internationalen Strafrechts im weitesten Sinne beschäftigen.
Zum Inhalt:
Theoretisch fundierte und zugleich praxisnahe Kommentierung des IRG von maßgeblichen Praktikern und Wissenschaftlern
Ausführliche Darstellung der Grundlagen des internationalen Rechtshilferechts sowie umfassende Erläuterung der Bestimmungen über den Rechtshilfeverkehr innerhalb der EU (mit den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen und über den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der deutschen Gesetzgebung hierzu)
Eingehende Länderberichte zur Rechtslage im Verhältnis zu den Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland einen intensiven Rechtshilfeverkehr unterhält
Übersichtlich gegliederte Sammlung der für Deutschland maßgeblichen multilateralen und europäischen Rechtsakte zur Auslieferung und sonstigen internationalen Rechtshilfe mit deliktsspezifischen Rechtsakten (z. B. zur Cyberkriminalität und zum Terrorismus)
Umfassende Erläuterung des Rechtshilferechts im Verhältnis zum Internationalen Strafgerichtshof.
Zuletzt erschien Lieferung 54 (Oktober 2022/91,- €).
Aktualisiert: 2023-04-20
Autor:
Klaus Michael Böhm,
Martin Böse,
Christoph Burchard,
Christian Burr,
Nikolaos Gazeas,
Marco Gercke,
Michael Grotz,
Heinrich Grützner,
Sigrid Jacoby,
Christian Johnson,
Helmut Kreicker,
Claus Kreß,
Claus LL.M. Cambridge Kreß,
Jan MacLean,
Paul-Günter Pötz,
Paul-Günther Pötz,
Holger Schamberg,
Anne LL.M. Schneider,
Natalia LL.M. Spitz,
Martin Waßmer
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Nicht erst seit der Tötung des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschläge vom 11. September 2011, Osama bin Laden, durch die Einheit der US-amerikanischen Militärs, die Navy Seals, am 02. Mai 2011 in Abbottabad, Pakistan, ist der Begriff der gezielten Tötung ein fester Bestandteil des politischen und völkerrechtlichen Diskurses geworden. Neben den USA verfolgen auch andere Staaten die Strategie des gezielten Tötens. Bedeutung hat sie vor allem im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung. Dementsprechend ist die Diskussion zur Rechtmäßigkeit des Einsatzes gezielter Tötungen in der Praxis erheblich von politischen Motiven beeinflusst.
Die Autorin zeigt in ihrer Arbeit, dass gezielte Tötungen nicht in einem rechtlichen „Niemandsland“ ausgetragen werden, sondern Fragen des zwischenstaatlichen Gewaltverbots, Belange des humanitären Völkerrechts und bestimmte Menschenrechte, allen voran das Recht auf Leben berühren. Als (zwischen-) staatliche Maßnahme können sie auf Grundlage geltenden Völkerrechts auf ihre Rechtmäßigkeit hin beurteilt werden. Dabei sind die Umstände der einzelnen gezielten Tötung maßgeblich für das anwendbare Recht. Die Autorin kommt zum dem Ergebnis, dass eine gezielte Tötung im Kontext eines bewaffneten Konfliktes nach konfliktvölkerrechtlichen Maßstäben eine rechtmäßige Kriegshandlung sein kann. Eine gezielte Tötung außerhalb eines bewaffneten Konflikts hingegen wird in den seltensten Fällen den Anforderungen des Menschenrechtsschutzes gerecht werden.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Das Völkerstrafrecht darf heute in seinem Kernbereich als akzeptiert gelten: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden von der internationalen Gemeinschaft als solche gebrandmarkt und diejenigen, die solche Verbrechen befohlen, gesteuert oder ausgeführt haben, zumindest teilweise zur Verantwortung gezogen. Doch wie groß ist der Kreis der Beteiligten, deren völkerstraftatfördernde Handlungen bislang noch nicht in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten sind? Wann machen sich beispielsweise Mitarbeiter eines Kriegswaffen produzierenden Unternehmens, eines Rohstoffe in einem Krisengebiet fördernden Konzerns oder die Berater und Assistenten der Befehlshabenden völkerrechtlich strafbar?
Die Autorin versucht diese Fragen anhand einer Aufarbeitung insbesondere der Nürnberger Wirtschaftsverfahren und der Judikatur der beiden Ad hoc-Tribunale, eines funktionalen Mikrovergleichs des deutschen und des angloamerikanischen Teilnahmerechts sowie der rechtstheoretischen Begründung der Beihilfestrafbarkeit zu beantworten. Vor diesem Hintergrund legt sie die Teilnahmevorschriften der Artikel 25(3)(c) und (d) IStGH-Statut im Detail aus, wobei sie insbesondere aufzeigt, dass die völkerstrafrechtliche Beihilfe auch unter dem Rom-Statut keine Förderungsabsicht im Sinne eines dolus directus ersten Grades erfordert. Im Ergebnis plädiert die Autorin dafür, völkerstraftatfördernde Handlungen auch im Bereich des Wirtschaftslebens dezidiert zu verfolgen, sofern der Handelnde ein tatspezifisches Risiko schafft und für diese Risikobegründung die Verantwortung trägt. Letzteres ist innerhalb eines Unternehmens der Fall, wenn er hierfür nach der innerorganisatorischen Kompetenzordnung aufgrund seiner Position und Funktion zuständig ist.
Diese Arbeit wurde mit dem CBH-Dissertationspreis 2013 der Universität zu Köln ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-04-20
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