Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
Andreas Zimmermann
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
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Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
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Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
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Karl-Heinrich Friauf,
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Thomas Groß,
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Martin Ibler,
Simon Kempny,
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
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Wolfgang Durner,
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Christoph Enders,
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Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
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Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
Andreas Zimmermann
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Die Geltung des Effektivitätsprinzips im Völkerrecht ist eng mit den besonderen Merkmalen der klassischen Völkerrechtsordnung verbunden. Je mehr sich diese koordinationsrechtliche Ordnung wandelt, desto mehr wird das Prinzip in seiner Geltung zurückgedrängt. Zugleich aber sind seit 1990 vermehrt Ereignisse im Bereich der Staatenentstehung und des Gebietserwerbs aufgetreten, zu deren Beurteilung das Effektivitätsprinzip heranzuziehen ist.
Vor diesem Hintergrund analysiert die Autorin Inhalt und Funktion der Effektivität und untersucht, ob den unterschiedlichen Anwendungsfällen ein Rechtsprinzip der Effektivität entnommen werden kann. Die Verfasserin weist nach, daß nicht jeglicher Einfluß von Fakten auf Normen, sondern allein die rechtsbegründende und -begrenzende Funktion des Faktums bei Rechtspositionen von Herrschaftsverbänden den rechtlichen Gehalt des Prinzips ausmacht.
Im Hauptteil der Arbeit widmet sich Heike Krieger den Anwendungsfällen des Prinzips bei der Staatenentstehung, der völkerrechtlichen Repräsentation des Staates durch seine Regierung und beim Gebietserwerb mittels theoretischer Überlegungen und ausführlicher Darstellungen der Staatenpraxis. Dabei wird dargelegt, welchen Einfluß das Gewaltverbot, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das in der Entstehung begriffene Recht auf Demokratie auf das Effektivitätsprinzip haben. Die Bedeutung des Prinzips in der Staatenpraxis legt die Arbeit u. a. anhand folgender Beispiele dar: der Entstehung Kroatiens und Bosnien-Herzegowinas, des Status der südafrikanischen Bantustans und Nordzyperns, des Status der Regierungen von Myanmar, Algerien und Haiti, der Gebietsstreitigkeiten zwischen Eritrea und dem Jemen und des Streits um die Spratley Islands ebenso wie der Rechtslage der Baltischen Staaten und Ost-Timors.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Geltung des Effektivitätsprinzips im Völkerrecht ist eng mit den besonderen Merkmalen der klassischen Völkerrechtsordnung verbunden. Je mehr sich diese koordinationsrechtliche Ordnung wandelt, desto mehr wird das Prinzip in seiner Geltung zurückgedrängt. Zugleich aber sind seit 1990 vermehrt Ereignisse im Bereich der Staatenentstehung und des Gebietserwerbs aufgetreten, zu deren Beurteilung das Effektivitätsprinzip heranzuziehen ist.
Vor diesem Hintergrund analysiert die Autorin Inhalt und Funktion der Effektivität und untersucht, ob den unterschiedlichen Anwendungsfällen ein Rechtsprinzip der Effektivität entnommen werden kann. Die Verfasserin weist nach, daß nicht jeglicher Einfluß von Fakten auf Normen, sondern allein die rechtsbegründende und -begrenzende Funktion des Faktums bei Rechtspositionen von Herrschaftsverbänden den rechtlichen Gehalt des Prinzips ausmacht.
Im Hauptteil der Arbeit widmet sich Heike Krieger den Anwendungsfällen des Prinzips bei der Staatenentstehung, der völkerrechtlichen Repräsentation des Staates durch seine Regierung und beim Gebietserwerb mittels theoretischer Überlegungen und ausführlicher Darstellungen der Staatenpraxis. Dabei wird dargelegt, welchen Einfluß das Gewaltverbot, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das in der Entstehung begriffene Recht auf Demokratie auf das Effektivitätsprinzip haben. Die Bedeutung des Prinzips in der Staatenpraxis legt die Arbeit u. a. anhand folgender Beispiele dar: der Entstehung Kroatiens und Bosnien-Herzegowinas, des Status der südafrikanischen Bantustans und Nordzyperns, des Status der Regierungen von Myanmar, Algerien und Haiti, der Gebietsstreitigkeiten zwischen Eritrea und dem Jemen und des Streits um die Spratley Islands ebenso wie der Rechtslage der Baltischen Staaten und Ost-Timors.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
Andreas Zimmermann
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Die Geltung des Effektivitätsprinzips im Völkerrecht ist eng mit den besonderen Merkmalen der klassischen Völkerrechtsordnung verbunden. Je mehr sich diese koordinationsrechtliche Ordnung wandelt, desto mehr wird das Prinzip in seiner Geltung zurückgedrängt. Zugleich aber sind seit 1990 vermehrt Ereignisse im Bereich der Staatenentstehung und des Gebietserwerbs aufgetreten, zu deren Beurteilung das Effektivitätsprinzip heranzuziehen ist.
Vor diesem Hintergrund analysiert die Autorin Inhalt und Funktion der Effektivität und untersucht, ob den unterschiedlichen Anwendungsfällen ein Rechtsprinzip der Effektivität entnommen werden kann. Die Verfasserin weist nach, daß nicht jeglicher Einfluß von Fakten auf Normen, sondern allein die rechtsbegründende und -begrenzende Funktion des Faktums bei Rechtspositionen von Herrschaftsverbänden den rechtlichen Gehalt des Prinzips ausmacht.
Im Hauptteil der Arbeit widmet sich Heike Krieger den Anwendungsfällen des Prinzips bei der Staatenentstehung, der völkerrechtlichen Repräsentation des Staates durch seine Regierung und beim Gebietserwerb mittels theoretischer Überlegungen und ausführlicher Darstellungen der Staatenpraxis. Dabei wird dargelegt, welchen Einfluß das Gewaltverbot, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das in der Entstehung begriffene Recht auf Demokratie auf das Effektivitätsprinzip haben. Die Bedeutung des Prinzips in der Staatenpraxis legt die Arbeit u. a. anhand folgender Beispiele dar: der Entstehung Kroatiens und Bosnien-Herzegowinas, des Status der südafrikanischen Bantustans und Nordzyperns, des Status der Regierungen von Myanmar, Algerien und Haiti, der Gebietsstreitigkeiten zwischen Eritrea und dem Jemen und des Streits um die Spratley Islands ebenso wie der Rechtslage der Baltischen Staaten und Ost-Timors.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nicht-staatliche Akteure spielen in den bewaffneten Konflikten der Gegenwart eine immer größere Rolle. Denn die Großzahl dieser Konflikte ist durch eine Fragmentierung der Beteiligten charakterisiert. Nicht-staatliche Akteure stehen Streitkräften als Gegner – wie Aufständische oder Piraten – oder als Partner – wie private Sicherheitsfirmen oder Nichtregierungsorganisationen – gegenüber. Auch im innerstaatlichen Bereich arbeiten militärische und zivile Einrichtungen immer enger zusammen. Für die Bundeswehr ergeben sich aus den Beziehungen zu nicht-staatlichen Akteuren zahlreiche Fragen des internationalen und nationalen Rechts.
Dementsprechend konzentriert sich der erste Schwerpunkt dieses Bandes auf die Weiterentwicklung des Rechts des nicht-internationalen bewaffneten Konflikts und der Rechtsbindungen der nicht-staatlichen Gewaltakteure. Ein zweiter Themenkomplex widmet sich den Rechtsproblemen, denen sich die Bundeswehr im Einsatz gegenüber gestellt sieht. Ein letzter Schwerpunkt liegt auf Fragen der Privatisierung.
Mit Beiträgen von: Michael Bothe, Robert Frau, Daniel Heck, Sascha Rolf Lüder, Thilo Marauhn, Christian Raap, Doreen Scholz, Andreas Schüller, Christoph Schütz, Dominik Steiger
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Von der Landesverteidigung zur Krisenintervention – das war der Weg der Bundeswehr und der NATO seit 1990. Seit der Krimkrise von 2014 ändert sich dieses Bild wieder. Die Landesverteidigung rückt wieder in den Mittelpunkt ihrer Aufgaben. Das sicherheitspolitische Umfeld, die Bedrohungsszenarien, die Struktur der Armee haben aber kaum noch etwas mit den Erfahrungen aus dem Kalten Krieg zu tun. Ganz neue Herausforderungen sind zu bewältigen – von neuen Formen der Konfliktaustragung (asymmetrische und hybride Konflikte, Cyber- und Informationskriegsführung) bis zur Bündnisgeographie mit dem Baltikum als verwundbarer Peripherie. Diese Herausforderungen ziehen auch neue Rechtsfragen nach sich. Ihnen geht der vorliegende Band nach.
Mit Beiträgen von
Rainer Meyer zum Felde; Wolff Heintschel von Heinegg; Stephan Hobe, Rada Popova; Tassilo Singer; Björnstjern Baade; Jan Arno Hessbruegge; Stefan Oeter; Michael Teichmann
Aktualisiert: 2023-02-13
> findR *
Stärker denn je sind die deutschen und europäischen Streitkräfte integriert – in der NATO, der EU und multinationalen Korps. Der vorliegende Band geht den aktuellen Herausforderungen nach, die die militärische Integration dem Recht stellt und die neben der verfassungs- und völkerrechtlichen mittlerweile auch eine europarechtliche Dimension haben. Dazu gehört die Vision einer europäischen Armee, die in ihren historischen Wurzeln (EVG) und rechtlichen Möglichkeiten analysiert wird. Dazu gehören Fragen des Einsatzes integrierter Verbände – Parlamentsbeteiligung, nationale Souveränitätsvorbehalte und das völkerrechtliche Problem der Verantwortlichkeit und Haftung. Schließlich geht es auch um Fragen der praktischen Umsetzung, wie sie sich aus der Organisationsperspektive der NATO oder aus dem Truppenalltag eines multinationalen Hauptquartiers stellen. Stets ist es das komplexe Verhältnis zwischen internationalem Verband und nationalen Kontingenten, das rechtlich bewältigt werden muss.
Mit Beiträgen von
Florian Seiller, Sebastian Graf von Kielmansegg, Roman Schmidt-Radefeldt, Felix Arndt, Chris Gutmann, Jochen Katze, Paulina Starski, Steven Hill, Thomas Blankenburg.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Studienanfänger der Rechtswissenschaft müssen sowohl Fachwissen erwerben als auch den Stil von Gutachten einüben. Dabei bereitet es Anfängern erfahrungsgemäß Schwierigkeiten, erworbenes Wissen auf die Falllösung anzuwenden und juristische Problemstellungen sachgemäß zu formulieren. Mit dem Band werden Studierende durch vollständig ausformulierte Lösungen an die Falllösungstechnik und den Gutachtenstil herangeführt. Die behandelten Fälle sind Problemstellungen des Staatsorganisationsrechts und der Grundrechte, wie sie in Anfängerklausuren vorkommen.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Internationales, nationales und privates Recht: Hybridisierung der
Rechtsordnungen?" und "Immunität" waren die Oberthemen der 33. Tagung
der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht, die vom 13. bis
16. März 2013 in Luzern stattgefunden hat.
Unter dem Oberthema "Hybridisierung der Rechtsordnungen?" werden das
"Zusammenspiel der Rechtsquellen" und "Internationale Standards" jeweils
aus völkerrechtlicher und international-privatrechtlicher Perspektive
verhandelt. Das Oberthema "Immunität" wird unter den Aspekten
"Entwicklung und Aktualität von Immunität als Rechtsinstitut",
"Immunität von Staaten", "Immunität von Staatsbediensteten" sowie
"Zugriff auf Potentatengelder" erörtert.
Dieser Band vereinigt die Referate und Diskussionsbeiträge der
versammelten deutschsprachigen Vertreterinnen und Vertreter des
Völkerrechts und des Internationalen Privatrechts.
Aktualisiert: 2019-11-20
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Nicht-staatliche Akteure spielen in den bewaffneten Konflikten der Gegenwart eine immer größere Rolle. Denn die Großzahl dieser Konflikte ist durch eine Fragmentierung der Beteiligten charakterisiert. Nicht-staatliche Akteure stehen Streitkräften als Gegner – wie Aufständische oder Piraten – oder als Partner – wie private Sicherheitsfirmen oder Nichtregierungsorganisationen – gegenüber. Auch im innerstaatlichen Bereich arbeiten militärische und zivile Einrichtungen immer enger zusammen. Für die Bundeswehr ergeben sich aus den Beziehungen zu nicht-staatlichen Akteuren zahlreiche Fragen des internationalen und nationalen Rechts.
Dementsprechend konzentriert sich der erste Schwerpunkt dieses Bandes auf die Weiterentwicklung des Rechts des nicht-internationalen bewaffneten Konflikts und der Rechtsbindungen der nicht-staatlichen Gewaltakteure. Ein zweiter Themenkomplex widmet sich den Rechtsproblemen, denen sich die Bundeswehr im Einsatz gegenüber gestellt sieht. Ein letzter Schwerpunkt liegt auf Fragen der Privatisierung.
Mit Beiträgen von: Michael Bothe, Robert Frau, Daniel Heck, Sascha Rolf Lüder, Thilo Marauhn, Christian Raap, Doreen Scholz, Andreas Schüller, Christoph Schütz, Dominik Steiger
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Studienanfänger der Rechtswissenschaft müssen sowohl Fachwissen erwerben als auch den Stil von Gutachten einüben. Dabei bereitet es Anfängern erfahrungsgemäß Schwierigkeiten, erworbenes Wissen auf die Falllösung anzuwenden und juristische Problemstellungen sachgemäß zu formulieren. Mit dem Band werden Studierende durch vollständig ausformulierte Lösungen an die Falllösungstechnik und den Gutachtenstil herangeführt. Die behandelten Fälle sind Problemstellungen des Staatsorganisationsrechts und der Grundrechte, wie sie in Anfängerklausuren vorkommen.
Aktualisiert: 2023-04-03
> findR *
Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
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Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
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Die Geltung des Effektivitätsprinzips im Völkerrecht ist eng mit den besonderen Merkmalen der klassischen Völkerrechtsordnung verbunden. Je mehr sich diese koordinationsrechtliche Ordnung wandelt, desto mehr wird das Prinzip in seiner Geltung zurückgedrängt. Zugleich aber sind seit 1990 vermehrt Ereignisse im Bereich der Staatenentstehung und des Gebietserwerbs aufgetreten, zu deren Beurteilung das Effektivitätsprinzip heranzuziehen ist.
Vor diesem Hintergrund analysiert die Autorin Inhalt und Funktion der Effektivität und untersucht, ob den unterschiedlichen Anwendungsfällen ein Rechtsprinzip der Effektivität entnommen werden kann. Die Verfasserin weist nach, daß nicht jeglicher Einfluß von Fakten auf Normen, sondern allein die rechtsbegründende und -begrenzende Funktion des Faktums bei Rechtspositionen von Herrschaftsverbänden den rechtlichen Gehalt des Prinzips ausmacht.
Im Hauptteil der Arbeit widmet sich Heike Krieger den Anwendungsfällen des Prinzips bei der Staatenentstehung, der völkerrechtlichen Repräsentation des Staates durch seine Regierung und beim Gebietserwerb mittels theoretischer Überlegungen und ausführlicher Darstellungen der Staatenpraxis. Dabei wird dargelegt, welchen Einfluß das Gewaltverbot, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das in der Entstehung begriffene Recht auf Demokratie auf das Effektivitätsprinzip haben. Die Bedeutung des Prinzips in der Staatenpraxis legt die Arbeit u. a. anhand folgender Beispiele dar: der Entstehung Kroatiens und Bosnien-Herzegowinas, des Status der südafrikanischen Bantustans und Nordzyperns, des Status der Regierungen von Myanmar, Algerien und Haiti, der Gebietsstreitigkeiten zwischen Eritrea und dem Jemen und des Streits um die Spratley Islands ebenso wie der Rechtslage der Baltischen Staaten und Ost-Timors.
Aktualisiert: 2023-04-15
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