Ziel der „Rechtstheorie“ ist es, auf den Rechtsstoff neue und andere Perspektiven einzunehmen und Überliefertes in Frage zu stellen. Das Lehrbuch bietet in dreizehn aufeinander aufbauenden Kapiteln einen Pfad hin zu diesen neuen Perspektiven. Dabei wird eine eigene Sicht (eine normativistische und positivistische Rechtstheorie) erkennbar, die es erlaubt, eine Rechtsordnung auf eine bestimmte Art hin theoretisch zu analysieren. Wenn Sie es durchgearbeitet haben, kennen Sie bereits eine ganze Reihe von rechtstheoretischen Fragen, Problemen und Weichenstellungen. Am Schluss jedes Kapitels sind weiterführende Hinweise aufgenommen, insbesondere zu der ursprünglichen Herkunft der präsentierten Ideen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Datenverarbeitung durch Verwaltungsbehörden
wird durch die DS-GVO und deren Schwesterrichtlinie für die Sicherheitsverwaltung sowie das neue deutsche Ausführungsrecht (BDSG und entstehende neue LDSGe) auf ganz neue Grundlagen gestellt. Dabei zeigen sich erwartungsgemäß viele Unterschiede zur Datenverarbeitung der Privatwirtschaft.
Das neue Handbuch
führt rechtssicher durch die zahlreichen neuen Besonderheiten im Verwaltungsbereich. Die Darstellung ist konsequent auf die aktuelle Rechtslage und die Perspektive eines Behördenjustiziariats oder behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestellt.
Probleme der Praxis
Nicht die abstrakten Rechtsakte, sondern die Problemkomplexe, die sich für die praktische Verwaltungstätigkeit ergeben, stehen im Fokus.
Gedacht wird von der Sanktion her: Was droht alles, wenn die Vorschriften über den Datenschutz nicht eingehalten werden? So werden die neuen Verarbeitungsbefugnisse und von Amts wegen zu erfüllenden Datenschutzpflichten behandelt. Zur Sprache kommen genauso die beiden Außenverhältnisse zum Bürger als Betroffenem und zum Bundes- bzw. Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde, jeweils materiellrechtlich und für eine mögliche Prozesssituation.
Schwerpunkte
Befugnisse zur Datenverarbeitung nach neuem Recht (insbesondere: Nutzung vorhandener Daten für andere Zwecke, automatisierte Entscheidungen);
verwaltungs-, zivil- und strafrechtliche Folgen von Datenschutzverstößen (z.B. Meldepflichten, Aufsichtsmaßnahmen, Schadensersatz);
Umgang mit einem Widerspruch von Betroffenen;
Ansprüche und Rechtsschutz der Betroffenen;
von Amts wegen zu erfüllende Datenschutzpflichten;
spezifische organisatorische Anforderungen an Verwaltungsbehörden (insbesondere bei Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Nachweisung der Datenschutz-Compliance, Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses, Folgenabschätzung vor riskanten Verarbeitungen, Einsatz von Auftragsverarbeitung/Outsourcing);
Rechtsschutz der Verwaltungsbehörden gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde.
Besonders praxisnah
Das neue Handbuch analysiert die Probleme der Bundes- und Landesverwaltung und nimmt abweichende Regelungen der Landesdatenschutzgesetze mit in den Blick. Fragen des persönlichen, sachlichen und räumlichen Anwendungsbereichs werden, auch im Hinblick auf kommunale und funktionale Selbstverwaltungsträger, öffentliche Unternehmen und Hochschulen, verständlich gelöst.
Zielgruppen
Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte aller Behörden – neben staatlichen insbesondere
Kreis- und Gemeinde-, Hochschul- und Kammerverwaltungen; Anwaltschaft, Verwaltungsgerichte und Verwaltungsrechtswissenschaft.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Ziel der „Rechtstheorie“ ist es, auf den Rechtsstoff neue und andere Perspektiven einzunehmen und Überliefertes in Frage zu stellen. Das Lehrbuch bietet in dreizehn aufeinander aufbauenden Kapiteln einen Pfad hin zu diesen neuen Perspektiven. Dabei wird eine eigene Sicht (eine normativistische und positivistische Rechtstheorie) erkennbar, die es erlaubt, eine Rechtsordnung auf eine bestimmte Art hin theoretisch zu analysieren. Wenn Sie es durchgearbeitet haben, kennen Sie bereits eine ganze Reihe von rechtstheoretischen Fragen, Problemen und Weichenstellungen. Am Schluss jedes Kapitels sind weiterführende Hinweise aufgenommen, insbesondere zu der ursprünglichen Herkunft der präsentierten Ideen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Ziel der „Rechtstheorie“ ist es, auf den Rechtsstoff neue und andere Perspektiven einzunehmen und Überliefertes in Frage zu stellen. Das Lehrbuch bietet in dreizehn aufeinander aufbauenden Kapiteln einen Pfad hin zu diesen neuen Perspektiven. Dabei wird eine eigene Sicht (eine normativistische und positivistische Rechtstheorie) erkennbar, die es erlaubt, eine Rechtsordnung auf eine bestimmte Art hin theoretisch zu analysieren. Wenn Sie es durchgearbeitet haben, kennen Sie bereits eine ganze Reihe von rechtstheoretischen Fragen, Problemen und Weichenstellungen. Am Schluss jedes Kapitels sind weiterführende Hinweise aufgenommen, insbesondere zu der ursprünglichen Herkunft der präsentierten Ideen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Ziel der „Rechtstheorie“ ist es, auf den Rechtsstoff neue und andere Perspektiven einzunehmen und Überliefertes in Frage zu stellen. Das Lehrbuch bietet in dreizehn aufeinander aufbauenden Kapiteln einen Pfad hin zu diesen neuen Perspektiven. Dabei wird eine eigene Sicht (eine normativistische und positivistische Rechtstheorie) erkennbar, die es erlaubt, eine Rechtsordnung auf eine bestimmte Art hin theoretisch zu analysieren. Wenn Sie es durchgearbeitet haben, kennen Sie bereits eine ganze Reihe von rechtstheoretischen Fragen, Problemen und Weichenstellungen. Am Schluss jedes Kapitels sind weiterführende Hinweise aufgenommen, insbesondere zu der ursprünglichen Herkunft der präsentierten Ideen.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Zum Werk
Der Stern ist seit seinem Erscheinen eines der bedeutendsten Werke zum deutschen Staatsrecht. Die vollständig neu bearbeitete 2. Auflage dieses Werks erscheint in vier Bänden.
Sie baut konzeptionell auf dem sieben Bände (einschließlich vier Teilbänden) umfassenden Opus "Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland" auf und führt dieses fort. Das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte werden gleichgewichtig in jeweils zwei Bänden dargestellt.
Im Zentrum steht - wie bisher - das Staatsrecht des Grundgesetzes. Dennoch soll das deutsche Staatsrecht nicht allein als ein Staatsrecht des Bundes (d.h. ausschließlich der Bundesebene) dargestellt werden. Der deutsche Staat wird vielmehr als eine föderale Wirklichkeit präsentiert, der bereits in sich ein Bundesstaat (mit zwei Ebenen der Staatlichkeit) ist und der als solcher seinerseits in den supranationalen Staatenverbund der Europäischen Union integriert ist. Die Institute und Gewährleistungen des Grundgesetzes werden daher im Verbund mit ihren Entsprechungen auch auf der europäischen und der Landesebene entfaltet. So sehr sich z.B. die Darstellung der Grundrechte primär am Grundgesetz und an der Rechtsprechung des BVerfG orientiert, ist doch stets auch ein vergleichender Seitenblick in Bezug auf die Landesgrundrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geboten.
Die Herausgeber und ca. 50 Autorinnen und Autoren der Neuauflage zählen zu den führenden Staatsrechtslehrern Deutschlands. In einer Gemeinschaftsleistung bieten sie eine höchsten Ansprüchen genügende, konzise Gesamtdarstellung des deutschen Staatsrechts, die den Stand von Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis zu Beginn der 2020er Jahre verlässlich wiedergibt und namentlich den Entwicklungen seit der Ursprungsauflage des Werks wie etwa dem Fortgang der europäischen Integration umfassend Rechnung trägt.
Band 1 widmet sich den Grundlagen und Grundbegriffen des Staatsrechts und stellt zugleich die Strukturprinzipien der Verfassung dar, Band 2 befasst sich mit den Staatsorganen, Staatsfunktionen und dem Finanzwesen. Band 3 enthält eine Darstellung der Allgemeine Lehren der Grundrechte. Die einzelnen Grundrechte werden in Band 4 behandelt.
Vorteile auf einen Blickkonzise Gesamtdarstellung des deutschen Staatsrechts mit seinen europäischen Bezügenverfasst von den führenden Staatsrechtlern Deutschlandsdogmatisch fundierte Darstellungen mit Blick für das Wesentlicheumfassende Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei gleichzeitiger Auswertung und kritischer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Literatur
Zielgruppe
Für Wissenschaft, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Mitarbeitende in Behörden und Verwaltungen, Studierende.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Carsten Bäcker,
Tristan Barczak,
Florian Becker,
Ariane Berger,
Michael Brenner,
Christian von Coelln,
Matthias Cornils,
Otto Depenheuer,
Johannes Dietlein,
Matthias Friehe,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Claas Friedrich Germelmann,
Christoph Gröpl,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Jörg Gundel,
Dirk Heckmann,
Markus Heintzen,
Christian Hillgruber,
Hans-Detlef Horn,
Marcel Kau,
Gregor Kirchhof,
Jan Henrik Klement,
Sebastian Kluckert,
Hanno Kube,
Walter Georg Leisner,
Anna Leisner-Egensperger,
Josef Franz Lindner,
Eva Julia Lohse,
Jörn Lüdemann,
Lothar Michael,
Markus Möstl,
Sebastian Müller-Franken,
Martin Nettesheim,
Christoph Ohler,
Anne Paschke,
Adelheid Puttler,
Philipp Reimer,
Stephan Rixen,
Johannes Saurer,
Jan Philipp Schaefer,
Nils Schaks,
Stefanie Schmahl,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Thorsten Siegel,
Helge Sodan,
Klaus Stern,
Arnd Uhle,
Heinrich de Wall,
Heinrich Amadeus Wolff,
Peter Wysk
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Aktualisiert: 2020-12-22
Autor:
Harald Eberhard,
Claudia Fuchs,
Klaus F. Gärditz,
Michael Holoubek,
Harald Jatzke,
Anna-Bettina Kaiser,
Lamiss Khakzadeh-Leiler,
Michael Lang,
Georg Lienbacher,
Verena Madner,
Matthias Mayer,
Rudolf Müller,
Thomas Olechowski,
Laura Pavlidis,
Philipp Reimer,
Bernhard Renner,
Ewald Wiederin,
Thomas Ziniel,
Matthias Zußner
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Das Verfahrensrecht ist eng mit der Rechtsstruktur verknüpft; zugleich erscheint es als Rechtsgebiet tendenziell immer vernachlässigt, weil ihm gegenüber dem materiellen Recht immer der vermeintliche Makel des Sekundären, Technischen, "bloß Formalen" anhaftet. Philipp Reimer wirkt diesem Eindruck entgegen, indem er zunächst wissenschaftstheoretisch herausarbeitet, welche unterschiedlichen Fragestellungen in Bezug auf Verfahrensrecht verfolgt werden (können) - außer anwendungsbezogen-dogmatischen auch beobachtend-theoretische verschiedenster Art. Unter letzteren, den "verfahrenstheoretischen", lassen sich neben wirklichkeits- auch normwissenschaftliche Forschungsfragen identifizieren. Diese juridische Verfahrenstheorie kann Rechtsnormen in Kontexte stellen und deuten und insoweit als Reflexions- und Relaisdisziplin fungieren. Den hier möglichen Ansätzen widmet sich die Arbeit im Weiteren historisch und systematisch.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Handlungsformenlehre hat Unschärfen – beginnend beim Begriff der Handlungsform und darüber hinaus in den sie tragenden Unterscheidungen (generell/individuell, außen-/innengerichtet, usw.). Die Arbeit untersucht die Nützlichkeit des Konzepts der Handlungsform aus rechtstheoretischer Perspektive und bezieht dabei alle drei Staatsgewalten ein.
Ausgehend von einer Diskussion der begrifflichen Grundlagen, problematisiert sie den üblichen Handlungsformenkanon; ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Kritik der leitenden Unterscheidungen. Hierauf basierend wird die normenlogische Struktur von Handlungsformen herausgearbeitet, wobei eine zentrale Unterscheidung zwischen Zulässigkeits- und Wirkungsnormen getroffen wird.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Datenverarbeitung durch Verwaltungsbehörden
wird durch die DS-GVO und deren Schwesterrichtlinie für die Sicherheitsverwaltung sowie das neue deutsche Ausführungsrecht (BDSG und entstehende neue LDSGe) auf ganz neue Grundlagen gestellt. Dabei zeigen sich erwartungsgemäß viele Unterschiede zur Datenverarbeitung der Privatwirtschaft.
Das neue Handbuch
führt rechtssicher durch die zahlreichen neuen Besonderheiten im Verwaltungsbereich. Die Darstellung ist konsequent auf die aktuelle Rechtslage und die Perspektive eines Behördenjustiziariats oder behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestellt.
Probleme der Praxis
Nicht die abstrakten Rechtsakte, sondern die Problemkomplexe, die sich für die praktische Verwaltungstätigkeit ergeben, stehen im Fokus.
Gedacht wird von der Sanktion her: Was droht alles, wenn die Vorschriften über den Datenschutz nicht eingehalten werden? So werden die neuen Verarbeitungsbefugnisse und von Amts wegen zu erfüllenden Datenschutzpflichten behandelt. Zur Sprache kommen genauso die beiden Außenverhältnisse zum Bürger als Betroffenem und zum Bundes- bzw. Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde, jeweils materiellrechtlich und für eine mögliche Prozesssituation.
Schwerpunkte
Befugnisse zur Datenverarbeitung nach neuem Recht (insbesondere: Nutzung vorhandener Daten für andere Zwecke, automatisierte Entscheidungen);
verwaltungs-, zivil- und strafrechtliche Folgen von Datenschutzverstößen (z.B. Meldepflichten, Aufsichtsmaßnahmen, Schadensersatz);
Umgang mit einem Widerspruch von Betroffenen;
Ansprüche und Rechtsschutz der Betroffenen;
von Amts wegen zu erfüllende Datenschutzpflichten;
spezifische organisatorische Anforderungen an Verwaltungsbehörden (insbesondere bei Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Nachweisung der Datenschutz-Compliance, Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses, Folgenabschätzung vor riskanten Verarbeitungen, Einsatz von Auftragsverarbeitung/Outsourcing);
Rechtsschutz der Verwaltungsbehörden gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde.
Besonders praxisnah
Das neue Handbuch analysiert die Probleme der Bundes- und Landesverwaltung und nimmt abweichende Regelungen der Landesdatenschutzgesetze mit in den Blick. Fragen des persönlichen, sachlichen und räumlichen Anwendungsbereichs werden, auch im Hinblick auf kommunale und funktionale Selbstverwaltungsträger, öffentliche Unternehmen und Hochschulen, verständlich gelöst.
Zielgruppen
Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte aller Behörden – neben staatlichen insbesondere
Kreis- und Gemeinde-, Hochschul- und Kammerverwaltungen; Anwaltschaft, Verwaltungsgerichte und Verwaltungsrechtswissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gleichheitssätze sind aktueller denn je, Gleichheit und Gleichbehandlung sind Thema in Wirtschaft, Politik und Kultur - das zeigen etwa die Debatten um Frauenquoten in Aufsichtsräten, gleichgeschlechtliche Ehen oder Diskriminierungen am Arbeitsplatz und im Privatrechtsverkehr. Adressaten von Gleichheitssätzen sind längst nicht mehr nur deutsche Staatsorgane, sondern auch die Institutionen der Europäischen Union und mitunter auch Unternehmer oder gar jedermann. Dabei wird der Gleichbehandlung insgesamt zwar viel Aufmerksamkeit geschenkt, doch hat die Forschung zu den Grundstrukturen des Themas mit der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nicht überall Schritt gehalten. Eine anerkannte, handhabbare und subsumtionsgeeignete Dogmatik der Gleichheitssätze bleibt daher ein Desiderat. Die im vorliegenden Band dokumentierte Fachtagung leistet hierzu einen Beitrag.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Gleichheitssätze verschiedenster Herkunft weisen in Tatbestand und Rechtsfolgen gemeinsame Strukturelemente auf, die die Autoren der vorliegenden Untersuchung herausarbeiten. Zentral ist das Tatbestandselement "Ungleichbehandlung", wofür ein konsistenteres Begriffsverständnis vorgeschlagen wird. Elemente, die bei vielen Gleichheitssätzen hinzutreten, sind verbotene Anknüpfungen und eine mögliche Rechtfertigung. Vieldiskutierte Einzelprobleme (z.B. "Gleichheit im Unrecht", "Selbstbindung der Verwaltung") werden innerhalb dieser Tatbestandsstruktur verortet und Lösungen zugeführt. Auf der Rechtsfolgenseite steht die Alternativität aller gleichheitsrechtlichen Verpflichtungen im Zentrum: Es muss nur gleichbehandelt werden; ob in positiver oder negativer Richtung, bleibt dem Verpflichteten aber überlassen. Auf dieser Grundlage werden die Verpflichtungsinhalte in ihrer objektiv- wie subjektivrechtlichen Dimension systematisch untersucht.
Aktualisiert: 2020-01-24
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Das Verfahrensrecht ist eng mit der Rechtsstruktur verknüpft; zugleich erscheint es als Rechtsgebiet tendenziell immer vernachlässigt, weil ihm gegenüber dem materiellen Recht immer der vermeintliche Makel des Sekundären, Technischen, "bloß Formalen" anhaftet. Philipp Reimer wirkt diesem Eindruck entgegen, indem er zunächst wissenschaftstheoretisch herausarbeitet, welche unterschiedlichen Fragestellungen in Bezug auf Verfahrensrecht verfolgt werden (können) - außer anwendungsbezogen-dogmatischen auch beobachtend-theoretische verschiedenster Art. Unter letzteren, den "verfahrenstheoretischen", lassen sich neben wirklichkeits- auch normwissenschaftliche Forschungsfragen identifizieren. Diese juridische Verfahrenstheorie kann Rechtsnormen in Kontexte stellen und deuten und insoweit als Reflexions- und Relaisdisziplin fungieren. Den hier möglichen Ansätzen widmet sich die Arbeit im Weiteren historisch und systematisch.
Aktualisiert: 2022-12-22
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