Johannes Rux zeigt am Beispiel der Rechtsstellung der Lehrer die Reichweite und Grenzen der Fachaufsicht im demokratischen Rechtsstaat auf. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob den Lehrern ein rechtlich geschützter Freiraum für ihre Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit zur Verfügung steht und wie weit dieser Freiraum gegebenenfalls reicht.
Im ersten Teil bestimmt der Autor den äußeren Rahmen der pädagogischen Freiheit: Auf der einen Seite sind die Lehrer aufgrund ihrer umfassenden Rechtsbindung unter keinen Umständen dazu berechtigt, in die Rechte der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen oder Dritter einzugreifen. Auf der anderen Seite gibt es aber gerade im Bereich des Bildungswesens eine Vielzahl von Entscheidungen, die aus einer bestimmten, nachträglich nicht rekonstruierbaren konkreten Situation heraus getroffen werden und die sich daher einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle entziehen.
Während es für den Schüler im Ergebnis gleichgültig ist, wer diese Entscheidungen im Innenverhältnis konkret zu verantworten hat, stellt sich für den Lehrer durchaus die Frage, ob er auch insofern stets an die Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden ist. Rux zeigt, daß die einfach-gesetzlichen Bestimmungen über die pädagogische Freiheit bzw. Eigenverantwortung der Lehrer nicht nur eine objektive Beschränkung der Aufsichts- und Weisungsbefugnisse begründen, sondern den Lehrern auch einen justitiablen Anspruch auf einen gewissen Freiraum für die Gestaltung ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit vermitteln.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Dieser Standardtitel der Reihe NJW Praxis bietet eine umfassende rechtliche Darstellung des Spannungsfeldes zwischen Schule, Schülern, Lehrern, Eltern und Staat speziell für den Praktiker.
Inhalt
- Schulpflicht und das Recht auf Bildung
- Schulische Eignungs- und Leistungsbewertungen
- Zugang zu den einzelnen Schularten und Schulen
- Organisation des Schulwesens
- Besonderheiten des Lehrerdienstrechts
- Aufsichtspflicht der Lehrer
- Privatschulen
- Finanzierung des Schulwesens
- Rechtsschutz
Vorteile auf einen Blick
- behandelt den Rechtsschutz im Schulverhältnis
- Standardtitel zum Schulrecht
Zur Neuauflage
Die Neuauflage stellt unter anderem die strukturellen Änderungen des Schulrechts im Zusammenhang mit inklusiven Bildungsangeboten, die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung und die Folgen der Reform des Urheberrechts für Bildungseinrichtungen dar. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Verhältnis von Öffentlichen und Privaten Schulen. Darüber hinaus wurde das Werk in der Neuauflage auf den aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur gebracht.
Zielgruppe
Für mit dem Schulrecht befasste Rechtsanwälte und Richter, Schulverwaltungsbeamte, Schulräte, Schulleiter, Lehrer und Elternbeiräte.
Aktualisiert: 2023-06-14
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In vier Teiluntersuchungen erläutern die Rechtsexperten Dr. Rux und Prof. Dr. Ennuschat Bedarfe und Ansprüche stotternder Schüler auf sonderpädagogische Förderung in den Allgemeinschulen sowie auf Chancengleichheit und Nachteilsausgleich beim Erbringen und Bewerten schulischer Leistungen. Dabei werden zum einen unter dem Licht der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Förderschwerpunkt Sprache Ziele und Inhalte der schulischen Förderung stotternder Schüler in der Allgemeinschule herausgestellt. Unter Berücksichtigung der völker-, europa,- und verfassungsrechlichen Vorgaben wird zum anderen die Rechtsprechung zur Vermeidung von Benachteiligungen in der Leistungsbewertung und zur Sicherstellung von Chancengleichheit auf die Bedürfnisse von stotternden Schüler ausgelegt.
In insgesamt neun Bundesländern (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) wird die Umsetzung der entsprechenden internationalen und nationalen Rechtsvorgaben und Empfehlungen für den Bereich der Schule, der Ausbildung und des Studiums analysiert und kritisch bewertet. Abgerundet wird die Analyse schließlich durch die Behandlung von Verfahrens- und Rechtsschutzfragen.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Johannes Rux zeigt am Beispiel der Rechtsstellung der Lehrer die Reichweite und Grenzen der Fachaufsicht im demokratischen Rechtsstaat auf. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob den Lehrern ein rechtlich geschützter Freiraum für ihre Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit zur Verfügung steht und wie weit dieser Freiraum gegebenenfalls reicht.
Im ersten Teil bestimmt der Autor den äußeren Rahmen der pädagogischen Freiheit: Auf der einen Seite sind die Lehrer aufgrund ihrer umfassenden Rechtsbindung unter keinen Umständen dazu berechtigt, in die Rechte der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen oder Dritter einzugreifen. Auf der anderen Seite gibt es aber gerade im Bereich des Bildungswesens eine Vielzahl von Entscheidungen, die aus einer bestimmten, nachträglich nicht rekonstruierbaren konkreten Situation heraus getroffen werden und die sich daher einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle entziehen.
Während es für den Schüler im Ergebnis gleichgültig ist, wer diese Entscheidungen im Innenverhältnis konkret zu verantworten hat, stellt sich für den Lehrer durchaus die Frage, ob er auch insofern stets an die Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden ist. Rux zeigt, daß die einfach-gesetzlichen Bestimmungen über die pädagogische Freiheit bzw. Eigenverantwortung der Lehrer nicht nur eine objektive Beschränkung der Aufsichts- und Weisungsbefugnisse begründen, sondern den Lehrern auch einen justitiablen Anspruch auf einen gewissen Freiraum für die Gestaltung ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit vermitteln.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Johannes Rux zeigt am Beispiel der Rechtsstellung der Lehrer die Reichweite und Grenzen der Fachaufsicht im demokratischen Rechtsstaat auf. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob den Lehrern ein rechtlich geschützter Freiraum für ihre Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit zur Verfügung steht und wie weit dieser Freiraum gegebenenfalls reicht.
Im ersten Teil bestimmt der Autor den äußeren Rahmen der pädagogischen Freiheit: Auf der einen Seite sind die Lehrer aufgrund ihrer umfassenden Rechtsbindung unter keinen Umständen dazu berechtigt, in die Rechte der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen oder Dritter einzugreifen. Auf der anderen Seite gibt es aber gerade im Bereich des Bildungswesens eine Vielzahl von Entscheidungen, die aus einer bestimmten, nachträglich nicht rekonstruierbaren konkreten Situation heraus getroffen werden und die sich daher einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle entziehen.
Während es für den Schüler im Ergebnis gleichgültig ist, wer diese Entscheidungen im Innenverhältnis konkret zu verantworten hat, stellt sich für den Lehrer durchaus die Frage, ob er auch insofern stets an die Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden ist. Rux zeigt, daß die einfach-gesetzlichen Bestimmungen über die pädagogische Freiheit bzw. Eigenverantwortung der Lehrer nicht nur eine objektive Beschränkung der Aufsichts- und Weisungsbefugnisse begründen, sondern den Lehrern auch einen justitiablen Anspruch auf einen gewissen Freiraum für die Gestaltung ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit vermitteln.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Obwohl Juristen und Pädagogen gleichermaßen für sich in Anspruch nehmen, deutsch zu sprechen, verstehen sie sich oft nicht. Für (allzu) viele Lehrkräfte erscheinen das Schulrecht und der Umstand, dass ihre Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen gegebenenfalls durch die Schulaufsichtsbehörden oder gar die Gerichte kontrolliert werden könnten, als eine bedrohliche Beschränkung ihrer pädagogischen Freiheit.
Tatsächlich dient das Schulrecht dazu, die Interessen der zahlreichen Beteiligten des Schulverhältnisses zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Indem die einschlägigen Rechtsvorschriften den Lehrkräften auf der einen Seite einen Rahmen für ihre Tätigkeit vorgeben, sichern sie auf der anderen Seite den Freiraum, den die Lehrkräfte auf Grundlage ihrer pädagogischen Kompetenz eigenverantwortlich ausfüllen können – und müssen.
Das vorliegende Buch will einen Beitrag dazu leisten, (angehenden) Lehrkräften die rechtlichen Grundlagen ihrer Berufstätigkeit aufzuzeigen – und dabei die Funktion des Rechts im Schulalltag darstellen. Neben dem Schulrecht im engeren Sinne werden Fragen aus anderen Rechtsbereichen behandelt, die im Schulverhältnis von Bedeutung sind.
Aktualisiert: 2021-01-14
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Zum Werk
Der Kommentar erläutert unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts alle praxisrelevanten Themen mit dem nötigen wissenschaftlichen Tiefgang. Dank seiner klaren dreigliedrigen Struktur führt das Werk seinen Benutzer stets auf dem kürzesten Weg zur Information. Die jeder Kommentierung vorangestellte Überblicksebene sorgt für eine schnelle Orientierung, in der Standardebene ist die ausführliche Kommentierung enthalten. Zahlreiche Detailebenen ermöglichen die vertiefte Recherche - mit Fallgruppen aus der Praxis, weiterführenden Hinweisen und kritischen Stellungnahmen der Bearbeiter.
Vorteile auf einen Blickrenommiertes Autorenteam mit Staatsrechtlern aus Wissenschaft und PraxisBerücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtspraxisgerechte Aufbereitung mit dogmatischer Fundierung
Zur Neuauflage
Die 3. Auflage enthält eine vollständige Kommentierung der jüngsten Änderungen des Grundgesetzes vom 28.3.2019 (BGBl. I 404) zum Digitalpakt Schule sowie vom 15.11.2019 (BGBl. I 1546) zur Grundsteuerreform.
Zielgruppe
Für alle mit dem Verfassungsrecht befassten Richter, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Referendare und Studenten.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Peter Axer,
Tristan Barczak,
Lars Brocker,
Hermann Butzer,
Matthias Cornils,
Johannes Dietlein,
Oliver Dörr,
Christoph Enders,
Volker Epping,
Robert Frau,
Michael Germann,
Bernd Grzeszick,
Wolff Heintschel von Heinegg,
Johannes Hellermann,
Ansgar Hense,
Christian Hillgruber,
Stefan Huster,
Markus Kaltenborn,
Bernhard Kempen,
Uwe Kischel,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Hanno Kube,
Heinrich Lang,
Hans-Georg Maaßen,
Veith Mehde,
Gerd Morgenthaler,
Markus Ogorek,
Stefan Ulrich Pieper,
Henning Radtke,
Ekkehart Reimer,
Barbara Remmert,
Matthias Ruffert,
Johannes Rux,
Franz Schemmer,
Roman Schmidt-Radefeldt,
Jens-Peter Schneider,
Christian Seiler,
Joachim Suerbaum,
Arnd Uhle
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Das Recht auf Bildung gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Die vorliegende Abhandlung untersucht den Inhalt und die Reichweite des Rechts auf Bildung aus Art. 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und untersucht die Frage, ob und inwieweit die Schulsysteme der deutschen Länder den Vorgaben dieser Konvention genügen. Die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Behindertenrechtskonvention beschränkt sich nicht darauf, allgemein die Menschenrechte zu bekräftigen, die auch in anderen Menschenrechtsabkommen gewährleistet sind. Vielmehr garantiert sie für Menschen mit Behinderungen auch ein Recht auf Inklusion in das öffentliche Leben im Allgemeinen wie in das Bildungssystem im Besonderen, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung der Regelfall ist.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Angesichts der grassierenden Unzufriedenheit mit den politischen Institutionen erscheinen direktdemokratische Verfahren zumindest auf den ersten Blick als ideales Instrument, um die Rückkoppelung zwischen den Bürgern und ihren Repräsentanten zu verbessern. Wie der Autor in seiner Habilitationsschrift anhand der einschlägigen Regelungen in den deutschen Bundesländern aufzeigt, kommt diese Artikulations- und Kommunikationsfunktion der Volksinitiative, des Volksbegehrens und des Volksentscheides bisher nur unvollkommen zum Ausdruck.
Die praktischen Erfahrungen mit diesen Regelungen zeigen aber nicht nur, dass viele Gesetzgeber Hürden errichtet haben, die sich in der politischen Praxis schwer überwinden lassen, sondern bieten auch Anhaltspunkte für eine Optimierung der Verfahren. Die Untersuchung ist damit nicht nur für Rechts- und Politikwissenschaftler von Interesse, sondern auch für Parlamente, Ministerien und potentielle Initiatoren direktdemokratischer Verfahren.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Zum Werk
Dieser Standardtitel der Reihe NJW Praxis bietet eine umfassende rechtliche Darstellung des Spannungsfeldes zwischen Schule, Schülern, Lehrern, Eltern und Staat speziell für den Praktiker.
Inhalt
- Schulpflicht und das Recht auf Bildung
- Schulische Eignungs- und Leistungsbewertungen
- Zugang zu den einzelnen Schularten und Schulen
- Organisation des Schulwesens
- Besonderheiten des Lehrerdienstrechts
- Aufsichtspflicht der Lehrer
- Privatschulen
- Finanzierung des Schulwesens
- Rechtsschutz
Vorteile auf einen Blick
- behandelt den Rechtsschutz im Schulverhältnis
- Standardtitel zum Schulrecht
Zur Neuauflage
Die Neuauflage stellt unter anderem die strukturellen Änderungen des Schulrechts im Zusammenhang mit inklusiven Bildungsangeboten, die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung und die Folgen der Reform des Urheberrechts für Bildungseinrichtungen dar. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Verhältnis von Öffentlichen und Privaten Schulen. Darüber hinaus wurde das Werk in der Neuauflage auf den aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur gebracht.
Zielgruppe
Für mit dem Schulrecht befasste Rechtsanwälte und Richter, Schulverwaltungsbeamte, Schulräte, Schulleiter, Lehrer und Elternbeiräte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In vier Teiluntersuchungen erläutern die Rechtsexperten Dr. Rux und Prof. Dr. Ennuschat Bedarfe und Ansprüche stotternder Schüler auf sonderpädagogische Förderung in den Allgemeinschulen sowie auf Chancengleichheit und Nachteilsausgleich beim Erbringen und Bewerten schulischer Leistungen. Dabei werden zum einen unter dem Licht der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Förderschwerpunkt Sprache Ziele und Inhalte der schulischen Förderung stotternder Schüler in der Allgemeinschule herausgestellt. Unter Berücksichtigung der völker-, europa,- und verfassungsrechlichen Vorgaben wird zum anderen die Rechtsprechung zur Vermeidung von Benachteiligungen in der Leistungsbewertung und zur Sicherstellung von Chancengleichheit auf die Bedürfnisse von stotternden Schüler ausgelegt.
In insgesamt neun Bundesländern (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) wird die Umsetzung der entsprechenden internationalen und nationalen Rechtsvorgaben und Empfehlungen für den Bereich der Schule, der Ausbildung und des Studiums analysiert und kritisch bewertet. Abgerundet wird die Analyse schließlich durch die Behandlung von Verfahrens- und Rechtsschutzfragen.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Zum WerkDieser Standardtitel der Reihe NJW Praxis bietet eine umfassende rechtliche Darstellung des Spannungsfeldes zwischen Schule, Schülern, Lehrern, Eltern und Staat speziell für den Praktiker.
Inhalt
Schulpflicht und das Recht auf Bildung
Schulische Eignungs- und Leistungsbewertungen
Zugang zu den einzelnen Schularten und Schulen
Organisation des Schulwesens
Besonderheiten des Lehrerdienstrechts
Aufsichtspflicht der Lehrer
Privatschulen
Finanzierung des Schulwesens
Rechtsschutz
Vorteile auf einen Blick
mit den Folgen der Pisa-Studie für die Schulpraxis
behandelt den Rechtsschutz im Schulverhältnis
Standardtitel zum Schulrecht
Zur NeuauflageDie Neuauflage zeigt vor allem die Folgen, die sich durch die Qualitätssicherung im Zuge der Pisa-Studie im Schulalltag ergeben haben. Darüber hinaus wird das Werk in der Neuauflage auf den aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur gebracht.
ZielgruppeFür mit dem Schulrecht befasste Rechtsanwälte und Richter, Schulverwaltungsbeamte, Schulräte, Schulleiter, Lehrer und Elternbeiräte.
Aktualisiert: 2019-08-27
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Der aktuelle Grundgesetzkommentar
Zum Werk
Der Praktikerkommentar, der nunmehr in 2. Auflage erscheint, garantiert eine von Grund auf aktuelle Darstellung des Verfassungsrechts. Erläutert sind alle praxisrelevanten Themen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dabei führt das Werk seinen Benutzer stets auf dem kürzesten Weg zur Information.
Der dreistufige Aufbau
- informiert auf der Überblicks-Ebene vorab über das Wichtigste zum jeweiligen Artikel
- bietet auf der Standard-Ebene eine ausführliche Kommentierung
- enthält zahlreiche Detail-Ebenen für die vertiefte Recherche - mit Fallgruppen aus der Praxis, weiterführenden Hinweisen und kritischen Stellungnahmen der Bearbeiter.
Vorteile auf einen Blick
- dreistufiger Aufbau
- mit Rechtsprechung des BVerfG zum Ehegattensplitting und zum Luftsicherheitsgesetz
Zur Neuauflage
Neben der seit der Vorauflage ergangenen Rechtsprechung und der neuesten Literatur berücksichtigt der "Epping/Hillgruber" als erster Grundgesetzkommentar die Rechtsprechung des BVerfG zum Ehegattensplitting (Beschl. v. 7.5.2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 288/07) und zum Luftsicherheitsgesetz (Beschl. V. 20.3.2013 - 2 BvF 1/05 -) im Nachgang zur Plenarentscheidung v. 3.7.2012 (2 PBvU 1/11).
Zu den Autoren
Bearbeitet von Prof. Dr. Peter Axer, Prof. Dr. Manfred Baldus, Dr. Lars Brocker, Präsident d. VerfGH/OVG Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Hermann Butzer, Prof. Dr. Matthias Cornils, Prof. Dr. Johannes Dietlein, Prof. Dr. Oliver Dörr, LL.M., Prof. Dr. Christoph Enders, Prof. Dr. Volker Epping, Prof. Dr. Udo Fink, Prof. Dr. Michael Germann, Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M., Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg, Prof. Dr. Johannes Hellermann, Prof. Dr. Ansgar Hense, Prof. Dr. Christian Hillgruber, Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Prof. Dr. Bernhard Kempen, Prof. Dr. Uwe Kischel, LL.M., Prof. Dr. Winfried Kluth, Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M., Prof. Dr. Heinrich Lang, Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des BA f. Verfassungsschutz, Prof. Dr. Veith Mehde; Prof. Dr. Gerd Morgenthaler, Prof. Dr. Stefan Ulrich Pieper, Bundespräsidialamt, Prof. Dr. Henning Radtke, Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Prof. Dr. Barbara Remmert, Prof. Dr. Matthias Ruffert, Prof. Dr. Johannes Rux, Dr. Franz Schemmer, Vors. Richter am OVG, PD Dr. Roman Schmidt-Radefeld, Wiss. Dienste des BT, Prof. Dr. Jens-Peter Schneider, Prof. Dr. Christian Seiler, Prof. Dr. Joachim Suerbaum, Prof. Dr. Arnd Uhle
Zielgruppe
Für alle mit dem Verfassungsrecht befassten Rechtsanwälte, Richter, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Studenten, Referendare sowie alle in der Lehre tätigen Verfassungsrechtler.
Aktualisiert: 2020-03-27
Autor:
Peter Axer,
Manfred Baldus,
Lars Brocker,
Hermann Butzer,
Matthias Cornils,
Johannes Dietlein,
Oliver Dörr,
Christoph Enders,
Volker Epping,
Udo Fink,
Michael Germann,
Bernd Grzeszick,
Wolff Heintschel von Heinegg,
Johannes Hellermann,
Ansgar Hense,
Christian Hillgruber,
Stefan Huster,
Markus Kaltenborn,
Bernhard Kempen,
Uwe Kischel,
Winfried Kluth,
Hanno Kube,
Heinrich Lang,
Hans-Georg Maaßen,
Veith Mehde,
Gerd Morgenthaler,
Stefan Ulrich Pieper,
Henning Radtke,
Ekkehart Reimer,
Barbara Remmert,
Matthias Ruffert,
Johannes Rux,
Franz Schemmer,
Roman Schmidt-Radefeldt,
Jens-Peter Schneider,
Christian Seiler,
Joachim Suerbaum,
Arnd Uhle
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Zahlreiche Vergleichsstudien haben erhebliche Defizite des deutschen Schulsystems aufgezeigt. Ein besonderes Problem scheint darin zu bestehen, dass der Zugang zu den einzelnen Schulformen in allen Bundesländern nicht nur von der Leistung der Schüler sondern maßgeblich von ihrer Herkunft abhängt. Insbesondere Kinder aus Migrantenfamilien und aus sozial schlechter gestellten Verhältnissen haben deutlich schlechtere Chancen, einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen. Dieser empirische Befund deutet auf strukturelle Defizite des deutschen Schulsystems und wirft die Frage auf, wie sich die empirischen Befunde zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen verhalten.
Das Werk untersucht den Inhalt der völker- und europarechtlichen Grundlagen eines Rechts auf Bildung und arbeitet die Reichweite der entsprechenden Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland heraus. Näher analysiert werden besonders die Verpflichtungen aus dem UNESCO-Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie dem 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Darüber hinaus hinterfragen die Autoren, ob und in wie weit die bildungsrechtlichen Regelungen des nationalen Rechts und hier besonders das Schulrecht der deutschen Länder den völkerrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Johannes Rux zeigt am Beispiel der Rechtsstellung der Lehrer die Reichweite und Grenzen der Fachaufsicht im demokratischen Rechtsstaat auf. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob den Lehrern ein rechtlich geschützter Freiraum für ihre Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit zur Verfügung steht und wie weit dieser Freiraum gegebenenfalls reicht.
Im ersten Teil bestimmt der Autor den äußeren Rahmen der pädagogischen Freiheit: Auf der einen Seite sind die Lehrer aufgrund ihrer umfassenden Rechtsbindung unter keinen Umständen dazu berechtigt, in die Rechte der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen oder Dritter einzugreifen. Auf der anderen Seite gibt es aber gerade im Bereich des Bildungswesens eine Vielzahl von Entscheidungen, die aus einer bestimmten, nachträglich nicht rekonstruierbaren konkreten Situation heraus getroffen werden und die sich daher einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle entziehen.
Während es für den Schüler im Ergebnis gleichgültig ist, wer diese Entscheidungen im Innenverhältnis konkret zu verantworten hat, stellt sich für den Lehrer durchaus die Frage, ob er auch insofern stets an die Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden ist. Rux zeigt, daß die einfach-gesetzlichen Bestimmungen über die pädagogische Freiheit bzw. Eigenverantwortung der Lehrer nicht nur eine objektive Beschränkung der Aufsichts- und Weisungsbefugnisse begründen, sondern den Lehrern auch einen justitiablen Anspruch auf einen gewissen Freiraum für die Gestaltung ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit vermitteln.
Aktualisiert: 2023-04-15
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