Das Bereicherungsrecht in Europa.

Das Bereicherungsrecht in Europa. von Schäfer ,  Frank L.
Mit der zunehmenden Rechtsintegration innerhalb der Europäischen Union stellt sich die Frage nach einem Europäischen Zivilgesetzbuch. Davon wäre auch das Bereicherungsrecht betroffen, das vorliegend exemplarisch anhand der gemeinrechtlichen Kondiktionen, der §§ 812 ff. des deutschen BGB sowie des englischen Law of Restitution untersucht wird. Kernfrage muß sein, wie die Materie in verschiedene Bereicherungstypen zu gliedern ist. Zum gemeinen Recht ergibt sich ein weitaus differenzierteres Bild als bisher. Als Datenbasis wurden neben anderen Quellen mehr als einhundert Vorlesungsnachschriften und die Materialien zum Sächsischen BGB herangezogen. Savigny erscheint danach als dogmatischer Moderator und doch zugleich als methodologischer Novator, der auf den Erfahrungsschatz des Usus Modernus zurückgreifen konnte. Die neuen Einheitslehren unter dem BGB dürfen sich nicht auf Savigny berufen. Vielmehr steht die von Caemmerer und Wilburg begründete Trennungslehre im Strom dogmenhistorischer Kontinuitäten. Die Trennungslehre bedarf nur einiger Randkorrekturen, beispielsweise am Kostenmerkmal, um die vom Gesetzgeber aufgestellten Tatbestandsbedingungen zu erfüllen. Sogar das Fallrecht des englischen Law of Restitution, auch Principle of Unjust Enrichment genannt, strukturiert die Materie. Die Einteilung folgt allerdings anderen Kriterien, indem sie asymmetrisch zwischen Autonomous Unjust Enrichment und Wrongdoing trennt. Die erste Gruppe kann neben der Leistung zumindest Verwendung und Rückgriff erfassen. Wrongdoing hingegen beschreibt Fälle, die auf einem Delikt aufbauen, nicht selten zur Gewinnhaftung führen und fast immer als Eingriff zu klassifizieren sind. Bei allen Unterschieden zeigen sich bedeutende Parallelen in der Methodik des englischen Case Law und des gemeinen Gewohnheitsrechts. Skeptisch zu beurteilen bleibt jedoch die Kodifikation eines Europäischen Bereicherungsrechts, zu dem bereits ein Entwurf existiert. Er liegt in seiner Grundstruktur zwischen der deutschen Trennungslehre und dem englischen System. In der Summe besteht nach derzeitigem Erkenntnisstand kein Bedürfnis für ein Bereicherungsrecht auf europäischer Ebene. Denn das gemeinsame Erbe von Grotius, Savigny und Usus Modernus hat dem Bereicherungsgedanken durch Rezeptionsvorgänge und parallele Entwicklungslinien im deutschen und englischen Recht einen hohen Bekanntheitsgrad verschafft.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Bereicherungsrecht in Europa.

Das Bereicherungsrecht in Europa. von Schäfer ,  Frank L.
Mit der zunehmenden Rechtsintegration innerhalb der Europäischen Union stellt sich die Frage nach einem Europäischen Zivilgesetzbuch. Davon wäre auch das Bereicherungsrecht betroffen, das vorliegend exemplarisch anhand der gemeinrechtlichen Kondiktionen, der §§ 812 ff. des deutschen BGB sowie des englischen Law of Restitution untersucht wird. Kernfrage muß sein, wie die Materie in verschiedene Bereicherungstypen zu gliedern ist. Zum gemeinen Recht ergibt sich ein weitaus differenzierteres Bild als bisher. Als Datenbasis wurden neben anderen Quellen mehr als einhundert Vorlesungsnachschriften und die Materialien zum Sächsischen BGB herangezogen. Savigny erscheint danach als dogmatischer Moderator und doch zugleich als methodologischer Novator, der auf den Erfahrungsschatz des Usus Modernus zurückgreifen konnte. Die neuen Einheitslehren unter dem BGB dürfen sich nicht auf Savigny berufen. Vielmehr steht die von Caemmerer und Wilburg begründete Trennungslehre im Strom dogmenhistorischer Kontinuitäten. Die Trennungslehre bedarf nur einiger Randkorrekturen, beispielsweise am Kostenmerkmal, um die vom Gesetzgeber aufgestellten Tatbestandsbedingungen zu erfüllen. Sogar das Fallrecht des englischen Law of Restitution, auch Principle of Unjust Enrichment genannt, strukturiert die Materie. Die Einteilung folgt allerdings anderen Kriterien, indem sie asymmetrisch zwischen Autonomous Unjust Enrichment und Wrongdoing trennt. Die erste Gruppe kann neben der Leistung zumindest Verwendung und Rückgriff erfassen. Wrongdoing hingegen beschreibt Fälle, die auf einem Delikt aufbauen, nicht selten zur Gewinnhaftung führen und fast immer als Eingriff zu klassifizieren sind. Bei allen Unterschieden zeigen sich bedeutende Parallelen in der Methodik des englischen Case Law und des gemeinen Gewohnheitsrechts. Skeptisch zu beurteilen bleibt jedoch die Kodifikation eines Europäischen Bereicherungsrechts, zu dem bereits ein Entwurf existiert. Er liegt in seiner Grundstruktur zwischen der deutschen Trennungslehre und dem englischen System. In der Summe besteht nach derzeitigem Erkenntnisstand kein Bedürfnis für ein Bereicherungsrecht auf europäischer Ebene. Denn das gemeinsame Erbe von Grotius, Savigny und Usus Modernus hat dem Bereicherungsgedanken durch Rezeptionsvorgänge und parallele Entwicklungslinien im deutschen und englischen Recht einen hohen Bekanntheitsgrad verschafft.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Bereicherungsrecht in Europa.

Das Bereicherungsrecht in Europa. von Schäfer ,  Frank L.
Mit der zunehmenden Rechtsintegration innerhalb der Europäischen Union stellt sich die Frage nach einem Europäischen Zivilgesetzbuch. Davon wäre auch das Bereicherungsrecht betroffen, das vorliegend exemplarisch anhand der gemeinrechtlichen Kondiktionen, der §§ 812 ff. des deutschen BGB sowie des englischen Law of Restitution untersucht wird. Kernfrage muß sein, wie die Materie in verschiedene Bereicherungstypen zu gliedern ist. Zum gemeinen Recht ergibt sich ein weitaus differenzierteres Bild als bisher. Als Datenbasis wurden neben anderen Quellen mehr als einhundert Vorlesungsnachschriften und die Materialien zum Sächsischen BGB herangezogen. Savigny erscheint danach als dogmatischer Moderator und doch zugleich als methodologischer Novator, der auf den Erfahrungsschatz des Usus Modernus zurückgreifen konnte. Die neuen Einheitslehren unter dem BGB dürfen sich nicht auf Savigny berufen. Vielmehr steht die von Caemmerer und Wilburg begründete Trennungslehre im Strom dogmenhistorischer Kontinuitäten. Die Trennungslehre bedarf nur einiger Randkorrekturen, beispielsweise am Kostenmerkmal, um die vom Gesetzgeber aufgestellten Tatbestandsbedingungen zu erfüllen. Sogar das Fallrecht des englischen Law of Restitution, auch Principle of Unjust Enrichment genannt, strukturiert die Materie. Die Einteilung folgt allerdings anderen Kriterien, indem sie asymmetrisch zwischen Autonomous Unjust Enrichment und Wrongdoing trennt. Die erste Gruppe kann neben der Leistung zumindest Verwendung und Rückgriff erfassen. Wrongdoing hingegen beschreibt Fälle, die auf einem Delikt aufbauen, nicht selten zur Gewinnhaftung führen und fast immer als Eingriff zu klassifizieren sind. Bei allen Unterschieden zeigen sich bedeutende Parallelen in der Methodik des englischen Case Law und des gemeinen Gewohnheitsrechts. Skeptisch zu beurteilen bleibt jedoch die Kodifikation eines Europäischen Bereicherungsrechts, zu dem bereits ein Entwurf existiert. Er liegt in seiner Grundstruktur zwischen der deutschen Trennungslehre und dem englischen System. In der Summe besteht nach derzeitigem Erkenntnisstand kein Bedürfnis für ein Bereicherungsrecht auf europäischer Ebene. Denn das gemeinsame Erbe von Grotius, Savigny und Usus Modernus hat dem Bereicherungsgedanken durch Rezeptionsvorgänge und parallele Entwicklungslinien im deutschen und englischen Recht einen hohen Bekanntheitsgrad verschafft.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Schuldrecht Besonderer Teil

Schuldrecht Besonderer Teil von Schäfer ,  Frank L.
Das Kurzlehrbuch zum Besonderen Teil des Schuldrechts eignet sich sowohl für das Studium als auch zur Examensvorbereitung. Es zeichnet sich durch die Konzentration auf das Wesentliche aus: Das Kurzlehrbuch behandelt nur Schuldverhältnisse, die nicht Gegenstand eigener Nebenfächer sind. Schuldverhältnisse mit Examensrelevanz werden mit allen wesentlichen Problemstellungen besonders ausführlich dargestellt. Methodisch geht das Kurzlehrbuch von der Prämisse aus, dass Wortlaut und Systematik für das Normverständnis im Studium und Examen besonders wichtig sind. Inhaltlich wird das Prinzip der Privatautonomie betont, das sowohl für Verträge als auch für den Rechtsschutz durch gesetzliche Schuldverhältnisse von herausragender Bedeutung ist. Ziel ist damit eine gesetzesnahe und zugleich prinzipiengeleitete Darstellung des Besonderen Schuldrechts.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Erzählen und Recht / Narrative and Law

Erzählen und Recht / Narrative and Law von Fludernik,  Monika, Schäfer ,  Frank L.
Der vorliegende Sammelband dokumentiert aus dem Bereich der Literaturwissenschaften und der Rechtswissenschaft Beiträge zu Law as Literature mit einem Schwerpunkt in der Narratologie. Er will einen Beitrag zum interdisziplinären Diskurs innerhalb der Rechtswissenschaft, insbesondere der Rechtswissenschaft mit den Literaturwissenschaften und der Erzählforschung leisten. Auf der anderen Seite will der Band für die literaturwissenschaftliche Forschung der Law and Literature-Bewegung Aspekte des Erzählens im Recht aus juristischer Perspektive in die Diskussion einbringen. Der Band ist im Rahmen des von der DFG geförderten Freiburger Graduiertenkollegs "Faktuales und Fiktionales Erzählen" (GRK 1767) entstanden. Mit Beiträgen von Ruth Blufarb, Monika Fludernik, Jeanne Gaakeer, Dominique Hipp, Claudia Lieb, Hans J. Lind, Arild Linneberg, Frode Helmich Pedersen, Frank Schäfer, Peter Schneck, Robert Spoo, Klaus Stierstorfer, Ulrike Tabbert und Claire Wrobel.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Gesundheitsrecht

Gesundheitsrecht von Hoyer,  Andreas, Igl,  Gerhard, Kielmansegg,  Sebastian Graf von, Nebendahl,  Mathias, Schäfer ,  Frank L., Welti,  Felix
Das Gesundheitsrecht, verstanden als das für die im Gesundheitswesen Tätigen maßgebliche Recht, ist vielschichtig und verzweigt. In der Praxis sind vor allem die Rechtsbereiche des Zivil- und Strafrechts und des Sozial- und Berufsrechts relevant. Für die Politikgestaltung sind auch das Unionsrecht und das Verfassungsrecht von Interesse. Alle diese Rechtsbereiche werden hier erörtert. Weiter wird auf das private Krankenversicherungsrecht und den Patientenschutz sowie auf außergerichtliche Konfliktlösungsmöglichkeiten eingegangen. Damit führt das Werk in die Rechtsstruktur einiger zentraler gesundheitsrechtlicher Gebiete ein. und Rechtsanwalt und Notar und
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 8: Sachenrecht §§ 854-1296, WEG, ErbbauRG

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 8: Sachenrecht §§ 854-1296, WEG, ErbbauRG von Baldus,  Christian, Brückner,  Bettina, Burgmair,  Alice, Ernst,  Christian, Füller,  Jens-Thomas, Gaier,  Reinhard, Hamdorf,  Kai, Hogenschurz,  Johannes, Krafka,  Alexander, Lettmaier,  Saskia, Lieder,  Jan, Mohr,  Jochen, Oechsler,  Jürgen, Pohlmann,  Petra, Raff,  Thomas, Ruhwinkel,  Sebastian, Rüscher,  Burkhard, Schäfer ,  Frank L., Schäfer,  Hauke, Scheller (geb. Cziupka),  Johannes, Schmidt,  Karsten, Skauradszun,  Dominik, Weiss,  Bernhard, Westermann,  Harm Peter, Zschieschack,  Frank
Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 8 Das vom Anwender als eher statische Materie wahrgenommene Sachenrecht wurde für die Neuauflage gründlich durchgesehen und auf den aktuellen Stand gebracht. Neue Rechtsprechung und Literaturnachweise sind eingearbeitet. Eine Besonderheit ist der systematische Überblick über die Rechtsprechung des BVerfG zum Eigentumsschutz und zur öffentlich-rechtlichen Entschädigung. Die Kommentierung des praxiswichtigen Wohnungseigentumsgesetzes liegt in einer aktualisiert vor. Erste Rechtsprechung nach der Reform durch das WEMoG ist eingearbeitet. Die Kommentierung des Nießbrauchs legt einen Schwerpunkt auf praxiswichtige steuerrechtliche Details. Grundlegend überarbeitet ist das Recht der Sicherungsübereignung unter Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung. Ausführlich erläutert ist ferner das Erbbaurechtsgesetz. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 6: Schuldrecht – Besonderer Teil III §§ 631-704

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 6: Schuldrecht – Besonderer Teil III §§ 631-704 von Althammer,  Christoph, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Heermann,  Peter W., Henssler,  Martin, Jungmann,  Carsten, Schäfer ,  Frank L., Tonner,  Klaus, Weber,  Christoph Andreas, Zetzsche,  Dirk
Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 6 Band 6 befasst sich mit Rechtsgebieten, die umfassenden Änderungen unterworfen waren. Die Kommentierung des Werkvertragsrecht konnte weiter ausgebaut werden, indem die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung systematisch ausgewertet wurde. Hinzuweisen ist zB auf die Rechtsprechung zur fiktiven Schadensberechnung. Die Änderung durch das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ist eingearbeitet. Ferner sind die Neureglungen zum Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte berücksichtigt Erste Rechtsprechung zur jüngsten Reform des Reiserechts wurde eingearbeitet. Die Regelungen zum Reisesicherungsfond einschließlich der Änderungen in § 651r BGB und 651t BGB sind berücksichtigt. Ferner sind die besonderen Regelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie erläutert. Wesentliche Neuerungen gab es im Maklerrecht zu berücksichtigen, insbesondere was die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser betrifft. Im Recht der Zahlungsdienste wurden die Bezüge zum Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität aktualisiert. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Festschrift 60 Jahre Bundesrechtsanwaltskammer

Festschrift 60 Jahre Bundesrechtsanwaltskammer von Gaier,  Reinhard, Schäfer ,  Frank L., Singer,  Reinhard, Stürner,  Rolf, Wolf,  Christian
Mit der Festschrift zum 60. Jahrestag der Gründung der Bundesrechtsanwaltskammer ist ein unprätentiöses Werk entstanden, das die Historie kritisch würdigt und Ausblicke auf die künftigen Herausforderungen der Anwaltschaft wagt. Die Beiträge begleiten das Wirken der Bundesrechtsanwaltskammer von der Überwindung der Nachwirkungen des Nationalsozialismus über das Entstehen der Europäischen Union, dem Ende der Sowjetunion bis hin zur deutschen Einheit. Mit Blick auf die Zukunft werden vor allem die Globalisierung des Rechts und der rasante technische Fortschritt in ihren Auswirkungen auf Anwaltschaft und Bundesrechtsanwaltskammer mit visionärem Tiefgang näher untersucht. Die Autoren hatten jeden gewünschten Zugriff auf das Archiv und die Unterlagen der Bundesrechtsanwaltskammer, die Beiträge der Festschrift sind in völliger wissenschaftlicher Freiheit entstanden.
Aktualisiert: 2020-10-08
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 8: Sachenrecht §§ 854-1296, WEG, ErbbauRG

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 8: Sachenrecht §§ 854-1296, WEG, ErbbauRG von Baldus,  Christian, Brückner,  Bettina, Commichau,  Michael, Damrau,  Jürgen, Engelhardt,  Helmut, Ernst,  Christian, Füller,  Jens-Thomas, Gaier,  Reinhard, Heinemann,  Jörn, Kohler,  Jürgen, Lieder,  Jan, Mohr,  Jochen, Oechsler,  Jürgen, Pohlmann,  Petra, Raff,  Thomas, Ruhwinkel,  Sebastian, Schäfer ,  Frank L., Schmidt,  Karsten, Westermann,  Harm Peter
Vorteile auf einen Blick - elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 8 Das vom Anwender als eher statische Materie wahrgenommene Sachenrecht wurde für die Neuauflage gründlich durchgesehen und auf den aktuellen Stand gebracht. Neue Rechtsprechung und Literaturnachweise sind eingearbeitet. Eine Besonderheit ist der systematische Überblick über die Rechtsprechung des BVerfG zum Eigentumsschutz und zur öffentlich-rechtlichen Entschädigung. Die Kommentierung des praxiswichtigen Wohnungseigentumsgesetzes liegt in einer komplett überarbeiteten Fassung vor. Zahlreiche Urteile waren zu berücksichtigen, unter anderem zur Betriebskostenabrechnung. Die Kommentierung des Nießbrauchs legt einen Schwerpunkt auf praxiswichtige steuerrechtliche Details. Grundlegend überarbeitet ist das Recht der Sicherungsübereignung unter Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung. Ausführlich erläutert ist ferner das Erbbaurechtsgesetz. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Repertorium der Vorlesungsquellen zu Savigny

Repertorium der Vorlesungsquellen zu Savigny von Rückert,  Joachim, Schäfer ,  Frank L.
Generationen von Studenten, von Arndts bis Windscheid, saßen in Marburg, Landshut und Berlin zu Füßen Savignys und lauschten in der Vorlesung dessen Worten. Ihr Vermächtnis sind ungewöhnlich zahlreiche Vorlesungsnachschriften zu Pandekten, Institutionen, Römischer Rechtsgeschichte, preußischem Allgemeinen Landrecht, Methodologie und weiteren Materien, die Savignys Lehren von den Anfängen als junger Professor bis zum ungekrönten Haupt der Rechtswissenschaft widerspiegeln. Da Savigny keine Lehrbücher publizierte und sein großes Hauptwerk zum Privatrecht erst ab 1840 gedruckt wurde, lässt sich sein Einfluss auf die Rechtswissenschaft seiner Zeit nur mit einem Blick auf die Vorlesungen vollumfänglich verstehen. Eine Reihe von Lehrstoffen ist ebenso nur hier überliefert wie die Veränderungen im Laufe der Jahre. Die hohe Autorität von Savignys sog. Kollegheften ist gut bezeugt und schon an der konkurrenzlosen Überlieferungsdichte ablesbar. Seine zahlreichen Schüler und Hörer rezipierten Savignys Lehren in ihren eigenen Vorlesungen und Publikationen und verstärkten damit ganz erheblich seine Wirkung als Lehrer und Forscher. Die Edition dokumentiert nach langjährigen Recherchen diese enormen Quellen erstmals voll. Auch die Kontexte sind aufbereitet nach Hörern, Stundenstatistiken und allen bekannten, weiteren Quellen. Die Edition stellt dazu in Wort und Bild für den Zeitraum von 1802 bis 1842 die Vorlesungsmanuskripte und rund 140 erhaltene Nachschriften von den USA über Europa bis nach Japan vor. Endlich kann man also gezielt auf Savignys Lehren zu bestimmten Fragen und aus bestimmten Zeiten zugreifen.
Aktualisiert: 2021-12-14
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 6: Schuldrecht – Besonderer Teil III §§ 631-704

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 6: Schuldrecht – Besonderer Teil III §§ 631-704 von Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Heermann,  Peter W., Henssler,  Martin, Jungmann,  Carsten, Roth,  Herbert, Schäfer ,  Frank L., Tonner,  Klaus, Weber,  Christoph Andreas, Zetzsche,  Dirk
Vorteile auf einen Blick - elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 6 Band 6 befasst sich mit Rechtsgebieten, die umfassenden Änderungen unterworfen waren. - Werkvertragsrecht: Die erste Rechtsprechung und umfassende Literatur nach der Novelle zum Bauvertragsrecht sind ausgewertet sowie die auftretenden Probleme systematisch erfasst und Lösungen angeboten. - Reiserecht: Neukommentierung der §§ 651a-651y BGB. - Zahlungsdiensterichtlinie: Vertiefte Darstellung nach Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2022-09-01
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Rechtshandbuch Private Krankenversicherung

Rechtshandbuch Private Krankenversicherung von Beyer,  Alexander, Boetius,  Jan, Brömmelmeyer,  Christoph, Eichelberger,  Jan, Fajen,  Katharina Maria, Hof,  Clemens, Klimke,  Dominik, Koppenfels-Spies,  Katharina von, Mandler,  Tobias, Marko,  Volker, Mueller,  Helmut, Reuther,  Florian, Rogler,  Jens, Schäfer ,  Frank L., Weidensteiner,  Josef, Wendt,  Martin
Zum Werk Die Bedeutung der privaten Krankenversicherung lässt sich anhand einiger Zahlen bemessen (2015): 33,6 Mio. Verträge, 36,8 Mrd. Versicherungsbeiträge p.a., 42 Mrd. Versicherungsleistungen p.a., 47 Versicherer. In diesem Handbuch stellen Experten aus Wissenschaft, Rechtsprechung, Anwaltschaft und Assekuranz das Recht der privaten Krankenversicherung, seine Grundlagen und Bezüge zum Sozialversicherungs-, zum Versicherungsaufsichtsrecht und zu anderen Versicherungssparten sowohl umfassend als auch wissenschaftlich fundiert dar. Das Werk zeichnet sich durch eine detaillierte Gliederung aus, die auch praktisch bedeutsame Randgebiete wie den Rechtsschutz durch den Ombudsmann und durch die Gerichte berücksichtigt. Die Rechtsprechung wurde dabei umfassend ausgewertet und eingearbeitet. Inhalt - Schnittstellen von privater und gesetzlicher Versicherung - Beratungs- und Informationspflichten - Datenschutz und Datenerhebung - Auslandsversicherung - Gruppenversicherung - Beendigung des Versicherungsvertrages - Vertragsänderungen (insbesondere Beihilfeänderung, Bedingungsänderung, Tarifwechsel) - Prämie - Versicherungsfall, Heilbehandlung, Krankheit/Arbeitsunfähigkeit - Wartezeiten, Fälligkeit - Ausschlüsse - Obliegenheiten - Auskunftspflichten - Tarife - Rechtsschutz Vorteile auf einen Blick - einziges umfassendes Handbuch zum Recht der PKV - klare Ausrichtung an den Problemen der Praxis - fachlich ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft, Rechtsprechung, Anwaltschaft und Assekuranz Zielgruppe Für Gesundheits- und Versicherungsunternehmen, für Rechtsanwälte sowie für Verbände und Gerichte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Schuldrecht Besonderer Teil

Schuldrecht Besonderer Teil von Schäfer ,  Frank L.
Das Kurzlehrbuch zum Besonderen Teil des Schuldrechts eignet sich sowohl für das Studium als auch zur Examensvorbereitung. Es zeichnet sich durch die Konzentration auf das Wesentliche aus: Das Kurzlehrbuch behandelt nur Schuldverhältnisse, die nicht Gegenstand eigener Nebenfächer sind. Schuldverhältnisse mit Examensrelevanz werden mit allen wesentlichen Problemstellungen besonders ausführlich dargestellt. Methodisch geht das Kurzlehrbuch von der Prämisse aus, dass Wortlaut und Systematik für das Normverständnis im Studium und Examen besonders wichtig sind. Inhaltlich wird das Prinzip der Privatautonomie betont, das sowohl für Verträge als auch für den Rechtsschutz durch gesetzliche Schuldverhältnisse von herausragender Bedeutung ist. Ziel ist damit eine gesetzesnahe und zugleich prinzipiengeleitete Darstellung des Besonderen Schuldrechts.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Repertorium der Vorlesungsquellen zu Friedrich Carl von Savigny

Repertorium der Vorlesungsquellen zu Friedrich Carl von Savigny von Rückert,  Joachim, Schäfer ,  Frank L.
Generationen von Studenten, von Arndts bis Windscheid, saßen in Marburg, Landshut und Berlin zu Füßen Savignys und lauschten in der Vorlesung dessen Worten. Ihr Vermächtnis sind ungewöhnlich zahlreiche Vorlesungsnachschriften zu Pandekten, Institutionen, Römischer Rechtsgeschichte, preußischem Allgemeinen Landrecht, Methodologie und weiteren Materien, die Savignys Lehren von den Anfängen als junger Professor bis zum ungekrönten Haupt der Rechtswissenschaft widerspiegeln. Da Savigny keine Lehrbücher publizierte und sein großes Hauptwerk zum Privatrecht erst ab 1840 gedruckt wurde, lässt sich sein Einfluss auf die Rechtswissenschaft seiner Zeit nur mit einem Blick auf die Vorlesungen vollumfänglich verstehen. Eine Reihe von Lehrstoffen ist ebenso nur hier überliefert wie die Veränderungen im Laufe der Jahre. Die hohe Autorität von Savignys sog. Kollegheften ist gut bezeugt und schon an der konkurrenzlosen Überlieferungsdichte ablesbar. Seine zahlreichen Schüler und Hörer rezipierten Savignys Lehren in ihren eigenen Vorlesungen und Publikationen und verstärkten damit ganz erheblich seine Wirkung als Lehrer und Forscher. Die Edition dokumentiert nach langjährigen Recherchen diese enormen Quellen erstmals voll. Auch die Kontexte sind aufbereitet nach Hörern, Stundenstatistiken und allen bekannten, weiteren Quellen. Die Edition stellt dazu in Wort und Bild für den Zeitraum von 1802 bis 1842 die Vorlesungsmanuskripte und rund 140 erhaltene Nachschriften von den USA über Europa bis nach Japan vor. Endlich kann man also gezielt auf Savignys Lehren zu bestimmten Fragen und aus bestimmten Zeiten zugreifen.
Aktualisiert: 2021-12-14
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Das Bereicherungsrecht in Europa.

Das Bereicherungsrecht in Europa. von Schäfer ,  Frank L.
Mit der zunehmenden Rechtsintegration innerhalb der Europäischen Union stellt sich die Frage nach einem Europäischen Zivilgesetzbuch. Davon wäre auch das Bereicherungsrecht betroffen, das vorliegend exemplarisch anhand der gemeinrechtlichen Kondiktionen, der §§ 812 ff. des deutschen BGB sowie des englischen Law of Restitution untersucht wird. Kernfrage muß sein, wie die Materie in verschiedene Bereicherungstypen zu gliedern ist. Zum gemeinen Recht ergibt sich ein weitaus differenzierteres Bild als bisher. Als Datenbasis wurden neben anderen Quellen mehr als einhundert Vorlesungsnachschriften und die Materialien zum Sächsischen BGB herangezogen. Savigny erscheint danach als dogmatischer Moderator und doch zugleich als methodologischer Novator, der auf den Erfahrungsschatz des Usus Modernus zurückgreifen konnte. Die neuen Einheitslehren unter dem BGB dürfen sich nicht auf Savigny berufen. Vielmehr steht die von Caemmerer und Wilburg begründete Trennungslehre im Strom dogmenhistorischer Kontinuitäten. Die Trennungslehre bedarf nur einiger Randkorrekturen, beispielsweise am Kostenmerkmal, um die vom Gesetzgeber aufgestellten Tatbestandsbedingungen zu erfüllen. Sogar das Fallrecht des englischen Law of Restitution, auch Principle of Unjust Enrichment genannt, strukturiert die Materie. Die Einteilung folgt allerdings anderen Kriterien, indem sie asymmetrisch zwischen Autonomous Unjust Enrichment und Wrongdoing trennt. Die erste Gruppe kann neben der Leistung zumindest Verwendung und Rückgriff erfassen. Wrongdoing hingegen beschreibt Fälle, die auf einem Delikt aufbauen, nicht selten zur Gewinnhaftung führen und fast immer als Eingriff zu klassifizieren sind. Bei allen Unterschieden zeigen sich bedeutende Parallelen in der Methodik des englischen Case Law und des gemeinen Gewohnheitsrechts. Skeptisch zu beurteilen bleibt jedoch die Kodifikation eines Europäischen Bereicherungsrechts, zu dem bereits ein Entwurf existiert. Er liegt in seiner Grundstruktur zwischen der deutschen Trennungslehre und dem englischen System. In der Summe besteht nach derzeitigem Erkenntnisstand kein Bedürfnis für ein Bereicherungsrecht auf europäischer Ebene. Denn das gemeinsame Erbe von Grotius, Savigny und Usus Modernus hat dem Bereicherungsgedanken durch Rezeptionsvorgänge und parallele Entwicklungslinien im deutschen und englischen Recht einen hohen Bekanntheitsgrad verschafft.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Historisch-kritischer Kommentar zum BGB

Historisch-kritischer Kommentar zum BGB von Rückert,  Joachim, Schäfer ,  Frank L., Schmoeckel,  Mathias, Zimmermann,  Reinhard
Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB gestaltet, steht aber auch in einem darüber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europäischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europäische Privatrechtsordnung muss auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen gehören die nationalen Kodifikationen und die sie ausgestaltende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Doch müssen diese nationalen Rechtsstrukturen ihrerseits kritisch auf ihre Voraussetzungen hin befragt werden. Der vorliegende Doppelband des Historisch-kritischen Kommentars widmet sich dieser Aufgabe für den Besonderen Teil des Schuldrechts.
Aktualisiert: 2020-01-24
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