Tarifvertragsgesetz
mit Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Wolfgang Däubler
Das Tarifrecht ist in Bewegung geraten. Der Gesetzgeber ist nach Jahrzehnten zum ersten Mal wieder aktiv geworden:
Die Allgemeinverbindlicherklärung wurde erleichtert, was ihre materiellen Voraussetzungen angeht. Gleichzeitig wurde sie vom Verfahren her erschwert, weil nun ein Antrag beider Seiten notwendig ist.
Das Tarifeinheitsgesetz gibt dem Tarifvertrag Vorrang, der von der Gewerkschaft mit der größeren Mitgliederzahl im Betrieb abgeschlossen wurde. Dies schafft zahlreiche Auslegungsprobleme; außerdem stellt sich die Frage, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der Großkommentar zum TVG ist meinungsbildend. Er gibt Antworten auf alle relevanten Fragen und verbindet wissenschaftliche Vertiefung mit hohem Praxisbezug.
Die Reformauflage zum neuen Tarifrecht
bietet eine präzise Orientierung für die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen. Detailliert werden alle Fragen zur gesetzlich angeordneten Tarifeinheit beantwortet:
Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz
Wann liegt eine „Tarifkollision“ vor?
Wie wird festgestellt, welche Gewerkschaft mehr Mitglieder im Betrieb hat?
Welche Rechte bleiben der Minderheitsgewerkschaft?
Was passiert, wenn die Mehrheit wechselt?
Welche Auswirkungen ergeben sich im Arbeitskampf?
Einstweilige Verfügungen gegen Streiks
Folgen für bestehende Tarifverträge
Ausführlich werden die Auswirkungen auf bestehende Tarifverträge erörtert und Klagemöglichkeiten beschrieben.
Was die zu erwartende AÜG-Reform für das Tarifrecht bedeutet, ist bereits berücksichtigt.
Zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen zu anderen Fragen des Tarifrechts haben die Akzente verschoben. Prominentestes Beispiel ist die Differenzierungsklausel, die tarifliche Leistungen nur für Gewerkschaftsmitglieder vorsieht: Sie ist nicht mehr generell unzulässig. Auch die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag hat die Gerichte sehr häufig beschäftigt; Kleinigkeiten in der Formulierung sind oft von großer praktischer Tragweite. Insoweit sind auch Personalabteilungen gut beraten, wenn sie die Rechtsprechung umfassend zur Kenntnis nehmen.
Weitere Schwerpunkte der 4. Auflage:
Erstreckung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen
Diskriminierungsschutz, insbesondere ungerechtfertigte Altersgrenzen und Benachteiligung Jüngerer
Bestand und Wirkung von Tarifverträgen bei Umstrukturierungen
Gemeinsame Einrichtungen
Europäische Kollektivvereinbarungen
Tarifsozialpläne
Kartellrechtliche Unbedenklichkeit
Anwendbare Rechtsordnung bei Auslandsbezug
Besonders hilfreich, aktuell und praxisnah:
Der Kommentar behandelt eingehend auch nichttarifliche Abmachungen zwischen den Sozialpartnern. Als „Extra“ bietet er eine vollständige Erläuterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Auch das neue Mindestlohngesetz und die verbleibende Rechtsprechung zur sittenwidrigen Entgeltabrede („Hungerlohn“) sind eingehend kommentiert.