Seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 sind Mindestabstandsgebote zwischen Spielhallen verfassungswidrig. Der neue Staatsvertrag erlaubt u.a. virtuelles Automatenspiel. Er sieht strengere Zugangskontrollen zulasten von Spielhallenbetreiber:innen vor. Die Untersuchung systematisiert die Ziele, die die Landesgesetzgeber verfolgen, fragt nach empirischen Belegen für die Wirksamkeit von Mindestabstandsgeboten und misst die geltenden Regelungen am Verfassungsrecht. So lassen sich Inkohärenzen und Inkonsistenzen belegen, die zwischen der Regelung des virtuellen und des terrestrischen Automatenspiels bestehen. Mindestabstandsgebote greifen unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiber ein. Die Mindestabstände sind mindestens zu verkürzen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das neue Glücksspielrecht
Das Glücksspielrecht wurde durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag grundlegend reformiert.
Der neue Handkommentar
kommentiert alle relevanten glückspielrechtlichen Regelungen aus einer Hand:
Unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen
Glücksspielstaatsvertrag
Spielverordnung
Referenz bildendes Spielbankgesetz NRW
Relevante Vorschriften aus Rennwett- und Lotteriegesetz, Telemedien- und Jugendschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Gewerbeordnung, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften
Schwerpunkte
Neuer Regulierungsrahmen für Glücksspiele im Internet
Neue Maßnahmen zum Spielerschutz
Einführung eines anbieter- und spielformübergreifenden Sperrsystems
Die neue gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer.
Zielgruppen
Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Betreiber von Glückspielunternehmen, Aufsichts-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, v.a. Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Ein renommiertes Autoren-Team
kommentiert die tiefgreifenden Anpassungen des deutschen Glücksspielrechts auf der Basis des aktuellen rechtswissenschaftlichen Erkenntnisstands. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu einer praxisorientierten Einordnung des neuen Regulierungsrahmens.
StB Matthias Beier; RA Jörg Bittscheidt; RA Dr. Marius Boewe; RA Dr. h.c. Knud Holger Brandis, MBA; RA Dr. Georg Dietlein; RA Prof. Dr. Thomas Dünchheim; Dr. Jörg Geerlings, MdL; Jürgen Häfner; RA Dr. Tim Hagenbruch; RA Dr. Andreas Hamacher; RA Andreas Haupt; RA Dr. Jochen Heide; RA Dr. Sebastian Helmes; RAin Kristin Kattwinkel; Kristin Kleinert; Prof. Dr. Günter Krings, LL.M., MdB; RA Dr. Simon Meyer; RA Lars S. Otto, LL.M. (LSE); RA Prof. Dr. Sven-Joachim Otto; RAin Mareike Rohde, LL.M.; RA Dr. René Schmelting; RA Dr. Stefan Schmidt; RA Torsten Schmitz, LL.M. und Maximilian Stephan.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Die Dissertation bewertet aus unions- und verfassungsrechtlicher Perspektive die Reform des Glücksspielstaatsvertrages mit seiner Regulierung von Lotterien, Sportwetten und Online-Casinospielen. Insbesondere werden Konflikte untersucht, die mit einer überwiegenden Gesetzgebungskompetenz der 16 Bundesländer einhergehen. Neben der Analyse fortbestehender Probleme wird auch eine alternative Lösungsmöglichkeit aufgezeigt, um das deutsche Glücksspielrecht langfristig rechtssicher zu gestalten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gehören Computerspiele zu den Glücksspielen? Die rechtliche Lage ist kompliziert genug. Durch Amokläufe junger Männer wurde die Diskussion sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern zusätzlich aufgeheizt. Man fragte sich, ob die Täter, die vorher häufig am Computer den gewalttätigen Kampf zwischen Gut und Böse nachgespielt hatten, von diesen zu ihren Amokläufen veranlasst oder zumindest in dieser Richtung beeinflusst worden waren. Dies ließ eine Kontrolle des Angebots solcher Computerspiele durch eine Genehmigungspflicht spontan als nur folgerichtig erscheinen. °°Was sind Ego-Shooter und welche Wirkungen haben sie in der realen Welt? Passen Computerspiele und Glücksspielstaatsvertrag zusammen? Und entsprechen die aktuellen gesetzlichen Regelungen dem Unionsrecht und dem Grundgesetz? Auf diese und andere Fragen sucht und findet Elmar Liese nicht immer zu erwartende Antworten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gehören Computerspiele zu den Glücksspielen? Die rechtliche Lage ist kompliziert genug. Durch Amokläufe junger Männer wurde die Diskussion sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern zusätzlich aufgeheizt. Man fragte sich, ob die Täter, die vorher häufig am Computer den gewalttätigen Kampf zwischen Gut und Böse nachgespielt hatten, von diesen zu ihren Amokläufen veranlasst oder zumindest in dieser Richtung beeinflusst worden waren. Dies ließ eine Kontrolle des Angebots solcher Computerspiele durch eine Genehmigungspflicht spontan als nur folgerichtig erscheinen. °°Was sind Ego-Shooter und welche Wirkungen haben sie in der realen Welt? Passen Computerspiele und Glücksspielstaatsvertrag zusammen? Und entsprechen die aktuellen gesetzlichen Regelungen dem Unionsrecht und dem Grundgesetz? Auf diese und andere Fragen sucht und findet Elmar Liese nicht immer zu erwartende Antworten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gehören Computerspiele zu den Glücksspielen? Die rechtliche Lage ist kompliziert genug. Durch Amokläufe junger Männer wurde die Diskussion sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern zusätzlich aufgeheizt. Man fragte sich, ob die Täter, die vorher häufig am Computer den gewalttätigen Kampf zwischen Gut und Böse nachgespielt hatten, von diesen zu ihren Amokläufen veranlasst oder zumindest in dieser Richtung beeinflusst worden waren. Dies ließ eine Kontrolle des Angebots solcher Computerspiele durch eine Genehmigungspflicht spontan als nur folgerichtig erscheinen. °°Was sind Ego-Shooter und welche Wirkungen haben sie in der realen Welt? Passen Computerspiele und Glücksspielstaatsvertrag zusammen? Und entsprechen die aktuellen gesetzlichen Regelungen dem Unionsrecht und dem Grundgesetz? Auf diese und andere Fragen sucht und findet Elmar Liese nicht immer zu erwartende Antworten.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Gehören Computerspiele zu den Glücksspielen? Die rechtliche Lage ist kompliziert genug. Durch Amokläufe junger Männer wurde die Diskussion sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern zusätzlich aufgeheizt. Man fragte sich, ob die Täter, die vorher häufig am Computer den gewalttätigen Kampf zwischen Gut und Böse nachgespielt hatten, von diesen zu ihren Amokläufen veranlasst oder zumindest in dieser Richtung beeinflusst worden waren. Dies ließ eine Kontrolle des Angebots solcher Computerspiele durch eine Genehmigungspflicht spontan als nur folgerichtig erscheinen. °°Was sind Ego-Shooter und welche Wirkungen haben sie in der realen Welt? Passen Computerspiele und Glücksspielstaatsvertrag zusammen? Und entsprechen die aktuellen gesetzlichen Regelungen dem Unionsrecht und dem Grundgesetz? Auf diese und andere Fragen sucht und findet Elmar Liese nicht immer zu erwartende Antworten.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der europäische Glücksspielmarkt befindet sich seit knapp 20 Jahren im Umbruch. Der heftige Streit über dessen künftige Ausgestaltung ist durch zuwiderlaufende gesellschaftspolitische und ökonomische Interessen geprägt. In Deutschland prallen divergierende ordnungspolitische Vorstellungen von Bund und Ländern sowie von Glücksspielunternehmern, Sucht- und Verbraucherschützern aufeinander: Die föderale Staatsordnung mit einer Bundeszuständigkeit für das sog. gewerbliche Spiel einerseits (Spielautomaten) und der Länderzuständigkeit für das „echte" Glücksspiel (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken) andererseits hebt die Konfliktlinien besonders hervor. Die Länder haben mit dem im Jahre 2012 in Kraft getretenen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag den derzeit gültigen Rechtsrahmen gesetzt, der bereits für sich genommen den Anlass für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen bildet. Wie die Vorauflage erschöpft sich dieses Handbuch allerdings nicht in der Erörterung der facettenreichen glücksspielrechtlichen Aspekte. Vielmehr folgt es einem interdisziplinären Ansatz: Zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Praktiker vermitteln dem Leser zumindest eine Idee von der geschichtlichen Dimension und der Bedeutung des Glücksspiels für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt und geben einen Überblick über wesentliche ökonomische und soziologische Gesichtspunkte sowie die modernen Erkenntnisse der Glücksspielsuchtforschung und -therapie. Im Unterschied zur Vorauflage enthält das Buch zudem Länderberichte der führenden Fachleute aus den Hot-Spots der Glücksspielbranche in Südostasien und in den USA. Die Herausgeber Der Jurist Ihno Gebhardt war Leiter der Glücksspielaufsicht im brandenburgischen Innenministerium, Federführer der Glücksspielreferenten der Länder, Mitglied der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und Mitglied des Fachbeirates Sucht der Länder gem. § 10 Abs. 2 GlüStV. In Fachkreisen gilt Gebhardt als Kapazität auf dem Gebiet des europäischen Glücksspielwesens. Stefan Korte ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht, an der TU Chemnitz. Er wurde mit einer Arbeit zum staatlichen Glücksspielwesen an der Universität Hamburg promoviert und hat darüber hinaus mehrfach im Bereich des gewerblichen Spielrechts und des Glücksspielrechts aus einem primär juristischen, aber zugleich auch wirtschaftswissenschaftlichen Blickwinkel publiziert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der europäische Glücksspielmarkt befindet sich seit knapp 20 Jahren im Umbruch. Der heftige Streit über dessen künftige Ausgestaltung ist durch zuwiderlaufende gesellschaftspolitische und ökonomische Interessen geprägt. In Deutschland prallen divergierende ordnungspolitische Vorstellungen von Bund und Ländern sowie von Glücksspielunternehmern, Sucht- und Verbraucherschützern aufeinander: Die föderale Staatsordnung mit einer Bundeszuständigkeit für das sog. gewerbliche Spiel einerseits (Spielautomaten) und der Länderzuständigkeit für das „echte" Glücksspiel (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken) andererseits hebt die Konfliktlinien besonders hervor. Die Länder haben mit dem im Jahre 2012 in Kraft getretenen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag den derzeit gültigen Rechtsrahmen gesetzt, der bereits für sich genommen den Anlass für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen bildet. Wie die Vorauflage erschöpft sich dieses Handbuch allerdings nicht in der Erörterung der facettenreichen glücksspielrechtlichen Aspekte. Vielmehr folgt es einem interdisziplinären Ansatz: Zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Praktiker vermitteln dem Leser zumindest eine Idee von der geschichtlichen Dimension und der Bedeutung des Glücksspiels für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt und geben einen Überblick über wesentliche ökonomische und soziologische Gesichtspunkte sowie die modernen Erkenntnisse der Glücksspielsuchtforschung und -therapie. Im Unterschied zur Vorauflage enthält das Buch zudem Länderberichte der führenden Fachleute aus den Hot-Spots der Glücksspielbranche in Südostasien und in den USA. Die Herausgeber Der Jurist Ihno Gebhardt war Leiter der Glücksspielaufsicht im brandenburgischen Innenministerium, Federführer der Glücksspielreferenten der Länder, Mitglied der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und Mitglied des Fachbeirates Sucht der Länder gem. § 10 Abs. 2 GlüStV. In Fachkreisen gilt Gebhardt als Kapazität auf dem Gebiet des europäischen Glücksspielwesens. Stefan Korte ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht, an der TU Chemnitz. Er wurde mit einer Arbeit zum staatlichen Glücksspielwesen an der Universität Hamburg promoviert und hat darüber hinaus mehrfach im Bereich des gewerblichen Spielrechts und des Glücksspielrechts aus einem primär juristischen, aber zugleich auch wirtschaftswissenschaftlichen Blickwinkel publiziert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der europäische Glücksspielmarkt befindet sich seit knapp 20 Jahren im Umbruch. Der heftige Streit über dessen künftige Ausgestaltung ist durch zuwiderlaufende gesellschaftspolitische und ökonomische Interessen geprägt. In Deutschland prallen divergierende ordnungspolitische Vorstellungen von Bund und Ländern sowie von Glücksspielunternehmern, Sucht- und Verbraucherschützern aufeinander: Die föderale Staatsordnung mit einer Bundeszuständigkeit für das sog. gewerbliche Spiel einerseits (Spielautomaten) und der Länderzuständigkeit für das „echte" Glücksspiel (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken) andererseits hebt die Konfliktlinien besonders hervor. Die Länder haben mit dem im Jahre 2012 in Kraft getretenen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag den derzeit gültigen Rechtsrahmen gesetzt, der bereits für sich genommen den Anlass für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen bildet. Wie die Vorauflage erschöpft sich dieses Handbuch allerdings nicht in der Erörterung der facettenreichen glücksspielrechtlichen Aspekte. Vielmehr folgt es einem interdisziplinären Ansatz: Zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Praktiker vermitteln dem Leser zumindest eine Idee von der geschichtlichen Dimension und der Bedeutung des Glücksspiels für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt und geben einen Überblick über wesentliche ökonomische und soziologische Gesichtspunkte sowie die modernen Erkenntnisse der Glücksspielsuchtforschung und -therapie. Im Unterschied zur Vorauflage enthält das Buch zudem Länderberichte der führenden Fachleute aus den Hot-Spots der Glücksspielbranche in Südostasien und in den USA. Die Herausgeber Der Jurist Ihno Gebhardt war Leiter der Glücksspielaufsicht im brandenburgischen Innenministerium, Federführer der Glücksspielreferenten der Länder, Mitglied der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und Mitglied des Fachbeirates Sucht der Länder gem. § 10 Abs. 2 GlüStV. In Fachkreisen gilt Gebhardt als Kapazität auf dem Gebiet des europäischen Glücksspielwesens. Stefan Korte ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht, an der TU Chemnitz. Er wurde mit einer Arbeit zum staatlichen Glücksspielwesen an der Universität Hamburg promoviert und hat darüber hinaus mehrfach im Bereich des gewerblichen Spielrechts und des Glücksspielrechts aus einem primär juristischen, aber zugleich auch wirtschaftswissenschaftlichen Blickwinkel publiziert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 läutet eine Zeitenwende ein. Während Online-Glücksspiel bislang verboten war und der aufsichtsbehördliche und strafbehördliche Vollzug nicht bewirken konnte, den Grau- und Schwarzmarkt wirksam einzudämmen, bewirkt dessen Legalisierung die Chance einer zielgenaueren staatlichen Überwachung.
Letztere wird gebündelt unter dem Dach einer neuen, als sogenannte Länder AöR ausgestalteten Glücksspielbehörde. Spielersperrdateien, Einsatzlimits, technische Schutzvorkehrungen gegen Manipulationsgefahren bilden die neuen Herausforderungen für Marktteilnehmer, Behörden und die rechtliche Wissenschaft und Praxis.
Den viel kritisierten Vollzug der Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages zu verbessern und zu erleichtern ist das Ziel dieses „Amtskommentars“, der sich in seiner Autorenschaft maßgeblich aus Vertreterinnen und Vertretern der für das Glücksspiel verantwortlichen Ministerien und Behörden aber auch aus erfahrenen Experten der universitären Lehre zusammensetzt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das neue Glücksspielrecht
Das Glücksspielrecht wurde durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag grundlegend reformiert.
Der neue Handkommentar
kommentiert alle relevanten glückspielrechtlichen Regelungen aus einer Hand:
Unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen
Glücksspielstaatsvertrag
Spielverordnung
Referenz bildendes Spielbankgesetz NRW
Relevante Vorschriften aus Rennwett- und Lotteriegesetz, Telemedien- und Jugendschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Gewerbeordnung, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften
Schwerpunkte
Neuer Regulierungsrahmen für Glücksspiele im Internet
Neue Maßnahmen zum Spielerschutz
Einführung eines anbieter- und spielformübergreifenden Sperrsystems
Die neue gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer.
Zielgruppen
Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Betreiber von Glückspielunternehmen, Aufsichts-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, v.a. Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Ein renommiertes Autoren-Team
kommentiert die tiefgreifenden Anpassungen des deutschen Glücksspielrechts auf der Basis des aktuellen rechtswissenschaftlichen Erkenntnisstands. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu einer praxisorientierten Einordnung des neuen Regulierungsrahmens.
StB Matthias Beier; RA Jörg Bittscheidt; RA Dr. Marius Boewe; RA Dr. h.c. Knud Holger Brandis, MBA; RA Dr. Georg Dietlein; RA Prof. Dr. Thomas Dünchheim; Dr. Jörg Geerlings, MdL; Jürgen Häfner; RA Dr. Tim Hagenbruch; RA Dr. Andreas Hamacher; RA Andreas Haupt; RA Dr. Jochen Heide; RA Dr. Sebastian Helmes; RAin Kristin Kattwinkel; Kristin Kleinert; Prof. Dr. Günter Krings, LL.M., MdB; RA Dr. Simon Meyer; RA Lars S. Otto, LL.M. (LSE); RA Prof. Dr. Sven-Joachim Otto; RAin Mareike Rohde, LL.M.; RA Dr. René Schmelting; RA Dr. Stefan Schmidt; RA Torsten Schmitz, LL.M. und Maximilian Stephan.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Zur Ergänzungslieferung
Die 59. Ergänzungslieferung enthält u.a. das Energiesicherungsgesetz, den Medienstaatsvertrag, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie Änderungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes, des Bundesbedarfsplangesetzes, des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes und des LNG-Beschleunigungsgesetzes.
Zielgruppe
Für Behörden in Bund und Ländern, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Professorinnen und Professoren, Studierende, Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Dissertation bewertet aus unions- und verfassungsrechtlicher Perspektive die Reform des Glücksspielstaatsvertrages mit seiner Regulierung von Lotterien, Sportwetten und Online-Casinospielen. Insbesondere werden Konflikte untersucht, die mit einer überwiegenden Gesetzgebungskompetenz der 16 Bundesländer einhergehen. Neben der Analyse fortbestehender Probleme wird auch eine alternative Lösungsmöglichkeit aufgezeigt, um das deutsche Glücksspielrecht langfristig rechtssicher zu gestalten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zur Ergänzungslieferung
Die 59. Ergänzungslieferung enthält u.a. das Energiesicherungsgesetz, den Medienstaatsvertrag, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie Änderungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes, des Bundesbedarfsplangesetzes, des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes und des LNG-Beschleunigungsgesetzes.
Zielgruppe
Für Behörden in Bund und Ländern, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Professorinnen und Professoren, Studierende, Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Der traditionell stark von staatlichen Monopolen geprägte Glücksspielsektor erlebt seit Jahren einen Liberalisierungstrend. Trotz dessen halten die Länder an ihren Veranstaltungsmonopolen für die großen Jackpot-Lotterien fest. Für private Lotterieveranstalter im In- und Ausland bedeuten die staatlichen Lotterieveranstaltungsmonopole den Ausschluss vom Lotteriemarkt. Dies begründet einen nicht unerheblichen Eingriff in die Dienst- und Niederlassungsfreiheit sowie in die Berufsfreiheit privater Lotterieanbieter. Lisa Deckers untersucht die Unions- und Verfassungsgemäßheit der staatlichen Lotterieveranstaltungsmonopole. Erfüllen sie den Anspruch, Instrument zur Bekämpfung von Betrug und Manipulation zu sein? Die Autorin analysiert die Ausgestaltung und die Organisation der staatlichen Lotterieunternehmen der sechzehn Länder und identifiziert ein Steuerungs- und Kontrolldefizit im aktuellen System der staatlichen Lotteriemonopole. Abschließend zeigt sie rechtssichere Wege für eine zukünftige Regulierung der Lotterieveranstaltung auf.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Der traditionell stark von staatlichen Monopolen geprägte Glücksspielsektor erlebt seit Jahren einen Liberalisierungstrend. Trotz dessen halten die Länder an ihren Veranstaltungsmonopolen für die großen Jackpot-Lotterien fest. Für private Lotterieveranstalter im In- und Ausland bedeuten die staatlichen Lotterieveranstaltungsmonopole den Ausschluss vom Lotteriemarkt. Dies begründet einen nicht unerheblichen Eingriff in die Dienst- und Niederlassungsfreiheit sowie in die Berufsfreiheit privater Lotterieanbieter. Lisa Deckers untersucht die Unions- und Verfassungsgemäßheit der staatlichen Lotterieveranstaltungsmonopole. Erfüllen sie den Anspruch, Instrument zur Bekämpfung von Betrug und Manipulation zu sein? Die Autorin analysiert die Ausgestaltung und die Organisation der staatlichen Lotterieunternehmen der sechzehn Länder und identifiziert ein Steuerungs- und Kontrolldefizit im aktuellen System der staatlichen Lotteriemonopole. Abschließend zeigt sie rechtssichere Wege für eine zukünftige Regulierung der Lotterieveranstaltung auf.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 sind Mindestabstandsgebote zwischen Spielhallen verfassungswidrig. Der neue Staatsvertrag erlaubt u.a. virtuelles Automatenspiel. Er sieht strengere Zugangskontrollen zulasten von Spielhallenbetreibern vor. Die Untersuchung systematisiert die Ziele, die die Landesgesetzgeber verfolgen, fragt nach empirischen Belegen für die Wirksamkeit von Mindestabstandsgeboten und misst die geltenden Regelungen am Verfassungsrecht. So lassen sich Inkohärenzen und Inkonsistenzen belegen, die zwischen der Regelung des virtuellen und des terrestrischen Automatenspiels bestehen. Mindestabstandsgebote greifen unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiber ein. Die Mindestabstände sind mindestens zu verkürzen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 sind Mindestabstandsgebote zwischen Spielhallen verfassungswidrig. Der neue Staatsvertrag erlaubt u.a. virtuelles Automatenspiel. Er sieht strengere Zugangskontrollen zulasten von Spielhallenbetreiber:innen vor. Die Untersuchung systematisiert die Ziele, die die Landesgesetzgeber verfolgen, fragt nach empirischen Belegen für die Wirksamkeit von Mindestabstandsgeboten und misst die geltenden Regelungen am Verfassungsrecht. So lassen sich Inkohärenzen und Inkonsistenzen belegen, die zwischen der Regelung des virtuellen und des terrestrischen Automatenspiels bestehen. Mindestabstandsgebote greifen unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiber ein. Die Mindestabstände sind mindestens zu verkürzen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Studie setzt sich mit den rechtlichen Steuerungsmöglichkeiten von Spielhallenansiedlungen unter den Aspekten des Unions-, Verfassungs-, Bundes-, Landes- und Kommunalrechtes auseinander. Berücksichtigung finden in diesem Zusammenhang betriebswirtschaftliche, städtebauliche und soziologische Aspekte sowie die „Suchtwissenschaft“.
Ein erster Höhepunkt der Spielhallendiskussion war 1989 erreicht. In seinem wegweisenden Beschluss vom 20. April 1989 zur Verhinderung negativer städtebaulicher Auswirkungen von Spielhallen und zur Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldspielgeräten setzte der Deutsche Bundestag eindeutige politische Akzente bzgl. der Umgestaltung der BauNVO und SpielV. Im Rahmen der Föderalismusreform I ist das Recht der Spielhallen durch den Verfassungsgeber 2006 der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer zugeordnet worden. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2017 die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer und erste Steuerungselemente verfassungsrechtlich akzeptiert. Dies führte zu erheblichen Veränderungen für die Betreiber von Spielhallen und Automatenaufsteller. Insgesamt ist die Spielhallenproblematik und -politik in den Folgejahren facettenreicher geworden.
In den Glücksspielstaatsvertrag der Länder sind Spielhallen erst 2012 einbezogen worden, was insbesondere durch Mindestabstandsgebote und Verbundverbote zu Verknappungen der Standorte führte. Aktuell entsteht ein Vergabesystem zur Verteilung von Standorten. Zum 1. Januar 2020 trat der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV) vom 18. April 2019 in Kraft, der die Obergrenze für Sportwett-Konzessionen aufhob und die "Experimentierklausel" für Sportwetten entfristete. Seine Laufzeit war bis zum 30. Juni 2021 begrenzt. Mittlerweile ist im Rahmen einer weitere (Teil-)Liberalisierung zum 1. Juli 2021 der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020 in Kraft getreten. Er sieht die Zulassung von Online-Automaten-Spielen vor und räumt den Ländern die Möglichkeit ein, Konzessionen für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen zu vergeben. Zusätzlich wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts als zentrale Gemeinsame Glücksspielaufsichtsbehörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt errichtet. Ebenso einheitlich wird ein Spielersperrsystem eingeführt, das länder- und spielformübergreifend verpflichtend wird.
Aktualisiert: 2023-04-06
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