Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
Andreas Zimmermann
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
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Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
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Zum Grundwerk
Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Peter Badura,
Hermann Butzer,
Christian Calliess,
Hans-Georg Dederer,
Otto Depenheuer,
Günter Dürig,
Wolfgang Durner,
Volker Epping,
Udo Di Fabio,
Klaus F. Gärditz,
Thomas Giegerich,
Christoph Grabenwarter,
Christoph Gröpl,
Bernd Grzeszick,
Matthias Herdegen,
Roman Herzog,
Christian Hillgruber,
Martin Ibler,
Monika Jachmann-Michel,
Jens Kersten,
Ferdinand Kirchhof,
Paul Kirchhof,
Hans H. Klein,
Stefan Korioth,
Hanno Kube,
Christine Langenfeld,
Theodor Maunz,
Veith Mehde,
Markus Möstl,
Ralf Müller-Terpitz,
Martin Nettesheim,
Hans Jürgen Papier,
Albrecht Randelzhofer,
Barbara Remmert,
Eberhard Schmidt-Aßmann,
Rupert Scholz,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Christian Seiler,
Foroud Shirvani,
Arnd Uhle,
Christian Walter
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Zum Grundwerk
Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-16
Autor:
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Christoph Gröpl,
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Zum Grundwerk
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Aktualisiert: 2023-06-16
Autor:
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Klaus F. Gärditz,
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Christoph Gröpl,
Bernd Grzeszick,
Matthias Herdegen,
Roman Herzog,
Christian Hillgruber,
Martin Ibler,
Monika Jachmann-Michel,
Jens Kersten,
Ferdinand Kirchhof,
Paul Kirchhof,
Hans H. Klein,
Stefan Korioth,
Hanno Kube,
Christine Langenfeld,
Theodor Maunz,
Veith Mehde,
Markus Möstl,
Ralf Müller-Terpitz,
Martin Nettesheim,
Hans Jürgen Papier,
Albrecht Randelzhofer,
Barbara Remmert,
Eberhard Schmidt-Aßmann,
Rupert Scholz,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Christian Seiler,
Foroud Shirvani,
Arnd Uhle,
Christian Walter
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Zum Grundwerk
Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-16
Autor:
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Matthias Herdegen,
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Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst.
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Aktualisiert: 2023-06-16
Autor:
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Christian Seiler,
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Die Kirchen in Deutschland und ihre Stellung in der Gesellschaft unterliegen regelmäßig Veränderungen, auf die auch das Kirchenrecht und das Staatskirchenrecht eine Antwort geben müssen. Diese Überlegung steht hinter den Themen eines rechtswissenschaftlichen Seminars an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, in dessen Rahmen die vorliegenden Beiträge ihren Ursprung fanden. Sie wurden vornehmlich mit Blick auf die Aktualität ihrer Fragestellung ausgewählt. Darunter finden sich einerseits gesellschaftspolitische Themen, wie islamischer Religionsunterricht in Schulen, Arbeit und Streik in Kirchen und ihren Einrichtungen sowie die gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung im Zusammenhang mit karitativen Pflegeeinrichtungen. Zudem wird andererseits die rechtliche Verfassung der Kirchen selbst beleuchtet und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Fragen des Staatskirchenrechts behandelt. Die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit aktuellen Fragestellungen des Kirchen- und Staatskirchenrechts soll dazu beitragen, die Entwicklung und Probleme dieser Rechtsgebiete einzufangen und zu begleiten. Der vorliegende Band möchte auf diesem Wege aktuelle Themen bündeln, zugänglich machen und darüber hinaus einzelne Problemfelder detaillierter darstellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Nach dem 11. September 2001 werde nichts mehr sein, wie es vorher gewesen, so hieß es allenthalben unter dem unmittelbaren Eindruck der Terroranschläge auf die Vereinigten Staaten. Nun haben sich die Rauchwolken des Schreckens verzogen, doch Klarheit hat sich damit noch nicht eingestellt.
Für die USA war es eine neue Erfahrung, daß sie in ihrem eigenen Territorium nicht mehr unangreifbar sind. Die Ozeane, die sie von fremden Kontinenten trennen, schützen nicht vor dem weltweit mobilen Terrorismus, der an jedem Ort zuschlagen kann. Die militärische und technische Überlegenheit wird zuschanden angesichts der primitiven Waffen, derer sich die einzelnen Kämpfer bedienen. Das bisherige Sicherheitsgefühl der heute einzigen Weltmacht ist zusammengebrochen. Das bedeutet, aus der Distanz des Alten Europa gesehen, noch keinen grundstürzenden Wandel, sondern eher den Übergang zur Normalität.
Freilich macht es einen Unterschied, ob ein Kleinstaat sich bedroht fühlt oder eine Weltmacht. Deren Befindlichkeit wirkt sich auf alle anderen Staaten aus, die zu ihr in Beziehung stehen, gleich, ob diese freundlich oder feindlich ist. Mit dem Sicherheitsgefühl kann die Grundgelassenheit im Gebrauch der politischen wie der militärischen Mittel verlorengehen.
Terrorismus als solcher ist nicht neu. Er hat sich auch zu anderen Zeiten geregt. Doch in den Händen des Islamismus gewinnt er eine Qualität und Quantität, die alle bisherigen Erfahrungen und Vorstellungen übersteigen. Er kann zum Fanal werden für den Weltkrieg der Kulturen, der des Islams gegen den Westen. Der Terrorismus fügt sich nicht in die Kategorien des staatlichen und des internationalen Rechts und droht, ihr Normensystem zu sprengen. Der Verfassungsstaat und die Staatengemeinschaft stehen vor einer Bewährungsprobe ohnegleichen, ihre Macht gegenüber dem Terror zu behaupten und zugleich die Werte zu wahren, auf denen sie gründen: Sicherheit, Freiheit und Recht.
Das Problem wird in den hier vereinten Abhandlungen aus der Sicht der Völkerrechtslehre, der Politischen Wissenschaften und der Staatsrechtslehre betrachtet.
Aus dem Vorwort des Herausgebers
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Beiheft 10 zu »Die Verwaltung« behandelt Stand und Perspektiven des Europäischen Verwaltungsrechts. Ausgehend von der These, dass der Integrationsprozess nach dem Vertrag von Lissabon in eine "Konsolidierungsphase" eingetreten ist, werden Grundlagen, Referenzgebiete, Methoden, Rechtsschutzfragen und Herausforderungen der Europäisierung des Verwaltungsrechts untersucht.
U. Mager zeichnet Entwicklungsphasen des Europäischen Verwaltungsrechts nach. W. Kahl bindet den Europäisierungsprozess rück an die Idee der Kodifikation und das Konzept der Systembildung. B. Grzeszick beleuchtet die demokratische Legitimation der EU. Dem schließen sich Analysen zu den Referenzgebieten des Sozialversicherungsrechts (P. Axer) und des Finanzrechts (E. Reimer) an, ehe die Fragen nach der Methode der Europäisierung (O. Lepsius, M. Ruffert) und nach der Integrationsverantwortung in der EU aufgeworfen werden (A. Voßkuhle, Th. von Danwitz). E. Schmidt-Aßmann zeigt Perspektiven für die zukünftige Beschäftigung mit dem Europäischen Verwaltungsrecht auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In der vorliegenden Publikation untersucht Bernd Grzeszick Strukturen des Dritten Sektors, der sich zwischen Staat, Markt und Familie bewegt. Er leistet damit einen Beitrag zur zunehmenden wissenschaftlichen Durchdringung dieses Bereichs.
Im Zentrum stehen Fragen nach dem Verhältnis von Korporatismus, der Umsetzung von Wettbewerbselementen sowie deren Auswirkungen auf die vorhandenen Leistungsverhältnisse im Bereich der Wohlfahrt. Der Autor konkretisiert die Betrachtungen am Beispiel des Gesundheitswesens.
Die abschließenden Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber orientieren sich an der Maßgabe, Vorteile der korporatistischen Strukturen zu nutzen und Nachteile zu verringern: Neben der Erhöhung der Markttransparenz und Besinnung auf die Subsidiarität plädiert Grzeszick dafür, im Dritten Sektor unnötige Verbandsstrukturen abzubauen sowie Marktelemente auszubauen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Fragen des Föderalismus haben derzeit Konjunktur. Eine Forschungslücke besteht jedoch insoweit, als die Geschichte des deutschen Föderalismus bisher noch nicht zusammenfassend dargestellt worden ist. Dieser Thematik wendet sich die vorliegende Arbeit zu.
Die Entwicklung des Verfassungsrechts steht im Spannungsfeld der politischen Ideen auf der einen Seite und der realen Entwicklungen auf der anderen Seite. Dazu hat der Föderalismus für die Verfassungen der jeweiligen deutschen Staaten eine besondere Bedeutung: Zum einen ist er ein typisches Element der deutschen Staatsgeschichte, zum anderen ist seine Entwicklung in hohem Maß durch die Interessen der europäischen Nachbarstaaten geprägt. Der Föderalismus markiert im Verfassungsrecht einen Schnittpunkt der Faktoren und ist der Indikator für die zeitgeschichtliche Wechselwirkung dieser Kräfte.
Dabei gewinnt die Zeit der Umbrüche um 1800 eine besondere Bedeutung. Auf der Grundlage eines neuen Gesellschafts- und Staatsverständnisses, aber unter Beibehaltung der publizistischen Methode, wandelt sich der Begriff des Föderalismus. An die Stelle der Reichsfürsten und der ständischen Freiheit treten nun die Begriffe von Souveränität, Kompetenzen und Gewaltenteilung. In der Folgezeit kommen liberal-demokratische und nationalstaatliche Elemente hinzu und begründen den modernen staatsrechtlichen Föderalismusbegriff in Deutschland. Auf der anderen Seite steht eine deutliche politische Kontinuität zwischen dem Reich, dem Fürstenbund, dem Rheinbund und dem Deutschen Bund. Das deutsche föderale System ist ein Kompromiß zwischen den innerdeutschen und den europäischen Gestaltungsansprüchen an die deutsche Staatsordnung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Kirchen in Deutschland und ihre Stellung in der Gesellschaft unterliegen regelmäßig Veränderungen, auf die auch das Kirchenrecht und das Staatskirchenrecht eine Antwort geben müssen. Diese Überlegung steht hinter den Themen eines rechtswissenschaftlichen Seminars an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, in dessen Rahmen die vorliegenden Beiträge ihren Ursprung fanden. Sie wurden vornehmlich mit Blick auf die Aktualität ihrer Fragestellung ausgewählt. Darunter finden sich einerseits gesellschaftspolitische Themen, wie islamischer Religionsunterricht in Schulen, Arbeit und Streik in Kirchen und ihren Einrichtungen sowie die gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung im Zusammenhang mit karitativen Pflegeeinrichtungen. Zudem wird andererseits die rechtliche Verfassung der Kirchen selbst beleuchtet und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Fragen des Staatskirchenrechts behandelt. Die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit aktuellen Fragestellungen des Kirchen- und Staatskirchenrechts soll dazu beitragen, die Entwicklung und Probleme dieser Rechtsgebiete einzufangen und zu begleiten. Der vorliegende Band möchte auf diesem Wege aktuelle Themen bündeln, zugänglich machen und darüber hinaus einzelne Problemfelder detaillierter darstellen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Fragen des Föderalismus haben derzeit Konjunktur. Eine Forschungslücke besteht jedoch insoweit, als die Geschichte des deutschen Föderalismus bisher noch nicht zusammenfassend dargestellt worden ist. Dieser Thematik wendet sich die vorliegende Arbeit zu.
Die Entwicklung des Verfassungsrechts steht im Spannungsfeld der politischen Ideen auf der einen Seite und der realen Entwicklungen auf der anderen Seite. Dazu hat der Föderalismus für die Verfassungen der jeweiligen deutschen Staaten eine besondere Bedeutung: Zum einen ist er ein typisches Element der deutschen Staatsgeschichte, zum anderen ist seine Entwicklung in hohem Maß durch die Interessen der europäischen Nachbarstaaten geprägt. Der Föderalismus markiert im Verfassungsrecht einen Schnittpunkt der Faktoren und ist der Indikator für die zeitgeschichtliche Wechselwirkung dieser Kräfte.
Dabei gewinnt die Zeit der Umbrüche um 1800 eine besondere Bedeutung. Auf der Grundlage eines neuen Gesellschafts- und Staatsverständnisses, aber unter Beibehaltung der publizistischen Methode, wandelt sich der Begriff des Föderalismus. An die Stelle der Reichsfürsten und der ständischen Freiheit treten nun die Begriffe von Souveränität, Kompetenzen und Gewaltenteilung. In der Folgezeit kommen liberal-demokratische und nationalstaatliche Elemente hinzu und begründen den modernen staatsrechtlichen Föderalismusbegriff in Deutschland. Auf der anderen Seite steht eine deutliche politische Kontinuität zwischen dem Reich, dem Fürstenbund, dem Rheinbund und dem Deutschen Bund. Das deutsche föderale System ist ein Kompromiß zwischen den innerdeutschen und den europäischen Gestaltungsansprüchen an die deutsche Staatsordnung.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die 13. Auflage des eingeführten Lehrbuchs erscheint in völliger Neubearbeitung. Das Werk zeichnet nicht nur die aktuelle Entwicklung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion auf dem Gebiet des Allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsverfahrensrechts nach, sondern ist auch grundlegend neu konzipiert worden. Besonderes Augenmerk wird der fortschreitenden Einwirkung des Europäischen Gemeinschaftsrechts geschenkt. Als neue Autoren konnten die Professorinnen Gurlit und Remmert sowie die Professoren Grzeszick, Jestaedt, Möstl, Pünder, Ruffert und Scherzberg gewonnen werden. Die Neuauflage enthält erstmals die aktuelle JURA-Kartei (JK) auf CD-ROM mit nahezu 5000 kommentierten Gerichtsentscheidungen, die der Leser über die Verweise in dem Lehrbuch zum vertieften Studium heranziehen kann. Unverändert geblieben ist das von Anfang an verfolgte Ziel des Buches: nämlich sowohl den Studierenden und Referendaren als auch der Praxis ein gut lesbares, systematisch ausgerichtetes Lehrbuch auf wissenschaftlicher Grundlage an die Hand zu geben, das gleichermaßen Orientierung und Anregung vermittelt.
Aktualisiert: 2023-05-29
> findR *
Der Band enthält die Referate und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Münster vom 5. bis 8. Oktober 2011.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Band enthält die Referate und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Münster vom 5. bis 8. Oktober 2011.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die 13. Auflage des eingeführten Lehrbuchs erscheint in völliger Neubearbeitung. Das Werk zeichnet nicht nur die aktuelle Entwicklung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion auf dem Gebiet des Allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsverfahrensrechts nach, sondern ist auch grundlegend neu konzipiert worden. Besonderes Augenmerk wird der fortschreitenden Einwirkung des Europäischen Gemeinschaftsrechts geschenkt. Als neue Autoren konnten die Professorinnen Gurlit und Remmert sowie die Professoren Grzeszick, Jestaedt, Möstl, Pünder, Ruffert und Scherzberg gewonnen werden. Die Neuauflage enthält erstmals die aktuelle JURA-Kartei (JK) auf CD-ROM mit nahezu 5000 kommentierten Gerichtsentscheidungen, die der Leser über die Verweise in dem Lehrbuch zum vertieften Studium heranziehen kann. Unverändert geblieben ist das von Anfang an verfolgte Ziel des Buches: nämlich sowohl den Studierenden und Referendaren als auch der Praxis ein gut lesbares, systematisch ausgerichtetes Lehrbuch auf wissenschaftlicher Grundlage an die Hand zu geben, das gleichermaßen Orientierung und Anregung vermittelt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Zum Grundwerk
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Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-05-26
Autor:
Peter Badura,
Hermann Butzer,
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Otto Depenheuer,
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Wolfgang Durner,
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Monika Jachmann-Michel,
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