Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird
in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt
die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet
erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen
das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben
die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert
das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt
das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insb. werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird
in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt
die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet
erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen
das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben
die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert
das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt
das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insb. werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird
in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt
die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet
erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen
das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben
die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert
das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt
das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insb. werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem Inkrafttreten des Kyoto Protokolls am 16.2.2005 sind zum ersten Mal Industriestaaten rechtsverbindlich dazu verpflichtet, die Emissionen von Treibhausgasen zum Schutz des Klimasystems zu reduzieren. Gleichzeitig erlauben die Kyoto Mechanismen den Vertragsparteien, in neuartigen Rechtsstrukturen international zum Schutz der Erdatmosphäre zusammenzuarbeiten und so die Reduktionsverpflichtungen möglichst kostengünstig zu erfüllen. Die private Wirtschaft wird eingebunden, um auch privates Kapital und industrielle Erfahrung für den Klimaschutz zu nutzen. Die Industriestaaten können mit Emissionsreduktionen handeln, untereinander oder mit Entwicklungsländern Klimaschutzprojekte durchführen und die Emissionsreduktionen aus diesen Projekten auf ihre Reduktionsverpflichtungen anrechnen.
Die Verfasserin analysiert und systematisiert die staatenübergreifende Aufgabe, die modernen Handlungsformen und den Entwicklungsauftrag des Kyoto Protokolls und macht die darin angelegten neuartigen Strukturen eines Völkerrechts der Zukunft sichtbar.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird
in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt
die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet
erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen
das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben
die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert
das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt
das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insb. werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird
in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt
die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet
erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen
das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben
die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert
das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt
das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insb. werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Mit dem Inkrafttreten des Kyoto Protokolls am 16.2.2005 sind zum ersten Mal Industriestaaten rechtsverbindlich dazu verpflichtet, die Emissionen von Treibhausgasen zum Schutz des Klimasystems zu reduzieren. Gleichzeitig erlauben die Kyoto Mechanismen den Vertragsparteien, in neuartigen Rechtsstrukturen international zum Schutz der Erdatmosphäre zusammenzuarbeiten und so die Reduktionsverpflichtungen möglichst kostengünstig zu erfüllen. Die private Wirtschaft wird eingebunden, um auch privates Kapital und industrielle Erfahrung für den Klimaschutz zu nutzen. Die Industriestaaten können mit Emissionsreduktionen handeln, untereinander oder mit Entwicklungsländern Klimaschutzprojekte durchführen und die Emissionsreduktionen aus diesen Projekten auf ihre Reduktionsverpflichtungen anrechnen.
Die Verfasserin analysiert und systematisiert die staatenübergreifende Aufgabe, die modernen Handlungsformen und den Entwicklungsauftrag des Kyoto Protokolls und macht die darin angelegten neuartigen Strukturen eines Völkerrechts der Zukunft sichtbar.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die politische und rechtliche Gestaltung ein ganz maßgebliches Element sowohl ihres innenpolitischen Selbstverständnisses als auch ihrer massiv erweiterten grenzüberschreitenden Handlungsoptionen. Deshalb ist das Recht der Europäischen Union heute vor allem Ausdruck einer umfassenden rechtlichen Integrationsgemeinschaft, die von einer besonderen inhaltlichen Dynamik geprägt ist.
Das Lexikon verfolgt vor allem den Zweck, in prägnanter Weise das nötige Grundverständnis für dieses ebenso komplexe wie spannende Rechtsgebiet zu vermitteln. Über den Kreis der Jura-Studierenden hinaus werden auch Studierende der Politikwissenschaft angesprochen sowie alle, die sich für den Bereich der europäischen Beziehungen beruflich wie privat interessieren.
Die Grundbegriffe des Europarechts ermöglichen dem Leser hierzu die planmäßige Erschließung dieser Rechtsmaterie anhand der insgesamt 136 in alphabetischer Reihenfolge erläuterten zentralen Begriffe und Themen, die zudem durch inhaltliche Verweise miteinander verknüpft sind.
Aktualisiert: 2023-05-11
Autor:
Marten Breuer,
Peter Dreist,
Michael Lysander Fremuth,
Gilbert H. Gornig,
Ulrich Häde,
Stephan LL.M. Hobe,
Jan Martin Hoffmann,
Tobias H. LL.M. Irmscher,
Bernhard Kempen,
Matthias Knauff,
Charlotte Kreuter-Kirchhof,
Maximilian Oehl,
Heinz-Joachim Pabst,
Silvia LL.M. Pernice-Warnke,
Michael Rafii,
Elisabeth Rossa,
Björn Schiffbauer,
Nico S. Schmidt,
Burkhard Schöbener,
Daniela LL.M. Schroeder,
Martin A. Steger,
Ulrich Vosgerau,
Martin LL.M. Will
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Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die politische und rechtliche Gestaltung ein ganz maßgebliches Element sowohl ihres innenpolitischen Selbstverständnisses als auch ihrer massiv erweiterten grenzüberschreitenden Handlungsoptionen. Deshalb ist das Recht der Europäischen Union heute vor allem Ausdruck einer umfassenden rechtlichen Integrationsgemeinschaft, die von einer besonderen inhaltlichen Dynamik geprägt ist.
Das Lexikon verfolgt vor allem den Zweck, in prägnanter Weise das nötige Grundverständnis für dieses ebenso komplexe wie spannende Rechtsgebiet zu vermitteln. Über den Kreis der Jura-Studierenden hinaus werden auch Studierende der Politikwissenschaft angesprochen sowie alle, die sich für den Bereich der europäischen Beziehungen beruflich wie privat interessieren.
Die Grundbegriffe des Europarechts ermöglichen dem Leser hierzu die planmäßige Erschließung dieser Rechtsmaterie anhand der insgesamt 136 in alphabetischer Reihenfolge erläuterten zentralen Begriffe und Themen, die zudem durch inhaltliche Verweise miteinander verknüpft sind.
Aktualisiert: 2023-05-11
Autor:
Marten Breuer,
Peter Dreist,
Michael Lysander Fremuth,
Gilbert H. Gornig,
Ulrich Häde,
Stephan LL.M. Hobe,
Jan Martin Hoffmann,
Tobias H. LL.M. Irmscher,
Bernhard Kempen,
Matthias Knauff,
Charlotte Kreuter-Kirchhof,
Maximilian Oehl,
Heinz-Joachim Pabst,
Silvia LL.M. Pernice-Warnke,
Michael Rafii,
Elisabeth Rossa,
Björn Schiffbauer,
Nico S. Schmidt,
Burkhard Schöbener,
Daniela LL.M. Schroeder,
Martin A. Steger,
Ulrich Vosgerau,
Martin LL.M. Will
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Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung.
Band V behandelt in zwei Teilen die Maßstäbe und öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der Verwaltung. Im Maßstäbe-Teil werden Strukturen herausgearbeitet und Entwicklungslinien aufgezeigt, sowie behördliche Entscheidungsspielräume und ihre gerichtliche Kontrolle in den Blick genommen. Analysen zu zentralen Referenzgebieten stellen die Verknüpfung von allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht her. Der zweite Hauptteil beginnt mit einer theoretischen Fundierung der Handlungsformenlehre und hierauf einwirkender unionsrechtlicher Einflüsse, bevor die einzelnen – sowohl klassischen als auch atypischen – Handlungsformen vertieft untersucht und neuartige Perspektiven des Verwaltungshandelns entfaltet werden.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Kahl Ludwigs (Hrsg.),
Tristan Barczak,
Christian Bickenbach,
Roland Broemel,
Christian von Coelln,
Klaus-Dieter Drüen,
Sven Eisenmenger,
Christian Ernst,
Claudio Franzius,
Kathrin Groh,
Patrick Hilbert,
Hermann Hill,
Christian Hillgruber,
Shu-Perng Hwang,
Wolfgang Kahl,
Paul Kirchhof,
Charlotte Kreuter-Kirchhof,
Anna Leisner-Egensperger,
Josef Franz Lindner,
Markus Ludwigs,
Anna Katharina Mangold,
Thomas Mann,
Maria Marquardsen,
Nikolaus Marsch,
Markus Ogorek,
Arne Pilniok,
Ralf Poscher,
Stephan Rixen,
Jochen Rozek,
Karsten Schneider,
Gunnar Folke Schuppert,
Thorsten Siegel,
Alexander Tischbirek,
Rainer Wernsmann,
Armin von Weschpfennig,
Alexander Windoffer,
Daniela Winkler,
Johanna Wolff
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Aktualisiert: 2023-04-03
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Die in Art. 14 GG garantierte Eigentümerfreiheit sichert dem Eigentümer einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zur eigenverantwortlichen Gestaltung. Die Privatnützigkeit und die Herrschafts- und Verfügungsbefugnis des Eigentümers begründen als Kernelemente der Eigentümerfreiheit personales Eigentum. Sie bilden die Grundlage der Eigentümerverantwortung. Heute bestimmen Eigentumsformen das Wirtschaftsleben, die anders als das klassische Grund- und Sacheigentum vom Eigentumsgegenstand oder der Person des Eigentümers abstrahieren. Es stellt sich die Frage, welche Wirkungen diese Abstraktion auf den personalen Gehalt dieser Eigentumsformen und damit auf die Intensität des verfassungsrechtlichen Schutzes des Eigentums haben. So kennt das geistige Eigentum - bereits begrifflich - keinen Eigentumsgegenstand. Art. 14 GG ordnet dieses entmaterialisierte Eigentum dem Urheber als geistiges Werk aufgrund seiner schöpferischen Leistung rechtlich zu und schützt es gerade in diesem intensiven Persönlichkeitsbezug, ist aber gleichzeitig auf die Begegnung mit einem allgemeinen Publikum angelegt. In der juristischen Person ist eine Rechtseinheit ohne die eigenständige Personalität des Menschen Träger der Eigentümerfreiheit. Beim Hedgefondseigentum ist diese Entpersonalisierung durch die starke Stellung der Fondsmanager, die risikoreichen Anlagestrategien und die gleichzeitig schwache Stellung der Anleger besonders ausgeprägt. Dieser geringere personale Gehalt als tragender Grund des Schutzes der Eigentümerfreiheit führt zu einem weniger intensiven Schutz aus Art. 14 GG. Die Entmaterialisierung und Entpersonalisierung von Eigentum wird durch weltweite Kommunikationstechnologien und weltweites Wirtschaften verstärkt. Die vorliegende Arbeit sucht den Schutz des Eigentums, den das nationale Verfassungsrecht, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleisten, gegenwartsgerecht zu erneuern.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2023-04-03
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Zum Werk
Der Tagungsband enthält die Beiträge zu den 64. Bitburger Gesprächen vom September/Oktober 2021 zum Thema "Der Klimawandel als Herausforderung für das Recht".
Inhalt:ALEXANDER PROELß: EinführungJULIANE HILF: Klimaschutz vor Gerichten: Die Perspektive der RechtspraxisWOLFGANG DURNER: Internationales Klimaschutzrecht und seine Umsetzung in EuropaCHARLOTTE KREUTER-KIRCHHOF: Der Instrumentenmix des Klimaschutzrechts: Kohärenz oder Kollision?SABINE SCHLACKE: Klimaschutzgesetz und Klimaschutzplan: Kohärentes Schutzkonzept oder klimapolitisches Feigenblatt?JOHANNES SAURER: Verfassungsrechtliche Konfliktlagen im KlimaschutzBERNHARD WEGENER: Transnationalisierung des Klimaschutzrechts
Vorteile auf einen Blickaktuelles rechtspolitisches Themawissenschaftliche Fundierung politischer und administrativer Entscheidungenrenommierte Autorinnen und Autoren
Zielgruppe
Für Rechts-, Sozial- und Geisteswissenschaftlerinnen- und -wissenschaftler an Hochschulen, wissenschaftlichen und politischen Instituten sowie Politikerinnen und Politiker.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Sammlung der wichtigsten Staats- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften Baden-Württembergs für die Ausbildung
Aktualisiert: 2023-02-09
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Sammlung der für die studentische Ausbildung relevanten bundesdeutschen Vorschriften im Staats- und Verwaltungsrecht
Aktualisiert: 2022-08-30
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Die Sammlung stellt Studierenden an Universitäten, Hochschulen und Verwaltungsakademien sowie den Rechtsreferendaren in Baden-Württemberg in übersichtlicher Form die für die Ausbildung notwendigen Landesgesetze zur Verfügung.
Aktualisiert: 2022-03-01
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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird
in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt
die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet
erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen
das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben
die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert
das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt
das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insb. werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.
Aktualisiert: 2023-04-14
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Zum Werk
Die Bundesregierung hat Ende des Jahres 2019 als erste Regierung weltweit in einem Klimaschutzgesetz ihr nationales Klimaschutzziel verbindlich festgeschrieben. Das Gesetz ist am 18.12.2019 in Kraft getreten. Die 15 Paragraphen des Bundes-Klimaschutzgesetzes zielen darauf ab, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten.
Das Werk gibt einen Gesamtüberblick über dieses neu etablierte Rechtsgebiet des Klimaschutzrechts und ist als Handbuch für Wissenschaft und Praxis konzipiert. Es soll auf praktisch relevante Fragestellungen einer interdisziplinär und international geprägten Rechtsmaterie Antworten anbieten und auch rechtspolitische Lösungswege aufzeigen.
Vorteile auf einen BlickHandbuch für Wissenschaft und Praxisbietet Antworten auf praktisch relevante Fragestellungen einer interdisziplinär und international geprägten Rechtsmateriehochversiertes Autorenteam
Zur Neuerscheinung
Das Klimaschutzrecht wird mit dem vorliegenden Handbuch umfassend dargestellt:
Im Abschnitt zu den Grundlagen des Klimaschutzrechts werden alle relevanten wissenschaftlichen Vorfragen (wie u.a. Begriff und Charakteristika, ethische Grundfragen, völker- und europarechtliche Grundlagen, internationale Klimafinanzierung, Kompetenzverteilung Bund/Länder, Materielle Vorgaben der Verfassung für die Klimapolitik, Rolle von Gerichten, Instrumente des Klimaschutzrechts im Rechts- und Politikvergleich, Rechtsfragen der Klimakompensationen) behandelt. Im Anschluss werden die Klimaschutzgesetze von Bund und Ländern als gleichsam "Grundgesetze" des Klimaschutzrechts erörtert. Der Abschnitt Carbon Pricing befasst sich mit den zentralen spezifischen ökonomischen Instrumenten des Klimaschutzrechts, dem europäischen und nationalen Emissionshandel sowie den Energiesteuern. Mit dem Abschnitt Digitalisierung wird das wohl dynamischste und das gesamte Recht der Energiewende durchziehende und dieses zunehmend charakterisierende Phänomen behandelt. Nunmehr folgen vier Abschnitte, die sich mit sektorenspezifischem Klimaschutzrecht befassen, und zwar in den Sektoren Stromerzeugung, Verkehr, Wärme und Gebäude, Land- und Forstwirtschaft sowie Industrie. Der abschließende Abschnitt behandelt Fragen der Sektorenintegration.
Zielgruppe
Zielgruppe sind alle, die sich mit der Theorie und der Praxis des Klimaschutzrechts beschäftigen oder in Berührung kommen; neben Forschungseinrichtungen sind das insbesondere auch spezialisierte Kanzleien, Gerichte sowie Ministerialverwaltungen, Verbände und im Bereich der Energiewende engagierte Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Martin Altrock,
Johannes Antoni,
Christian Buchmüller,
Hannes Doderer,
Elias Eickelmann,
Dörte Fouquet,
Claudio Franzius,
Christian Held,
Maximilian Hemmert-Halswick,
Ekkehard Hofmann,
Michael Kalis,
Jan Henrik Klement,
Christine Kliem,
Stefan Klinski,
Matthias Knauff,
Fanny Knoll,
Charlotte Kreuter-Kirchhof,
Michael Mehling,
Christoph Paul,
Friederike Pfeifer,
Johann-Christian Pielow,
Jan Reshöft,
Michael Rodi,
Thomas Roller,
Johannes Saurer,
Michael Sauthoff,
Judith Schäfer,
Simon Schäfer-Stradowsky,
Claudio Seis,
Carsten Telschow,
Miriam Vollmer,
Jens Vollprecht,
Roman Weidinger,
Hartmut Weyer,
Martin Wickel,
Anja Widmann,
Susan Wilms,
Cathrin Zengerling,
Ines Zenke
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Die Textsammlung befindet sich auf dem Stand August 2020 und enthält folgende Vorschriften:
Staatsrecht
Grundgesetz (GG);
Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT);
Abgeordnetengesetz (AbgG);
Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG);
Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG);
Ausführungsgesetz zu Art. 23 Abs. 3 GG;
Ausführungsgesetz zu Art. 23 Abs. 7 GG;
Untersuchungsausschussgesetz (PUAG);
Stabilitätsratsgesetz (StabiRatG);
Ausführungsgesetz zu Art. 115 GG (Art. 115-G)
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG);
Richterwahlgesetz (RiWahlG);
Bundeswahlgesetz (BWahlG);
Wahlprüfungsgesetz (WahlprüfG);
Parteiengesetz (PartG);
Verwaltungsrecht
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG);
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG);
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG);
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO);
Versammlungsgesetz (VersG);
Befriedete Bezirke Gesetz (BefBezG);
Vereinsgesetz (VereinsG);
Baugesetzbuch (BauGB) - Auszug;
Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Auszug;
Europarecht
Vertrag über die Europäische Union (EUV);
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV);
Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - mit Protokollen in Auszügen.
Aktualisiert: 2021-08-31
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