Die Studie befasst sich mit Reichweite und Auswirkungen der Erweiterung des lauterkeitsrechtlichen Anwendungsbereichs durch den seit 2008 geltenden Zentralbegriff der »geschäftlichen Handlung« und dessen explizite Bezugnahme auf Verhalten nach Vertragsschluss. Der Autor geht von einem weitreichenden Anwendungsbereich des UWG auch im individuellen Vertragsverhältnis aus und sieht das Lauterkeitsrecht in einem komplementären Verhältnis zu vertragsrechtlichen Instrumenten des Verbrauchers.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Studie befasst sich mit Reichweite und Auswirkungen der Erweiterung des lauterkeitsrechtlichen Anwendungsbereichs durch den seit 2008 geltenden Zentralbegriff der »geschäftlichen Handlung« und dessen explizite Bezugnahme auf Verhalten nach Vertragsschluss. Der Autor geht von einem weitreichenden Anwendungsbereich des UWG auch im individuellen Vertragsverhältnis aus und sieht das Lauterkeitsrecht in einem komplementären Verhältnis zu vertragsrechtlichen Instrumenten des Verbrauchers.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Studie befasst sich mit Reichweite und Auswirkungen der Erweiterung des lauterkeitsrechtlichen Anwendungsbereichs durch den seit 2008 geltenden Zentralbegriff der »geschäftlichen Handlung« und dessen explizite Bezugnahme auf Verhalten nach Vertragsschluss. Der Autor geht von einem weitreichenden Anwendungsbereich des UWG auch im individuellen Vertragsverhältnis aus und sieht das Lauterkeitsrecht in einem komplementären Verhältnis zu vertragsrechtlichen Instrumenten des Verbrauchers.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Bewertungen im Internet haben enormen Einfluss auf die Nachfrageentscheidungen von Verbrauchern. Sie können Informationsasymmetrien abbauen und damit die freie Entfaltung der Marktkräfte stärken – allerdings nur, wenn die Informationen sowie deren Aufbereitung und Darstellung verlässlich sind. Bei der Diskussion über die Haftung der Betreiber von Bewertungsportalen wird das Lauterkeitsrecht bisher vernachlässigt. Das Werk untersucht die lauterkeitsrechtliche Haftung der Portalbetreiber für das Veröffentlichen fremder Bewertungen sowie für die Gestaltung des Portals und des Bewertungsverfahrens umfassend. Die Änderungen der UGP-Richtlinie durch die Omnibus-Richtlinie und ihre Umsetzung in das deutsche Recht sind bereits berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Bewertungen im Internet haben enormen Einfluss auf die Nachfrageentscheidungen von Verbrauchern. Sie können Informationsasymmetrien abbauen und damit die freie Entfaltung der Marktkräfte stärken – allerdings nur, wenn die Informationen sowie deren Aufbereitung und Darstellung verlässlich sind. Bei der Diskussion über die Haftung der Betreiber von Bewertungsportalen wird das Lauterkeitsrecht bisher vernachlässigt. Das Werk untersucht die lauterkeitsrechtliche Haftung der Portalbetreiber für das Veröffentlichen fremder Bewertungen sowie für die Gestaltung des Portals und des Bewertungsverfahrens umfassend. Die Änderungen der UGP-Richtlinie durch die Omnibus-Richtlinie und ihre Umsetzung in das deutsche Recht sind bereits berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Lage der Tagespresse ist in den zurückliegenden Jahren durch sinkende Auflagen und Reichweiten und damit auch sinkende Werbeerlöse gekennzeichnet. Diese abfallende Tendenz hat Auswirkungen auf die Entwicklung der Werbung und der Werbeformen, um neue Finanzierungswege für die Presseverleger zu schaffen. Das Bedürfnis, durch neue Werbeformen neue Einnahmequellen zu generieren, fördert es auch, Werbebotschaften möglichst unterschwellig beim Rezipienten zu platzieren. Diese Entwicklung ist problematisch, weil die Grenzen zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten verschwimmen. Das Eindringen von Werbung in den redaktionellen Teil führt zur Tarnung der Werbung. Man spricht dabei auch von redaktioneller Werbung oder Schleichwerbung. Als Grundlage der Studie dient die 2013 ergangene Vorlageentscheidung des EuGH („Good News“-Entscheidung) zur Kennzeichnung getarnter bzw. redaktioneller Werbung. Der EuGH hatte hierbei über die Vorlagefrage des BGH zu entscheiden, ob die unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2005/29 (UGP-Richtlinie) der Anwendung einer nationalen Vorschrift (hier: § 10 LPresseG BW) zur Kennzeichnung einer Werbung als „Anzeige“ entgegenstehen. Die „Good News“-Entscheidung schafft mit der Vorgabe zur Kennzeichnung von finanzierten, werblichen Inhalten als „Anzeige“ eine verbindliche Vorgabe für die Praxis. Der Autor geht der Frage nach, ob sich diese Vorgabe in der Praxis etabliert hat und ob darüber hinaus weitere gesetzliche Standards in Bezug auf die konkrete Art und Weise der Kennzeichnung von Werbung im Bereich der Presse notwendig sind. Neben dem Anwendungsbereich auf die traditionelle Printpresse untersucht er die Möglichkeit der Übertragbarkeit der Vorgabe der „Good News“-Entscheidung auf den Bereich der elektronischen Presse und die dortige redaktionelle Berichterstattung. Einen weiteren Schwerpunkt der Studie bildet die Untersuchung der Auswirkung der „Good News“-Entscheidung auf die lauterkeitsrechtlichen Vorschriften gegen getarnte Werbung. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf den Auswirkungen auf den Rechtsbruchtatbestand aus § 3 a UWG sowie den Auswirkungen der „Good News“-Entscheidung auf eine angestrebte vollharmonisierte Rechtsentwicklung im Lauterkeitsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Studie befasst sich mit Reichweite und Auswirkungen der Erweiterung des lauterkeitsrechtlichen Anwendungsbereichs durch den seit 2008 geltenden Zentralbegriff der »geschäftlichen Handlung« und dessen explizite Bezugnahme auf Verhalten nach Vertragsschluss. Der Autor geht von einem weitreichenden Anwendungsbereich des UWG auch im individuellen Vertragsverhältnis aus und sieht das Lauterkeitsrecht in einem komplementären Verhältnis zu vertragsrechtlichen Instrumenten des Verbrauchers.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht bietet eine umfassende, wissenschaftlich vertiefte Kommentierung des Lauterkeitsrechts unter europarechtlichem Blickwinkel auf neuestem Stand.
Vorteile auf einen Blickumfassende wissenschaftlich fundierte Kommentierung des gesamten LauterkeitsrechtsKommentierung der UGP-Richtlinie und der Geschäftsgeheimnis-RichtlinieBerücksichtigung des Geschäftsgeheimnisgesetzes und des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Zur Neuauflage
Band 2 setzt die internationalen wettbewerbsrechtlichen Aspekte und europarechtlichen Vorgaben des Lauterkeitsrechts aus Band 1 bei der Kommentierung der §§ 8-20 UWG fort. Die gesetzgeberischen Aktivitäten haben es dem Verlag nicht einfach gemacht, einen passenden Erscheinungstermin für das Gesamtwerk zu finden.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat der Gesetzgeber - nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) - eine weitere Reform auf den Weg gebracht, durch die wichtige verfahrensrechtliche Regelungen des UWG - die inhaltlich im Band 2 des Werks verortet sind - Änderungen erfahren haben. Beide Änderungsgesetze werden schwerpunktmäßig in der Neuauflage des Bandes 2 berücksichtigt.
Schließlich konnten auch die Änderungen durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge (Einführung des neuen § 7a - Einwilligung in Telefonwerbung - und Neufassung des § 20 - Bußgeldvorschriften) berücksichtigt werden.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Verbraucherschutzverbände, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Christian Alexander,
Peter Bähr,
Joerg Brammsen,
Jan Busche,
Ulrich Ehricke,
Stefan Ernst,
Jörg Fritzsche,
Jochen Glöckner,
Moritz Hagenmeyer,
Ronny Hauck,
Peter W. Heermann,
Volker Michael Jänich,
Dietrich Kamlah,
Christiane Köber,
Daniel Könen,
Clemens Krbetschek,
Stefan Leible,
Peter Mankowski,
Burkhart Menke,
Hans-Wolfgang Micklitz,
Monika Namysłowska,
Carsten Oelrichs,
Andreas Ottofülling,
Benjamin Raue,
Peter Ruess,
Wolfgang Schaffert,
Jochen Schlingloff,
Olaf Sosnitza,
Andreas Wiebe
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Ausgehend von den Anforderungen an die Informationsangabe durch die Richtlinie 2005/29/EG untersucht Verf. die Informationspflichten bei der Werbung mit Spendenaufrufen, die mit dem direkten Appell zum Kauf eines Produktes des alltäglichen Bedarfes untrennbar verknüpft werden (akzessorischer Kaufappelle). Die Untersuchung hat ihren Schwerpunkt bei dem Tatbestand der irreführenden Unterlassung (§ 5 a UWG) und den Regelungen der britischen Selbstverwaltungskörperschaft (CAP-Code). Praxisorientiert werden die notwendigen Angaben erarbeitet. Das Buch liefert daher eine Orientierung für Juristen, Unternehmen und NGOs. Auf Grund der hohen Subjektivität von Werbung und der Emotionalität der beworbenen Themen, wie z.B. Umweltschutz, Kinderbildung oder Impfschutz für Neugeborene in Entwicklungsländern, bestehen gerade in diesem Zusammenhang verstärkt Gefahren für die Beeinflussung der Kaufentscheidung der Verbraucher und der Irreführung. Im Ergebnis wird eine konkrete Regelung der Anforderungen auf europäischer Ebene vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im Rahmen des Lauterkeitsrechts ist seit Schaffung des UWG 1909 in Schrifttum wie Rechtsprechung anerkannt, dass ein spezieller, über den allgemeinen lauterkeitsrechtlichen Verbraucherschutz hinausgehender Schutz für bestimmte, besonders schutzbedürftige Verbraucher notwendig ist. Klassisches Beispiel für derlei besonders schutzbedürftige Verbraucher sind Kinder und Jugendliche, für einen besonderen Schutz kommen im Einzelfall aber auch Verbraucher mit körperlichen oder geistigen Defiziten in Betracht, wobei die entsprechenden Defizite angeboren sowie alters- und/oder krankheitsbedingt sein können. Mit der UWG-Novelle 2004 wurde der entsprechende besondere Schutz erstmals kodifiziert, in der UGP-Richtlinie aus dem Jahre 2005 war erstmals ausdrücklich die Rede von „besonders schutzbedürftigen Verbrauchern“. In der Folge wurde in Rechtsprechung wie Literatur, auch im Zusammenhang mit dem neuen europäischen Verbraucherleitbild, kontinuierlich ein gegenüber den Werbetreibenden großzügigerer Maßstab angelegt. Nachdem die Europäische Kommission die UGP-Richtlinie durch die UWG-Novelle 2008 nicht als ausreichend umgesetzt erachtete, sah sich der deutsche Gesetzgeber im Jahre 2015 genötigt, eine abermalige Überarbeitung des UWG vorzunehmen. Infolgedessen ist der spezielle Schutz für besonders schutzbedürftige Verbraucher nun in zwei verschiedenen Normen geregelt, § 3 Abs. 4 S. 2 UWG sowie § 4a Abs. 2 S. 2 UWG, wohingegen der spezielle Schutz für besonders schutzbedürftige ehedem maßgeblich in § 4 Nr. 2 UWG 2008 verankert war. Die Dissertation befasst sich nun zum einen mit der dogmatisch interessanten Frage, in welches Verhältnis § 3 Abs. 4 S. 2 UWG und § 4a Abs. 2 S. 2 UWG zu bringen sind und klärt dabei, ob § 4a Abs. 2 S. 2 UWG als europarechtswidrig einzustufen ist. Zum anderen wird analysiert, ob durch die UWG-Novelle 2015, wie teilweise von Verbraucherverbänden befürchtet, Schutzlücken im Bereich der besonders schutzbedürftigen Verbraucher im Vergleich zur alten Rechtslage unter dem UWG 2008 entstanden sind.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Ausgehend von den Anforderungen an die Informationsangabe durch die Richtlinie 2005/29/EG untersucht Verf. die Informationspflichten bei der Werbung mit Spendenaufrufen, die mit dem direkten Appell zum Kauf eines Produktes des alltäglichen Bedarfes untrennbar verknüpft werden (akzessorischer Kaufappelle). Die Untersuchung hat ihren Schwerpunkt bei dem Tatbestand der irreführenden Unterlassung (§ 5 a UWG) und den Regelungen der britischen Selbstverwaltungskörperschaft (CAP-Code). Praxisorientiert werden die notwendigen Angaben erarbeitet. Das Buch liefert daher eine Orientierung für Juristen, Unternehmen und NGOs. Auf Grund der hohen Subjektivität von Werbung und der Emotionalität der beworbenen Themen, wie z.B. Umweltschutz, Kinderbildung oder Impfschutz für Neugeborene in Entwicklungsländern, bestehen gerade in diesem Zusammenhang verstärkt Gefahren für die Beeinflussung der Kaufentscheidung der Verbraucher und der Irreführung. Im Ergebnis wird eine konkrete Regelung der Anforderungen auf europäischer Ebene vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In Zeiten der internationalen Finanzkrise ist die Regulierung der Finanzdienstleistungsindustrie aktuell ein vieldiskutiertes Thema. Dabei eignet sich besonders der Vergleich der Rechtssysteme verschiedener Staaten, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten der globalen Regulierung in diesem Bereich aufzuzeigen. Das unterschiedliche Ausmass sowie die unterschiedlichen Methoden der Regulierung lassen sich auf diesem Weg gut erkennen und einordnen. Die Untersuchung betrachtet mit dem deutschen Lauterkeitsrecht und seinen Funktionsäquivalenten im englischen Recht einen Ausschnitt der Möglichkeiten zur Regulierung von Finanzdienstleistungen. Dabei erfolgt zunächst eine Darstellung der Regulierung des Dienstleistungssektors durch das Lauterkeitsrecht im Allgemeinen, da die dort geltenden Regelungen auch den speziellen Sektor der Finanzdienstleistungen bzw. financial services in Deutschland und in England betreffen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Rechtslage nach der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) in Deutschland und in England von Bedeutung. Die Umsetzung der Richtlinie führt in beiden Ländern zu einer Vollharmonisierung im business to consumer (B2C) Bereich. Gerade in England stellt dies einen Meilenstein dar, da eine gesetzgeberische Regulierung im Bereich "unfair competition" vor der Umsetzung der UGP-Richtlinie eher die Ausnahme als die Regel darstellte. In einem weiteren Kapitel wird die spezielle lauterkeitsrechtliche Regulierung, die ausschliesslich für den Bereich der Finanzdienstleister Geltung beansprucht untersucht. Dabei ist insbesondere herauszustellen, dass diese Regulierung in England und in Deutschland auf unterschiedliche Weise und unter Verwendung unterschiedlicher Regulierungsinstrumente erfolgt. Während die Regulierung des Finanzdienstleistungssektors durch Lauterkeitsrecht in Deutschland vorrangig mit Mitteln des Zivilrechts vorgenommen wird, spielen in England der Bereich der strafrechtlichen Regulierung sowie aktuell (noch) die Selbstregulierung eine gesteigerte Rolle. Abschliessend erfolgt eine Untersuchung des in diesem Bereich massgeblichen Kollisionsrechts. Dieses wird insbesondere durch die mit dem Inkrafttreten der RomII Verordnung erfolgte Harmonisierung und der dort in Art. 6 RomIIVO enthaltenen Regelung zum anwendbaren Recht im Falle des unlauteren Wettbewerbs oder eines den freien Wettbewerb einschränkenden Verhaltens geprägt. Auch die kollisionsrechtliche Relevanz des Herkunftslandsprinzips sowie verschiedener Vorschriften aus Gemeinschaftsrechtsakten mit Bezug zum Finanzdienstleistungssektor spielen in diesem Kontext eine Rolle.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Der Begriff der Zugabe bzw. prime findet vielfältige Anwendung. So wird das Bild einer „Zu-Gabe“ sowohl im juristischen als auch im ökonomischen Bereich sowie in der Alltagssprache verwendet. Allgemein handelt es sich sowohl nach deutschem als auch nach französischem Verständnis bei der Zugabe/der prime um eine Ware oder Leistung, die in Zusammenhang mit einem entgeltlichen Vertrag angeboten wird. Die zugegebene Leistung kann dabei vollständig oder teilweise unentgeltlich gewährt werden. Der sog. „Hauptvertrag“ und die Zugabe sind akzessorisch miteinander verbunden. Wegen dieser Akzessorietät wird der Zugabe die grundsätzliche Eignung zugeschrieben, den Kunden bei seinem Entschluss über die Eingehung des Hauptvertrages zu beeinflussen. In Deutschland wurde mit der Zugabeverordnung, die fast 70 Jahre unverändert Bestand hatte, eine der restriktivsten Zugaberegelungen geschaffen, die es im 20. Jahrhundert in Europa gab. Das französische Recht, welches der Freiheit des Handels und des Gewerbes verpflichtet ist, wurde nach und nach verschärft und mündete in der Regelung des Art. L 121-35 C. cons. Ein Vergleich zeigt, dass sich das deutsche und das französische Verbot annäherten und dann 15 Jahre lang fast identisch waren. 2001 erfolgte eine „Kehrtwende“ bei der deutschen Einschätzung der Lauterkeit von Zugaben. Die ZugabeVO trat außer Kraft, ohne dass neue regelnde Vorschriften geschaffen wurden. Zugaben wurden als nötig angesehen, um die deutsche Rechts- und Wirtschaftspolitik zu modernisieren. In Frankreich erfolgte die Aufhebung des generellen Zugabeverbotes erst 2011, entgegen der gesetzgeberischen Überzeugung und nur auf europäischen Druck. In Deutschland ist die Zugabengewährung mittlerweile anhand allgemeiner Regelungen des UWG zu prüfen. Um die Unlauterkeit zu bejahen, ist eine genaue und ausführliche Begründung im Einzelfall erforderlich. In Frankreich ist die Zugabengewährung weiterhin an Art. L 121-35 C. cons., einer Spezialnorm, zu messen. Es bestehen diesbezüglich leise Zweifel, ob der gegebene Gesetzeswortlaut hinreichend verdeutlicht, dass es sich nicht mehr um ein Per-se-Verbot handelt. Abschließend bleibt festzustellen, dass die Zeit der Zugabeverbote vorbei ist. [kursiv: prime (1. Absatz, 2. Absatz)] Weitere Schlagw.: § 5 UWG, § 5a UWG, § 4a UWG, § 4 Nr. 4 UWG a. F.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der Autor beleuchtet mit seiner Arbeit das Spannungsverhältnis zwischen Verbraucherschutz und Wettbewerbsschutz. Welche Auswirkungen hat die UGP-Richtlinie 2005/29/EG auf das bestehende UWG und welche Änderungen sind unabdingbar. Im Anschluss an eine abstrakte Gegenüberstellung beschäftigt sich der Autor mit der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG. Dient die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie primär der Vollendung des Binnenmarktes oder sollen vornehmlich die europäischen Verbraucher geschützt werden. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass bereits die Frage danach im Ansatz verfehlt ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Richtlinie 2005/29/EG über unlere Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (sog. "UGP-Richtlinie") stellt den bisherigen Höhepunkt der Entwicklung zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus auf europäischer Ebene dar. Hiermit hat sich der Europäische Gesetzgeber bewusst für eine Ausweitung des Schutzes besonders schutzbedürftiger Verbraucher entschieden. Der Autor untersucht Aspekte der altersbezogenen Werbung unter Betrachtung geschäftlicher Handlungen gegenüber Kindern und Verbrauchern höheren Lebensalters. Im Vordergrund steht die Frage nach der Ausstrahlung der Vorgaben der UGP-Richtlinie und deren Umsetzung auf die Auslegung der einschlägigen lerkeitsrechtlichen Vorschriften des UWG. Die Untersuchung soll durch die Analyse von Literatur, Rechtsprechung und europa- und völkerrechtlichen Regelungen eine Anleitung für die Auslegung der durch die UGP-Richtlinie novellierten Vorschriften des deutschen UWG geben, die für den lerkeitsrechtlichen Schutz junger Verbraucher und älterer Verbraucher von großer Bedeutung sind.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Stefan Kolb beleuchtet das Zusammenspiel der Übergangsregelung (Art. 3 Abs. 5) und des Spezialitätsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 4) der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG). Hierbei werden auch die Auswirkungen der Richtlinienbestimmungen auf die Auslegung von § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) am Beispiel der Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV) analysiert. Damit liefert der Autor zugleich einen Beitrag zu den Möglichkeiten und Grenzen einer richtlinienkonformen Auslegung des Rechtsbruchtatbestandes im Hinblick auf die Verletzung gesetzlicher Informationspflichten.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Diese Studie untersucht den Rechtsbruchtatbestand des UWG in seiner Eigenschaft als Schnittstelle zwischen dem Produktsicherheitsrecht und dem Wettbewerbsrecht. Sie soll zugleich einen Beitrag zum Verständnis der gewandelten Funktion des Tatbestandes nach der Umsetzung der UGP-Richtlinie und der UWG-Novelle von 2008 leisten sowie zu seiner konsistenten Anwendung beitragen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Das Recht des unleren Wettbewerbs ordnet den geschäftlichen Verkehr, indem es bestimmte Verhaltensweisen als wettbewerbsschädlich untersagt. Auch auf dem Arbeitsmarkt herrscht starker Wettbewerb - zwischen Arbeitnehmern um Arbeitsplätze, zwischen Arbeitgebern um hoch qualifizierte und talentierte Arbeitnehmer oder zwischen Gewerkschaften einerseits und Arbeitgeberverbänden andererseits. Wie weit das UWG auf diesen Arbeitsmarktwettbewerb anwendbar ist, ist eine zentrale Frage, welcher sich der Autor widmet. Dabei hat sich der Verfasser das Ziel gesetzt, das Verhältnis von Arbeitsrecht und Lerkeitsrecht in diesen Bereichen zu klären. In dem letzten materiellen Teil analysiert der Verfasser das Verhalten der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass auch auf dieses das UWG teilweise zur Anwendung gelangt. Der Rechtsschutz für Betroffene wird im siebten Teil des Werkes behandelt. Diese sind oft darauf angewiesen, ihre Rechte selbst bei den Gerichten geltend zu machen. Das gilt teilweise auch im Bereich des Wettbewerbsrechts. Im Anschluss daran werden die bestehenden Rechtswegfragen untersucht. Das Werk schließt mit insgesamt 16 prägnanten Thesen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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