Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
Andreas Zimmermann
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
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Das neue Glücksspielrecht
Das Glücksspielrecht wurde durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag grundlegend reformiert.
Der neue Handkommentar
kommentiert alle relevanten glückspielrechtlichen Regelungen aus einer Hand:
Unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen
Glücksspielstaatsvertrag
Spielverordnung
Referenz bildendes Spielbankgesetz NRW
Relevante Vorschriften aus Rennwett- und Lotteriegesetz, Telemedien- und Jugendschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Gewerbeordnung, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften
Schwerpunkte
Neuer Regulierungsrahmen für Glücksspiele im Internet
Neue Maßnahmen zum Spielerschutz
Einführung eines anbieter- und spielformübergreifenden Sperrsystems
Die neue gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer.
Zielgruppen
Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Betreiber von Glückspielunternehmen, Aufsichts-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, v.a. Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Ein renommiertes Autoren-Team
kommentiert die tiefgreifenden Anpassungen des deutschen Glücksspielrechts auf der Basis des aktuellen rechtswissenschaftlichen Erkenntnisstands. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu einer praxisorientierten Einordnung des neuen Regulierungsrahmens.
StB Matthias Beier; RA Jörg Bittscheidt; RA Dr. Marius Boewe; RA Dr. h.c. Knud Holger Brandis, MBA; RA Dr. Georg Dietlein; RA Prof. Dr. Thomas Dünchheim; Dr. Jörg Geerlings, MdL; Jürgen Häfner; RA Dr. Tim Hagenbruch; RA Dr. Andreas Hamacher; RA Andreas Haupt; RA Dr. Jochen Heide; RA Dr. Sebastian Helmes; RAin Kristin Kattwinkel; Kristin Kleinert; Prof. Dr. Günter Krings, LL.M., MdB; RA Dr. Simon Meyer; RA Lars S. Otto, LL.M. (LSE); RA Prof. Dr. Sven-Joachim Otto; RAin Mareike Rohde, LL.M.; RA Dr. René Schmelting; RA Dr. Stefan Schmidt; RA Torsten Schmitz, LL.M. und Maximilian Stephan.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Die grundrechtlichen Schutzpflichten haben sich ein Vierteljahrhundert nach ihrer "Entdeckung" durch das BVerfG (in der ersten Abtreibungsentscheidung) einen festen Platz in der Grundrechtsdogmatik erobert. Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über den Entwicklungsstand dieser Lehre. Sie widmet sich insbesondere dem Ausgreifen dieser Grundrechtsfunktion in das Zivilrecht.
Der Verfasser stellt die bisherige Herleitung der Schutzpflichten vom "Kopf" der Staatszwecklehre auf die "Füße" der Grundrechtsdogmatik. Er ordnet - im Gegensatz zur herrschenden Ansicht - die Schutzpflichten nicht den objektiven, sondern den subjektiven Grundrechtsfunktionen zu. Kern seines subjektiv-grundrechtlichen Begründungsansatzes ist ein zweidimensionaler Freiheitsbegriff; Abwehr- und Schutzpflichtendimension teilen sich das Schutzgut der "Freiheit". Objektive grundrechtliche Schutzpflichten des Staates decken sich hiernach mit den grundrechtlichen Schutzansprüchen des Individuums.
Günter Krings zieht auf dieser Begründungsbasis dem Tatbestand und der Rechtsfolge der Schutzpflichten klare Grenzen. Er schließt den Schutz vor Naturgewalten und vor körperimmanenten Gesundheitsstörungen ebenso aus wie den Schutz vor eigenverantwortlicher Selbstschädigung. Der eigenverantwortlich und autonom handelnde Verbraucher kann sich im Verbrauchervertragsrecht i.d.R. nicht auf grundrechtliche Schutzpflichten berufen. Verfassungsrechtliche Impulse für den Verbraucherschutz gehen kaum von den Grundrechten, wohl aber vom Sozialstaatsprinzip aus.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die grundrechtlichen Schutzpflichten haben sich ein Vierteljahrhundert nach ihrer "Entdeckung" durch das BVerfG (in der ersten Abtreibungsentscheidung) einen festen Platz in der Grundrechtsdogmatik erobert. Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über den Entwicklungsstand dieser Lehre. Sie widmet sich insbesondere dem Ausgreifen dieser Grundrechtsfunktion in das Zivilrecht.
Der Verfasser stellt die bisherige Herleitung der Schutzpflichten vom "Kopf" der Staatszwecklehre auf die "Füße" der Grundrechtsdogmatik. Er ordnet - im Gegensatz zur herrschenden Ansicht - die Schutzpflichten nicht den objektiven, sondern den subjektiven Grundrechtsfunktionen zu. Kern seines subjektiv-grundrechtlichen Begründungsansatzes ist ein zweidimensionaler Freiheitsbegriff; Abwehr- und Schutzpflichtendimension teilen sich das Schutzgut der "Freiheit". Objektive grundrechtliche Schutzpflichten des Staates decken sich hiernach mit den grundrechtlichen Schutzansprüchen des Individuums.
Günter Krings zieht auf dieser Begründungsbasis dem Tatbestand und der Rechtsfolge der Schutzpflichten klare Grenzen. Er schließt den Schutz vor Naturgewalten und vor körperimmanenten Gesundheitsstörungen ebenso aus wie den Schutz vor eigenverantwortlicher Selbstschädigung. Der eigenverantwortlich und autonom handelnde Verbraucher kann sich im Verbrauchervertragsrecht i.d.R. nicht auf grundrechtliche Schutzpflichten berufen. Verfassungsrechtliche Impulse für den Verbraucherschutz gehen kaum von den Grundrechten, wohl aber vom Sozialstaatsprinzip aus.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
Andreas Zimmermann
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Das neue Glücksspielrecht
Das Glücksspielrecht wurde durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag grundlegend reformiert.
Der neue Handkommentar
kommentiert alle relevanten glückspielrechtlichen Regelungen aus einer Hand:
Unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen
Glücksspielstaatsvertrag
Spielverordnung
Referenz bildendes Spielbankgesetz NRW
Relevante Vorschriften aus Rennwett- und Lotteriegesetz, Telemedien- und Jugendschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Gewerbeordnung, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften
Schwerpunkte
Neuer Regulierungsrahmen für Glücksspiele im Internet
Neue Maßnahmen zum Spielerschutz
Einführung eines anbieter- und spielformübergreifenden Sperrsystems
Die neue gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer.
Zielgruppen
Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Betreiber von Glückspielunternehmen, Aufsichts-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, v.a. Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Ein renommiertes Autoren-Team
kommentiert die tiefgreifenden Anpassungen des deutschen Glücksspielrechts auf der Basis des aktuellen rechtswissenschaftlichen Erkenntnisstands. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu einer praxisorientierten Einordnung des neuen Regulierungsrahmens.
StB Matthias Beier; RA Jörg Bittscheidt; RA Dr. Marius Boewe; RA Dr. h.c. Knud Holger Brandis, MBA; RA Dr. Georg Dietlein; RA Prof. Dr. Thomas Dünchheim; Dr. Jörg Geerlings, MdL; Jürgen Häfner; RA Dr. Tim Hagenbruch; RA Dr. Andreas Hamacher; RA Andreas Haupt; RA Dr. Jochen Heide; RA Dr. Sebastian Helmes; RAin Kristin Kattwinkel; Kristin Kleinert; Prof. Dr. Günter Krings, LL.M., MdB; RA Dr. Simon Meyer; RA Lars S. Otto, LL.M. (LSE); RA Prof. Dr. Sven-Joachim Otto; RAin Mareike Rohde, LL.M.; RA Dr. René Schmelting; RA Dr. Stefan Schmidt; RA Torsten Schmitz, LL.M. und Maximilian Stephan.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die grundrechtlichen Schutzpflichten haben sich ein Vierteljahrhundert nach ihrer "Entdeckung" durch das BVerfG (in der ersten Abtreibungsentscheidung) einen festen Platz in der Grundrechtsdogmatik erobert. Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über den Entwicklungsstand dieser Lehre. Sie widmet sich insbesondere dem Ausgreifen dieser Grundrechtsfunktion in das Zivilrecht.
Der Verfasser stellt die bisherige Herleitung der Schutzpflichten vom "Kopf" der Staatszwecklehre auf die "Füße" der Grundrechtsdogmatik. Er ordnet - im Gegensatz zur herrschenden Ansicht - die Schutzpflichten nicht den objektiven, sondern den subjektiven Grundrechtsfunktionen zu. Kern seines subjektiv-grundrechtlichen Begründungsansatzes ist ein zweidimensionaler Freiheitsbegriff; Abwehr- und Schutzpflichtendimension teilen sich das Schutzgut der "Freiheit". Objektive grundrechtliche Schutzpflichten des Staates decken sich hiernach mit den grundrechtlichen Schutzansprüchen des Individuums.
Günter Krings zieht auf dieser Begründungsbasis dem Tatbestand und der Rechtsfolge der Schutzpflichten klare Grenzen. Er schließt den Schutz vor Naturgewalten und vor körperimmanenten Gesundheitsstörungen ebenso aus wie den Schutz vor eigenverantwortlicher Selbstschädigung. Der eigenverantwortlich und autonom handelnde Verbraucher kann sich im Verbrauchervertragsrecht i.d.R. nicht auf grundrechtliche Schutzpflichten berufen. Verfassungsrechtliche Impulse für den Verbraucherschutz gehen kaum von den Grundrechten, wohl aber vom Sozialstaatsprinzip aus.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das neue Glücksspielrecht
Das Glücksspielrecht wurde durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag grundlegend reformiert.
Der neue Handkommentar
kommentiert alle relevanten glückspielrechtlichen Regelungen aus einer Hand:
Unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen
Glücksspielstaatsvertrag
Spielverordnung
Referenz bildendes Spielbankgesetz NRW
Relevante Vorschriften aus Rennwett- und Lotteriegesetz, Telemedien- und Jugendschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Gewerbeordnung, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften
Schwerpunkte
Neuer Regulierungsrahmen für Glücksspiele im Internet
Neue Maßnahmen zum Spielerschutz
Einführung eines anbieter- und spielformübergreifenden Sperrsystems
Die neue gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer.
Zielgruppen
Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Betreiber von Glückspielunternehmen, Aufsichts-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, v.a. Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Ein renommiertes Autoren-Team
kommentiert die tiefgreifenden Anpassungen des deutschen Glücksspielrechts auf der Basis des aktuellen rechtswissenschaftlichen Erkenntnisstands. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu einer praxisorientierten Einordnung des neuen Regulierungsrahmens.
StB Matthias Beier; RA Jörg Bittscheidt; RA Dr. Marius Boewe; RA Dr. h.c. Knud Holger Brandis, MBA; RA Dr. Georg Dietlein; RA Prof. Dr. Thomas Dünchheim; Dr. Jörg Geerlings, MdL; Jürgen Häfner; RA Dr. Tim Hagenbruch; RA Dr. Andreas Hamacher; RA Andreas Haupt; RA Dr. Jochen Heide; RA Dr. Sebastian Helmes; RAin Kristin Kattwinkel; Kristin Kleinert; Prof. Dr. Günter Krings, LL.M., MdB; RA Dr. Simon Meyer; RA Lars S. Otto, LL.M. (LSE); RA Prof. Dr. Sven-Joachim Otto; RAin Mareike Rohde, LL.M.; RA Dr. René Schmelting; RA Dr. Stefan Schmidt; RA Torsten Schmitz, LL.M. und Maximilian Stephan.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Umfassende Informationen zu Gesetzgebung in Wissenschaft und Praxis.
Dieses Handbuch vermittelt den heutigen Stand der Gesetzgebungswissenschaft, Rechtsprechung und Staatspraxis zur parlamentarischen und exekutiven Rechtsetzung in Deutschland. Es schließt eine bislang bestehende Lücke und ist damit unentbehrlich für Wissenschaftler, die sich mit Fragen legislativer Steuerung befassen, sowie für Praktiker, die in gesetzgebenden Organen und Gremien von Regierung oder Verwaltung mit diesen Themen betraut sind.
Das Handbuch bietet eine Gesamtschau aller Formen und Verfahren der Gesetzgebung und Rechtsetzung auf der Ebene von Bund, Ländern und Gemeinden; die höchstrichterliche Rechtsprechung wird ebenso umfangreich berücksichtigt wie die wissenschaftliche Literatur. Die Autoren sind fachlich einschlägig ausgewiesene Wissenschaftler und mit der Materie befasste Praktiker, die über eine langjährige Erfahrung mit den behandelten Themen verfügen.
Folgende Themen werden jeweils durch mehrere Beiträge erschlossen:
- Grundlagen
- Die Rolle der Gubernative in der Parlamentsgesetzgebung
- Parlamentarische Gesetzgebungsschritte und Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
- Gesetzgebung im Kontext supra- und internationalrechtlicher Verflechtung
- Exekutive Rechtsetzung
- Die Landesgesetzgebung
- Besondere Erscheinungsformen der Gesetzgebung
- Gesetzeskontrolle
Aktualisiert: 2020-10-12
Autor:
Steffen Augsberg,
Philipp Birkenmaier,
Henner Jörg Boehl,
Stephan Breidenbach,
Christian Burkiczak,
Christian Calliess,
Otto Depenheuer,
Andreas Engels,
Jörg Ennuschat,
Max-Emanuel Geis,
Christoph Gröpl,
Thomas Hadamek,
Markus Heintzen,
Andreas Heusch,
Wolfram Höfling,
Hans Hofmann,
Peter Michael Huber,
Wolfgang Kahl,
Ulrich Karpen,
Gregor Kirchhof,
Winfried Kluth,
Claus Koggel,
Günter Krings LL.M.,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Hans-Georg Maaßen,
Stefan Ulrich Pieper,
Horst Risse,
Matthias Schmid,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Christian Seiler,
Petra Škvarilová-Pelzl,
Ulrich Smeddinck,
Rüdiger Stotz,
Arnd Uhle,
Dorothee Weckerling-Wilhelm,
Michael Wisser
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Zum Werk
Das Werk enthält folgende Beiträge:
Günter Krings, Die Zukunftsfähigkeit unseres Strafrechts - Einführung
Herbert Landau, Die jüngere Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Strafrecht und Strafprozessrecht
Winfried Bausback, Ist unser System der Strafermittlung noch zeitgemäß? - Bewertung aus Sicht der Landesjustizpolitik
Rainer Hamm, Ist unser System der Strafermittlung noch zeitgemäß? - Bewertung aus anwaltlicher Sicht
Alfred Dierlamm, Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität - Bewertung aus anwaltlicher Sicht
Christoph Klarhold, Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität - Bewertung aus unternehmerischer Sicht
Elisabeth Winkelmeier-Becker, Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität - Bewertung aus Sicht der Rechtspolitik
Aktualisiert: 2019-07-16
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
Andreas Zimmermann
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Die grundrechtlichen Schutzpflichten haben sich ein Vierteljahrhundert nach ihrer "Entdeckung" durch das BVerfG (in der ersten Abtreibungsentscheidung) einen festen Platz in der Grundrechtsdogmatik erobert. Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über den Entwicklungsstand dieser Lehre. Sie widmet sich insbesondere dem Ausgreifen dieser Grundrechtsfunktion in das Zivilrecht.
Der Verfasser stellt die bisherige Herleitung der Schutzpflichten vom "Kopf" der Staatszwecklehre auf die "Füße" der Grundrechtsdogmatik. Er ordnet - im Gegensatz zur herrschenden Ansicht - die Schutzpflichten nicht den objektiven, sondern den subjektiven Grundrechtsfunktionen zu. Kern seines subjektiv-grundrechtlichen Begründungsansatzes ist ein zweidimensionaler Freiheitsbegriff; Abwehr- und Schutzpflichtendimension teilen sich das Schutzgut der "Freiheit". Objektive grundrechtliche Schutzpflichten des Staates decken sich hiernach mit den grundrechtlichen Schutzansprüchen des Individuums.
Günter Krings zieht auf dieser Begründungsbasis dem Tatbestand und der Rechtsfolge der Schutzpflichten klare Grenzen. Er schließt den Schutz vor Naturgewalten und vor körperimmanenten Gesundheitsstörungen ebenso aus wie den Schutz vor eigenverantwortlicher Selbstschädigung. Der eigenverantwortlich und autonom handelnde Verbraucher kann sich im Verbrauchervertragsrecht i.d.R. nicht auf grundrechtliche Schutzpflichten berufen. Verfassungsrechtliche Impulse für den Verbraucherschutz gehen kaum von den Grundrechten, wohl aber vom Sozialstaatsprinzip aus.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zum Werk
Dieses Werk will den reichen Erfahrungsschatz herausragender Juristen und Juristinnen aus den unterschiedlichsten Professionen an junge Juristen und Juristinnen weitergeben. In der subjektiven Form des Briefes wird dabei jeder Leser/jede Leserin persönlich angesprochen und kann so an einem Wissen teilhaben, das sich nicht in Lehrbüchern oder Kommentaren findet. Folgende Fragen werden behandelt: Welche Überzeugungen und Erlebnisse sind richtungsweisend? Worauf kommt es im Berufsleben wirklich an? Woran sollten sich Nachwuchsjuristen orientieren?
Zu den Autoren zählen beispielsweise
- ehemalige Verfassungsrichter wie Dr. Christine Hohmann-Dennhardt oder Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem
- die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
- herausragende Richter und Staatsanwälte wie Andrea Titz (OLG München) oder Dr. Hildegard Becker-Toussaint (ehem. Leitende Oberstaatsanwältin bei der GStA Frankfurt a.M.)
- bedeutende Verwaltungsjuristen u.a. Andreas Mundt (Präsident des Bundeskartellamts)
- prominente Rechtsanwälte wie Prof. Dr. Peter Raue ("Mr. MoMA", Kanzleigründer) oder Hanns W. Feigen (Strafverteidigung, u.a. Uli Hoeneß)
- fachlich höchst ausgewiesene Verbands- und Unternehmensjuristen wie Daniela Weber-Rey (Deutsche Bank) oder Dr. Arnd Haller (Google)
- oder Juristen, die Berufsfelder neben den klassischen juristischen Berufen beschritten haben, wie Georg M. Oswald (Schriftsteller und Verleger)
Vorteile auf einen Blick
- Weitergabe von Erfahrungswissen
- durch herausragende Juristenpersönlichkeiten
- in Form persönlicher Briefe
Zu den Autoren
Prof. Dr. Tobias Gostomzyk ist Hochschullehrer am Institut für Journalistik der TU Dortmund, vor allem für Medienrecht sowie Theorie der Rechtskommunikation.
Prof. Dr. Joachim Jahn ist Redakteur der Wirtschaftsredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (u.a. Seite "Recht und Steuern") in Berlin. Zudem ist er Honorarprofessor an der Abteilung Rechtswissenschaft der Universität Mannheim.
Zielgruppe
Für Jura-Studierende, Berufseinsteiger (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte) sowie Lehrende an Hochschulen bzw. Ausbilder im Referendariat.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Hildegard Becker-Toussaint,
Daniel Biene,
Frauke Brosius-Gersdorf,
Ulf Buermeyer,
Stephan Detjen,
Bernhard Etzkorn,
Hanns W. Feigen,
Klaus Finkelnburg,
Tobias Gostomzyk,
Claus Grewenig,
Arnd Haller,
Heinrich Hannover,
Wolfgang Hoffmann-Riem,
Christine Hohmann-Dennhardt,
Joachim Jahn,
Günter Krings,
Johannes Laitenberger,
Barbara Mayer,
Andreas Mundt,
Jochen Neumeyer,
Georg M. Oswald,
Peter Raue,
Konrad Redeker,
Elisabeth Roegele,
Volker Römermann,
Urs Saxer,
Heike Spieker,
Andrea Titz,
Dolf Weber,
Kristiane Weber-Hassemer,
Daniela Weber-Rey,
Hedda von Wedel,
Friedrich Graf von Westphalen,
Brigitte Zypries
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Das Werk bietet eine umfassende Kommentierung der Europäischen Grundrechte-Charta. Durch Erlass dieser Charta wurde erstmals für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für die Mitgliedstaaten, soweit sie EU-Recht ausführen, ein verbindlicher Grundrechte-Katalog kodifiziert. Der Charta kommt deshalb bei der zukünftigen Entwicklung Europas eine herausragende Bedeutung zu.
Für den deutschen Juristen besonders interessant ist, dass diese Charta auch Schutzbereiche regelt, die im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt sind, wie
- der Schutz personenbezogener Daten,
- das Recht auf Bildung,
- Rechte von Kindern und älteren Menschen,
- das Recht auf eine gute Verwaltung oder
- die Gewährleistungen zum Arbeitsrecht.
Jeder Kommentierung vorangestellt ist eine Dokumentation, welche die Beziehungslinien der Charta zu den relevanten nationalen und internationalen Bestimmungen widerspiegelt. Im Einzelnen enthält die Übersicht folgende Abschnitte:
- relevante Textvorlagen, insbesondere internationale Abkommen,
- Verfassungsbestimmungen der Mitgliedstaaten,
- Leitentscheidungen des EuGH, des EGMR und soweit relevant der Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten,
- Auszüge aus den Erläuterungen des Präsidiums des Verfassungskonvents und
- Literaturhinweise.
In einem eigenen Teil werden Entwicklungslinien und Methodik sowie rechtslinguistische und interpretationsmethodische Aspekte des europäischen Verfassungsrechts erläutert.
- wissenschaftlich vertiefte Kommentierung
- jeder Kommentierung vorangestellt ist eine Dokumentation der einschlägigen Verfassungsbestimmungen der Mitgliedstaaten, der relevanten Gerichtsentscheidungen und der Entstehungsmaterialien
- von renommierten in- und ausländischen Autoren verfasst
Für Richter, Verwaltungsbeamte, Hochschullehrer, Rechtsreferendare, Studierende, Politologen, Politiker und Journalisten.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Siegbert Alber,
Hermann-Josef Blanke,
Isolde Burr-Haase,
Christian von Coelln,
Jörg Ennuschat,
Diana-Urania Galetta,
Bernd Grzeszick,
Andreas Hamacher,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Georg Jochum,
Heribert Johlen,
Bernhard Kempen,
Simon Kempny,
Hannes Krämer,
Günter Krings,
Clemens Ladenburger,
Heinrich Lang,
Thomas Mann,
Stefan Muckel,
Angelika Nußberger,
Markus Ogorek,
Johann-Christian Pielow,
Stephan Rixen,
Michael Sachs,
Herbert Schambeck,
Anna Ingeborg Scharl,
Burkhard Schöbener,
Klaus Stern,
Peter J. Tettinger,
Julie Vondung,
Ulrich Vosgerau,
Albrecht Weber,
Daniela Winkler,
Jaques Ziller
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Unser Repertoire umfasst Bücher von
- Krini, Ossmane
- Krininger, Doris
- Krinitsyna, Natalia
- Krinitz, Hartmut
- Krink, Sava
- Krinke, Jens
- Krinke, Verena
- Krinkel-Carcinescu, Martina
- Krinn, Carsten
- Krinn, Helmut
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