Vom Gotthardzubringer zur S-Bahn

Vom Gotthardzubringer zur S-Bahn von Eichenberger,  Thomas
Die Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) gehört zu den für die Schweiz typi-schen leistungsfähigen Schmalspur-S-Bahnen; sie transportiert im Jahr mehr als sechs Millionen Reisende in den beiden Tälern südlich von Aarau. Ihre vollständige Integration ins hochgetaktete Schweizer Eisenbahnwesen der Gegenwart lässt vergessen, dass die WSB und ihre beiden Vorgängerbahnen, die Aarau-Schöftland-Bahn (AS) und die Wynentalbahn (WTB), über eine reiche und wechselhafte Geschichte verfügen, die bis in die Mitte des vorletzten Jahrhunderts zurückreicht. Die AS und die WTB nahmen im Zuge der Ergänzung des damaligen Schweizer Normalspurbahnnetzes in den Jahren 1901 beziehungsweise 1904 ihren Betrieb als elektrische Überlandstrassenbahnen auf, zu jener Zeit das modernste Verkehrssystem. Hinter beiden Bahnen standen ursprünglich weiter reichende Ambitionen. So war die WTB im Vorfeld des Baus der Alpentransversale als Gotthardzubringer gedacht. Ihre Initianten hofften auch, die im Wynental grassierende Abwanderung in die Schweizer Industrie-städte und nach Übersee stoppen zu können. Diese Wurzeln machen die beiden Bahnen zu einer geeigneten Projektionsfläche für die Untersuchung der aargauischen Eisenbahnpolitik und unterschiedlichster Entwicklungen des Schweizer Eisenbahnwesens ab der Mitte des 19. Jahrhunderts. Zwar wurden auch sie in den Krisen des 20. Jahrhunderts durchgeschüttelt, im Gegensatz zu vielen anderen Schmalspurbahnen überlebten sie jedoch. Der Autor beschreibt die Geschichte von AS, WTB und WSB ab den 1870er--Jahren bis 1980, als mit der Einführung des Taktfahrplans und der Bildung festgekuppelter Zweierpendel zwei wesentliche Voraussetzungen für den Betrieb der WSB als S-Bahn erfüllt werden konnten.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Zivilgesetzbuch I

Zivilgesetzbuch I von Aebi-Müller,  Regina, Affolter,  Kurt, Althaus,  Stefanie, Beretta,  Piera, Biderbost,  Yvo, Brägger,  Rafael, Breitschmid,  Peter, Bühler,  Roland, Cottier,  Michelle, Droese,  Lorenz, Eggel,  Martin, Eichenberger,  Thomas, Etzensberger,  Mario, Fankhauser,  Roland, Fountoulakis,  Christiana, Geiser,  Thomas, Gloor,  Urs, Graf-Gaiser,  Cora, Grüninger,  Harold, Guggenbühl,  Markus, Hausheer,  Heinz, Honsell,  Heinrich, Huber,  Michael, Huwiler,  Bruno, Isenring,  Bernhard, Jungo,  Alexandra, Kessler,  Martin A, Köbrich,  Tim, Koller,  Pius, Koller,  Thomas, Lardelli,  Flavio, Lehmann,  Peter, Lehmann,  Urs, Lienhard,  Bettina, Maier,  Philipp, Maranta,  Luca, Meili,  Andreas, Meng,  Kaspar, Montini,  Michel, Reitze,  Christophe Peter, Reusser,  Ruth E., Rösch,  Daniel, Scherrer,  Urs, Schwaibold,  Matthias, Schwenzer,  Ingeborg, Spycher,  Annette, Staehelin,  Daniel, Studer,  Benno, Vetter,  Meinrad, Vogel,  Urs, Wey,  Rainer, Wildhaber,  Isabelle, Wyss,  Sabine
Setzt immer Massstäbe Perfekt auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten, oft zitiert, urteilsbildend: Der Basler Kommentar. Der Band «ZGB I» erläutert die Einleitungsartikel (Art. 1–10), die Bestimmungen zu den natürlichen und juristischen Personen (Art. 11–89c), die Vorschriften zum Ehe- und Scheidungsrecht (Art. 90–251), zur Verwandtschaft inkl. das gesamte Kindes- und Kindesschutzrecht (Art. 252–359) sowie das komplette Erwachsenenschutzrecht (Art. 360–456). Insbesondere das Familienrecht ist eines der für die Praxis zentralen Rechtsgebiete. Nach wie vor betreffen die meisten Gerichtsentscheidungen diese Materie. Entsprechend dynamisch ist nicht nur die Gesetzgebung in diesem Bereich, sondern auch die Rechtsprechung. Die Neuauflage berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre sowie die in den letzten Jahren eingeführten oder demnächst in Kraft tretenden Änderungen. Dazu gehören zum Beispiel die Ehe für alle, die neuen Art. 30b, 84b, 255a und die Neufassung von Art. 100 und 120. Die Autorenschaft besteht aus ausgewiesenen Spezialistinnen und Spezialisten aus Lehre und Praxis. Sie bürgt für die Qualität des Werkes und bringt alle praxisrelevanten Fragen «auf den Punkt». - Umfassende Berücksichtigung sämtlicher Neuerungen des Familien-, Personen- und Kindes- und Erwachsenenschutzrechts - Ausgewogene Mischung aus Praxisnähe und wissenschaftlicher Gründlichkeit - Auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre
Aktualisiert: 2022-09-29
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Vom Gotthardzubringer zur S-Bahn

Vom Gotthardzubringer zur S-Bahn von Eichenberger,  Thomas
Die Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) gehört zu den für die Schweiz typi-schen leistungsfähigen Schmalspur-S-Bahnen; sie transportiert im Jahr mehr als sechs Millionen Reisende in den beiden Tälern südlich von Aarau. Ihre vollständige Integration ins hochgetaktete Schweizer Eisenbahnwesen der Gegenwart lässt vergessen, dass die WSB und ihre beiden Vorgängerbahnen, die Aarau-Schöftland-Bahn (AS) und die Wynentalbahn (WTB), über eine reiche und wechselhafte Geschichte verfügen, die bis in die Mitte des vorletzten Jahrhunderts zurückreicht. Die AS und die WTB nahmen im Zuge der Ergänzung des damaligen Schweizer Normalspurbahnnetzes in den Jahren 1901 beziehungsweise 1904 ihren Betrieb als elektrische Überlandstrassenbahnen auf, zu jener Zeit das modernste Verkehrssystem. Hinter beiden Bahnen standen ursprünglich weiter reichende Ambitionen. So war die WTB im Vorfeld des Baus der Alpentransversale als Gotthardzubringer gedacht. Ihre Initianten hofften auch, die im Wynental grassierende Abwanderung in die Schweizer Industrie-städte und nach Übersee stoppen zu können. Diese Wurzeln machen die beiden Bahnen zu einer geeigneten Projektionsfläche für die Untersuchung der aargauischen Eisenbahnpolitik und unterschiedlichster Entwicklungen des Schweizer Eisenbahnwesens ab der Mitte des 19. Jahrhunderts. Zwar wurden auch sie in den Krisen des 20. Jahrhunderts durchgeschüttelt, im Gegensatz zu vielen anderen Schmalspurbahnen überlebten sie jedoch. Der Autor beschreibt die Geschichte von AS, WTB und WSB ab den 1870er--Jahren bis 1980, als mit der Einführung des Taktfahrplans und der Bildung festgekuppelter Zweierpendel zwei wesentliche Voraussetzungen für den Betrieb der WSB als S-Bahn erfüllt werden konnten.
Aktualisiert: 2023-01-12
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Heilmittelgesetz

Heilmittelgesetz von Albert,  Eliane, Beck,  Filippo Th., Boehm,  Hannah, Braun,  Martina, Bürgi,  Heidi, Bürgin,  Pascal, Conti,  Carlo, Cortizo,  Juan, DuPasquier,  Louis, Eggenberger Stöckli,  Ursula, Eggimann,  Stephanie, Eichenberger,  Thomas, Erbsmehl,  Claudia, Feitzinger,  Dominik, Gloor,  Nora, Helmle,  Claudio, Huber,  Nicolas, Isler,  Michael, Jaisli,  Urs, Kesselring,  Felix, Klemm,  Sandra, Krüttli,  Lucas, Lötscher,  Richard, Manger-Koenig,  Jörg von, Matter,  Cécile, Meier,  Andreas L., Mettler,  Patrick, Meyer,  Christoph, Müller,  Melanie, Mund,  Claudia, Pfenninger-Hirschi,  Karin, Pieles,  Yvonne, Richli,  Paul, Saxer,  Urs, Schmid,  Gerhard, Schneider,  Simone, Schott,  Markus, Schroeder de Castro Lopes,  Barbara, Schumacher,  Nicole, Seitz,  Claudia, Stalder,  Beat, Straub,  Philipp, Suter,  Benedikt A., Tobler,  Christa, Uhlmann,  Felix, Wildi,  Andreas
el im Heilmittelrecht Fragen im Heilmittelrecht sind von grösster Praxisrelevanz – aktuell mehr denn je. Der Kommentar greift Fragestellungen auf und stellt die Praxis, Rechtsprechung und Lehrmeinungen systematisch, umfassend und praxisnah dar. Zudem werden zahlreiche weiterführende Lösungsvorschläge de lege ferenda gemacht. Im Rahmen der 2. Auflage werden nebst den notwendigen Aktualisierungen erstmals alle Teilrevisionen umfassend kommentiert. Es geht um Änderungen insbesondere in den folgenden Bereichen, die teilweise tiefgreifender Natur sind: Versorgungssicherheit betr. Arzneimittel in Spitälern; Rahmenbedingungen für kindergerechte Arzneimittel (Marktzulassung, flankierende Massnahmen z.G. der pharmazeutischen Industrie); Harmonisierung bzgl. der internat. Regelungen der Marktüberwachung (Pharmacovigilance-Plan, Good Vigilance Practice, Meldepflichten); Bewerbung von Medizinprodukten bei Apothekern und Ärzten (VITH); Überwachung des Antibiotikavertriebs und -verbrauchs sowie der Resistenzsituation in der Veterinärmedizin; Erleichtertes Zulassungsverfahren für Arzneimittel (insb. in der Komplementärmedizin und Pflanzenheilkunde); Vereinfachung der Selbstmedikation (Anpassung der Abgabekategorien sowie -anforderungen); Überarbeitung der Bestimmungen über die Swissmedic («Corporate Governance»); Umsetzung der Medicrime-Konvention; Übernahme der europäischen Medizinprodukte-Regulierung (MDR). Dieser Basler Kommentar ist ein Must für alle, die sich mit dem schweizerischen Heilmittelrecht befassen. - Aktuellste Kommentierung des Heilmittelrechts unter Berücksichtigung sämtlicher Teilrevisionen des HMG seit 2002 - Wissenschaftlich fundiert mit praxistauglichen Lösungsvorschlägen - Weiterführende Rechtsvergleichung
Aktualisiert: 2022-05-13
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Zivilgesetzbuch I

Zivilgesetzbuch I von Aebi-Müller,  Regina, Affolter,  Kurt, Althaus,  Stefanie, Beretta,  Piera, Biderbost,  Yvo, Bigler-Eggenberger,  Margrith, Brägger,  Rafael, Breitschmid,  Peter, Bühler,  Roland, Cottier,  Michelle, Droese,  Lorenz, Eichenberger,  Thomas, Etzensberger,  Mario, Fankhauser,  Roland, Forni,  Rolando, Fountoulakis,  Christiana, Geiser,  Thomas, Girsberger,  Daniel, Gloor,  Urs, Graf-Gaiser,  Cora, Grüninger,  Harold, Guggenbühl,  Markus, Guler,  Albert, Häfeli,  Christoph, Hänseler,  Peter, Hasenböhler,  Franz, Hausheer,  Heinz, Heini (†),  Anton, Heussler,  Willi, Honsell,  Heinrich, Huber,  Michael, Huguenin (†),  Claire, Huwiler,  Bruno, Isenring,  Bernhard, Jungo,  Alexandra, Kamp,  Annasofia, Kessler,  Martin A, Koller,  Pius, Koller,  Thomas, Langenegger,  Ernst, Lardelli,  Flavio, Lehmann,  Urs, Leuba Orler,  Audrey, Leuenberger,  Christoph, Lienhard,  Bettina, Lüchinger,  Adolf, Maranta,  Luca, Meili,  Andreas, Montini,  Michel, Nägeli,  Caterina, Opel,  Andrea, Piatti,  Giorgio, Reitze,  Christophe Peter, Reusser,  Ruth E., Rösch,  Daniel, Scherrer,  Urs, Schmid-Hüppi,  Hans, Schwaibold,  Matthias, Schwander,  Ivo, Schwenzer,  Ingeborg, Spycher,  Annette, Staehelin,  Daniel, Stavro-Köbrich,  Tim Oliver, Steck,  Daniel, Studer,  Benno, Vetter,  Meinrad, Vogel,  Urs, Walser,  Hermann, Wey,  Rainer, Wildhaber,  Isabelle, Wyss,  Sabine
Der Basler Kommentar «ZGB I» erläutert die Einleitungsartikel (Art. 1-10) und die Bestimmungen zu den natürlichen und juristischen Personen (Art. 11-89bis) sowie die Vorschriften zum Ehe- und Scheidungsrecht (Art. 90-251), zur Verwandtschaft inkl. das gesamte Kindes- und Kindesschutzrecht (Art. 252-359) sowie das komplette Erwachsenenschutzrecht (Art. 360-456). Die Neuauflage berücksichtigt die jüngsten Revisionen der letzten Jahre sowie die demnächst in Kraft tretenden Änderungen. Dazu gehören namentlich: Der Vorsorgeausgleich bei Scheidung. Das neue Kindesunterhaltsrecht. Die alternierende Obhut. Die Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen. Das neue Adoptionsrecht. Die neuen Meldepflichten im Kindes- und Erwachsenenschutz. Zudem sind die zahlreiche Rechtsprechung und Literatur in den übrigen Rechtsgebieten auf den letzten Stand gebracht worden. • Das einzige Werk, das sämtliche Neuerungen des Familien-, Personen- und Kindes- und Erwachsenenschutzrechts umfassend berücksichtigt • Auch die Neuauflage folgt dem Motto „So ausführlich wie nötig, so kompakt wie möglich“ • Auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre, mit einzelnen Neuzugängen im Autorenteam
Aktualisiert: 2022-08-10
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Krankenversicherungsgesetz Krankenversicherungsaufsichtsgesetz

Krankenversicherungsgesetz Krankenversicherungsaufsichtsgesetz von Bächler,  Rolf, Beck,  Konstantin, Besson,  Véronique, Blechta,  Gabor P., Bollmann,  Sabine, Bühler,  Ivo, Bundi,  Livio, Colatrella,  Philomena, Dannacher,  Myriam, De Vito Bieri,  Sandra, Dietschi,  Reto, Donauer,  Daniel, Dorn,  Rafael, Duss,  Alexander, Egle,  Cliff, Egli,  Philipp, Eichenberger,  Thomas, Etter,  Lino, Eugster,  Gebhard, Fabrizio,  Nadja, Frick,  Rolf, Frigo,  Patrick, Gächter,  Thomas, Gassmann,  Simon F., Gautschi,  Adrian M., Gebert,  Manuela, Gerber,  Kaspar, Gordon,  Lucy, Gutzwiller,  Felix, Häner,  Isabelle, Helmle,  Claudio, Hummel,  Yvonne, Hummer,  Bettina, Husmann,  David, Jaggy,  Christian, Jaroch,  Lukas, Jenny,  Aurelia, Jovanovic,  Irena, Kauer,  Lukas, Kieser,  Ueli, Kilchenmann,  Christoph, Köpfli,  Melanie, Körner,  Alexandra, Kröger,  Arnd Ulrich, Lacher,  Alexander, Landolt,  Hardy, Mattig,  Thomas, Meier,  Barbara, Oggier,  Willi, Olah,  Mirjam, Picecchi,  Dario, Poledna,  Tomas, Pribnow,  Volker, Renggli,  Raimund, Reutter,  Mark A., Roos,  Dominique, Rüedi,  Hubert, Rütsche,  Bernhard, Sägesser,  Thomas, Schmid,  Christian P. R., Schwarz,  Marc, Staffelbach,  Daniel, Stamm-Pfister,  Christa, Stäuble,  Agnes, Taormina,  Andrea, Vasella,  Juana, Vokinger,  Kerstin, von Zedtwitz,  Clemens, Waldner,  Michael, Weber,  Alexander, Wildi,  Andreas, Witzmann,  Carsten, Zimmerli,  Daniel, Zobl,  Martin, Zumbühl,  Katharina, Zumbühl,  Philipp
Im Rahmen der Herausgabe einer Folge von neuen Basler Kommentaren im Bereich des schweizerischen Sozialversicherungsrechts, wurde der Kommentar zum Krankenversicherungs- und Krankenversicherungsaufsichtsgesetz als erster in Angriff genommen. Dieser stellt nicht nur ein wertvolles Werkzeug für den Rechtsalltag von Unternehmens- und Verwaltungsjuristen sowie spezialisierten Anwälten, Gerichten und Behörden dar, sondern er soll allen Akteuren, welche in irgendeiner Form im Krankenversicherungswesen Schweiz tätig sind, als Orientierungshilfe und nützliches Nachschlagewerk des ersten Zugriffs dienen. Die einzelnen Gesetzeskommentierungen enthalten präzise und systematisch klar gegliederte Darstellungen der wichtigsten Judikatur, (Verwaltungs-)Praxis und Literatur und bieten eine rasche Orientierung über den Stand der Rechtsprechung, Lehre und Wissenschaft. Die Darstellungen sind sowohl wissenschaftlich fundiert, wie auch praxisnah. Rascher Zugriff auf aktuelle Praxis und Lehre im Bereich des Krankenversicherungsrechts Verarbeitung der theoretischen Grundlagen unter Berücksichtigung der Praxiserfahrung von über 70 Autorinnen und Autoren Umfassende und teils interdisziplinäre (Ökonomie, Versicherungsmathematik) Kommentierung der per 1.1.16 in Kraft gesetzten KVAG-Bestimmungen
Aktualisiert: 2020-03-11
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Kommentar zum Heilmittelgesetz (HMG)

Kommentar zum Heilmittelgesetz (HMG) von Beck,  Filippo Th., Bürgi,  Heidi, DuPasquier,  Louis, Eggenberger Stöckli,  Ursula, Eichenberger,  Thomas, Ferraro,  Robert, Gutmans,  Alexander, Jaisli,  Urs, Marti,  Mario, Meier,  Andreas L., Meyer,  Christoph, Mosimann,  Peter, Müller,  Christoph, Müller-Gerster,  Marie-Christine, Mund,  Claudia, Pfenninger-Hirschi,  Karin, Reetz,  Peter, Richli,  Paul, Rieben,  Jürg, Saxer,  Urs, Schmid,  Gerhard, Schott,  Markus, Straub,  Philipp, Suter,  Benedikt A., Tobler,  Christa, Uhlmann,  Felix
Erfolgsrezept. BSK HMG. Das Heilmittelgesetz (HMG) schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage der Marktzulassung für Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittel). Die sichere Versorgung von Mensch und Tier steht dabei im Vordergrund. Die Heilmittelindustrie stellt für die Schweiz den wichtigsten Exportzweig und einen zentralen Wirtschaftssektor mit bedeutenden Wachtumschancen dar. Günstige Forschungsbedingungen und ein effizientes System der Zulassung und Marktüberwachung ermöglichen es dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic, sich als internationale Referenzzulassungsbehörde zu profilieren. Dies setzt eine ständige Beobachtung der Entwicklung der einschlägigen internationalen Vorschriften und Standards sowie deren rechtzeitige Integration in die Schweizerische Heilmittelgesetzgebung voraus. Der Kommentar befasst sich deshalb nicht nur mit dem HMG, sondern er verweist auch auf die zum Teil auf internationalen Vorgaben basierenden, dazugehörigen Verordnungen. Die seit dem Inkrafttreten des HMG am 1.1.2002 ergangene Rechtsprechung der eidgenössischen Rekurskommission und des Bundesgerichts ist umfassend aufgearbeitet. Das Heilmittelrecht in allen seinen Facetten Mit diesem neuen Kommentar erfahren Sie auch, was nicht im Gesetz und in den Verordnungen steht. Der Band erklärt die in der Praxis wichtigsten Bestimmungen über Fachwerbung, Publikumswerbung und das Versprechen und Annehmen geldwerter Vorteile: Was ist überhaupt erlaubt? kommentiert das Kapitel über die klinischen Versuche: Was muss vertraglich geregelt werden? gibt einen Überblick über die Markenüberwachung und die Meldepflichten bei unerwünschten Wirkungen: Welche Pflichten obliegen den Herstellern und Grossisten einerseits und den Fachpersonen andererseits? geht auf die ausnahmsweise Zulässigkeit des Versandhandels ein, und befasst sich mit der Problematik des Internethandels zeigt durch zahlreiche Rechtsvergleiche auf, wie die Thematik im Ausland, insbesondere in der EU, geregelt wird; identifiziert Bereiche, die de lege ferenda geklärt oder präzisiert werden sollten
Aktualisiert: 2021-10-20
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Patria

Patria von Eichenberger,  Thomas
Auf der Grundlage eines weitgefaßten Stellenvergleichs wird die in der bisherigen Forschung gängige These von der Bedeutungslosigkeit des Wortes patria in der Zeit zwischen dem Ende des Römischen Reiches im Westen und der verstärkten Beschäftigung mit Vorstellungen des römischen Rechts und der römischen Literatur seit dem 12. Jahrhundert widerlegt. Die Arbeit stellt patria als einen Begriff dar, für den Bedeutungsvielfalt in den untersuchten Jahrhunderten des Früh- und Hochmittelalters charakteristisch war und dessen breite Verwendungsmöglichkeiten erst die römische und kanonische Rechtslehre und die national gefärbten, an der politischen Ethik der römischen Antike mit ihrer Opferbereitschaft orientierten Ideologien des beginnenden Spätmittelalters ebenso massiv wie einseitig eingeschränkt haben.
Aktualisiert: 2015-09-04
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