Aktualisiert: 2023-06-27
Autor:
Helmut Philipp Aust,
Susanne Baer,
Hermann-Josef Blanke,
Martin Burgi,
Claus Dieter Classen,
Johannes Dietlein,
Jan-Marcel Drossel,
Klaus-Dieter Drüen,
Hubertus Gersdorf,
Rainer Grote,
Christoph Gusy,
Johannes Hellermann,
Monika Hermanns,
Hans-Detlef Horn,
Constantin Hruschka,
Peter M. Huber,
Martin Ibler,
Monika Jachmann-Michel,
Marcel Kau,
Ann-Katrin Kaufhold,
Sibylle Kessal-Wulf,
Ferdinand Kirchhof,
Gregor Kirchhof,
Linda Krewerth,
Nora Markard,
Klaus-Georg Meyer-Teschendorf,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Georg Nolte,
Stefan Pilz,
Jakob Schemmel,
Björn Schiffbauer,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Hans-Heinrich Trute,
Peter Unruh,
Max Vogel,
Uwe Volkmann,
Andreas Voßkuhle,
Rudolf Wendt,
Thomas Wischmeyer,
Heinrich Amadeus Wolff
> findR *
Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
Andreas Zimmermann
> findR *
Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
Andreas Zimmermann
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
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Wolfgang Schreiber,
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Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
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Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Helmut Philipp Aust,
Susanne Baer,
Hermann-Josef Blanke,
Martin Burgi,
Claus Dieter Classen,
Johannes Dietlein,
Jan-Marcel Drossel,
Klaus-Dieter Drüen,
Hubertus Gersdorf,
Rainer Grote,
Christoph Gusy,
Johannes Hellermann,
Monika Hermanns,
Hans-Detlef Horn,
Constantin Hruschka,
Peter M. Huber,
Martin Ibler,
Monika Jachmann-Michel,
Marcel Kau,
Ann-Katrin Kaufhold,
Sibylle Kessal-Wulf,
Ferdinand Kirchhof,
Gregor Kirchhof,
Linda Krewerth,
Nora Markard,
Klaus-Georg Meyer-Teschendorf,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Georg Nolte,
Stefan Pilz,
Jakob Schemmel,
Björn Schiffbauer,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Hans-Heinrich Trute,
Peter Unruh,
Max Vogel,
Uwe Volkmann,
Andreas Voßkuhle,
Rudolf Wendt,
Thomas Wischmeyer,
Heinrich Amadeus Wolff
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Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Helmut Philipp Aust,
Susanne Baer,
Hermann-Josef Blanke,
Martin Burgi,
Claus Dieter Classen,
Johannes Dietlein,
Jan-Marcel Drossel,
Klaus-Dieter Drüen,
Hubertus Gersdorf,
Rainer Grote,
Christoph Gusy,
Johannes Hellermann,
Monika Hermanns,
Hans-Detlef Horn,
Constantin Hruschka,
Peter M. Huber,
Martin Ibler,
Monika Jachmann-Michel,
Marcel Kau,
Ann-Katrin Kaufhold,
Sibylle Kessal-Wulf,
Ferdinand Kirchhof,
Gregor Kirchhof,
Linda Krewerth,
Nora Markard,
Klaus-Georg Meyer-Teschendorf,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Georg Nolte,
Stefan Pilz,
Jakob Schemmel,
Björn Schiffbauer,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Hans-Heinrich Trute,
Peter Unruh,
Max Vogel,
Uwe Volkmann,
Andreas Voßkuhle,
Rudolf Wendt,
Thomas Wischmeyer,
Heinrich Amadeus Wolff
> findR *
Seit Jahren befinden sich der Tarifvertrag auf dem Rückzug und die Betriebsvereinbarung auf dem Vormarsch. Das Bedürfnis nach Arbeitsbedingungen, die dem einzelnen Betrieb angepaßt sind, nimmt stetig zu. Im Zuge dieser Entwicklung entfalten die Betriebspartner immer weitgehendere Regelungsaktivitäten. Geht es dabei nur um organisatorische oder begünstigende Regelungen, ist dies unter dem Aspekt des Individualschutzes unproblematisch. Sobald aber Betriebsvereinbarungen in die Rechtsstellung des einzelnen belastend eingreifen, werden Gefahren für dessen Freiheit heraufbeschworen.
Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist. Die Antwort hängt ab von der Legitimation der Betriebsvereinbarung, ihrem rechtfertigenden Grund. Hier zeigt sich, daß - anders als beim Tarifvertrag - ein von der Selbstbestimmung des einzelnen getragenes Verhalten nicht nachgewiesen werden kann. Fehlt der Betriebsvereinbarung aber ein privatautonomes Fundament, kann sich ihre Legitimation einzig aus dem Gesetz ergeben. Dies jedoch hat Folgen für belastende Regelungen: Ist die Betriebsverfassung eine gesetzliche Pflichtveranstaltung, besitzt sie die gleiche Legitimationsbasis wie eine Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts. In diesem Fall gelten jedoch für Eingriffe in die Freiheit des einzelnen besondere Anforderungen: der Vorbehalt des Gesetzes fordert eine spezielle, dem Bestimmtheitsgebot genügende parlamentsgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Der Autor weist nach, daß nicht nur die Ähnlichkeiten beider Bereiche, sondern vor allem auch die den Vorbehalt des Gesetzes tragenden Verfassungsprinzipien danach verlangen, eingreifende Betriebsvereinbarungen an den gleichen Maßstäben zu messen, wie sie auch sonst an das Handeln von Zwangskörperschaften angelegt zu werden pflegen. Die derzeit praktizierte Auslegung des geltenden Rechts wird dem indes nicht gerecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-01
Autor:
Helmut Philipp Aust,
Susanne Baer,
Hermann-Josef Blanke,
Martin Burgi,
Claus Dieter Classen,
Johannes Dietlein,
Jan-Marcel Drossel,
Klaus-Dieter Drüen,
Hubertus Gersdorf,
Rainer Grote,
Christoph Gusy,
Johannes Hellermann,
Monika Hermanns,
Hans-Detlef Horn,
Constantin Hruschka,
Peter M. Huber,
Martin Ibler,
Monika Jachmann-Michel,
Marcel Kau,
Ann-Katrin Kaufhold,
Sibylle Kessal-Wulf,
Ferdinand Kirchhof,
Gregor Kirchhof,
Linda Krewerth,
Nora Markard,
Klaus-Georg Meyer-Teschendorf,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Georg Nolte,
Stefan Pilz,
Jakob Schemmel,
Björn Schiffbauer,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Hans-Heinrich Trute,
Peter Unruh,
Max Vogel,
Uwe Volkmann,
Andreas Voßkuhle,
Rudolf Wendt,
Thomas Wischmeyer,
Heinrich Amadeus Wolff
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Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Steffen Augsberg,
Peter Axer,
Jelena Bäumler,
Christian Bickenbach,
Henner Jörg Boehl,
Nadja Braun Binder,
Martin Burgi,
Christian Burkiczak,
Volker Busse,
Christian von Coelln,
Wolfgang Durner,
Gunnar Duttge,
Christoph Enders,
Andreas Engels,
Ulrich Fastenrath,
Karl-Heinrich Friauf,
Judith Froese,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Holger Grefrath,
Thomas Groh,
Thomas Groß,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Timo Hebeler,
Tobias Herbst,
Stephan Hobe,
Wolfram Höfling,
Stefan Huster,
Martin Ibler,
Simon Kempny,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Heike Krieger,
Günter Krings,
Heinrich Lang,
Helmut Lecheler,
Anna Leisner-Egensperger,
Dieter Leuze,
Kai von Lewinski,
Tobias Linke,
Thomas Mayen,
Jan Oliver Merten,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Hermann LL.M. Pünder,
Martin Rehborn,
Stephan Rixen,
Wolfgang Rüfner,
Arndt Schmehl,
Burkhard Schöbener,
Wolfgang Schreiber,
Margrit Seckelmann,
Jan-R. Sieckmann,
Christian J. Tams,
Christoph Tangermann,
Markus Thiel,
Klaus Vogelgesang,
Uwe Volkmann,
Christian Waldhoff,
Heinrich de Wall,
Daniela Winkler,
Jan Ziekow,
Andreas Zimmermann
> findR *
Seit Jahren befinden sich der Tarifvertrag auf dem Rückzug und die Betriebsvereinbarung auf dem Vormarsch. Das Bedürfnis nach Arbeitsbedingungen, die dem einzelnen Betrieb angepaßt sind, nimmt stetig zu. Im Zuge dieser Entwicklung entfalten die Betriebspartner immer weitgehendere Regelungsaktivitäten. Geht es dabei nur um organisatorische oder begünstigende Regelungen, ist dies unter dem Aspekt des Individualschutzes unproblematisch. Sobald aber Betriebsvereinbarungen in die Rechtsstellung des einzelnen belastend eingreifen, werden Gefahren für dessen Freiheit heraufbeschworen.
Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist. Die Antwort hängt ab von der Legitimation der Betriebsvereinbarung, ihrem rechtfertigenden Grund. Hier zeigt sich, daß - anders als beim Tarifvertrag - ein von der Selbstbestimmung des einzelnen getragenes Verhalten nicht nachgewiesen werden kann. Fehlt der Betriebsvereinbarung aber ein privatautonomes Fundament, kann sich ihre Legitimation einzig aus dem Gesetz ergeben. Dies jedoch hat Folgen für belastende Regelungen: Ist die Betriebsverfassung eine gesetzliche Pflichtveranstaltung, besitzt sie die gleiche Legitimationsbasis wie eine Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts. In diesem Fall gelten jedoch für Eingriffe in die Freiheit des einzelnen besondere Anforderungen: der Vorbehalt des Gesetzes fordert eine spezielle, dem Bestimmtheitsgebot genügende parlamentsgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Der Autor weist nach, daß nicht nur die Ähnlichkeiten beider Bereiche, sondern vor allem auch die den Vorbehalt des Gesetzes tragenden Verfassungsprinzipien danach verlangen, eingreifende Betriebsvereinbarungen an den gleichen Maßstäben zu messen, wie sie auch sonst an das Handeln von Zwangskörperschaften angelegt zu werden pflegen. Die derzeit praktizierte Auslegung des geltenden Rechts wird dem indes nicht gerecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-03
Autor:
Helmut Philipp Aust,
Susanne Baer,
Hermann-Josef Blanke,
Martin Burgi,
Claus Dieter Classen,
Johannes Dietlein,
Jan-Marcel Drossel,
Klaus-Dieter Drüen,
Hubertus Gersdorf,
Rainer Grote,
Christoph Gusy,
Johannes Hellermann,
Monika Hermanns,
Hans-Detlef Horn,
Constantin Hruschka,
Peter M. Huber,
Martin Ibler,
Monika Jachmann-Michel,
Marcel Kau,
Ann-Katrin Kaufhold,
Sibylle Kessal-Wulf,
Ferdinand Kirchhof,
Gregor Kirchhof,
Linda Krewerth,
Nora Markard,
Klaus-Georg Meyer-Teschendorf,
Stefan Muckel,
Sebastian Müller-Franken,
Georg Nolte,
Stefan Pilz,
Jakob Schemmel,
Björn Schiffbauer,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Hans-Heinrich Trute,
Peter Unruh,
Max Vogel,
Uwe Volkmann,
Andreas Voßkuhle,
Rudolf Wendt,
Thomas Wischmeyer,
Heinrich Amadeus Wolff
> findR *
Die Krise der öffentlichen Haushalte zwingt den Staat, mit seinen finanziellen Ressourcen maßzuhalten. Allerdings unterliegt der demokratische Rechtsstaat anderen Regeln als ein Wirtschaftsunternehmen. Das Prinzip der Effizienz, mit dem das Gebot des Maßhaltens in eine rechtliche Kategorie gebracht werden kann, kann daher nicht die alleinige Richtschnur seines Handelns sein. Sebastian Müller-Franken entwickelt für die Exekutive eine Lehre von den Maßstäben des Verwaltungshandelns, die Effizienz in ein umfassendes System einbindet. Das Referenzgebiet, an dem der Autor sein System exekutiver Handlungsmaßstäbe und deren Umsetzung im Gesetzesvollzug exemplarisch darstellt, ist das Steuerrecht. Die Steuerverwaltung hat Methoden entwickelt, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die ihr gestellte Aufgabe bestmöglich zu erfüllen. Sebastian Müller-Franken zeigt auf, wie einige dieser Methoden einen Beitrag zur Lösung eines der zentralen Probleme des heutigen Verwaltungsrechts leisten können.
Aktualisiert: 2022-12-22
> findR *
Zum Werk
Der Stern ist seit seinem Erscheinen eines der bedeutendsten Werke zum deutschen Staatsrecht. Die vollständig neu bearbeitete 2. Auflage dieses Werks erscheint in vier Bänden.
Sie baut konzeptionell auf dem sieben Bände (einschließlich vier Teilbänden) umfassenden Opus "Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland" auf und führt dieses fort. Das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte werden gleichgewichtig in jeweils zwei Bänden dargestellt.
Im Zentrum steht - wie bisher - das Staatsrecht des Grundgesetzes. Dennoch soll das deutsche Staatsrecht nicht allein als ein Staatsrecht des Bundes (d.h. ausschließlich der Bundesebene) dargestellt werden. Der deutsche Staat wird vielmehr als eine föderale Wirklichkeit präsentiert, der bereits in sich ein Bundesstaat (mit zwei Ebenen der Staatlichkeit) ist und der als solcher seinerseits in den supranationalen Staatenverbund der Europäischen Union integriert ist. Die Institute und Gewährleistungen des Grundgesetzes werden daher im Verbund mit ihren Entsprechungen auch auf der europäischen und der Landesebene entfaltet. So sehr sich z.B. die Darstellung der Grundrechte primär am Grundgesetz und an der Rechtsprechung des BVerfG orientiert, ist doch stets auch ein vergleichender Seitenblick in Bezug auf die Landesgrundrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geboten.
Die Herausgeber und ca. 50 Autorinnen und Autoren der Neuauflage zählen zu den führenden Staatsrechtslehrern Deutschlands. In einer Gemeinschaftsleistung bieten sie eine höchsten Ansprüchen genügende, konzise Gesamtdarstellung des deutschen Staatsrechts, die den Stand von Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis zu Beginn der 2020er Jahre verlässlich wiedergibt und namentlich den Entwicklungen seit der Ursprungsauflage des Werks wie etwa dem Fortgang der europäischen Integration umfassend Rechnung trägt.
Band 1 widmet sich den Grundlagen und Grundbegriffen des Staatsrechts und stellt zugleich die Strukturprinzipien der Verfassung dar, Band 2 befasst sich mit den Staatsorganen, Staatsfunktionen und dem Finanzwesen. Band 3 enthält eine Darstellung der Allgemeine Lehren der Grundrechte. Die einzelnen Grundrechte werden in Band 4 behandelt.
Vorteile auf einen Blickkonzise Gesamtdarstellung des deutschen Staatsrechts mit seinen europäischen Bezügenverfasst von den führenden Staatsrechtlern Deutschlandsdogmatisch fundierte Darstellungen mit Blick für das Wesentlicheumfassende Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei gleichzeitiger Auswertung und kritischer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Literatur
Zielgruppe
Für Wissenschaft, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Mitarbeitende in Behörden und Verwaltungen, Studierende.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Carsten Bäcker,
Tristan Barczak,
Florian Becker,
Ariane Berger,
Michael Brenner,
Christian von Coelln,
Matthias Cornils,
Otto Depenheuer,
Johannes Dietlein,
Matthias Friehe,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Claas Friedrich Germelmann,
Christoph Gröpl,
Bernd Grzeszick,
Annette Guckelberger,
Jörg Gundel,
Dirk Heckmann,
Markus Heintzen,
Christian Hillgruber,
Hans-Detlef Horn,
Marcel Kau,
Gregor Kirchhof,
Jan Henrik Klement,
Sebastian Kluckert,
Hanno Kube,
Walter Georg Leisner,
Anna Leisner-Egensperger,
Josef Franz Lindner,
Eva Julia Lohse,
Jörn Lüdemann,
Lothar Michael,
Markus Möstl,
Sebastian Müller-Franken,
Martin Nettesheim,
Christoph Ohler,
Anne Paschke,
Adelheid Puttler,
Philipp Reimer,
Stephan Rixen,
Johannes Saurer,
Jan Philipp Schaefer,
Nils Schaks,
Stefanie Schmahl,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Thorsten Siegel,
Helge Sodan,
Klaus Stern,
Arnd Uhle,
Heinrich de Wall,
Heinrich Amadeus Wolff,
Peter Wysk
> findR *
Die staatskirchenrechtliche Debatte um das Vermögen der Kirchen konzentriert sich zumeist auf sogenannte Staatsleistungen und Kirchensteuer, während die sonstige staatliche Religionsförderung eher vernachlässigt oder populistisch behandelt wird.
Um diese verengte Perspektive aufzubrechen, will sich der Band mehrperspektivisch dem Feld staatlicher Religionsfördermaßnahmen nähern. Von Bedeutung ist auch die rechtsvergleichende Perspektive, die nicht nur andere Fördermodelle als Vergleichsfolie vorstellen soll, sondern gleichzeitig die Frage danach impliziert, ob und inwieweit den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht Spielräume für eigene Wege verbleiben müssen, um Kirchen und Religionsgemeinschaften zu fördern.
Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Michael Droege,
Markus Graulich,
Stephan Haering OSB,
Heribert Hallermann,
Ansgar Hense,
Martin Hochuth,
Friedhelm Hufen,
Norbert Janz,
Mario Junglas,
Gerhard Kruip,
Hanno Kube,
Francis Messner,
Sebastian Müller-Franken,
Matthias Pulte,
Balázs Schanda,
Hermann-Josef Schon,
Rik Torfs,
Markus Vinzent
> findR *
Die Gewährleistung des Rechts der Meinungsfreiheit verlangt von einem freiheitlichen Staat den Verzicht auf einen Wahrheitsanspruch. Der Staat muss es den Bürgern überlassen, was sie denken und sagen wollen. Gefährdet wird dieses Recht heute nicht nur vom Staat. Ob und wie ein Thema debattiert werden darf, wird oft bestimmt von gesellschaftlichen Sprachregeln, der political correctness. Die Betonung der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit für den freiheitlichen Staat und die Klaglosigkeit, mit der die Verengung des Korridors freier Rede durch demokratisch nicht legitimierte Sprachwächter hingenommen wird, klaffen auseinander. Es wird deutlich, dass Meinungsfreiheit in einem freiheitlichen Staat auf außerrechtlichen Erwartungen und Voraussetzungen gründet.
Aktualisiert: 2023-04-24
> findR *
Zum Werk
Das Werk erläutert kompakt und zuverlässig das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) auf seinem aktuellsten Stand. Bereits berücksichtigt sind die Änderungen des HSOG durch das Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die VO (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der RL (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit vom 3.5.2018 (GVBl. 82) sowie durch das Gesetz zur Neufassung des Verfassungsschutzes in Hessen vom 25.6.2018 (GVBl. 302). Komplettiert werden die Darstellungen durch drei das Verständnis des HSOG erleichternde systematische Einführungen.
Vorteile auf einen Blickpraxisnahe Aufbereitung mit wissenschaftlicher FundierungKommentierungen von ausgewiesenen SpezialistenBerücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung und Literatur
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von (Polizei-)Behörden und Ministerien, Hochschulangehörige.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Michael Bäuerle,
Mattias G. Fischer,
Doris Göttlicher,
Ute Lambrecht,
Rainer Leggereit,
Markus Möstl,
Lothar Mühl,
Sebastian Müller-Franken,
Meinhard Schröder,
Jürgen Sommer,
Katrin Stein
> findR *
Gemeinden veröffentlichen auf ihren Internetseiten zunehmend pressemäßig aufbereitete Inhalte zu lokalen Ereignissen in Wirtschaft, Kultur, Sport und gesellschaftliches Engagement. Sie bereiten damit der örtlichen privaten Presse eine Konkurrenz, deren ureigenste Aufgabe das Berichten über das Leben in der Gemeinde ist. Mit ihren redaktionellen Onlineaktivitäten stoßen die Gemeinden auf das Gebot einer staatsfreien, von privaten Verlagen geprägten Presse, das die objektiv-rechtliche Funktion der grundgesetzlichen Garantie der Pressefreiheit verlangt. Denn als ein „Stück Staat“ gehören die Gemeinden nicht zur Sphäre grundrechtsberechtigter Gesellschaft, sondern staatlicher Herrschaft. Die Gemeinden stellen dem ihre ebenso verfassungsrechtlich fundierte Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit wie auch ihr Selbstverwaltungsrecht entgegen. Die Schrift untersucht das Spannungsverhältnis zwischen gemeindlicher Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit und grundrechtlich geschützter Freiheit der Presse.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Gemeinden veröffentlichen auf ihren Internetseiten zunehmend pressemäßig aufbereitete Inhalte zu lokalen Ereignissen in Wirtschaft, Kultur, Sport und gesellschaftliches Engagement. Sie bereiten damit der örtlichen privaten Presse eine Konkurrenz, deren ureigenste Aufgabe das Berichten über das Leben in der Gemeinde ist. Mit ihren redaktionellen Onlineaktivitäten stoßen die Gemeinden auf das Gebot einer staatsfreien, von privaten Verlagen geprägten Presse, das die objektiv-rechtliche Funktion der grundgesetzlichen Garantie der Pressefreiheit verlangt. Denn als ein „Stück Staat“ gehören die Gemeinden nicht zur Sphäre grundrechtsberechtigter Gesellschaft, sondern staatlicher Herrschaft. Die Gemeinden stellen dem ihre ebenso verfassungsrechtlich fundierte Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit wie auch ihr Selbstverwaltungsrecht entgegen. Die Schrift untersucht das Spannungsverhältnis zwischen gemeindlicher Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit und grundrechtlich geschützter Freiheit der Presse.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Die insgesamt auf 12 Bände konzipierte Edition „Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa" ist ein wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von Herausgebern und Autoren. Es wendet sich an die staats- und verfassungsrechtliche Praxis und Theorie, dient als Nachschlagewerk zum gegenwärtigen Stand und zur Entwicklung der Grundrechte und ihrer Dogmatik in Deutschland sowie in den europäischen Staaten als der Keimzelle einer künftigen europäischen Grundordnung. Die Allgemeinen Lehren und die Einzelgrundrechte Deutschlands werden ausführlich dargestellt und zugleich grundrechtliche Wechselwirkungen aufgezeigt. Es werden übereinstimmende wie unterschiedliche dogmatische Strömungen behandelt; die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung wird eingehend und kritisch beleuchtet.
Band VIII des Handbuches der Grundrechte ist den Grundrechten der deutschen Landesverfassungen gewidmet. Querschnittsbeiträge behandeln die Entwicklung und Bedeutung einzelstaatlicher Grundrechte für die deutsche Grundrechtsentwicklung und stellen vergleichende Betrachtungen zu den Landesgrundrechten an. Sodann werden die Grundrechtskataloge aller 16 deutschen Landesverfassungen von Staatsrechtslehrern aus den jeweiligen Bundesländern ausführlich und wissenschaftlich vertieft erläutert.
Aktualisiert: 2020-10-12
Autor:
Florian Becker,
Michael Brenner,
Claus Dieter Classen,
Christian von von Coelln,
Johannes Dietlein,
Wolfgang Durner,
Annette Guckelberger,
Friedhelm Hase,
Christian Hillgruber,
Jörn Ipsen,
Jörn Axel Kämmerer,
Gregor Kirchhof,
Winfried Kluth,
Stefan Korioth,
Thomas Mann,
Detlef Merten,
Sebastian Müller-Franken,
Ralf Müller-Terpitz,
Matthias Niedobitek,
Hans Jürgen Papier,
Franz-Joseph Peine,
Michael Sachs,
Meinhard Schröder,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Foroud Shirvani,
Helge Sodan,
Rudolf Wendt,
Fabian Wittreck
> findR *
Mit dieser Gedächtnisschrift würdigen namhafte Wissenschaftler und Steuerrechtspraktiker den im Jahre 2003 im Alter von 60 Jahren verstorbenen Professor Dr. Christoph Trzaskalik. Die Beiträge beschäftigen sich mit den Themenbereichen Allgemeines Steuerrecht und Finanzverfassung, Einkommensteuer und Ertragsteuern, andere Steuern und Lenkungsabgaben sowie Steuerstrafrecht.
Aktualisiert: 2022-02-12
Autor:
Dieter Birk,
Kurt J von Bornhaupt,
Werner Doralt,
Walter Drenseck,
Klaus D Drüen,
Peter Fischer,
Jörg Giloy,
Rüdiger von Groll,
Johanna Hey,
Rainer Hüttemann,
Monika Jachmann,
Christian Kaeser,
Paul Kirchhof,
Heinrich W Kruse,
Sebastian Müller-Franken,
Lerke Osterloh,
Rolf Peffekoven,
Heinz J Pezzer,
Wolfram Reiss,
Hans G Ruppe,
Joachim Schulze-Osterloh,
Roman Seer,
Peter Selmer,
Klaus Sieker,
Hartmut Söhn,
Joachim N Stolterfoht,
Klaus Tipke,
Franz Wassermeyer,
Werner Widmann,
Anne Wohlfeil
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- Müller-Frei, Helen
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- Müller-Freienfels, Richard
- Müller-Freienfels, Richard
- Müller-Frerich, Franz
- Müller-Frerich, Gerhard
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- Müller-Friedrichs, Matthias
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